simsen und andere scheinbare Gratis-SMS-Seiten - Teil II

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Schranzi386 schrieb:
Aber das die einen Eintrag in die Schufa machen können, halte ich für durchaus realtistisch..!! Habe es in anderen Foren schon gelesen das dies machbar ist.
"Machbar" vielleicht - aber dürfen die das deshalb??
 
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sotzki schrieb:
ecks0ne schrieb:
so war heute bei der verbraucher zentrale. so wirklich was hats aber nich gebracht. der typ hat mir zwar son musterbrief mitgegeben, in dem ich mich auf mein wiederrufsrecht beziehen soll. soll ihn ausserdem mit rückschein verschicken.
wenn wer den musterbrief haben will, soll sich per pn bei mir melden. hoffe mal das der brief was bewirkt.

kann das sein, dass auf s****n.de nun gar kein hinweis mehr auf kosten angezeigt werden?


hab dir schon ne pn geschrieb
danke schön


hast du schon musterbrief bekommen, wenn du willst ,kannst du auch mir schicken? danke.meine Email adresse .[......]

Mailadresse gelöscht. Bitte Nutzungsbedingungen beachten. MOD/BR
 
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Guten Abend zusammen,

wie ich bereits geschrieben habe bin auch ich der Atrabo AG auf den Leim gegangen!!! Habe die üblichen 2 Mahnungen schon bekommen, und wäre gerade eigentlich bei 135 € ( 96 € + die Gebühren ), die ich zu Überweisen habe! Ich hab ein Brief per Einschreiben dort hingeschickt, in dem ich freundlich um eine Stornierung gebeten habe.
Heute habe ich Antwort bekommen: Sie schrieben das übliche über rechtskräftige Verträge und eindeutige Vertragszugeständnisse!
Desweiteren schrieben sie , dass sie ein faires Unternehmen wären ( :eek: ) , und mir deshalb die Gebühren erlassen, wenn ich innerhalb von 4 Tagen überweise. Also wäre ich jetzt wieder bei 96 €! Sollte ich nicht überweisen werden sie den Fall an ihren Anwalt weiterleiten.

Ich frage mich nun, warum in meinem Fall das Inkasso Unternehmen nicht zum Zuge kommt.

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich. Ich denke ich werd' das jetzt mal einem Anwalt übergeben, da ich langsam genug habe!! :wall:

Was ist EUER Stand der Dinge???
Seit ihr alle schon draußen oder verhaltet ihr euch ruhig???

Gruß Goondiwindi
 
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Also ich habe mir jetzt gedacht einfach nicht zu zahlen wie ihr alle auch und gar nicht mehr auf die Post von denen zu reagieren..!! Sollte irgendwann ein gelber Mahnbescheid, also vom Amtsgericht ins Haus flattern, werde ich zahlen, aber eher sicherlich nicht..!!!
 
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Schranzi386 schrieb:
Sollte irgendwann ein gelber Mahnbescheid, also vom Amtsgericht ins Haus flattern, werde ich zahlen, aber eher sicherlich nicht..!!!
Warum? Ist deren Forderung berechtigt? Einen Mahnbescheid kann jeder verschicken. Danach erst kommt die Stunde der Wahrheit, wenn er mit dem Kreuzchen für Widerspruch zurückgeht. Dann muß der Anspruch vom Forderungssteller vor Gericht begründet werden.
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=28338

cp
 
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Na da magste recht habe..!! Aber was bringt es denen Briefe und E-mails zu schicken..?? Man bekommt doch eh immer dieselbe Antwort..!! Und wenn die wirklich vor Gericht gehen sollten, dann zahle ich halt kurz vor dem Termin und sage dann vor Gericht das ich schon bezahlt habe..!! Aber nee mal ganz im ernst..!! Was bringts denen wenn die vor Gericht verlieren..?? Nüscht..!! Deswegen lieber das Geld der ahnungslosen mitnehmen..!!
 
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Captain Picard schrieb:
Schranzi386 schrieb:
Sollte irgendwann ein gelber Mahnbescheid, also vom Amtsgericht ins Haus flattern, werde ich zahlen, aber eher sicherlich nicht..!!!
Warum? Ist deren Forderung berechtigt? Einen Mahnbescheid kann jeder verschicken. Danach erst kommt die Stunde der Wahrheit, wenn er mit dem Kreuzchen für Widerspruch zurückgeht. Dann muß der Anspruch vom Forderungssteller vor Gericht begründet werden.
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=28338

cp

Genau! Mahnbescheid kann ich auch rausschicken - an Fritzchen Müller. Der wird aber widersprechen und dann muss ich die Hosen runter lassen und meine Forderung begründen. Und wenn dann nicht alles sauber ist, habe ich das Problem. [.......]

Noch einmal die Frage an alle Betroffenen: Fast jeder von Euch hat 2 Mahnungen bekommen. Dann noch irgendwas von diesem Inkasso-Büro. Ist denn danach tatsächlich bei einem noch was vom Amtsgericht eingetroffen? Dann bitte hier mitteilen. Glaube ich aber ganz ehrlich nicht.

[......] Mein Tipp an Euch!

Nicht bewiesene Tatsachenbehauptung entfernt. Satz wegen rechtlicher Bedenken (Rechtsberatungsgesetz) editiert. MOD/BR
 
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Hallo an alle Atrabo-Getreßten !

ES IST WAHR : ICH BIN RAUS !
Hier für alle der "Zaubertext"

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Überraschung und Unmut reagiere ich auf ein Schreiben Ihres Inkasso-Unternehmens MediaFinanz vom 13.06.2006, bei dem es sich bereits um die Ankündigung der Übermittlung meiner Daten an die Creditreform wegen einer nicht gezahlten SpaceSMS.ch.Jahresgebühr, inklusive diverser Mahn- und Inkassokosten, handeln soll.

Des Weiteren bestreite ich grundsätzlich, mit Ihnen ein Vertragsverhältnis eingegangen zu sein. Aufgrund der Gestaltung Ihrer Webseite konnte ich nicht davon ausgehen, mit der Anmeldung für 100 Frei-SMS (die ich im Übrigen nie genutzt habe) ein kostenpflichtiges Abonnement einzugehen. Auf eine Kostenpflichtigkeit wurde, wenn überhaupt, nur versteckt hingewiesen. In diesem Zusammenhang möchte ich auf ein Urteil des Amtsgerichts München vom 25.07.2005 verweisen (Az: 163 C 13423/05).
Da ich mich weder wissentlich für einen kostenpflichtigen Dienst angemeldet, noch Ihr Angebot jemals genutzt habe, berufe ich mich darauf, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Hilfsweise* mache ich von meinem Recht auf Widerruf gebrauch. Gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz beginnt bei Geschäften im Fernabsatz (dazu zählt auch das Internet) die Frist für das Rücktrittsrecht erst mit Erhalt einer deutlich gestalteten Rechtsbelehrung über den Widerruf.
Gemäß § 5d Konsumentenschutzgesetz bedarf es einer schriftlichen Bestätigung über das Rücktrittsrecht, die lediglich durch einen für den Verbraucher verfügbaren dauerhaften Datenträger ersetzt werden kann.
Eine derart deutlich gestaltete Widerrufsbelehrung habe ich von Ihnen nicht erhalten. Daher ist die Rücktrittsfrist noch offen und ich erkläre hilfsweise*:

Hiermit mache ich von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch und widerrufe den Vertragsabschluss.

Des Weiteren fechte ich hiermit hilfsweise* einen eventuellen Vertrag nach § 119 BGB wegen Irrtums an. Ich war im Irrtum darüber, dass ich mit dem Anklicken eines Buttons eine rechtlich verpflichtende Erklärung abgebe, weil ich dachte, mich nur für 100 Frei-SMS und die Teilnahme an einem Gewinnspiel zu registrieren.




*: "Hilfsweise" gebe ich die Erklärungen deshalb ab, weil ich ja bereits bestreite, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Indem ich die das Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzenden Erklärungen "hilfsweise" abgebe, betone ich, dass meiner Meinung nach eigentlich schon kein Vertrag besteht.


Ein ähnliches Schreiben zur Klärung des Sachverhalts ergeht auch an Ihr beauftragtes Inkassounternehmen MediaFinanz in Osnabrück.


Nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich bei weiteren Forderungen Anzeige erstatten werde.





Mit freundlichen Grüßen




>>>>>> und ab damit an Atrabo und Inkasso (soweit schon zugeschlagen...)
>>>>>>Einschreiben mit Rückschein !!!

VIEL GLÜCK und danke an alle, die hier so wertvolle Tips geben - bleibt tapfer und wachsam !
 
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Ich dachte auch ich wär raus bis ich gestern folgende Mail bekam:

Sehr geehrter Kunde,

Wie Sie wissen, waren wir gezwungen Ihren Fall an ein Inkasso Unternehmen weiterzuleiten, da wir trotz der Rechnung und den 2 Mahnungen keinen Zahlungseingang bei uns verbuchen konnten.

Zudem, haben wir Sie bereits darauf aufmerksam gemacht, dass unsere gesamten Zahlungsvorgänge automatisiert sind und wir daher auch keinen Einfluss darauf haben!

Dennoch möchten wir Ihnen auch zu dem jetzigen Zeitpunkt entgegenkommen und Ihnen folgenden Vorschlag machen.

Wir bieten Ihnen innerhalb der nächsten 4 Werktagen den offenen Betrag von 96 Euro an uns zu überweisen.
Sollten wir diesen innerhalb der Frist bei uns verbuchen können, werden wir umgehend Ihren Fall beim Inkasso Unternehmen stornieren.

Ansonsten, sehen wir uns gezwungen rechtliche Wege einzuleiten und dies an uns unseren Anwalt zu übergeben.

Wir möchten Sie bitten bei der Überweisung Ihre Kundennummer unter dem Verwendungszweck anzugeben.
Sollten Sie die Überweisung von einem fremden Konto tätigen, dann geben Sie bitte zusätzlich auch Ihren Namen an.


Mit freundlichen Grüßen,

Atrabo AG

Kundenbetreuung

Ich werde natürlich nicht bezahlen und wer nochmal versucht so ein Angebot zu machen, der hat nix in der Hand (meiner Meinung nach) und versucht einen letzten Bluf bevor das Spiel verloren geht.
 
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Cathamenia schrieb:
Ich werde natürlich nicht bezahlen und wer nochmal versucht so ein Angebot zu machen, der hat nix in der Hand (meiner Meinung nach) und versucht einen letzten Bluf bevor das Spiel verloren geht.

Ganz meiner Meinung. Da wird jetzt noch ein letzter verzweifelter Versuch unternommen, doch etwas Kohle herauszuschlagen.

Wäre sich unser T.H. seiner Sache sicher, hätte er längst den gerichtlichen Mahnbescheid beantragt.
 
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Hey, genau das gleiche hab ich auch bekommen, so ein Kack also ich bitte Euch! Blabla, Inkasso und hier und da, sollen sich mal fragen, warum sdie keine Zahlungen verbucht haben!!!
 
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hallo,
bin auch dem 1sms [.......] und habe bis dato die 1. mahnung erhalten. Zu dem "Zaubertext": Was ist, wenn ich den service, sprich gratis sms zu verschicken genutzt habe, von den 96 zu zahlenden euros aber nix wusste? Also kann ich den "Zaubertext" auch nutzen, wenn dies der fall ist? der verfasser dieses textes ist östereicher, wie ich das mitbekommen habe. Wie sieht das ganze in deutschland aus?

Teil wegen rechtlicher Bedenken entfernt. MOD/BR
 
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ich habe auch dieses schreiben an atrabo und an das inkassobüro geschickt aber ich bin noch nicht raus habe vorhin diese mail bekommen bei der ich mir nur an den kopf gegriffen habe:"Sie haben am 07.04.2006 unserer Produkt SpaceSMS.ch über Ihre Mobilfunknummer bestellt und somit einen
2-Jahresvertrag
abgeschlossen. Auf Ihre 1. Rechnung ( Produktentgeld f. 12 Monate ) über 96,-
Euro
haben Sie nicht reagiert.

Wir geben Ihnen hiermit LETZTMALIG die aussergerichtliche Möglichkeit, Ihre
Vertragsverpflichtungen
mit einer einmaligen Zahlung von 70,- Euro zu erfüllen. Sofern Sie dieses
Angebot nutzen möchten,
reduzieren wir Ihre Vertragslaufzeit von 24 auf 12 Monate und erlassen Ihnen
zudem 26,- Euro.
In der Summe ersparen Sie sich 122,- Euro!

Daher nutzen Sie dieses Angebot und tätigen eine Überweisung in Höhe von 70,-
Euro an:


Institut: Deutsche Bank AG
Zahlungsempfänger: Atrabo AG
Konto: 542342100
Bankleitzahl: 370 700 24
Betrag: 70,- Euro
Verwendungszweck: SPACESMS 000653

Nach Zahlung dieser 70,- Euro stehen Ihnen 12 Monate ( beginnend ab dem
07.04.2006 )
monatlich 100 SMS zur Verfügung und stehen ab dato in keiner weiteren
Zahlungspflicht.
Sollten wir innerhalb dieser Frist keinerlei Reaktion von Ihnen erhalten,
entnehmen wir
Ihrem Verhalten ein Desintresse an einer gütlichen Einigung und sehen uns
gezwungen
unseren Rechtsbeistand der Anwaltskanzlei [..........] Deutschland
einzuschalten.

Es sei angemerkt, dass dieser Schritt mit enormen Folgekosten verbunden ist,
welche wir
auf gerichtlichem Wege einklagen würden.

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Vertrag haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an
[email protected] oder telefonisch an 0180 - 388 1888 1 ( Mo - Fr. von 10-17
Uhr ).

Wir bedanken und für Ihre Aufmerksamkeit und bitten in Ihrem Sinne um
Erfüllung
des hier vorliegenden Vertragsanspruches.


Mit freundlichen Grüßen,
Atrabo AG
- Forderungsmanagement -


hätte ich noch n einschreiben hinschicken sollen hab genau den selben text geschrieben hat den noch einer bekommen so ein schreiben jetzt von den ?vorallem ist es sehr dumm von den weil erst wollen die über das inkassobüro 135 euro haben dann wenn du in 4 tagen zahlst bist du wieder bei 96 euro und jetzt geben die sich mit 70 euro zu frieden na hallo da stimmt doch was nicht...???

Name wegen rechtlicher Bedenken entferrnt. MOD/BR
 
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Hi,

mein 17jähriger Sohn hat sich im Januar von den scheinbar "Gratis-SMS" verleiten lassen. Es kamen Rechnungen und Mahnungen, aber immer ohne Widerrufsbelehrung. Auf mein Einschreiben im März in dem ich u.a. folgendes geschrieben habe:

Die Wirksamkeit der Willenserklärung (der Vertrag mit Ihnen) ist grundsätzlich von der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter abhängig.

Die für ein Rechtsgeschäft eines Minderjährigen erforderliche vorherige ausdrückliche Zustimmung eines Elternteils, beider Eltern oder die Genehmigung durch das Pflegschaftsgericht kann auch nachträglich erteilt werden.

Bis zu Erteilung der Zustimmung sind solche Rechtsgeschäfte "schwebend unwirksam" und erlangen erst mit der nachträglichen Zustimmung volle Gültigkeit. Wird die Zustimmung verweigert, so ist das Rechtsgeschäft von Anfang an ungültig- so als wäre der Vertrag nie zustande gekommen.


Habe leider nie eine Antwort bekommen, sondern mein Sohn ist per Email wieder unter Druck gesetzt worden, vonwegen bewusst falsches Geburtsdatum angegeben und sie werden Schadensersatzansprüche geltend machen.

Dann am 31.03 das erste Schreiben von Pro Invent Billing Center. Die 84 Euro plus div. Kosten- jetzt waren wir bei 138,61. Habe diesem Unternehmen eine Mail mit der Abschrift meines Einschreibens geschickt und der offiziellen Stellungnahme von V.F., Zweigstellenleiter Verimount. Wie nicht anders zu erwarten- keine Reaktion.

Am 20.04. haben wir das letzte Schreiben erhalten:

...mit unserem ersten Anschreiben baten wir Sie um die Regullierung der oben bezeichneten Forderung. In der Annahme, dass Ihre Zahlungsverzug auf Schwierigkeiten bei Ihnen zurückzuführen ist, hatten wir auch unsere Bereitschaft angedeutet, hierauf gegebenenfalls Rücksicht zu nehmen, soweit wir dies unserem Auftraggeber gegenüber vertreten können (muss ich irgendwie überlesen haben).

Leider konnten wir bis heute ...bla...bla...bla.

Bei fruchtlosem Ablauf der o.g. Frist ( 20.04., dieses Datum trug auch der Brief:wall: ) werden ohne weitere Ankündigung Kosten erhöhende Maßnahmen folgen. Eine positive und rechtzeitige Reaktion liegt somit gerade auch in Ihrem Interesse!

Seitdem warte ich auf den Mahnbescheid, um natürlich zu widersprechen. Um diesen Bescheid auf den Weg zu bringen, muss diese saubere Firma aber erst mal Geld auf den Tisch legen. Ich würde es nur tun, wenn ich mir sicher bin, dass ich Chancen habe und alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

Inzwischen sind 2 Monate vergangen- ich habe Zeit! :sun:
 
AW: 1SMS.de

Code:
Hallo mein Name ist B: N.

Bei der Anmeldung muss das korrekte Geburtsdatum angegeben werden. Nach Ihren
Angaben handelt es sich bei dem Ihrem eingegebenen Geburtsdatum nicht um den
Tag, an dem Sie tatsächlich Geburtstag haben. Sie haben ganz bewusst ein
falsches Geburtsdatum angegebenen, um sich unsere Leistung zu erschleichen, da
nur Erwachsene den Dienst in Anspruch nehmen können.

So ähnlich haben die meinem Sohn auch geschrieben. Nur dass nirgends in den AGB's von Mindestalter die Rede war und sein korrektes Geburtsjahr konnte er nicht eingeben.

Code:
Da Sie beschränkt geschäftsfähig sind, sind Sie auch in der Lage die Rechnung
zu begleichen. Dies regelt der so genannte Taschengeldparagraph. Welcher
besagt, sofern Sie Taschengeld bekommen, Sie diese Rechnung auch begleichen
können. Der Taschengeldparagraph bezieht sich dabei um den monatlichen
Beitrag, welche bei 8 Euro / 12,50 CHF liegt.

Sofern Sie den Rechnungsbetrag nicht auf einmal begleichen können, wie es in
den AGB angegeben ist, so haften Ihre Eltern für Sie.
Habe ich zum Taschengeldparagraphen im Netzt gefunden:
Entscheidend beim Taschengeldparagraphen ist, dass ein direkter Tausch von Geld zu Leistung stattfindet. Dauerschuldverhältnisse, wie sie durch Abonnements, Laufzeitverträge oder Ratenzahlungen entstehen, sind von §110 BGB nicht gedeckt.

Forderungen aus Internetgeschäften, für die keine Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters vorliegt, müssen somit nicht erfüllt werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man sich jedoch im Ernstfall durch die Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt beraten lassen

Da die Minderjährigen das "Abo" im voraus mit Taschengeld bezahlen müssten, das sie noch nicht haben, ist die Sache doch wohl klar.
 
City Promotion sro 100smsfree

Wer hat Erfahrung mit diesem SMS Anbieter (City Promotion sro 100smsfree) gemacht?

Meine minderjährige Tochter hatte sich da angemeldet und nun flatterte uns eine Forderung einer Inkasso über fast 180 € ins Haus!

Als ich die Seite vor kurzem besuchte konnte man noch bei der Registrierung 1988 als Geburtsdatum angeben, jetzt kann man nur noch max. 1987 angeben.

Die Inkasso droht damit meine Tochter wegen Betrugs zu verklagen usw.
Meine Tochter ist 17 J. alt, sagt mir gegenüber das sie diese Seite nichtmal kennt.

Kennt jemand diesen SMS Dienst?
Wer hat ähnliche Erfahrungen mit denen gemacht?
 
AW: simsen und andere scheinbare Gratis-SMS-Seiten - Teil II

Gabi63 schrieb:
Wer hat Erfahrung mit diesem SMS Anbieter (City Promotion sro 100smsfree) gemacht?

Meine minderjährige Tochter hatte sich da angemeldet und nun flatterte uns eine Forderung einer Inkasso über fast 180 € ins Haus!

Als ich die Seite vor kurzem besuchte konnte man noch bei der Registrierung 1988 als Geburtsdatum angeben, jetzt kann man nur noch max. 1987 angeben.

Die Inkasso droht damit meine Tochter wegen Betrugs zu verklagen usw.
Meine Tochter ist 17 J. alt, sagt mir gegenüber das sie diese Seite nichtmal kennt.

Kennt jemand diesen SMS Dienst?
Wer hat ähnliche Erfahrungen mit denen gemacht?

Da hatten wir diesen Anbieter schon kurz behandelt:
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=132637#post132637

Aber es ist ohnehin der gesamte Thread interessant, weil es sich hier ausschließlich um SMS-Abo-Anbieter dreht, die viele Ähnlichkeiten aufweisen.

Hochinteressant ist auch dieser Thread, der allgemeine Informationen über Abos im Internet bietet:

http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=38935

Damit bist du mit wertvollen Infos eingedeckt. :smile:

Gruß
Wembley
 
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