von Sophistik und anderen Spielchen
Counselor schrieb,
Und Rechts- und Gesetzespositivismus haben wir schon längst überwunden (aber manch einer hat wohl über 50 Jahre geschlafen)...
Ich denke, dein Vorwurf mit der Kontinuität greift 60 Jahre nachher nicht mehr (was auch aus deinem Link hervorgeht, in dem eine Wende in der Rechtsprechung des BGH beschrieben wird)...
Ich habe das Buch 'Furchtbare Juristen' schon vor knapp 10 Jahren gelesen. Dass bis in die siebziger Jahre hinein Leute an der Macht waren , die es bereits vor 1945 gab, ist klar. Aber wir sind nicht in den Siebzigern stehengeblieben.
Wie dein Beispiel aufzeigt, gab es später eine Wende in der Rechtsprechung des BGH...
Anfang der 90er wurden Sitzblockaden noch als Nötigung aufgefaßt, heute nicht mehr.
Fassen wir zusammen,
zunächst gab es angeblich 50 Jahre keine Kontinuität im Rechtspositivismus, dann 60?, nachdem ich ihm dann nachgewiesen habe, daß 1. Richter weiterbeschäftigt wurden und 2. keiner verurteilt wurde, ist es ihm selbstverständlich klar, daß es erst seit ca. 30 Jahren (70er) so ist, obgleich die Notstandsgesetze incl. Berufsverbote bis in die 90er wirkten und z.T. weiter wirken, mittlerweile sind wir also in den 90ern angekommen und wenn ich ihm jetzt noch die letzten Gesetze (Antiterrorismus) nach dem Motto - wer einen Schily hat braucht keinen Beckstein - bringe, dann sind wir schon in 2002.
Hinzu kommt, daß die "Ehemaligen" aus dem 3. Reich z.T. in Lehrpositionen waren, also ihre z.T. nur dürftigst korrigierten Lebens- und Rechtsauffassungen weitergegeben haben und auch diese so "Infizierten" haben dann weiter gelehrt, usw. usf.
Keine Kontinuität aufgrund der anfänglichen Seiltanzerei von BGH und BVerfG? Pikanterweise gab es diese Kontinuität, den Seiltanz, gegenüber dem 2. Unrechtsstaat auf deutschem Boden nicht.
Stellt sich hier wirklich noch die Frage wer eigentlich
merkbefreit ist?
Dafür stellt sich aber eine andere, da ich "counselor" die "Furchtbaren Juristen" nicht empfohlen hatte sondern "Katzenhai" sind also "counselor" und "Katzenhai" identisch? Oder will er damit sagen, daß er belesen ist? Seine Hausaufgaben gemacht hat? Vor 10 Jahren schon lesen konnte?
Aufschiebende Wirkung (Suspensiveffekt) gibt es nur im Verwaltungsprozessrecht beim Widerspruch gegen eine behördliche Maßnahme (zB Bescheid), nicht im Zivilprozessrecht. Und der Strafprozess läuft vom Zivilprozess völlig getrennt.
Und falls du mir jetzt noch erzählen willst, die Carrier und ihre Inkassovasallen würden bei Widerspruch und Strafanzeige das Mahnen und Klagen auf später verschieben, dann spricht die Lebenserfahrung dagegen (vor allem das Verhalten der I-Inkasso mit den Ax-Anwälten).
Das von einer aufschiebenden Wirkung a la Verwaltungsrecht nicht die Rede war, sondern die Aussetzung gemeint war geht eindeutig aus dem Zusammenhang hervor.
Dadurch das ich aber "schiebt" gesagt hatte, meine sprachliche Nachlässigkeit, könnte man von einem Irrtum sprechen, der leicht ohne Aggressivität hätte korrigiert werden können.
Darum geht es diesem Akteur aber nicht, er "argumentiert" in Form der Strohmannsophistik, d.h. man unterstellt dem Diskussionsgegner
nie gesagtes und gibt sich dann argumentativ selbst recht, siehe auch in dem 2. Beispiel.
Das läuft so natürlich nur in diesen Forenformen und mit entsprechenden Akklamateuren, bei aufmerksamen Lesern oder in einer Realdiskussion haben solche "Spieler" nicht die geringste Chance, aber was solls.
Durch eine Aussetzung wird das Zivilverfahren nicht verkürzt, sondern erheblich verlängert, da das Ende des Strafverfahrens abgewartet werden muß.
Auch dabei wieder schönste Sophistik, zwar verlängert sich der Zeitraum zwischen Anklageerhebung und Urteilsverkündung, nicht hingegen (qualitativ und quantitativ) das Verfahren selbst, da ich dem in der Strafsache verurteilten Betrüger den Betrug im Zivilverfahren nicht noch einmal nachweisen muss.
Sollte hingegen kein Betrug vorgelegen haben erübrigt sich natürlich die Diskussion, denn dann gibt es auch kein Strafverfahren, wie gesagt, reine Sophistik ohne jeglichen Sinn.
Strafanzeigen sind nicht Gegenstand der Rechtsschutzversicherungen und können daher auch nicht zu deren Kündigung führen.
Gleiches Spiel, gleicher Akteur. Mehrfach habe ich hier im Forum gelesen, daß Opfern Strafanzeigen empfohlen wurden. Ebenso den Hinweis auf Rechtschutzversicherungen.
Da ich nun nicht jedem unterstelle, daß er Unsinn von sich gibt, bin ich davon ausgegangen, selbst kenne ich den Rechtsschutz in Strafsachen nicht, daß es diesen bei einigen Versicherungen gibt.
Hat also jemand einen solchen Rechtsschutz und verursacht Kosten für diesen, dann kann es eben bei "Mißbrauch" auch zur Kündigung kommen.
Meldet hingegen jemand keine Kosten an, ist auch hier jede Bemerkung überflüssig.
Damit beende ich aber jedwede Diskussion auf diesem völlig unergiebigen Nebenkriegsschauplatz.