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Anonymous
Die nehmen die Telefonbucheinträge um die Rechungen zu verschicken, da der Name meiner Frau in der Rechnungsanschrift auftaucht.
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Flaume schrieb:Die nehmen die Telefonbucheinträge um die Rechungen zu verschicken, da der Name meiner Frau in der Rechnungsanschrift auftaucht.
Flaume schrieb:Wir stehen mit beiden Vornamen im Telefonbuch. Der Anschluß ist jedoch auf eine Firma angemeldet und auch die normale Rechnungsadresse ist eine Firmenadresse in einer anderen Stadt. Es ist ein ISDN-Anschluß mit Rufnummerübermittlung.
dyrody schrieb:Hi
also ich wurde auch von diesem DIALER erwischt.
Ich benutze DSL um ins INTERNET zu gehen , der Dialer wählte sich aber über die Fritzcard ein.
Im Protokoll von der ANRUFSTATISTIK ISDNWatch ist folgender Eintrag:
Abgehend 12.10.03, 11:23:41 08001011789 00:08:31 0,00 € Daten (2)
Dies ist genau die in der Rechnung angegebene Zeit.
haudraufundschluss schrieb:Hast Du schon eine Rechnung?
dyrody schrieb:Dies ist genau die in der Rechnung angegebene Zeit.
Anonymous schrieb:Nachtrag, zur Info:
Meine Rufnummer ist freigeschaltet, meine Nummer ist ergo lesbar. Ferner stehe ich im Telefonbuch.
Ich wähle mich grundsätzlich mit der Teledat 320 ins Netz (DSL) und hab dieses kleine Fenster offen, welches mir die Verbindung und Datenmenge anzeigt. Der ISDN-Stecker war bis gestern noch gestöpselt, möglich daher, dass sich das Teil am 04.10. (mein "Eintrittsdatum") mit der Teledat 150 einwählte.
Im Protokoll derselben sind jedoch nur die heutigen Einträge (weil ich dranrumgefummelt hab).
tfHeise schrieb:Allerdings dürfte es für den Dialer-Betreiber schwierig werden, seine Forderungen
einzutreiben, wenn sich der Dialer unbemerkt einwählt.
Die Masche ist nicht ganz neu: Vor einigen Jahren versuchte eine Hamburger Firma, dieses
Verfahren im Telefonsex-Bereich mit einer Rufnummer im Festnetz zu etablieren. Kunden,
die ihre Adresse nicht nennen wollten, wurden mit ständigen Anrufen bedacht, bis sie die
Adresse herausrückten. Wer nicht zahlte, erhielt zwar Mahnungen mit der Androhung weiterer
Schritte, es ist jedoch kein Fall bekannt, in dem die Firma tatsächlich Klage erhoben hätte.
Counselor schrieb:Da wird die S-Dingsbums-Kom schon Schwierigkeiten kriegen, wenn sie behauptet, der freecall Dienst würde jetzt doch Geld kosten. Über freecall Nummern dürfen meines Wissens nach ausschließlich entgeltfreie Mehrwertdienste vertrieben werden, und schon gleich gar nicht Waren etc
Counselor
RiGGs schrieb:STT Telekom 17.10.2003
Postfach 2647
DK – 2100 KBENHAVN
Ihre Rechnung/Faktura 84684 vom 13.10.2003, eingegangen bei mir am 16.10.2003
Kundennummer XXXXX
Eine Kopie dieses Schreiben nebst Kopie der Rechnung erging zeitgleich an Ihren Kundenservice in D-88445 Warthausen
Rücksendung der Rechnung da offensichtlich Irrläufer
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie Ihre oben genannte Rechnung zurück. Es muss sich offensichtlich um einen Irrläufer handeln.
Ich bin zwar der Anschlussinhaber der Telefonnummer, welche Sie offensichtlich als Kundennummer verwenden – einen Vertrag habe ich mit Ihnen jedoch nicht abgeschlossen. Es ist mir auch nicht bekannt, dass ich irgendwelche Dienst von Ihnen bezogen oder angefordert habe, Ihre Firma ist mir gänzlich unbekannt. Ferner befindet sich weder auf meinem Desktop noch auf einem anderen Teil meiner PC-Festplatte ein „Freischaltprogramm/Schalter“ mit dem Namen „LivePlayer“. Auch keine Verknüpfungen oder andere Programmteile, falls Sie dies meinen.
Ich widerspreche daher dieser Rechnung und sende sie zu meiner Entlastung zurück.
Teilen Sie mir bitte mit, woher Sie meine Anschrift und persönlichen Daten erhielten. Von mir direkt können Sie diese nicht bezogen haben. Sollte ein anderer Vertragspartner meine Daten benutzt haben, wenden Sie sich an diesen und legen Sie mir ggfls. entsprechende Belege vor.
Ferner werde ich entsprechende Stellen und Behörden (Staatsanwaltschaft, Verbraucherschutz etc.) einschalten, um Ihre Absichten zu prüfen. Zu diesem Zweck habe ich bereits damit begonnen, eine Interessensgemeinschaft über das Internet zu bilden. Es hat mich schließlich sehr überrascht, dass in Ihrer Stelle in Dänemark nur ein Anrufbeantworter angeschlossen ist und es sich bei der angeblichen Kundendienstnummer 09001-100782 um ein einfaches 0900-Callcenter handelt, welches lediglich Anrufe für Sie entgegennehmen – jedoch nicht beantworten – kann.
Mit freundlichen Grüßen
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:
1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG
2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG
3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG
4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG
5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG
6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.