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JohnnyBGoode
SMSCase
Hier faselt jemand was vom Erhalt eines gerichtlichen Mahnbescheides in Sachen SMScase. Find ich irgendwie TROLLIG:
Wir haben mal nach dem Aktenzeichen gefragt.......
Hier faselt jemand was vom Erhalt eines gerichtlichen Mahnbescheides in Sachen SMScase. Find ich irgendwie TROLLIG:
Der Mahnbescheid ist vom Amtsgericht Hamburg...
Warum sollte ich eigentlich Widerspruch einlegen.
Ich habe mit smscase telefoniert und habe den einfach mal ein paar Dinge an den Kopf geworfen ( Widerrufsbelehrung, §5 UWG etc. ) und die haben alles Gegenargumentiert.
z.B. sagten die, dass die Widerrufsbelehrung per E-Mail und im Zuge der Bestellung erfolgte. Daraufhin habe ich das gecheckt und das stimmt ( auch damals bei mir ).
Zu der Sache wegen der irreführenden Werbung meinten die, dass sie auf Ihrer Internetseite nirgens schreiben, dass es gratis oder kostenlos ist und ein Konsument davon ausgehen muss, dass er keine SMS in Massen ( 100 und mehr ) kostenlos erhalten kann. Zudem haben die einen ausreichenden Kostenhinweis.
Ich werde jetzt einfach das Geld v. d. Mahnbescheid bezahlen. Ich habe keine Lust irgendwann mal vor Gericht zu stehen!
Wir haben mal nach dem Aktenzeichen gefragt.......