Sind User selber an ihrer Abzocke schuld schuld?

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Totaler Anonymous schrieb:
hallo Katzenhai,

ob es sehr geschickt ist sich mit persönlichen Beurteilungen über Menschen die man nicht kennt und somit relativ arrogant in eine Diskussion einzuklinken lasse ich mal dahingestellt. Aber wenn Du schon Harmonie propagieren willst, solltest Du zumindest nicht mit der Keule dreinschlagen.

(...)

Nur mal so (und das ist jetzt nicht zickig gemeint, sondern als schlichte Tatsachenfeststellung) nachgehakt:

Ich hatte alle bis dahin durchgeführten Postings mit meiner Meinung belegt, nicht nur deine. Und habe allen mitgeteilt, dass es zwei Meinungen zur Selbstverantwortlichkeit geben kann - um nachfolgend (moderierend im Wortsinn) zu vermitteln durch Unterscheidung zwischen "guten" und "bösen" Dialern.

Erst hiernach begann es, persönlich zu werden - und zwar durch dein o.a. Posting. Der Vorwurf der Sektiererei, mangelnden Gastfreundschaft oder Arroganz wird daher (von mir, persönlich, privat, nach eigener Meinung) zurück gewiesen.

BTW: Zur Sache ist jetzt nicht mehr viel gekommen - auch wenn ich weiterhin mit dir hierüber nicht diskutieren möchte (Grund ist bekannt) - keine Argumente mehr???

"Over and out".
 
von Sophistik und anderen Spielchen

Counselor schrieb,

Und Rechts- und Gesetzespositivismus haben wir schon längst überwunden (aber manch einer hat wohl über 50 Jahre geschlafen)...

Ich denke, dein Vorwurf mit der Kontinuität greift 60 Jahre nachher nicht mehr (was auch aus deinem Link hervorgeht, in dem eine Wende in der Rechtsprechung des BGH beschrieben wird)...

Ich habe das Buch 'Furchtbare Juristen' schon vor knapp 10 Jahren gelesen. Dass bis in die siebziger Jahre hinein Leute an der Macht waren , die es bereits vor 1945 gab, ist klar. Aber wir sind nicht in den Siebzigern stehengeblieben.
Wie dein Beispiel aufzeigt, gab es später eine Wende in der Rechtsprechung des BGH...

Anfang der 90er wurden Sitzblockaden noch als Nötigung aufgefaßt, heute nicht mehr.

Fassen wir zusammen,
zunächst gab es angeblich 50 Jahre keine Kontinuität im Rechtspositivismus, dann 60?, nachdem ich ihm dann nachgewiesen habe, daß 1. Richter weiterbeschäftigt wurden und 2. keiner verurteilt wurde, ist es ihm selbstverständlich klar, daß es erst seit ca. 30 Jahren (70er) so ist, obgleich die Notstandsgesetze incl. Berufsverbote bis in die 90er wirkten und z.T. weiter wirken, mittlerweile sind wir also in den 90ern angekommen und wenn ich ihm jetzt noch die letzten Gesetze (Antiterrorismus) nach dem Motto - wer einen Schily hat braucht keinen Beckstein - bringe, dann sind wir schon in 2002.

Hinzu kommt, daß die "Ehemaligen" aus dem 3. Reich z.T. in Lehrpositionen waren, also ihre z.T. nur dürftigst korrigierten Lebens- und Rechtsauffassungen weitergegeben haben und auch diese so "Infizierten" haben dann weiter gelehrt, usw. usf.

Keine Kontinuität aufgrund der anfänglichen Seiltanzerei von BGH und BVerfG? Pikanterweise gab es diese Kontinuität, den Seiltanz, gegenüber dem 2. Unrechtsstaat auf deutschem Boden nicht.
Stellt sich hier wirklich noch die Frage wer eigentlich merkbefreit ist?

Dafür stellt sich aber eine andere, da ich "counselor" die "Furchtbaren Juristen" nicht empfohlen hatte sondern "Katzenhai" sind also "counselor" und "Katzenhai" identisch? Oder will er damit sagen, daß er belesen ist? Seine Hausaufgaben gemacht hat? Vor 10 Jahren schon lesen konnte?

Aufschiebende Wirkung (Suspensiveffekt) gibt es nur im Verwaltungsprozessrecht beim Widerspruch gegen eine behördliche Maßnahme (zB Bescheid), nicht im Zivilprozessrecht. Und der Strafprozess läuft vom Zivilprozess völlig getrennt.

Und falls du mir jetzt noch erzählen willst, die Carrier und ihre Inkassovasallen würden bei Widerspruch und Strafanzeige das Mahnen und Klagen auf später verschieben, dann spricht die Lebenserfahrung dagegen (vor allem das Verhalten der I-Inkasso mit den Ax-Anwälten).

Das von einer aufschiebenden Wirkung a la Verwaltungsrecht nicht die Rede war, sondern die Aussetzung gemeint war geht eindeutig aus dem Zusammenhang hervor.
Dadurch das ich aber "schiebt" gesagt hatte, meine sprachliche Nachlässigkeit, könnte man von einem Irrtum sprechen, der leicht ohne Aggressivität hätte korrigiert werden können.
Darum geht es diesem Akteur aber nicht, er "argumentiert" in Form der Strohmannsophistik, d.h. man unterstellt dem Diskussionsgegner nie gesagtes und gibt sich dann argumentativ selbst recht, siehe auch in dem 2. Beispiel.

Das läuft so natürlich nur in diesen Forenformen und mit entsprechenden Akklamateuren, bei aufmerksamen Lesern oder in einer Realdiskussion haben solche "Spieler" nicht die geringste Chance, aber was solls.

Durch eine Aussetzung wird das Zivilverfahren nicht verkürzt, sondern erheblich verlängert, da das Ende des Strafverfahrens abgewartet werden muß.

Auch dabei wieder schönste Sophistik, zwar verlängert sich der Zeitraum zwischen Anklageerhebung und Urteilsverkündung, nicht hingegen (qualitativ und quantitativ) das Verfahren selbst, da ich dem in der Strafsache verurteilten Betrüger den Betrug im Zivilverfahren nicht noch einmal nachweisen muss.
Sollte hingegen kein Betrug vorgelegen haben erübrigt sich natürlich die Diskussion, denn dann gibt es auch kein Strafverfahren, wie gesagt, reine Sophistik ohne jeglichen Sinn.

Strafanzeigen sind nicht Gegenstand der Rechtsschutzversicherungen und können daher auch nicht zu deren Kündigung führen.

Gleiches Spiel, gleicher Akteur. Mehrfach habe ich hier im Forum gelesen, daß Opfern Strafanzeigen empfohlen wurden. Ebenso den Hinweis auf Rechtschutzversicherungen.
Da ich nun nicht jedem unterstelle, daß er Unsinn von sich gibt, bin ich davon ausgegangen, selbst kenne ich den Rechtsschutz in Strafsachen nicht, daß es diesen bei einigen Versicherungen gibt.
Hat also jemand einen solchen Rechtsschutz und verursacht Kosten für diesen, dann kann es eben bei "Mißbrauch" auch zur Kündigung kommen.
Meldet hingegen jemand keine Kosten an, ist auch hier jede Bemerkung überflüssig.

Damit beende ich aber jedwede Diskussion auf diesem völlig unergiebigen Nebenkriegsschauplatz.
 
Nachdem DAS nun wohl geklärt ist, ich weiterhin keine PN mit E-Mailadresse etc. habe, alle Analysen unserer Motive, Schreibstile und Vorfahren abgeschlossund und hier wohl auch nichts erfolgversprechendes mehr kommt:

@Heiko:

Mach den Threat zu, über das eigentliche Thema will hier niemand mehr diskutieren.

P.S. Zur Klarstellung; Counselor und ich sind NICHT identisch - im Gegenteil, meistens unterschiedlicher Meinung (wenn auch nur bei weniger tiefgreifenden Dingen als der Vergangenheitsbewältigung)
 
Juchee, wir sind OT!

@KatzenHai:
Och, bitte nicht. Der Thread ist einfach OT und genau da gehört er schon lange hin...

Ich bin nur noch erstaunt, wie er sich selbst den Spiegel vorhält. Inzwischen hat er einen Thread nur für sich und dennoch beschwert er sich über mangelnde Gastfreundschaft. Er postet in einem Diskussionsforum, möchte also diskutieren und sobald ihm der Wind mehrfach aus der gleichen Richtung ins Gesicht bläst, schließt er messerscharf auf eine sektenartige Vereinigung. Seine Beiträge enthalten inhaltliche Fehler, aber begründen möchte er sie damit, dass er sie diesem Forum entnommen hat. Er wirft anderen vor, ihren Intellekt unter Beweis stellen zu müssen, hat aber interessanterweise noch gar nichts zur eigentlichen Problematik beigetragen, der sich dieses Forum widmet. Er hat mit Zitaten und Verweisen seine eigene Spielwiese mitten im Forum rund um Dialer und Mehrwertnummern eröffnet und bringt es dann noch fertig sich zu beschweren, wenn er hier in einer öffentlichen Diskussion genauso öffentlich von einem Dritten die passende Antwort bekommt.
Mal ganz ehrlich: Ich frage mich, ob er die Grundregeln des sozialen Miteinander begriffen hat...
 
Lieber Jurist, (ist hier ein Nest? :))

Lieber Gast,

ist Dir das Sprichwort, dass es so aus dem Wald herausschallt, wie man hineinruft, geläufig?

Selbstverständlich (in dem Alter :)), aber kennst Du auch den Spruch, daß man nicht versuchen sollte den Tiger zu reiten (zumindest nicht wenn man nicht reiten kann :))

Zeige mir eine Stelle die von meiner Seite aus nicht nur eine blosse Retourkutsche war und ich werde mich sofort dafür entschuldigen.
Meinen Dank übrigens für die Zitate. Ich gehe davon aus Du wirst wissen (ahnen), weshalb ich mich dafür bedanke.

Ich kenne diese Forum und schätze es als harten, aber fairen Platz zur Diskussion.

Nun, Jemandem der beiläufig als Beispiel für den Stellenwert ("lediglich") von "legal" äußert, daß die Nürnberger Gesetze zum Zeitpunkt ihrer Entstehung und Geltung auch legal waren, da von einer demokratisch gewählten Regierung (jetzt geht der nächste Aufschrei durch die Reihen der von political correctness geprägten Geschichtssextaner) erlassen, als menschenverachtend zu bezeichnen, geht so weit unter die Gürtellinie, daß selbst das Wörtchen unfair hier fehl am Platze wäre.
Ich bin aber auch nicht bereit zur Erklärung eines Wortes, in diesem Fall "legal", gerade einem Juristen seitenlange Traktate über den Unterschied von Legalität und Legitimität, allein der Gegensatz müsste schon zum Verständnis reichen, hier einzustellen.

Die Regel: Fortiter in re, suaviter im modo (Hart in der Sache, gemäßigt im Ton) wird immer dann gepflegt, wenn die Diskussion auch so angelegt wurde. Nach meinen bisherigen Erfahrungen haben nur heftige Postings heftige Reaktionen hervorgerufen. Denke darüber bitte einmal nach.

Von mir aus greife ich niemanden an. Wer mich angreift, virtuell oder real hat mit möglichen Konsequenzen zu rechnen, die ich je nach Lust und Laune einsetze - ich ignoriere, kündige konkludentes Handeln an oder verpasse eine angemessene Watschen - völlig unabhängig von seiner realen oder virtuellen Stellung - Gast, erlauchtes Mitglied oder Moderator.
Wer das im virtuellen Raum nicht wegstecken kann, dessen Seele (Psyche) hat wohl auch in der Realität schon einigen Schaden genommen.

Über ein Rückkehr zur sachlichen Auseinandersetzung würde ich mich freuen.

Das Angebot hatte ich bereits gemacht, da vom Moderator gelöscht, kennst Du es natürlich nicht. Auch das ist mir aber völlig wurscht, es wirft lediglich ein bezeichnendes Licht auf einzelne Charaktere oder die (willkürliche) Tendenz eines Forums, der Unterschied zu einer realen Diktatur (diktatorischen Phantasien) ist zwar erheblich und doch nur graduell. Es entspricht übrigens auch nicht dem Fairnessgebot eine Themenüberschrift nachträglich zu ändern oder ohne Hinweis, auch in dem neuen Thread, "aufzuspalten".

Der langen Rede kurzer Sinn, wie bereits mit der Begrüßung angedeutet, können wir uns gerne weiter sachlich und mit gegenseitigem Respekt unterhalten (freundliche Ironie inbegriffen?).

fG
der total merkbefreite Anonymus :D

ps (btw nur für Dich zur persönlichen Einschätzung :), de facto waren die Nazis (incl. Juristen, Wehrmacht etc.) natürlich Verbrecher, de jure wirds dann aber eben weitaus komplizierter, aber das weißt Du hoffentlich, nomen est omen, besser als ich)

pps da mein Latein, von üblichen Floskeln mal abgesehen, schon mehr als angestaubt ist, wäre es nett, wenn Du die Übersetzungen gleich dazusetzt.
 
@ Gast

Fangen wir mit der Floskel an: Ceterum censeo Carthaginem esse delendam. Den Spruch Cato dürftest Du noch kennen. Es kennen ihn sogar viele Nicht-Lateiner, weshalb ich auch die Übersetzung unterliess.

Von "Ceterum censeo, coniunctio faciendam rem delendam esse" bleibt also stat "Carthaginem" nur noch "coniunctio faciendam rem ", also die eine die Verbindung herstellende Sache oder wie würdest Du Dialer ins Lateinische übertragen?

Fortiter in re .... war ja übersetzt.

Übrigens, Deine Ankündigung zur Sach-Diskussion zurückzukommen, hat mich gefreut. Nun, denn.
 
Sind User selber an ihrer Abzocke schuld?

Lieber "Jurist",

allein bei der Frage im TED-Stil müssten einem Juristen bereits die Haare zu Berge stehen, denn wie soll man eine "Schuld" beurteilen, wenn man keine Fakten kennt?

Vielleicht ist das ja auch der Grund weshalb die anderen hier anwesenden Juristen sich noch nicht zu dieser Frage geäußert haben und darauf warten, daß ein "Gast" ein "Komma falsch setzt"? :)

Stellt man die Frage hingegen leicht anders, "Kann ein User Mitschuld an der Abzocke haben?" ist sie natürlich zu beantworten, wie auch bereits geschehen.

man kann sich praktisch 100 %ig davor schützen durch Befolgen nur weniger, effektiver Massnahmen - Patches, entsprechende Programme und vor allem Aufmerksamkeit für den eigenen Rechner - dann kann man sogar "Halbseidenes" aufsuchen ohne unangemessen zur Kasse gebeten zu werden.

Tatsächlich gibt es KEINEN Dialer der sich ohne ActiveX (incl. Autoloader!!) selbst installieren könnte, es geht IMMER eine aktive Bestätigung voraus.

Anmerkung: es ginge auch über e-mail mit eingeschaltetem javascript, aber das ist 1. ein anderes Thema und setzt 2. ebenso wieder einen völlig "sorglosen" Umgang voraus.

1. und jetzt zum X-ten Male, wir befinden uns nicht im Jahre 0 seit Einführung/Entdeckung der Dialer sondern seit mindestens 2 Jahren geht dieses Thema regelmässig durch das Fernsehen und die MASSENmedien.

den MSIE mit eingeschaltetem ActiveX zu fahren ist Dir selbst gegenüber völlig unverantwortlich, ohne dies, mit regelmäßigen Patches, Zonenverwaltung und einem regelmäßigen Blick in die DFÜ-Verbindung ist sicher nichts dagegen einzuwenden.
Dennoch Mozilla/Opera kennen diese Technik nicht und sind daher weniger anfällig.
Auch vor Java und vor allem Javascript wird nicht zu Unrecht immer wieder gewarnt.
Das Du nicht noch einmal auf ein nicht von Dir abgelegtes Icon klickst, halte ich für selbstverständlich?!?! Ein hoffentlich heilsamer Schreck.

Daraus folgt, wer

1. alle Warnungen in den Wind schlägt,
2. Patches nicht einspielt,
3. seinen Rechner völlig unbeobachtet lässt,
4. "fremde" Icons anklickt,
5. Sicherheitseinstellungen nicht beachtet,

trägt eine (erhebliche) Mitschuld an seiner eigenen Abzocke.
Erschwerend/mildernd wäre noch das "normale" Surfverhalten zu beachten. Ohne mich auf einen Anteil festzulegen, befinden sich die meisten Dialer aber sicher auf Porno- oder sogen. "Optimierungs"/"Hacker"seiten.
Je mehr jemand sich also dort aufhält, desto größer ist die Gefahr und somit auch eine "moralische" Verpflichtung sich SELBST zu schützen.
Der Computer ist imo als Maschine zu werten, die ein Mindestmass an Bediensicherheit auch von Seiten des Users voraussetzt.

All das zuvor gesagte berührt aber nicht im Mindesten die Schuld der Abzocker oder die Verpflichtung von Legislative und Exekutive dies zu unterbinden.

Angesichts einer freien Marktwirtschaft ist es aber blauäugig einen umfassenden Schutz zu erwarten. s. Gesetz zu 0190/0900 Nummern

Eigenverantwortung und Verbraucherschutz sind somit keine Gegensätze sondern ergänzen sich.

Das war in Kürze das, was ich bisher bereits zu dem Thema gesagt habe.

fG

ps Danke für "Carthaginem", das war die "Erleuchtung" :roll: und "coniunctio faciendam rem", dem gesamten Spruch stimme ich natürlich vollinhaltlich zu.
 
...es wirft lediglich ein bezeichnendes Licht auf einzelne Charaktere oder die (willkürliche) Tendenz eines Forums, der Unterschied zu einer realen Diktatur (diktatorischen Phantasien) ist zwar erheblich und doch nur graduell.

@Gast
Ich mag es nicht, wie Du versuchst, den Inhalten oder Machern dieses Forums "Tendenzen" zu unterstellen. Der geneigte Leser, der hier schon länger zugegen ist, weiß es zwar ohnehin besser. Jedoch neu hinzugekommene Leserschaft könnte irritiert sein. Und die "diktatorischen Phantasien", so sie denn spürbar sein würden, greifen dann nicht graduell sondern punktuell, wie Du ja bemerkt hast. :supercool:

Es entspricht übrigens auch nicht dem Fairnessgebot eine Themenüberschrift nachträglich zu ändern oder ohne Hinweis, auch in dem neuen Thread, "aufzuspalten".

Dazu empfehle ich ein gründliches Studium der Nutzungsbedingungen. Auch wenn es hier zulässig ist, dass jeder anonym eine Diskussion eröffnen kann, so unterliegt er doch genauso diesen Regeln, wie angemeldete User. Dort ist dann auch zu finden, in welchen Situationen die Moderatoren zu welchen Maßnahmen greifen (können). In diesem Fall war es nur zu legitim, diese, nun sagen wir mal, eigenwillige Diskussion von dem eigentlichen Thread abzutrennen. In anderen Foren nennt man das Hijacking eines Threads und der Poster wird sehr schnell gebannt. Tf hat sich hier entschieden, die Diskussion weiterlaufen zu lassen, sie jedoch abzutrennen und mit einer anderen Überschrift zu versehen. Und genauso habe ich sie in den OT verschoben. Allerdings nur aus einem Grund ist der Thread nicht im Trash gelandet: Ich finds amüsant, wie Du Dich mühst, anderen Deine Standpunkte aufzuschwatzen...
Aber lassen wir es mal weiterlaufen. Mal sehen wohin es uns noch so führt.
 
@Total Merkbefreiter,

Deinen Quatsch kann man so nicht stehen lassen.
Total Merkbefreiter schrieb:
Fassen wir zusammen,
zunächst gab es angeblich 50 Jahre keine Kontinuität im Rechtspositivismus, dann 60?

Welch ein Unterschied! Einmal schreibe ich von über 50, dann von 60 Jahren!

Ich kann es aber genau datieren: Das BVerfG hat sich bereits in seiner Entscheidung vom 18.12.1953 (BVferG 3, 225, 232) vom Gesetzespositivismus abgewandt.

Total Merkbefreiter schrieb:
, nachdem ich ihm dann nachgewiesen habe, daß 1. Richter weiterbeschäftigt wurden und 2. keiner verurteilt wurde, ist es ihm selbstverständlich klar,

Du hast nichts nachgewiesen. Der Zusammenhang ist jedem, der im Geschichtsunterricht aufgepasst hat klar.

Total Merkbefreiter schrieb:
daß es erst seit ca. 30 Jahren (70er) so ist, obgleich die Notstandsgesetze incl. Berufsverbote bis in die 90er wirkten und z.T. weiter wirken, mittlerweile sind wir also in den 90ern angekommen und wenn ich ihm jetzt noch die letzten Gesetze (Antiterrorismus) nach dem Motto - wer einen Schily hat braucht keinen Beckstein - bringe, dann sind wir schon in 2002.

Die Notstandsgesetze haben ihren Hintergrund wo ganz anders. Das Grundgesetz sah im Gegensatz zu den meisten anderen Verfassungen - keine Regeln zur Bekäpfung eines staatlichen Notstandes vor. Eine Ergänzung für den Fall des inneren und äußeren Notstandes sowie für den Fall von Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Unfällen war daher erforderlich und weitsichtig. Nach Inkrafttreten haben die Westmächte auf ihr bisheriges Vorbehaltsrecht zum Schutz ihrer Streitkräfte verzichtet.

Total Merkbefreiter schrieb:
Hinzu kommt, daß die "Ehemaligen" aus dem 3. Reich z.T. in Lehrpositionen waren, also ihre z.T. nur dürftigst korrigierten Lebens- und Rechtsauffassungen weitergegeben haben und auch diese so "Infizierten" haben dann weiter gelehrt, usw. usf.

Schön, daß du der Meinung bist, daß niemand der Jura studiert nachdenkt und sich eine eigene Meinung bildet. Deiner Meinung nach ist die Rechtswissenschaft in den letzten 60 Jahren auf der Stelle getreten und die Richter sind von Nazis infiziert. Sei froh, dass man deine Kritik am Staat nicht so streng bestraft, wie es Richter in einer Diktatur tun. Deine Äußerungen werden heute nach folgenden Kriterien bewertet:

http://www.bverfg.de/entscheidungen/frames/rk19980729_1bvr028793

Total Merkbefreiter schrieb:
Keine Kontinuität aufgrund der anfänglichen Seiltanzerei von BGH und BVerfG? Pikanterweise gab es diese Kontinuität, den Seiltanz, gegenüber dem 2. Unrechtsstaat auf deutschem Boden nicht.
Stellt sich hier wirklich noch die Frage wer eigentlich merkbefreit ist?

Hier stellt sich ehr die Frage, wer Supermerkbefreit ist. Nur weil die Rechtsbeuger aus dem Dritten Reich straflos davongekommen sind, sollen die Rechtsbeuger aus DDR auch straffrei ausgehen?! Übrigens gibt es in den fünf Bundesländern auf dem ehemaligen Staatsgebiet der DDR noch genügend Leute in Amt und Würden, die sich früher nicht zur Demokratie und Meinungsfreiheit bekannt haben. Diese haben die Wende ohne Karriereknick überstanden.

Total Merkbefreiter schrieb:
Dafür stellt sich aber eine andere, da ich "counselor" die "Furchtbaren Juristen" nicht empfohlen hatte sondern "Katzenhai" sind also "counselor" und "Katzenhai" identisch? Oder will er damit sagen, daß er belesen ist? Seine Hausaufgaben gemacht hat? Vor 10 Jahren schon lesen konnte?

Keine Sorge, ich bin nicht mit Katzenhai identisch. Aber deine Polemik spricht Bände.

Aufschiebende Wirkung (Suspensiveffekt) gibt es nur im Verwaltungsprozessrecht beim Widerspruch gegen eine behördliche Maßnahme (zB Bescheid), nicht im Zivilprozessrecht. Und der Strafprozess läuft vom Zivilprozess völlig getrennt.

Und falls du mir jetzt noch erzählen willst, die Carrier und ihre Inkassovasallen würden bei Widerspruch und Strafanzeige das Mahnen und Klagen auf später verschieben, dann spricht die Lebenserfahrung dagegen (vor allem das Verhalten der I-Inkasso mit den Ax-Anwälten).

Das von einer aufschiebenden Wirkung a la Verwaltungsrecht nicht die Rede war, sondern die Aussetzung gemeint war geht eindeutig aus dem Zusammenhang hervor.

Garantiert nicht. Deine Formulierung war so pauschal, dass sie allemöglichen Deutungen zuließ.

Total Merkbefreiter schrieb:
Dadurch das ich aber "schiebt" gesagt hatte, meine sprachliche Nachlässigkeit, könnte man von einem Irrtum sprechen, der leicht ohne Aggressivität hätte korrigiert werden können.

Deine Formulierung war von platter Unverbindlichkeit, deutungsmäßig offen wie ein Scheunentor.

Total Merkbefreiter schrieb:
Darum geht es diesem Akteur aber nicht, er "argumentiert" in Form der Strohmannsophistik, d.h. man unterstellt dem Diskussionsgegner nie gesagtes und gibt sich dann argumentativ selbst recht, siehe auch in dem 2. Beispiel.

Für dein Nichtwissen und die daraus folgende platte Unverbindlichkeit kann keiner was außer du selbst. Du bist eben kein Sophist und soltest dich in der sophistischen Disziplin (Weisheitslehre) üben.

Total Merkbefreiter schrieb:
Das läuft so natürlich nur in diesen Forenformen und mit entsprechenden Akklamateuren, bei aufmerksamen Lesern oder in einer Realdiskussion haben solche "Spieler" nicht die geringste Chance, aber was solls.

Ist das der Grund, warum du das Forum mit deinem superarroganten Posting vermüllt hast?

Total Merkbefreiter schrieb:
Durch eine Aussetzung wird das Zivilverfahren nicht verkürzt, sondern erheblich verlängert, da das Ende des Strafverfahrens abgewartet werden muß.

Auch dabei wieder schönste Sophistik, zwar verlängert sich der Zeitraum zwischen Anklageerhebung und Urteilsverkündung, nicht hingegen (qualitativ und quantitativ) das Verfahren selbst, da ich dem in der Strafsache verurteilten Betrüger den Betrug im Zivilverfahren nicht noch einmal nachweisen muss.

Deine Ausführungen zeigen, dass du nur über Unwissen verfügst. Daher für dich zum Verinnerlichen:

1. Im Zivilverfahren gibt es keine Anklage
2. Im Zivilverfahren müssen die Carrier bzw ihre Inkassobüttel nachweisen, dass mit dem Beklagten ein Vertrag geschlossen wurde. Niemand muß einen Betrug beweisen.

Total Merkbefreiter schrieb:
Sollte hingegen kein Betrug vorgelegen haben erübrigt sich natürlich die Diskussion, denn dann gibt es auch kein Strafverfahren, wie gesagt, reine Sophistik ohne jeglichen Sinn.

Da niemand im Zivilverfahren einen Betrug beweisen muß, geht das Kompliment zurück.

Total Merkbefreiter schrieb:
Strafanzeigen sind nicht Gegenstand der Rechtsschutzversicherungen und können daher auch nicht zu deren Kündigung führen.

Gleiches Spiel, gleicher Akteur. Mehrfach habe ich hier im Forum gelesen, daß Opfern Strafanzeigen empfohlen wurden. Ebenso den Hinweis auf Rechtschutzversicherungen.

Und wo steht im Forum, dass das eine was mit dem anderen zu tun hat?

Total Merkbefreiter schrieb:
Da ich nun nicht jedem unterstelle, daß er Unsinn von sich gibt, bin ich davon ausgegangen, selbst kenne ich den Rechtsschutz in Strafsachen nicht, daß es diesen bei einigen Versicherungen gibt.

Das ist dein großes Problem: Du schreibst ständig über Dinge, von denen du keinen blassen Schimmer hast.

Total Merkbefreiter schrieb:
Hat also jemand einen solchen Rechtsschutz und verursacht Kosten für diesen, dann kann es eben bei "Mißbrauch" auch zur Kündigung kommen.
Meldet hingegen jemand keine Kosten an, ist auch hier jede Bemerkung überflüssig.

Mit dem letzten Satz hast du das erste wahre Wort in diesem Thread geschrieben.

Counselor
 
ach mein lieber devil...,

jetzt langweile mich doch nicht, wie Du siehst gehe ich bei einem vernünftigen Gegenüber sofort zur Tagesordnung über und unterhalte mich sachlich.
Das Angebot mit dem Beweis seines "Erstschlages" hatte ich auch tf gemacht. Er hats gelöscht, das ist Machtmißbrauch.
Aber auch das ist mir schnuppe, es findet sich im net zuhauf.

off topic btw Kennst Du eigentlich den Karnevalsschlager "ich bin nichts, ich kann nichts, gib mir eine Uniform"? /off topic

Im übrigen solltest Du als Moderator evtl. doch nicht nur die gleichen hohlen Phrasen ablassen wie einige andere Identitäten, sondern evtl. zu dem wiederholten Sachbeitrag, s.v., Stellung nehmen, das wär doch mal was, oder?

Weitere Störungen einer sachlichen Unterhaltung solltest Du zumindest als gutes Beispiel unterlassen.

fG :bussi:
 
Anonymous schrieb:
Weitere Störungen einer sachlichen Unterhaltung solltest Du
zumindest als gutes Beispiel unterlassen.


Der Supermerkbefreite und sachliche Unterhaltung :vlol: :vlol: :vlol:

was bist du eigentlich? frustrierter Pensionär , Don Quichote oder schon auf dem Maschendrahtzaun
angekommen :rofl:
 
Interessant ist übrigens auch der "Eliza-Effekt". Obwohl Eliza nicht über tatsächliche - schon gar nicht über kommunikative Verhaltensweisen wie Emotionen, die über die rein sprachliche Verständigung herausgehen -, sondern nur über vermeintliche Fähigkeiten verfügt, versucht mancher dennoch ein echtes Gespräch mit dem Programm zu führen oder bestimmte Reaktionen von Eliza zu provozieren.

Quelle: http://www.ceryx.de/sprache/eliza.htm
 
Anonymous schrieb:
Sind User selber an ihrer Abzocke schuld?

Lieber "Jurist",

allein bei der Frage im TED-Stil müssten einem Juristen bereits die Haare zu Berge stehen, denn wie soll man eine "Schuld" beurteilen, wenn man keine Fakten kennt?

Vielleicht ist das ja auch der Grund weshalb die anderen hier anwesenden Juristen sich noch nicht zu dieser Frage geäußert haben und darauf warten, daß ein "Gast" ein "Komma falsch setzt"? :)

Stellt man die Frage hingegen leicht anders, "Kann ein User Mitschuld an der Abzocke haben?" ist sie natürlich zu beantworten, wie auch bereits geschehen.

man kann sich praktisch 100 %ig davor schützen durch Befolgen nur weniger, effektiver Massnahmen - Patches, entsprechende Programme und vor allem Aufmerksamkeit für den eigenen Rechner - dann kann man sogar "Halbseidenes" aufsuchen ohne unangemessen zur Kasse gebeten zu werden.

Tatsächlich gibt es KEINEN Dialer der sich ohne ActiveX (incl. Autoloader!!) selbst installieren könnte, es geht IMMER eine aktive Bestätigung voraus.

Anmerkung: es ginge auch über e-mail mit eingeschaltetem javascript, aber das ist 1. ein anderes Thema und setzt 2. ebenso wieder einen völlig "sorglosen" Umgang voraus.

1. und jetzt zum X-ten Male, wir befinden uns nicht im Jahre 0 seit Einführung/Entdeckung der Dialer sondern seit mindestens 2 Jahren geht dieses Thema regelmässig durch das Fernsehen und die MASSENmedien.

den MSIE mit eingeschaltetem ActiveX zu fahren ist Dir selbst gegenüber völlig unverantwortlich, ohne dies, mit regelmäßigen Patches, Zonenverwaltung und einem regelmäßigen Blick in die DFÜ-Verbindung ist sicher nichts dagegen einzuwenden.
Dennoch Mozilla/Opera kennen diese Technik nicht und sind daher weniger anfällig.
Auch vor Java und vor allem Javascript wird nicht zu Unrecht immer wieder gewarnt.
Das Du nicht noch einmal auf ein nicht von Dir abgelegtes Icon klickst, halte ich für selbstverständlich?!?! Ein hoffentlich heilsamer Schreck.

Daraus folgt, wer

1. alle Warnungen in den Wind schlägt,
2. Patches nicht einspielt,
3. seinen Rechner völlig unbeobachtet lässt,
4. "fremde" Icons anklickt,
5. Sicherheitseinstellungen nicht beachtet,

trägt eine (erhebliche) Mitschuld an seiner eigenen Abzocke.

Die Ja/Nein Frage, ob die Geschädigten selbst an der Abzocke schuld sind, ist eindeutig zu beantworten:

NEIN

Niemandem ist es gestattet,

1) Sicherheitslücken zum Zweck einer teueren Autoeinwahl auszunutzen
2) jemanden mittels falscher Versprechungen zum klick auf Icons zu bewegen, die nur zum Zweck der Aktivierung eines selbstladenden und selbteinwählenden Dialer existieren
3) einen unbeobachteten Rechner durch einen Dialer zu manipulieren oder gar die Session gegen den Willen des Besitzers zu übernehmen
4) Software unter Ausnutzung mangelhafter Sicherheitseinstellungen gegen den Willen des Benutzers zu installieren und zu starten

Total Merkbefreiter schrieb:
Erschwerend/mildernd wäre noch das "normale" Surfverhalten zu beachten. Ohne mich auf einen Anteil festzulegen, befinden sich die meisten Dialer aber sicher auf Porno- oder sogen. "Optimierungs"/"Hacker"seiten.

Zu deiner Weiterbildung:

h**p://www.dailermagazin.de

Viele Dialer befinden sich auf Fun-, Joke-, und Grußkartenseiten.

Total Merkbefreiter schrieb:
Angesichts einer freien Marktwirtschaft ist es aber blauäugig einen umfassenden Schutz zu erwarten. s. Gesetz zu 0190/0900 Nummern

Eigenverantwortung und Verbraucherschutz sind somit keine Gegensätze sondern ergänzen sich.

Eine freie Marktwirtschaft kann nur funktionieren, wenn der Staat das Eigentum schützt. Jeder Euro, der dem Eigentümer durch Betrug entzogen wird, bedeutet auch volkswirtschaftlichen Schaden. Der Schutzpflicht kommt der Staat (Exekutive) durch die TKG Novelle und durch die Gerichte (Judikative), die den Mitverdienern meist die Beweislast auferlegen, mittlerweile nach.

Ob der Einzelne sich darüber hinaus schützt, bleibt ihm überlassen. Unterläßt er weitere Maßnahmen, ist er nicht selbst an der Abzocke schuld, sonder der Abzocker ist schuld.

Counselor
 
hallo devil und co.,

ich habe mich mit "jurist" auf eine Fortführung einer sachlichen Unterhaltung verständigt, meinen Teil habe ich zunächst beigetragen.

Was also wollt ihr hier mit eurem hilflosen Gestammel?

0:)
 
@Gast
Du solltest schon Deinem eigenen Anspruch gerecht werden und nicht beleidigend werden. Da es mich sonst nicht mehr amüsiert.
Ich begeb mich jetzt mal ganz bewußt auf Dein Kindergartenniveau.

Von Dir kommt bisher nur geistiger Durchlauf und an einer wirklich konstruktiven Diskussion bist Du offensichtlich nicht interessiert.
Wie ich Dir schon schrieb, versuchst Du nur Deinen unterbelichteten Standpunkt anderen aufzuschwätzen. Der zielgerichteten Diskussion kannst Du offenbar nicht folgen, da Dir die Voraussetzungen zu fehlen scheinen.
Der technische Aufguß, den Du hier von Dir gegeben hast, zeugt maximal davon, dass Du keine Ahnung hast, was unter Windows tatsächlich möglich ist.

Also: Entweder Du befleissigst Dich jetzt eines vernünftigen Tones und versuchst wenigstens der Diskussion zu folgen oder dieser Thread ist tatsächlich wegen Sinnlosigkeit zu schließen.
 
Anonymous schrieb:
hallo devil und co.,

ich habe mich mit "jurist" auf eine Fortführung einer sachlichen Unterhaltung verständigt, meinen Teil habe ich zunächst beigetragen.

Was also wollt ihr hier mit eurem hilflosen Gestammel?

0:)


Nach meinen Verständnis hast Du zwar Dein Einverständnis erklärt, doch Dein Handeln ist bedauerlicherweise das Gegenteil, vom dem, was Du beteuerst..

Wenn Deine Erklärungen und Dein Handeln übereinstimmen, dann werde ich mich mit Deinen Argumenten auseinandersetzen. Ständige Wiederholungen ermüden nur. Ich für mich ziehe es deshalb vor, mich bei anderen Diskussionen zu beteiligen.

Wer eine sachliche Diskussion will, verkneift sich solche Bemerkungen:

Was also wollt ihr hier mit eurem hilflosen Gestammel?
 
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