A
Anonymous
hallo,
zunächst mal geht es nicht um Schuld oder Unschuld, bestenfalls um Schulden.
Auch ein Inkassounternehmen ist ein stinknormales (mehr stink als normal) Unternehmen, das nicht ohne weiteres einen Schufaeintrag veranlassen kann.
Zwar wäre zu wünschen, daß das Dialerunwesen mal ein Ende finden würde, daran ist - aufgrund der Markthörigkeit selbst des BGH - aber nicht zu denken, schließlich wird damit ums goldene Kalb getanzt sprich GELD umgesetzt.
Ergo sollten gerade emule- und andere Konsumenten sich daran gewöhnen, daß sie bei Gelegenheit abgezockt werden oder eben darauf achten evtl. weniger zu saugen und mehr für die Sicherheit ihres Rechners zu tun!!
Denn obgleich mir die Dialerganoven nun wahrhaftig nicht sympathisch sind, wer fällt immer wieder darauf rein, genau !!!
Wenn also nicht eindeutig zu beweisen ist, daß der Dialer nicht den Mindestanforderungen genügt, s. RegTP, kann man sich zwar 1-2 Mal abducken und die Zahlung verweigern, letztlich wird man aber zahlen müssen!!, denn die Beweislast liegt bei dem Verweigerer.
Sportlich gesehen könnte man das ganze ja als gelegentliche Bezahlung für tonnenweises Saugen betrachten, nur leider bekommen es auch da die Falschen.
:tröst:
zunächst mal geht es nicht um Schuld oder Unschuld, bestenfalls um Schulden.
Auch ein Inkassounternehmen ist ein stinknormales (mehr stink als normal) Unternehmen, das nicht ohne weiteres einen Schufaeintrag veranlassen kann.
Zwar wäre zu wünschen, daß das Dialerunwesen mal ein Ende finden würde, daran ist - aufgrund der Markthörigkeit selbst des BGH - aber nicht zu denken, schließlich wird damit ums goldene Kalb getanzt sprich GELD umgesetzt.
Ergo sollten gerade emule- und andere Konsumenten sich daran gewöhnen, daß sie bei Gelegenheit abgezockt werden oder eben darauf achten evtl. weniger zu saugen und mehr für die Sicherheit ihres Rechners zu tun!!
Denn obgleich mir die Dialerganoven nun wahrhaftig nicht sympathisch sind, wer fällt immer wieder darauf rein, genau !!!
Wenn also nicht eindeutig zu beweisen ist, daß der Dialer nicht den Mindestanforderungen genügt, s. RegTP, kann man sich zwar 1-2 Mal abducken und die Zahlung verweigern, letztlich wird man aber zahlen müssen!!, denn die Beweislast liegt bei dem Verweigerer.
Sportlich gesehen könnte man das ganze ja als gelegentliche Bezahlung für tonnenweises Saugen betrachten, nur leider bekommen es auch da die Falschen.
:tröst: