Und theoretisch kann es bei dieser Reverse-Engineering-Rechnungsstellung auch zu Fehlern kommen.
Aber abgesehen davon stelle ich mir gerade die Frage, wie STT Telekom im Bestreitensfall überhaupt gerichtsverwertbar nachweisen will, dass genau diese Nummer angerufen hat. Denn erst recht bei Schaltung einer 0800er-Nummer wird die Telekom (oder wer auch immer) wohl kaum die kompletten Rufnummern listenweise weiterleiten dürfen, oder? Also keinerlei "zertifizierte" Basis für irgendetwas?!
Aber abgesehen davon stelle ich mir gerade die Frage, wie STT Telekom im Bestreitensfall überhaupt gerichtsverwertbar nachweisen will, dass genau diese Nummer angerufen hat. Denn erst recht bei Schaltung einer 0800er-Nummer wird die Telekom (oder wer auch immer) wohl kaum die kompletten Rufnummern listenweise weiterleiten dürfen, oder? Also keinerlei "zertifizierte" Basis für irgendetwas?!