Sind User selber an ihrer Abzocke schuld schuld?

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Re: Antrag auf Schluss eines Teils der Debatte.

KatzenHai schrieb:
5. Der Autovergleich lautete im Übrigen richtig:
Ich bin eigenverantwortlich dafür, dass ich nüchtern, ausgeschlafen, mit vier festgeschraubten Rädern mit angepasster Geschwindigkeit rechts auf der Fahrbahn fahre.
Ich bin nicht verantwortlich dafür, wenn mir plötzlich und unerwartet jemand während der Fahrt den Bremsschlauch klaut und meine Bremse nicht funktioniert.
Genau meine Meinung.
Und sicher sagt jeder "warum sollte auch jemand wärend der Fahrt den Bremsschlauch stehlen" - Ich bin doch 100% sicher beim fahren..." - Verrückte gibt es immer wieder, die vielleicht einen Vorteil daraus ziehen werden...

tf schrieb:
Was ist daran gefährlich? Solange mir kein Gegenweis zu meinen Erkenntnissen vorliegt,
handle ich nach bestem Wissen und Gewissen , Haftung auf Grund persönlicher
Meinungen in Postings berechtigen wohl kaum zu Schadensersatzforderungen.

Ich will ja auch nicht darauf hinausgehen, das Dich jemand auf "Schadenseratz" verklagen will... :vlol: - Quatsch.
Nur, wer weiß, ob nicht doch einer was auf der Pfanne hat und einen Gegenbeweis liefern könnte...?

Lass mir doch meine Meinung, dass es 100% Schutz nie geben wird.

"Ich hoffe nur, dass uns nicht der Himmel auf den Kopf fällt..." (Majestix der Gallier). ;)
 
hallo Katzenhai,

ob es sehr geschickt ist sich mit persönlichen Beurteilungen über Menschen die man nicht kennt und somit relativ arrogant in eine Diskussion einzuklinken lasse ich mal dahingestellt. Aber wenn Du schon Harmonie propagieren willst, solltest Du zumindest nicht mit der Keule dreinschlagen.

Verbraucherfreundlichkeit und Eigenverantwortung ist allerdings kein Widerspruch. ("...oder...")
Und das selbst eine Dialerproblematik politische Dimensionen hat, sieht man z.B. an dem besagten BGH-Urteil und den schleppenden und z.T. untauglichen Bemühungen der Politik zumindest die gröbsten "Verfehlungen" in den Griff zu bekommen.
Dabei wäre es dem Grunde nach recht einfach, wurde eine ANGEMESSENE Leistung unter nachvollziehbaren Bedingungen erbracht ja/nein - entsprechend wäre zu "urteilen".
Weder bei den Steuergesetzen (sorry für diesen Ausrutscher) noch bei Betrug oder zumindest betrugsähnlichen Handlungen in diesen Dimensionen, relative Kleinbeträge die sich zu Milliarden summieren, ist jedoch die Politik als Marionette der Wirtschaft daran interessiert KLARHEIT zu schaffen, zu viele verdienen daran.

Auch teile ich nicht Deine Meinung, daß es "ordentliche" und "erwünschte" Mehrwertanbieter (gemeint sind wohl Dialer?) gibt, sie sind bei Erfüllung der bereits genannten Auflagen lediglich legal (waren die Nürnberger Gesetze übrigens auch), aber das wäre ein anderes Thema.
Das Du ausgerechnet die RegTP, die alles tut um der Wirtschaft nur nicht auf die Füsse zu treten, dabei anführst ist schon fast erheiternd.

Wenn Du aber schon meinst wiederum "Urteile" fällen zu müssen, richtig oder nicht richtig, solltest Du schon etwas schärfer beobachten, denn die von Dir unter 4. i.V.m. 5. gemachten Feststellungen hinken ganz gewaltig.

4. Wer indes als ganz normaler Verbraucher, ohne besondere Kenntnisse des Internets, der Registrysystematik, von AxtiveX etc. "bi Aldi 'nen PC kauft, nach Anleitung anschließt und lossurft", darf nicht von teuren Machenschaften überrumpelt werden, für die er nix kann. Grundeinstellung IE bei Auslieferung: AxtiveX an. Grund: Eine Großteil der hübsch designten Internetauftritte benötigt dieses bzw. nervt tierisch durch ständige Eingabeaufforderungen.
Wer aber so (!) und nicht nicht anders (!!) dann ganz normale Seiten "besurft", ohne willentliches Zutun auf einmal mit 55€/Einwahl weiter surft, hierbei nicht einmal einen Mehrwert erhält - dieser User ist nicht im Sinne einer freien Marktwirtschaft "selbst schuld"!

5. Der Autovergleich lautete im Übrigen richtig:
Ich bin eigenverantwortlich dafür, dass ich nüchtern, ausgeschlafen, mit vier festgeschraubten Rädern mit angepasster Geschwindigkeit rechts auf der Fahrbahn fahre.
Ich bin nicht verantwortlich dafür, wenn mir plötzlich und unerwartet jemand während der Fahrt den Bremsschlauch klaut und meine Bremse nicht funktioniert.

1. und jetzt zum X-ten Male, wir befinden uns nicht im Jahre 0 seit Einführung/Entdeckung der Dialer sondern seit mindestens 2 Jahren geht dieses Thema regelmässig durch das Fernsehen und die MASSENmedien.
Bestenfalls im "Neandertal" oder im Bayrischen Wald dürfte es noch vereinzelte Exemplare geben die davon nicht schon mal irgendetwas gehört haben. Das braucht natürlich niemanden zu interessieren solange er nicht ins Internet will, aber dann auch noch nicht?
Wenn jemand bewusst ständige und eindringliche Warnungen in den Wind schlägt, dann ist "dieser User...nicht im Sinne einer freien Marktwirtschaft "selbst schuld"! ?
Das ist nicht verbraucherfreundlich sondern -verdummend.
Es gibt den durchgängigen Urteilstenor bei Einbrüchen, wenn Du Deine Wohnung nicht abgeschlossen oder gar die Wohnungstür aufgelassen hast, trägst Du eine nicht nur moralische Mitschuld. Bevor jetzt wieder jemand auf die däpperte Idee kommt, daß damit der Einbrecher "freigesprochen" wird, der wird selbstverständlich als kriminell verurteilt.
Die Wohnungstür entspricht dabei dem MSIE bzw. ActiveX.

2. Die bisherigen Vergleiche mit "Datenautobahn" etc. sind durchaus stimmig, aber angesichts Deiner Aldichose schneidere ich noch einen direkt darauf zu.
PCkauf = Autokauf, so weit so gut. Dann aber wirds abenteuerlich, Du setzt Dich also ohne Führerschein, ohne die geringsten Bedienungskenntnisse (dazu gehört nicht die Registry) und ohne Funktionskenntnisse in das Auto und fährst los, na Prost Mahlzeit. Nur weil Microsoft und AOL diesen Schwachsinn seit Jahren verbreiten, muss man den doch nicht weitergeben.
Und wenn Du dann 3 Ecken weiter angefahren wirst, was glaubst Du eigentlich wer dann "mitverdonnert" wird? Der betrügerische "Crasher", das war mal lange Zeit eine beliebte Methode sein etwas betagtes Auto "rund zu erneueren", wird hoffentlich nachweislich erwischt und verdonnert, aber glaubst Du, Du gehst "leer" aus? Ganz sicher nicht!!

Und das ist eine sehr gute und gesunde Einstellung, alles andere ist nicht eigenverantwortlich sondern wiederum verdummend.

Ich teile durchaus Deine Einschätzung?, daß dem Grunde nach Microsoft für die mangelhafte Qualität und insbesondere für die gefahrenträchtige Voreinstellung (wurde das nicht geändert?, bin da nicht mehr auf dem Laufenden) des ActiveX mit in die Haftung genommen werden müßte, allerdings dürften sich hier alle klar sein, das dieses bestenfalls ein frommer Wunsch ist. 0:)

Im Übrigen lies Dir noch mal "noozles" (ff. auch "annas") Beiträge durch, mindestens 1 Mal hat er einfach so geklickt und das ist nach einem Besuch im Internet purer Leichtsinn.
Dennoch wünsche ich ihm natürlich alles Gute, nicht weil er nicht doch zumindest bedingt "selbst schuld" ist (die Chose mit emule ist mir zusätzlich eh suspekt) aber weil ich den betrügerischen Abzockern nicht das Schwarze unter den Fingernägeln gönne. :evil:

Wenn er aber bestimmte massive Fehler nicht nachweisen kann, hat er außer Lauferei, Schreiberei und viel Zeit nichts gewonnen und dann wäre auch die "Hilfestellung" - zahlen und (zähneknirschend) fröhlich sein - der "bessere Rat". (und gehört somit auch zum Thema und nix mit off topic)
Alternativ natürlich Widerspruch, Strafanzeige und eine evtl. Klage unter Verweis auf die Strafanzeige aussetzen lassen (sofern das Gericht das nicht ohnehin macht), aber das muss sich rechnen.

Denn ich gebe zu, das ich als Freiberufler meinen "Arbeitsaufwand" und die Erfolgsaussichten dabei sehr genau kalkuliere und nicht "schlechtem Geld auch noch gutes hinterherwerfe", so ärgerlich es manchmal auch sein mag.

fg 8)
 
Total anonymer Gast schrieb:
1. und jetzt zum X-ten Male, wir befinden uns nicht im Jahre 0 seit Einführung/Entdeckung der Dialer sondern seit mindestens 2 Jahren geht dieses Thema regelmässig durch das Fernsehen und die MASSENmedien.
Bestenfalls im "Neandertal" oder im Bayrischen Wald dürfte es noch vereinzelte Exemplare geben die davon nicht schon mal irgendetwas gehört haben. Das braucht natürlich niemanden zu interessieren solange er nicht ins Internet will, aber dann auch noch nicht?
Wenn jemand bewusst ständige und eindringliche Warnungen in den Wind schlägt, dann ist "dieser User...nicht im Sinne einer freien Marktwirtschaft "selbst schuld"! ?

Dieses Posting schlägt alle bisherigen Postings in diesem Forum an Arroganz und Überheblichkeit
um Längen, so vor einem Jahr und dann immer wieder in unregelmäßigen Abständen haben
hier schon andere "Vorgänger" in dieser unsäglichen "selber schuld" Masche solche Sprüche vom Stapel gelassen.

Aus eigener Erfahrung in Beruf und Umfeld (ich bin seit über 30 Jahren im EDV-Support tätig),
weiß ich, dass zwischen der (im übrigen mehr als konfusen Berichterstattung in den
Medien inclusive der PC-Magazine) und der Alltagswelt gewaltige
Informationslücken bestehen.
Es soll doch wohl hier nicht allen Ernstes behauptet werden, nur weil es hier in Deutschland,
um da noch mal ganz deutlich drauf hinzuweisen,ein gewaltiges Mißbrauchspotential auf
Grund miserabler Gesetzgebung existiert, daß jeder User, der sich mit seinem im guten Glauben gekauften
PC ins WWW begibt um auch an der schönen bunten Welt teilhaben zu können,
vorher einen Internet-PC-Lehrgang absolvieren muß (den sehr viele gar nicht umsetzen könnten).

Dies kommt mir so vor, als ob jemand der am hellichten Tag in der U-Bahn überfallen wird ,
zu sagen , selber schuld , U-Bahn fahren ist gefährlich, das weiß schließlich jeder, was fährste kein Taxi
(Obwohl das auch nicht immer ganz ungefährlich ist)
tf
 
Dieses Posting schlägt alle bisherigen Postings in diesem Forum an Arroganz und Überheblichkeit
um Längen, so vor einem Jahr und dann immer wieder in unregelmäßigen Abständen haben
hier schon andere "Vorgänger" in dieser unsäglichen "selber schuld" Masche solche Sprüche vom Stapel gelassen.

Ich empfehle Dir doch das Post in seiner Gesamtheit zu betrachten, evtl. sogar im Zusammenhang mit den anderen Texten, sofern Dich das nicht überfordert, und mir nicht aufgrund eines Zitates, das "selbst schuld" stammt als Wortschöpfung nicht von mir, Arroganz und Überheblichkeit zu unterstellen, denn damit würdest Du Dich nur als Verwaltungsangestellter der von Dir in der sig bezeichneten Anstalt outen.

Allerdings bin ich der Meinung, daß jeder Mensch der sich einer Maschine bedient, diese auch in Grundzügen bedienen können sollte (ob mit Kurs oder Freundesbegleitung ist wurscht), da es ansonsten mit Gefahren verbunden sein kann. Bei einer Kettensäge leuchtet das wohl unmittelbar ein, bei der komplexesten Maschine die der Mensch je geschaffen hat, dem COMPUTER in diesem Fall in Verbindung mit Internet, wohl nicht.

Diese Logik kann tatsächlich nur einem Irrenhaus entstammen in dem diese dann auch noch zur political correctness erhoben wird und somit jede andere Meinung abzuwerten ist.

Vielleicht sollte ich aber tatsächlich besser auf die Wies´n gehen, denn da weiß ich wenigstens, daß die Leute die nur noch 2 Worte (selbst schuld) verstehen, besoffen sind.

fg 8)

ps wenn es denn zur Pflicht wird melde ich mich evtl. auch gerne an
 
Ab und an posten hier "Leute", die die Gastfreundschaft hier anonym zu posten in
übler Art mißbrauchen. Persönliche Angriffe werden üblicherweise als Flaming bezeichnet
und werden normalerweise mit Löschung beantwortet. Das schöne an Gastpostings ist, daß der
betreffende als Gast keine Möglichkeit hat seine geistigen" Ergüsse" nachträglich zu manipulieren.
Deswegen bleibt dieses Posting als Musterbeispiel des Mißbrauchs von Gastfreundschaft stehen.

Es besteht ein erheblicher Unterschied darin Aussagen zu kritisieren oder jemanden
in seiner Person selbst anzugreifen.

Zur Erinnerung:
Code:
Nutzungsregeln   
 Sollte der Inhalt des Artikels gegen geltendes Recht verstoßen (z.B. Beleidigungen,.....so wird dieser ohne Vorwarnung sofort editiert, gelöscht oder verschoben.
 
@tf: Lass man stehen, da kann man sich gut dran reiben.

Lieber Anonymus, registriere dich unter irgendeinem Nick, schicke mir eine PN mit deiner E-Mail-Adresse, und wir unterhalten uns gerne anonym weiter, wenn dir die Anonymität wichtig ist.

Ansonsten:
Du zitierst die angebliche Legalität der Nürnberger Rassengesetze als Vergleich zur Dialergesetzgebung. Vollkommen unabhängig davon, dass dieser Vergleich unglaublich geschmacklos und menschenverachtend ist - ich muss unterstellen, dass du vom Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland so viel Ahnung hast wie eine Kuh vom Stricken. Ansonsten könntest du die angeblich gleiche "Legalität" so nicht behaupten. Ich empfehle dir die Staatsrechtsbücher von Bernhard Schlink (ja, der mit den herrlichen Krimis) und einen Beutel Eis zum Kühlen deines hochroten Kopfs.

Zur Eigenverantwortung:
Selbst die FDP, anerkannt eigenverantwortungspredigende Partei innerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, ist nicht der Meinung, dass jeder ungeschützt einfach so vor sich hin probieren und versuchen kann - einige der weiterhin gültigen Verbraucherschutzgesetze stammen aus der Feder ihrer Politiker zu verschiedenen Zeiten der entsprechenden Macht. Zur Erinnerung: Die meisten Justizminister der Koalitionen mit "gelber" Beteiligung waren FDP-Mitglieder. Und Gesetze werden besonders häufig im Justizministerium gestrickt. Das ist eben der (gewollte) Unterschied zwischen "freier" und (deutscher) "sozialer" Marktwirtschaft, dass eben nicht die absolut freie Selbstverantwortung gilt.

Und der Autovergleich, ohnehin immer schon hinkend, hat jetzt wohl ausgedient. Die rechtsstaatlichen Voraussetzungen eines staatlich (bzw. staatlich-beliehen) geprüften Menschen mit mind. 18 überlebten Lenzen (Führerschein) in einem ebenso geprüften Fahrzeug (Zulassung KBA, TÜV etc.) lässt sich wohl kaum mit einem Aldi-PC vergleichen. Falls du aussagen möchtest, dass nur staatlich geprüfte PCs an "geprüfte Lizenzinhaber" ab 18 vergeben werden sollen, ist dies eine zulässige Meinung, die ich aber nicht teile. Falls du etwas anderes aussagen wolltest: Erkläre dich bitte.

Im Übrigen diskutiere ich gerne weiter, wenn ich mich davon überzeugen konnte, dass wir wenigstens halbwegs auf gleicher Grundlage miteinander kommunizieren. Die Klarstellung zu meinem ersten Punkt in diesem Posting ist hierfür unabdingbare Voraussetzung.

@all of the rest: Falls ich wirklich arrogant herüber gekommen sein sollte, sorry, war nicht so gemeint. Falls nicht - auch gut.
 
:eek:

Anonymous schrieb:
Vielleicht sollte ich aber tatsächlich besser auf die Wies´n gehen, denn da ...
...geht echt die Post ab und die Dialer sind in weiter Ferne.
Bin froh, dass die 16 Tage morgen rum sind. Anna mit 2.8 auf´m Kessel macht sich zum morgigen Endspurt vom Acker!
 
Anonymous schrieb:
Auch teile ich nicht Deine Meinung, daß es "ordentliche" und "erwünschte" Mehrwertanbieter (gemeint sind wohl Dialer?) gibt, sie sind bei Erfüllung der bereits genannten Auflagen lediglich legal (waren die Nürnberger Gesetze übrigens auch), aber das wäre ein anderes Thema.
Laßt bitte meine Heimatstadt aus dem Spiel. Und Rechts- und Gesetzespositivismus haben wir schon längst überwunden (aber manch einer hat wohl über 50 Jahre geschlafen).

Counselor
 
@ technofreak

da Du ja sogar jetzt schon einen Beitrag zur Verständigung gelöscht hast, wie lautet denn eigentlich das Glaubensbekenntnis dieser sektenähnlichen Vereinigung, evtl.

1. wer Opfer ist bestimmen wir,
2. ein Opfer darf klicken so oft es will, es bleibt Opfer,
3. selbstverantwortliches Handeln ist unerwünscht,
4. zur "Beweisführung" sind selbst albernste Vergleiche (U-Bahn) zugelassen,

und l.b.n.l technofreak und katzenhai sind klare Identitäten, gast hingegen nicht.

Das dies alles richtig ist erkent man daran, daß a) Männer klüger als Frauen sind und b) die Erde eine Scheibe ist.
"Wolle mern rin losse" (das Motto von Jecken im rheinischen Karneval)

@ Katzenhai

Mit Deiner Geschmacklosigkeit mir Menschenverachtung zu unterstellen hast Du Dich als Gesprächspartner disqualifiziert.
Hinzu kommt, daß ich nicht die geringste Lust verspüre, einem angeblichen oder tatsächlichen Juristen den Unterschied zwischen Legalität und Legitimität oder gar die Radbruch-Formel zu erklären.
Da Du aber offensichtlich ja auch zumindest zum Sprachmißbrauch neigst (sic) empfehle ich Dir das Buch "Furchtbare Juristen" v. Dr. Ingo Müller oder zur schnellen Erstübersicht http://home.t-online.de/home/boa-muenchen/n0104020.htm#0104020 .
Auch Deine kindischen Anmachen (...Kuh vom Stricken...;...hochroter Kopf...) bei ansonsten völliger Substanzlosigkeit verführen nicht gerade dazu Dich als Gesprächspartner ernst zu nehmen.
Mit anderen Worten, das wars, over and out.

@ counselor

die übliche Namensnennung ist nicht meine Erfindung, dennoch sorry. Bzgl. Rechtspositivismus, auch nicht von mir angeschnitten und im Thema auch off topic, halte ich Deine Ansicht angesichts vieler Kontinuitäten allerdings für sehr blauäugig, s. o.a. Link

@ Raimund

oder auch hier http://www.shoa.de/nuernberger_rassengesetze.html oder hier
http://www.infobitte.de/free/lex/allgLex0/n/nuernbergerGesetze.htm oder hier
http://www.in-beckum.de/geschichte/zeitreise/20/nazi/nuernberger_rassengesetze.html oder hier
http://www.stgoellner.de/philatelie/reichsbuergergesetz.html

noch Fragen?

@ noozles

den MSIE mit eingeschaltetem ActiveX zu fahren ist Dir selbst gegenüber völlig unverantwortlich, ohne dies, mit regelmäßigen Patches, Zonenverwaltung und einem regelmäßigen Blick in die DFÜ-Verbindung ist sicher nichts dagegen einzuwenden.
Dennoch Mozilla/Opera kennen diese Technik nicht und sind daher weniger anfällig.
Auch vor Java und vor allem Javascript wird nicht zu Unrecht immer wieder gewarnt.
Das Du nicht noch einmal auf ein nicht von Dir abgelegtes Icon klickst, halte ich für selbstverständlich?!?! Ein hoffentlich heilsamer Schreck.
Ansonsten Widerspruch und Strafanzeige, die schiebt i.d.R. auch eine evtl. Zivilklage des Dienstanbieters auf, aber das war ja auch schon gesagt. Wobei die Strafanzeige schon Hand und Fuß haben sollte denn weder Staatsanwalt noch mögliche Rechtsschutzversicherung sehen ungerechtfertigte/unbeweisbare Betrugsanzeigen besonders gerne.

fG :)
 
Anonymous schrieb:
@counselor
die übliche Namensnennung ist nicht meine Erfindung, dennoch sorry. Bzgl. Rechtspositivismus, auch nicht von mir angeschnitten und im Thema auch off topic, halte ich Deine Ansicht angesichts vieler Kontinuitäten allerdings für sehr blauäugig, s. o.a. Link
Entgegen deiner Behauptung hast du das Thema Rechtspositivismus mit deiner Behauptung, die Rassegesetze wären legal gewesen, selbst angeschnitten. Allerdings ist mir der Zusammenhang mit Dialern und diesem Forum nicht ganz klar. Ich denke, dein Vorwurf mit der Kontinuität greift 60 Jahre nachher nicht mehr (was auch aus deinem Link hervorgeht, in dem eine Wende in der Rechtsprechung des BGH beschrieben wird).

Gast schrieb:
Ansonsten Widerspruch und Strafanzeige, die schiebt i.d.R. auch eine evtl. Zivilklage des Dienstanbieters auf, aber das war ja auch schon gesagt.
Ich weiß nicht, wo du so einen Blödsinn her hast. Widerspruch und Strafanzeige schieben keine Zivilklage auf. Aufschiebende Wirkung (Suspensiveffekt) gibt es nur im Verwaltungsprozessrecht beim Widerspruch gegen eine behördliche Maßnahme (zB Bescheid), nicht im Zivilprozessrecht. Und der Strafprozess läuft vom Zivilprozess völlig getrennt.

Und falls du mir jetzt noch erzählen willst, die Carrier und ihre Inkassovasallen würden bei Widerspruch und Strafanzeige das Mahnen und Klagen auf später verschieben, dann spricht die Lebenserfahrung dagegen (vor allem das Verhalten der I-Inkasso mit den Ax-Anwälten).

Gast schrieb:
Wobei die Strafanzeige schon Hand und Fuß haben sollte denn weder Staatsanwalt noch mögliche Rechtsschutzversicherung sehen ungerechtfertigte/unbeweisbare Betrugsanzeigen besonders gerne.
fG :)

Die Rechtsschutzversicherung interessiert es garantiert nicht, ob eine Strafanzeige Hand und Fuß hat.

Counselor
 
Hat es weiter oben nicht schon jemand geschrieben?
Dappes!

Nur weil unser Gast posten und googeln kann und sogar ein paar Urteile auf dialerundrecht.de gefunden hat, bedeutet das noch lange nicht, dass er versteht was er so gelesen hat. Seine ejaculatio cerebralis belegt das zur Genüge. Er kennt den Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht nicht. Er kann nicht unterscheiden, was recht und was richtig ist und er besitzt die Borniertheit seine auf drei Internetseiten erworbene Halbbildung ausgerechnet in einem Forum zur Schau zu stellen, das sich seit der ersten Stunde diesen Problemen widmet. Seine Beiträge beweisen, dass er sie nicht zum diskutieren hier eingestellt hat, sondern mit ihnen lediglich seinen Halbintellekt beweisen möchte. Gelungen ist ihm das auf jeden Fall...

Total anonymer Gast schrieb:
Mit anderen Worten, das wars, over and out.
 
Total anonymer Gast schrieb:
wie lautet denn eigentlich das Glaubensbekenntnis dieser sektenähnlichen Vereinigung, evtl.

1. wer Opfer ist bestimmen wir,
2. ein Opfer darf klicken so oft es will, es bleibt Opfer,
3. selbstverantwortliches Handeln ist unerwünscht,
4. zur "Beweisführung" sind selbst albernste Vergleiche (U-Bahn) zugelassen,
Jetzt schlägt er nur noch wild um sich........aber Respekt hat ne echte Nachtsitzung hinter sich.....
und wenn man nicht mehr weiter weiß, dann diffamiert man eben alle als Sekte, auch eine Methode...

Wenn er von seinem letzten Posting die Hälfte seines letzten Absatzes "@noozzles", der im
übrigen nur das wiederkäut, was in diesem und im Nachbarforum als Infos steht, als erstes
und letztes gepostet hätte, wär uns allen seine unsäglichen "Selber schuld" Moralpredigten
und abstrusen Halbweisheiten erspart geblieben.
"Si tacuisses, philosophus mansisses"

Ansonsten schließe ich mich dem Vorposter an:
Gast schrieb:
Seine Beiträge beweisen, dass er sie nicht zum diskutieren hier eingestellt hat, sondern mit ihnen lediglich seinen Halbintellekt beweisen möchte. Gelungen ist ihm das auf jeden Fall...

Total anonymer Gast schrieb:
Mit anderen Worten, das wars, over and out.
cp
 
Captain Picard schrieb:
Total anonymer Gast schrieb:
wie lautet denn eigentlich das Glaubensbekenntnis dieser sektenähnlichen Vereinigung, evtl.

1. wer Opfer ist bestimmen wir,
2. ein Opfer darf klicken so oft es will, es bleibt Opfer,
3. selbstverantwortliches Handeln ist unerwünscht,
4. zur "Beweisführung" sind selbst albernste Vergleiche (U-Bahn) zugelassen,
Jetzt schlägt er nur noch wild um sich........aber Respekt hat ne echte Nachtsitzung hinter sich.....
und wenn man nicht mehr weiter weiß, dann diffamiert man eben alle als Sekte, auch eine Methode...
Das scheint in Deutschland so üblich zu sein... :roll:
---
Aber dessen kann ich nur zustimmend nicken:
der andere Gast schrieb:
Und falls du mir jetzt noch erzählen willst, die Carrier und ihre Inkassovasallen würden bei Widerspruch und Strafanzeige das Mahnen und Klagen auf später verschieben, dann spricht die Lebenserfahrung dagegen (vor allem das Verhalten der I-Inkasso mit den Ax-Anwälten).

L.
 
hallo counselor,

Offensichtlich ist Dir und anderen nicht bewußt wie "Gäste" hier "begrüßt" werden,

"red nicht solch einen Stuss", "Dappes", "würde man Deiner Logik folgen, wäre Straßenraub legitim", "Arroganz und Überheblichkeit...in dieser unsäglichen "selber schuld" Masche", "unglaublich geschmacklos und menschenverachtend", "Mißbrauch von Gastfreundschaft", "so viel Ahnung hast wie eine Kuh vom Stricken", "Kühlen deines hochroten Kopfs" etc.

Sachliche Einwendungen kannst Du dagegen mit der Lupe suchen und wirst dennoch nicht fündig.

ferner wurde mein Angebot zu einer sachlichen Basis zurückzufinden, "moderare heißt vermitteln" kommentarlos gelöscht.

Soviel zu dem Diskussionsstil und dem mittlerweile massen- und sektenhaften Auftreten.

Es ist schon erstaunlich, was aus einem Nebensatz, sogar ausdrücklich als "anderes Thema" bezeichnet, so wird.

Auch teile ich nicht Deine Meinung, daß es "ordentliche" und "erwünschte" Mehrwertanbieter (gemeint sind wohl Dialer?) gibt, sie sind bei Erfüllung der bereits genannten Auflagen lediglich legal (waren die Nürnberger Gesetze übrigens auch), aber das wäre ein anderes Thema.

Tenor die ledigliche Legalität (vers. Legitimität) sogenannter "guter" Dialer. Meine Meinung, ich mag auch diese nicht.

Was nun Deine Meinung zum Rechtspositivismus betrifft, der Anfang der 50er Jahre vollzogene Spagat unserer höchsten Gerichte einerseits den Unterschied von Legalität und Legitimität herauszuarbeiten gleichzeitig aber dafür Sorge zu tragen, daß nicht 1 (in Worten ein) Richter oder Staatsanwalt des ehemaligen 3. Reiches zu verurteilen war, ist schon ein wirklich bemerkenswertes Kunststück.
Dabei also eine Kontinuität nicht zu sehen ebenso.
Im übrigen wurde dann in Folge in den 70ern ff. auch gleich noch zelebriert was man von einem Kernstück der Legitimität, dem Recht auf Widerstand, tatsächlich hält (Notstandsgesetze, Berufsverbote etc.).
Fehlende Kontinuität?

Ansonsten Widerspruch und Strafanzeige, die schiebt i.d.R. auch eine evtl. Zivilklage des Dienstanbieters auf, aber das war ja auch schon gesagt.

Ich weiß nicht, wo du so einen Blödsinn her hast. Widerspruch und Strafanzeige schieben keine Zivilklage auf. Aufschiebende Wirkung (Suspensiveffekt) gibt es nur im Verwaltungsprozessrecht beim Widerspruch gegen eine behördliche Maßnahme (zB Bescheid), nicht im Zivilprozessrecht. Und der Strafprozess läuft vom Zivilprozess völlig getrennt.

"...Strafanzeige, DIE schiebt i.d.R..." Schaun wir doch mal ob wenigstens einer den persönlichen Mut und die Größe besitzt sich für sein Fehllesen mit gleichzeitigem persönlichen Angriff (den es hier ja nicht gibt) zu entschuldigen.

Erklärung:
stehen in der gleichen Sache sowohl Straf- als auch Zivilprozess an, so wird i.d.R. der Zivilprozess ausgesetzt und das Ergebnis des Strafprozesses abgewartet, dient logischerweise einer Verfahrensvereinfachung und -abkürzung. Funktioniert im übrigen seltener auch umgekehrt.

Im Zuge der Verschärfung des Wettbewerbes (Kosten) sind Rechtsschutzversicherungen sehr wohl daran interessiert nach Möglichkeit nur Prozesse zu führen die auch gewonnen werden können, "unmögliche" Strafanzeigen gehören nicht dazu, was also zu einer Kündigung führen kann.
Von den möglichen strafrechtlichen Folgen (Staatsanwalt) mal ganz abgesehen.

fg :)

@ Sektenmitglieder

das ich auf euer Geschimpfe und Gezetere nicht eingehe nimmt hoffentlich nicht wunder, ich bin hier um mich sachlich zu unterhalten.
 
Code:
Merkbefreiung
==========

Die nachstehend nicht eindeutig identifizierte Lebensform

Name                 : jetzt reichts alias Total anonymer Gast


ist hiermit für den Zeitraum von

	[_]  6 Monaten
	[_] 12 Monaten
	[_] 24 Monaten
	[X] unbefristet

davon befreit, etwas zu merken, d.h. wesentliche
Verhaltensänderungen bei der Interaktion mit denkenden Wesen zu
zeigen. Die Einstufung der o.a. Person nach dem amtlichen Index
für Merkbefreiungen liegt bei dem Äquivalent von

	[_] einem Mensaessen vom Vortag
	[_] drei Hartkeksen in löslichem Kaffee
	[X] einer Kiste Schwarzbrot in Dosen
	[_] einem Quadratmeterstück Torfmoos während einer
	    sechswöchigen Sommerdürre
	[_] einem Container erodiertem Sandstein
	    (Streusandqualität)

Die ausgesprochene Merkbefreiung erlischt mit dem Ablauf des

	[_] __.__.19__
	[_] __.__.20__
	[X] der vollständigen Erosion der körperlichen
	    Bestandteile der o.a. Lebensform

und gilt, sofern die o.a. Lebensform durch das nachstehende
Kennzeichen als merkbefreit zu identifizieren ist:

	[_] eine rote Plastiknase
	[_] olives Stoffstück mit weißem Rand, auf der Schulter
	    zu tragen
	[X] die Lebensform ist durch den Gesichtsausdruck
	    zweifelsfrei als unbefristet merkbefreit zu
	    erkennen.

Die o.a. Lebensform ist durch den Erwerb dieses
Merkbefreiungsscheins automatisch für die folgenden Tätigkeiten
qualifiziert:

	[_] Markierungshütchen bei Abmarkierungsarbeiten auf
	    Bundesautobahnen
	[_] Garderobenständer und Regenschirmständer in
	    Restaurants bis zu, aber nicht eingeschlossen, 3
	    Sterne
	[_] Regelstab in Schwerwasserreaktoren
	[_] Markierungsstab für das Fahrwasser im Nationalpark
	    Wattenmeer
	[X] Landschaftsmerkmal/Orientierungshilfe in der Wüste
	    Gobi

Die Merkbefreiung für die o.a. Lebensform wurde in einem
öffentlichen Merkbefreiungsverfahren ausgesprochen und ist nach
Ablauf der Einspruchsfrist von 17 Sekunden rechtskräftig.
 
Der Merkbefreite schrieb:
Es ist schon erstaunlich, was aus einem Nebensatz, sogar ausdrücklich als "anderes Thema" bezeichnet, so wird.

Auch teile ich nicht Deine Meinung, daß es "ordentliche" und "erwünschte" Mehrwertanbieter (gemeint sind wohl Dialer?) gibt, sie sind bei Erfüllung der bereits genannten Auflagen lediglich legal (waren die Nürnberger Gesetze übrigens auch), aber das wäre ein anderes Thema.

Tenor die ledigliche Legalität (vers. Legitimität) sogenannter "guter" Dialer. Meine Meinung, ich mag auch diese nicht.

Was nun Deine Meinung zum Rechtspositivismus betrifft, der Anfang der 50er Jahre vollzogene Spagat unserer höchsten Gerichte einerseits den Unterschied von Legalität und Legitimität herauszuarbeiten gleichzeitig aber dafür Sorge zu tragen, daß nicht 1 (in Worten ein) Richter oder Staatsanwalt des ehemaligen 3. Reiches zu verurteilen war, ist schon ein wirklich bemerkenswertes Kunststück.
Dabei also eine Kontinuität nicht zu sehen ebenso.
Im übrigen wurde dann in Folge in den 70ern ff. auch gleich noch zelebriert was man von einem Kernstück der Legitimität, dem Recht auf Widerstand, tatsächlich hält (Notstandsgesetze, Berufsverbote etc.).
Fehlende Kontinuität?

Ich habe das Buch 'Furchtbare Juristen' schon vor knapp 10 Jahren gelesen. Dass bis in die siebziger Jahre hinein Leute an der Macht waren , die es bereits vor 1945 gab, ist klar. Aber wir sind nicht in den Siebzigern stehengeblieben. Wie dein Beispiel aufzeigt, gab es später eine Wende in der Rechtsprechung des BGH. Anfang der 90er wurden Sitzblockaden noch als Nötigung aufgefaßt, heute nicht mehr.

Der Merkbefreite schrieb:
"...Strafanzeige, DIE schiebt i.d.R..." ...

Erklärung:
stehen in der gleichen Sache sowohl Straf- als auch Zivilprozess an, so wird i.d.R. der Zivilprozess ausgesetzt und das Ergebnis des Strafprozesses abgewartet, dient logischerweise einer Verfahrensvereinfachung und -abkürzung. Funktioniert im übrigen seltener auch umgekehrt.

Die Strafanzeige schiebt bei Dialerfällen regelmäßig nicht, weil in solchen Fällen niemand einen Betrug beweisen muß. Seitens des Opfers reicht der Nachweis von ernstzunehmenden Anhaltspunkten, dass die Anwahl automatisch erfolgte, um den Anscheinsbeweis zu erschüttern. Daher besteht auch keinerlei Anlass für ein Zivilgericht nach § 149 ZPO zu verfahren.

Durch eine Aussetzung wird das Zivilverfahren nicht verkürzt, sondern erheblich verlängert, da das Ende des Strafverfahrens abgewartet werden muß.

LAG Nürnberg schrieb:
Die Aussetzung steht im - allerdings pflichtgemäßen - Ermessen des Gerichts (Thomas-Putzo, ZPO, 24. Auflage, § 149 Rdnr. 4). Abzuwägen sind die besonderen Aufklärungsmöglichkeiten eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens gegen den Verzögerungseffekt im anhängigen Zivilrechtsstreit.

http://www.arbg.bayern.de/lagn/1ta78.2.htm

Die Zivilrichter sind vehement daran interessiert ihre Verfahren schnell und reibungslos ohne Warten auf andere Verfahren abzuschliessen. Macht sich auch in der Statistik besser.

Umgekehrt entscheidet das Strafgericht über zivile Vorfragen mit. Ganz generell würdigen die Richter die Beweise selbst, und verlassen sich nicht gerne auf die Beweiswürdigung aus anderen Verfahren.

Der Merkbefreite schrieb:
Im Zuge der Verschärfung des Wettbewerbes (Kosten) sind Rechtsschutzversicherungen sehr wohl daran interessiert nach Möglichkeit nur Prozesse zu führen die auch gewonnen werden können, "unmögliche" Strafanzeigen gehören nicht dazu, was also zu einer Kündigung führen kann.

Strafanzeigen sind nicht Gegenstand der Rechtsschutzversicherungen und können daher auch nicht zu deren Kündigung führen.

Counselor
 
Anonymous schrieb:
hallo counselor,

Offensichtlich ist Dir und anderen nicht bewußt wie "Gäste" hier "begrüßt" werden...

Als Gast habe ich auch ein entsprechendes Benehmen an den Tag zu legen und versuche nicht sofort den Gastgeber ständig zu bevormunden oder zu kritisieren...
Deshalb sind die Reaktionen verständlich.
 
Anonymous schrieb:
hallo counselor,

Offensichtlich ist Dir und anderen nicht bewußt wie "Gäste" hier "begrüßt" werden,

"red nicht solch einen Stuss", "Dappes", "würde man Deiner Logik folgen, wäre Straßenraub legitim", "Arroganz und Überheblichkeit...in dieser unsäglichen "selber schuld" Masche", "unglaublich geschmacklos und menschenverachtend", "Mißbrauch von Gastfreundschaft", "so viel Ahnung hast wie eine Kuh vom Stricken", "Kühlen deines hochroten Kopfs" etc.

Sachliche Einwendungen kannst Du dagegen mit der Lupe suchen und wirst dennoch nicht fündig.

ferner wurde mein Angebot zu einer sachlichen Basis zurückzufinden, "moderare heißt vermitteln" kommentarlos gelöscht.

Soviel zu dem Diskussionsstil und dem mittlerweile massen- und sektenhaften Auftreten.

....

fg :)

@ Sektenmitglieder

das ich auf euer Geschimpfe und Gezetere nicht eingehe nimmt hoffentlich nicht wunder, ich bin hier um mich sachlich zu unterhalten.


Lieber Gast,

ist Dir das Sprichwort, dass es so aus dem Wald herausschallt, wie man hineinruft, geläufig?

Ich kenne diese Forum und schätze es als harten, aber fairen Platz zur Diskussion.

Die Regel: Fortiter in re, suaviter im modo (Hart in der Sache, gemäßigt im Ton) wird immer dann gepflegt, wenn die Diskussion auch so angelegt wurde. Nach meinen bisherigen Erfahrungen haben nur heftige Postings heftige Reaktionen hervorgerufen. Denke darüber bitte einmal nach. Über ein Rückkehr zur sachlichen Auseinandersetzung würde ich mich freuen.
 
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