Starlotto.de

AW: Starlotto.de

@ Alex123:

Angenommen, Du würdest den Herren Anwälten antworten, daß die Forderungen von Starlotto jeglicher Grundlage entbehren und von Dir daher keinesfalls beglichen werden - wo wäre hier das Schuldeingeständnis???

Der Tätigkeitsschwerpunkt "Forderungseintreibung" ist wohl eher ein Fall für "Moskau Inkasso", Anwälte nennen so etwas "Forderungsmanagement"!

Tschö,
Judith
 
AW: Starlotto.de

Hi Judith,

ja hast recht, da steht bei deren Rechtsgebieten "Forderungsmanagement", wer weiss wo ich das mit der Forderungseintreibung gesehen habe.. ich les ja seit Tagen nur noch solche Sachen.. ich sollte mal wieder damit aufhören.

An Katzenhai,

naja, da hab ich was verwechselt, das habe ich in der Berufsschule gehört, aber da ging es nicht um Mahnungen, sondern um das Verjähren von Forderungen.. :rolleyes:
bin grad mal in mich gegangen und hab überlegt worum es in dieser Stunde ging. Jetzt halt ich lieber meine Klappe und beschränk mich auf´s Arbeiten...:cool:

Viele Grüße, auch wenn ich mich grad über mich selber aufrege..:sun:
Katja
 
AW: Starlotto.de

Hallo zusammen!
Hier ein neues Mitglied im Club der SL-Geschädigten.
Ich erhielt gestern von "Starlotto-Sicherheit" eine Mail mit folgendem Text (im Auszug):

(...)

Auszug Ende.
Ich habe die Seite von SL wirklich zwei Jahre nicht mehr besucht. Ich war nur für die kostenfreien Tippabgaben registriert (kein Clubmitglied oder ähnliches).
Jetzt eine Forderung von knapp 500 Euro.
Natürlich war meine Frau auch registriert und hat am selben PC ihre Tipps abgegeben. Natürlich hat sie gestern auch eine Mail mit dem selben Inhalt bekommen. Das heisst, eine Forderung von ca. 1000 Euro.
Für mich ist das ein Hammer. Erst war ich geschockt, nachdem ich aber diverse Foren etc. durchforstet habe, bin ich ja kein Einzelfall.

Es ist mir unverständlich, wie so ein Verein seit über 4 Jahren (aus dieser Zeit habe ich die ersten Beschwerden gefunden) unbehelligt wirken kann. Für mich ist das ein Skandal.

Die Juristen oder Hobbyjuristen unter Euch: Sind nach über zwei Jahren solche Forderungen nicht eh verjährt?

Bin gespannt, wie dieser ganze Quark weitergeht.
 
AW: Starlotto.de

Hallo Superdeti,
ich will nicht sagen "willkommen im Club:sun: "

Also das ist wahrscheinlich die neue Starlotto-Geldeintreib-methode. Vielleicht geht ihm ja das Geld aus und nun sucht er nach Mitteln und wegen nicht zu Verhungern.:rolleyes:
Ich habe auch erst diese Woche einen Widerspruch an die neuen Starlotto Anwälte geschrieben..:rolleyes:
Zum Thema Forderung und Verjährung gibt es hier auch noch ein paar "Leute" die das ganz akurat wissen. Ich kann nur mal nachschauen.

Ich zitiere mal aus dem BGB:
§ 195 Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
§ 197 Bei rechtskräftig festgestellten Ansprüchen sind es 30 Jahre, aber das sind dann wohl die Gerichtlich bekräftigten Ansprüche.
Weiter heißt es, "die Verjährungsfrist beginnt "mit dem Schluß des Kalenderjahres in dem der Anspruch entstanden ist" und ! der Gläubiger Kenntnis davon erlangt hat.
Naja.. die Kenntnis hast du wohl erst jetzt.

Da muss ich mir erstmal überlegen, was damit genau gemeint ist.. Sicher können ja auch die anderen weiterhelfen.

Außerdem muss der "Anspruch" nachgewiesen und von Starlotto bewiesen sein.
Ich denke, das ist auch nicht der Fall,oder?

Außerdem gibt es zig Punkte, wonach die Verjährung gehemmt wird und das u.a. auch durch das Zustellen eines Mahnbescheides. Ob das dann per Brief sein muss, weiss ich nicht.

Also, mach was wir auch machen..

[......] Ich kenne eine Familie die hat letztens 1800,-Eur an Starlotto bezahlt, wegen derselben Sache die Du hier schilderst.. Und ich glaube nicht das das der richtige Weg war. Es ist ja auch nicht klar, ob Starlotto dann wirklich Ruhe gibt. Wer einmal zahlt kann ja weitergemolken werden..
Mach das nicht.

Ich denke das wir versuchen müssen gemeinsam einen Weg zu finden, das der Spuk endlich aufhört. Einzeln komme ich ja auch schon seit Monaten nicht weiter. Ich denke die anderen Nicht-Juristen auch nicht. Woher soll man auch wissen, was man tun soll.
Na klar, du kannst Dir sicher auch einen Anwalt nehmen oder zum Verbraucherschutz gehen. Aber man kann ja auch erst mal versuchen die Angelegenheit zu klären ohne gleich tief in die Tasche greifen zu müssen.

Ich persönlich bin mir eh nicht sicher, ob wir am Ende nicht doch noch irgendwas draufzahlen müssen.

Viele Grüße
 
AW: Starlotto.de

Hi!
Musste meinen Auszug aus der Mail im Thread oben entfernen lassen.
Ist ja laut Hinweis in SL-Mail nicht erlaubt. Bin erst später drauf gekommen.
Ich will denen aber nicht noch einen Grund geben, mich unter Druck zu setzen, obwohl: Ist ja eigentlich anonym.
Übervorsichtig? Vielleicht. Aber bis jetzt habe ich in solchen Sachen keine Erfahrung.
Wahrscheinlich haben wir eh alle die gleiche Mail bekommen.
Unten in einer Fusszeile der SL-Mail steht nämlich:

:wink: Alle Angaben in diesem Newsletter sind ohne Gewähr.:wink:

ciao
 
AW: Starlotto.de

:schreiben: hi, na das hab ich noch garnicht bei den SL Mails/Newslettern gesehen :lupe:
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass das in den Briefen nicht steht.:roll:
Ich kenne etliche Leute, die da sagen "Wart einfach ab".. bei mir kamen dann auf einmal zig Briefe von SL und dann kam eine Inkasso-Androhung und die haben sie kurzerhand übern Haufen geworfen und einen Anwaltsbrief draus gemacht.
Ich habe dann doch mal auf ein paar wissende Menschen gehört und Widerspruch eingelegt und laut den Anwälten, werden diese jetzt SL raten, mich zu verklagen.. bin nun echt gespannt, wie und ob das passiert, denn ich habe ja mit SL keinen Vertrag abgeschlossen.
Und ich denke wenn das dann wirklich eintrifft, gibt es etliche Sachen die SL sicher nicht an die Öffentlichkeit geben will.. ich habe aber keinen Grund, das nicht öffentlich breitzutreten. :evil:
So und jetzt warte ich wieder ganz gespannt, ob der Admin hier. wieder irgendwas aus meinem Beitrag editiert. Ich habe aber immer keine Ahnung WAS er da eigentlich wegmacht.. Bin mir keiner Schuld bewusst.0:-)
 
Es ist wohl soweit..

so, es ist doch tatsächlich die Höhe. Ich habe von den SL Anwälten folgendes bekommen:

Ihr Schreiben vom.. haben wir erhalten. Ihrem Wunsch entsprechend werden wir das Mahnverfahren gegen Sie einleiten.

Wir weisen Sie auf folgende Punkte hin:
Zum einen ist die Tatsache, dass Sie sich mit ihrer E-Mail adresse bei unserer Mandantin angemeldet haben, aufgrund der Tatsache nachweisbar, das dies über die IP-Adresse die Verlaufsdaten und die Tatsache nachzuvollziehen ist, dass sie zum Abschluss der Registrierung eine Email unserer Mand. beantworten mussten, die an Ihre Adresse versandt wurde.
Dies haben sie getan, Daher ist die Tatsache, dass Sie sich bei unsrer Mand. angemeldet haben, von unsrer Seite aus klar zu belegen. Im Rahmen dieses Prozesses werden Sie von unserer Mand. mehrfach auf die AGB hingewiesen. Diese werden deutlich farblich abgesetzt und teilweise sogar erläutert. Ferner wurden Sie auf Ihre Widerrufrechte und Kosten deutlich im Rahmen der Anmeldung hingewiesen. Hier ist unserer mand. im Rahmen der Transparenz des Angebotes und der Hinweispflichten keinerlei vorwurf zu machen. letztlich bestätigen Sie im Rahmen der Anmeldung durch Setzung des entspr. Hakens, dass Sie von ihren Rechten und den AGB Kenntnis erlangt haben.
Ohne diese Bestätigung kann eine Anmeldung nicht abgeschlossen werden. Daher ergibt sich schon in denknotwendiger Weise, dass Sie diesen Haken setzten, da die Registrierung abgeschlossen wurde und Sie das Angebot unserer Mand. auch nutzten.

Diese oben dargestellten und jederzeit belegbaren Tatsachen führen im Ergebnis dazu dass wir derzeit keinen Umstand erkennen vermögen, welcher am Bestand der Forderung zweifeln lässt.
Sollten Sie solche Umstände vorbringen, raten wir an, dies im außergerichtlichen Verfahren zu tun, da dies bei tatsächlichen Vorliegen dazu führen würde, die Angelegenheit schnell und komplikationslos zu beenden.

Daher haben wir eine Frist bis 29.9 für die Rückantwort vermerkt. Sollten Sie diese Frist ungenutzt verstreichen lassen, haben wir aufgrund unseres derzeitigen Kenntnisstandes keien andere Wahl als hier das Mahnverfahren einzuleiten und die Forderung gerichtlich beizutreiben.

mfg

So. dann kann ich mir ja jetzt mal einen Kopf machen.. Was ich jetzt schreibe. Zuerst wohl mal das Sie sich ihren Mandanten mal genau anschauen. Ich habe mich ja denen noch nicht erklärt sondern nur widersprochen.
Komisch.. das mit der IP, denn ich habe und hatte noch nie einen PC zuhause. Schon garkeinen eigenen... Nur mal so nebenbei..

Naja.. Ihr könnt euch ja dazu äußern.
Katja
 
AW: Es ist wohl soweit..

Ihrem Wunsch entsprechend werden wir das Mahnverfahren gegen Sie einleiten.
(...)
..., haben wir aufgrund unseres derzeitigen Kenntnisstandes keien andere Wahl als hier das Mahnverfahren einzuleiten und die Forderung gerichtlich beizutreiben.
:o :gruebel:

Wenn ich als RA weiß, dass Einwände behauptet werden, macht der Rat eines Mahnverfahrens an den Mandanten keinen Sinn mehr.

Jeder Depp kriegt das mit dem Kreuz hin - und dann muss ich eine Klageschrift wie sonst auch schreiben, alle Gebühren wie sonst auch zahlen usw usw.

Rate ich dem Mandanten also in solchem Fall zum Mahnverfahren, koste ich ihn Zeit - und bürde ihm das Insolvenzrisiko u.a. auf.

Betreue ich ihn dann eigentlich anwaltlich fehlerfrei???
 
AW: Es ist wohl soweit..

Komisch.. das mit der IP, denn ich habe und hatte noch nie einen PC zuhause. Schon garkeinen eigenen... Nur mal so nebenbei.
Ins Web kommst Du offenbar schon, ob mit oder ohne eigenen PC. Andernfalls könntest Du Dich hier ja nicht äußern. Insofern ist es selbstverständlich möglich, sich wie beschrieben bei einer Internet-Seite anzumelden. Dabei loggt der Server in der Regel die Aufrufe und die IP der Station, von der die erfolgten. Auch in der Mail ist eine IP des Senders enthalten. Nur nützt die IP dem Mandanten des RA meist nichts, solange es um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung geht. Die IP-Adresse führt nämlich bei Einwahlverbindungen nur über die Zuordnung des ISP zu einem Anschluß/Kunden. An diese Daten kommt der RA bzw. sein Mandant aber meist nicht heran bzw. nur dann, wenn sie einer Firma, Behörde, Uni usw. fest zugeordnet ist, z. B. bei einer Standleitung, was aber auch nicht automatisch zu einer bestimmten Person führt. Vermutlich handelt es sich bei dem Hinweis zu den angeblichen oder tatsächlichen Belegen um Standardfloskeln, mit der den Adressaten der Schreiben die "Aussichtslosigkeit" des Abstreitens dargestellt werden soll. Eine übliche Einschüchterungsstrategie.

M. Boettcher
 
AW: Starlotto.de

Hallo drboe,

klar komm ich ins Web..Sei es nun über meine Arbeit oder diverse Freunde/innen. Die Anwälte wollen mir ja sicher weismachen, dass Sie anhand der IP feststellen können das ich es war.. weil es mein PC ist. So habe ich das verstanden. Und da meinte ich nur, wen auch immer die IP war. Es ist nicht von mir. Also ist dieser Punkt irgendwie irrelevant.
Ich kann mich auch nicht erinnern, dass ich es mir gewünscht! habe, von Ihnen verklagt zu werden. Im Gegenteil, ich habe darauf hingewiesen, dass Sie sich mal über die Vorgehensweise ihrer Mandanten kundig machen sollen.. Nun gut. Eigentlich verstehe ich gut die Hälfte von diesem Schreiben nicht.:roll:
 
AW: Starlotto.de

Hi Alex123,

es wäre m.E. besser gewesen, wenn Du nicht auf Deine "wissenden Menschen" gehört hättest. Eine Diskussion mit gegnerischen Anwälten führt in der Regel zu nichts, Du kannst Dir durch unbedachte Äußerungen aber durchaus selbst schaden. Davon abgesehen kann man zwar dem Inhalt eines anwaltlichen Schreibens widersprechen, Widerspruch kann man jedoch nicht einlegen (ein kleiner aber feiner Unterschied).

Des weiteren stimme ich "drboe" dahingehend zu, daß es sich höchstwahrscheinlich schlichtweg um eine Einschüchterungsstrategie handelt. Selbst wenn Du tatsächlich einen Mahnbescheid erhalten solltest (hier muß unbedingt fristgerecht Widerspruch eingelegt werden), heißt das noch lange nicht, daß Starlotto tatsächlich vor Gericht geht! Für die Starlottorianer wäre m.E. ein Gerichtsverfahren mit derart vielen Risiken verbunden, daß die sich das vermutlich eher nicht antun werden.

Gruß,
Judith
 
AW: Starlotto.de

Hallo Judith,
nun ja, jetzt hab ich eine Frist bis 29.9. um zu antworten und dann wollen Sie ein gerichtliches Mahnverfahren gegen mich einleiten. Natürlich weiss ich, dass das geht, ohne das ein Beweis für die Forderung, von dem der das Geld haben will, erbracht wird.
Ich denke in dem Moment, wo ich widerspreche wird dann eine "Untersuchung" eingeleitet, und dann hätten die von SL doch quasi, das Gericht am Hals. Das kann ja eigentlich nicht in derem Interesse sein. Deshalb kann es ja möglich sein, dass es nicht soweit kommt.
Andererseits klingt das was die Herren Anwälte da schreiben, so als wenn sie es durchziehen und im selben Satz raten sie MIR???? es auf außergerichtlichem Weg zu klären, wenn ich Gegenbeweise hätte. Was meinen sie denn damit?? Hast Du eine Ahnung?? Vor allem ist das nicht ein eigenartiger Widerspruch an sich??

Viele Grüße Katja
 
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Hi Alex123,

selbstverständlich drücken sich die gegnerischen Anwälte so aus, als wollten sie es durchziehen. Das ist ihr Job, und alles andere wäre unprofessionell.

[...]

Spiele doch mal innerlich Starlottorianer und denke an [...] Würdest Du es mit diesem Hintergrund wagen, vor Gericht zu ziehen, um ein "paar Euro Fuffzig" zu erstreiten??? Ich nicht!

Gute Nacht,
Judith

[Wegen rechtlicher Bedenken (unerlaubte Rechtsberatung und nicht bewiesene Tatsachenbehauptungen) editiert - bitte NUBs beachten!] - modaction.sep
 
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Ich denke in dem Moment, wo ich widerspreche wird dann eine "Untersuchung" eingeleitet, und dann hätten die von SL doch quasi, das Gericht am Hals. Das kann ja eigentlich nicht in derem Interesse sein. Deshalb kann es ja möglich sein, dass es nicht soweit kommt.

Nö.

Da wird überhaupt nix automatisch eingeleitet, weder eine Untersuchung noch sonstwas. Auf Wunsch einer der beiden Parteien wird ggf. ein Zivilgerichtsverfahren eingeleitet (wobei auch hier nicht untersucht, sondern von den Parteien vorgetragen wird) - oder halt auf Strafanzeige hin Ermittlungen.

Beides folgt nicht "automatisch" aus einem Widerspruch ...
 
AW: Starlotto.de

Hallo!
In dem Anschreiben von SL an mich (e-Mail) steht: "Es besteht der dringende Verdacht", dass sie mehrere Teilnehmerkonten nutzten (bis 2004!!!). Jetzt fordern sie ca 1000 Euro von mir und meiner Frau (beide nur Freispieler, also ohne irgendeinen Vertrag). Reicht die Tippabgabe am selben PC, um so einen Verdacht auszulösen und solche Forderungen stellen zu können?
Das ist doch krank. Ich und meine Frau sind uns keiner Schuld bewusst.
Erstens haben wir wirklich getrennt getippt (ob mans glaubt oder nicht),
zweitens muss man uns doch das Gegenteil beweisen, oder nicht?
In den AGB`s von SL steht nur was von getrennter Tippabgabe, nicht von einer Tippabgabe pro PC.

Gruss
superdeti
 
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Hallo superdeti,

schau mal auf Seite 35 nach. Da habe ich wiedergegeben, wie ein mir bekannter Richter über einen Fall wie Deinen urteilen würde. Bei ihm würde den Forderungen von Starlotto nicht stattgegeben.

In den AGB steht übrigens nicht, daß mehrere Tips von derselben IP aus unzulässig sind. Ich weiß nicht, wie Starlotto Dir oder Deiner Frau eine doppelte Tipabgabe beweisen möchte. Starlotto wäre aber als Kläger in der Beweispflicht. Und selbst wenn sie es beweisen könnten, wäre nach Ansicht meines Bekannten die entsprechende Klausel ohnehin unwirksam!!!

Gruß,
Judith
 
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Neuer Joke von Starlotto.
Angebliche Zusendung von Brief fehlgeschlagen, aktuelle Adresse angeben, natürlich per Kontaktformular, Konto mit 5 Euro belastet, bei Nichtbeachten Anschriftenermittlung, mindestens 55 Euro.

Eigentlich ist das Ganze ja recht lustig, aber wir machen uns schon ein wenig Gedanken, wo das hinführen kann. Belastet schon ein wenig seelisch.

Die Mails jedenfalls werden nicht beachtet. Da kann ja jeder kommen. Ich glaube, die haben auch keinen Einfluss auf irgendeine Rechtsprechung, oder?
Ich denke, ich werde weitere Mails einfach in den Spamordner umleiten.

Gruss
superdeti
 
AW: Starlotto.de

Belastet schon ein wenig seelisch.
Nur nicht aufregen! Wen du den Thread hier von Anfang an gelesen hast, kannst du leicht erkennen, dass Starlotto nicht gerade als seriös gilt.

....die haben auch keinen Einfluss auf irgendeine Rechtsprechung, oder?
Vom Gesetzgeber sind die weit entfernt und bisher sind sie anscheinend noch nie selbst wegen eines Spielers vor Gericht gegangen. Es ist ja sehr umstritten, wer der Verantwortliche der Starlotto GmbH überhaupt ist und solange der sich in seiner Anonymität zurück hält, ist er kein ernst zunehmender Gegner. Und was so einer für eine Rechtsauffasung hat, hängt eng mit seiner Seriösität zusammen.
 
AW: Starlotto.de

Hallo Reducal!
Vielen Dank für den Beruhigungsversuch (vor allem im Namen meiner Frau).

Mit Einfluss auf die Rechtsprechung meine ich die bisher erhaltenen eMails von SL.
Auf die muss ich doch wohl nicht reagieren. Da kann mir doch später keiner einen Strick raus drehen, oder? Sind halt als Spam entfernt worden.

Danke nochmal
superdeti
 
AW: Starlotto.de

@ superdeti:
E-Mails sind im Gegensatz zu Briefen oder Faxen rechtlich gesehen irrelevant. Die Dinger kannst Du getrost alle blocken.

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An alle Interessierten:
Mir liegt ein Schreiben von Starlotto aus der letzten Woche vor. Möglicherweise ist Starlotto jetzt zu weit gegangen: Es wird hier mit einem negativen SCHUFA-Eintrag gedroht, sollten die Forderungen nicht beglichen werden.

Hierzu ist anzumerken: Grundsätzlich dürfen der SCHUFA nur solche negativen Informationen über Betroffene gemeldet werden, die objektiv richtig sind. Informationen über gerichtlich festgestellte Zahlungsverpflichtungen werden beispielsweise als solche ”harte” Negativdaten angesehen.

Die Drohung mit einer SCHUFA-Meldung darf keinesfalls dazu führen, daß sich Vertragspartner eines Unternehmens durch irreführende Formulierungen gezwungen sehen, Zahlungen zu leisten, die sie rechtmäßig verweigert haben.
[...]

Gruß,
Judith

[Wegen rechtlicher Bedenken (nicht bewiesene Tatsachenbehauptung) editiert - bitte NUBs beachten! Spekulationen zu möglichen Strafbarkeiten sind hochbrisant und nicht gestattet, sofern Unternehmen damit in namentlichen bezug geraten.] - modaction.sep
 
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