simsen und andere scheinbare Gratis-SMS-Seiten - Teil II

AW: simsen und andere scheinbare Gratis-SMS-Seiten - Teil II

Hallo, sehe dir den Link der Verbraucherzentrale an.
http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/themen/verbraucherrecht/vertraege_mit_minderjaehrigen.html
Ich als Mutter würde bei denen per Einschreiben Widerspruch einlegen. Als Grund mitteilen, dass mein Kind eben minderjährig ist und ich als Mutter keine Zustimmung zu diesen Vertrag gebe. Meiner Meinung nach,auf jeden Fall, dass Erstemal Widerspruch per Einschreiben einlegen , sonnst erkennst man die Sache an. Meistens kommt dann noch Post ,die einschüchtern soll.
 
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also wenn ich das richtig verstehe bin ich minderjährig die eltern haben diesem vertrag nicht zu gestimmt und somit ist der vertrag ungültig auch wenn ich angegeben haben , dass ich 18 bin ??
 
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sTyleZ schrieb:
also wenn ich das richtig verstehe bin ich minderjährig die eltern haben diesem vertrag nicht zu gestimmt und somit ist der vertrag ungültig auch wenn ich angegeben haben , dass ich 18 bin ??
Was ist daran so überraschend? Es kommt darauf an, ob man minderjährig ist, egal ob man sich möglicherweise schon für alt genug hält :cool: .
(Genau vor dem Sich-alt-genug-Halten werden die Minderjährigen ja geschützt... :-p )
 
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cool also bin ausm schneider egal wie viele mahnungen die noch schicken ja ??
 
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schnippewippe schrieb:
Aber nicht vergessen, dass die Eltern schreiben müssen.

Müssen sie nicht wirklich. Es macht sich zwar im Nachhinein besser, wenn man einmal wiedersprochen hat, aber grundsätzlich ist man nicht dazu verpflichtet.
 
Atrabo AG und Spacesms.ch

Ich habe schon gelesen das ich nicht die einzigste bin die auf die schweitzer firma rein gefallen ist, ich habe mich am 7.4 dort angemeldet und mittlerweile auch die rechnung von 96€ bekommen auch schon 2 Mahnungen und jetzt drohen sie mit dem Amtsgericht ich habe schon die Verbraucherzentrale angerufen doch die konnte mir dort nicht wirklich helfen die meinte nur frech zu mir da müssen sie es bis zum Prozess kommen lassen:wall: jetzt weiß ich auch nicht weiter ich würde euch bitten das diejenigen die auch von diese rechnungen und probleme betroffen sind mir vielleicht mal schreiben könnten was bei euch in diesem fall passiert ist oder grad läuft ob es wirklich bis zum Gericht geht... bitte meldet euch bei mir....MfG eine verzweifelte Butterflyeffect:unzufrieden:
 
AW: Atrabo AG und Spacesms.ch

Butterflyeffect schrieb:
...ich habe schon die Verbraucherzentrale angerufen .... die meinte nur frech zu mir da müssen sie es bis zum Prozess kommen lassen...
Ja es langweilt, denn bislang hat noch nie einer der Anbieter versucht, seine Forderung bis zu einem Gericht zu bringen - die Ankündigungen von weiteren Schritten hatten sich bislang immer als leere Drohung herausgestellt - und bei den ausländischen Anbietern erst Recht!
 
AW: Atrabo AG und Spacesms.ch

Reducal schrieb:
Ja es langweilt, denn bislang hat noch nie einer der Anbieter versucht, seine Forderung bis zu einem Gericht zu bringen - die Ankündigungen von weiteren Schritten hatten sich bislang immer als leere Drohung herausgestellt - und bei den ausländischen Anbietern erst Recht!
Wenn es wirklich so ist wär es ja nicht schlecht aber woher kann ich mir sicher sein das es nur eine leere drohung ist...?Es sind nochmehr davon betroffen und was ist bei denen passiert kennst du diese Firma auch?
 
SMS-[edit] ... bin reingefallen und raufe mir jetzt die Haare

Hallo Ihr Lieben,

ich bin auch auf so eine Falle reingetappt. Am 28.04.06 habe ich mich registriert für 125 kostenlose SMS w*w.smscore.de . Mir war absolut nicht bewußt, das ich einen kostenpflichtigen Vertrag abschließe.

Nun ist die Frist für den Widerruf letzte Nacht um 0 Uhr abgelaufen und fünf Minuten später haben sie mir eine Rechnung über 96 Euro geschickt. Ich bin mir absolut sicher, das ich weder auf die Widerrufsbelehrung noch auf den kostenpflichtigen Vertragsabschluß hingewiesen wurde. Die Widerrufsbelehrungs-Frist beginnt meiner Meinung nach auch bei érst bei Vertragsabschluß und der ist ja mit dem heutigen Tag nach dem Test-Abo erfolgt. Ich habe schon widerrufen, Anfechtungen wegen arglistiger Täuschung und Irrtum geschrieben und auch außerordentlich gekündigt.

Ich sehe es nicht ein und werde es erstmal nicht bezahlen. Da ich alle eMails noch habe, werde ich es schön ausdrucken und abheften und alles schön mit Einschreiben verschicken.

Wer hat damit ähnliche Erfahrungen gemacht und was hilft am Besten?

Gruß, Mona!

Posting verschoben, Postings in nicht zum Thema gehörigen Foren werden
in Zukunft gelöscht. Der Anmeldezwang für das Posten besteht aus gutem Grund
http://forum.computerbetrug.de/announcement.php?f=12&a=5
Diverse Verstösse gegen die NUB editiert, modaction
 
AW: Atrabo AG und Spacesms.ch

Butterflyeffect schrieb:
... woher kann ich mir sicher sein das es nur eine leere drohung ist...
Z. B. durch Auswertung der Erfahrungswerte, allein aus den Foren, in denen um das Thema diskutiert wird - wie hier.

Butterflyeffect schrieb:
... Es sind nochmehr davon betroffen und was ist bei denen passiert ...
...ausser Rechnungen, Mahnungen und bei einigen Anbieteren Inkassoversuchen - nichts! Das ist ein Massenphänomen und wie du leicht hier rauslesen kannst, beschäftigt sich gerade dieses Forum damit schon seit längerem sehr objektiv.
 
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Schranzi386 schrieb:
Spacesms.ch hat mir heute zugesandt das sie mich ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt haben und mir dies sogar per Mail zugesandt haben. Das stimmt aber absolut nicht.

Finds schon ein wenig lächerlich das spacesms.ch jetzt auch mit Inkasso und Anwalt droht.

Wo wäre den der Gerichtsstand ? In der Schweiz?
hab mich heut hier angemeldet bin auch auf spacesms reingefallen hab auch meine story hier reingesetzt was passiert nach den 2 mahnungen kommen die einem wirklich mit inkasso und gericht also bekomm ich da noch post?ich weiß es echt nicht bin aber froh das die auf keinen fall seriös sind sonst säh es schlecht aus...
 
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Reducal schrieb:
Z. B. durch Auswertung der Erfahrungswerte, allein aus den Foren, in denen um das Thema diskutiert wird - wie hier.

...ausser Rechnungen, Mahnungen und dei einigen Anbeiteren Inkassoversuchen - nichts! Das ist ein Massenphänomen und wie du leicht hier rauslesen kannst, beschäftigt sich gerade dieses Forum damit schon seit längerem sehr objektiv.
okay erste erleichterung DANKESCHÖN für die Infos....aber es stimmt die haben mit einem Gewinnspiel und gratis sms geworben Täuschung hoffentlich fallen da nicht noch mehr darauf rein.bin auf diese seite hier erst gestoße als ich Atrabo AG bei google eingegeben habe um nachzuschauen was das überhaupt für ne firma ist. und die angaben dazu sind auch nicht wirklich aufschlussreich...
 
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Monalou schrieb:
Hallo Ihr Lieben,

ich bin auch auf so eine Falle reingetappt. Am 28.04.06 habe ich mich registriert für 125 kostenlose SMS w*w.smscore.de . Mir war absolut nicht bewußt, das ich einen kostenpflichtigen Vertrag abschließe.
hallo du siehst ja das ich genau so ein problem hab wie alle anderen dir auch sagen werden nicht bezahlen!!! schau doch auch mal bei google nach der firma vielleicht kann man da noch etwas rauslesen spacesms ist genauso undurchsichtig
 
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Theoretisch hat man bei JEDER ABO-Seite ein 6 Monatiges wiederrufsrecht... Also ich habe noch keine gesehen welche die belehrung korrekt eingebaut hat....

Zitat: [...]? ;) w*w.affiliate.de/forum/ftopic8994-15.html

[Namen entfernt. (bh)]
 
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hallo zusammen

hier noch ein schweizer mit dem selben problem. bekam heute ein inkassoauftrag von pro invent billing center im auftrag von verimount (simsen.de).

hab dann mal dem konsumentenforum angerufen. die haben dann gesagt, man solle nicht zahlen. zurückschrieben, dass man nicht zahlen werde und ihr angebot den artikel bezüglich unlauterer wettbewerb verstösst. dies wird auch so von der swico (schweizer wirtschaftsverband) empfohlen.

der österreichische staatsanwalt in wien ermittelt übrigens auch gegen verimount (dessen inhaber) wegen dieser ganzen sache..

also ich werd dies jetzt mal so tun..

grüsse fauk
 
Hallo nochmal,

ich bin neu im Forum und weiß nicht, wo ich meine Meldung reinsetzen soll. Deshalb entschuldigt bitte, dass ich es nochmal tue.

Ich bekam heute eine eMail von dieser Top Tel ... Firma, die da lautet:

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde

Bei der Anmeldung muss das korrekte Geburtsdatum angegeben werden. Nach Ihren
Angaben handelt es sich bei dem Ihrem eingegebenen Geburtsdatum nicht um den
Tag, an dem Sie tatsächlich Geburtstag haben. Sie haben ganz bewusst ein
falsches Geburtsdatum angegebenen, um sich unsere Leistung zu erschleichen, da
nur Erwachsene den Dienst in Anspruch nehmen können.

Wir weisen darauf hin, dass ein solches Verhalten grundsätzlich als
strafrechtlicher Betrug zu werten ist, da falsche Tatsachen vorgespielt
wurden. In diesem Falle werden wir entsprechende Schadensersatzansprüche
geltend machen.

Da Sie beschränkt geschäftsfähig sind, sind Sie auch in der Lage die Rechnung
zu begleichen. Dies regelt der so genannte Taschengeldparagraph. Welcher
besagt, sofern Sie Taschengeld bekommen, Sie diese Rechnung auch begleichen
können. Der Taschengeldparagraph bezieht sich dabei um den monatlichen
Beitrag, welche bei 8 Euro / 12,50 CHF liegt.

Sofern Sie den Rechnungsbetrag nicht auf einmal begleichen können, wie es in
den AGB angegeben ist, so haften Ihre Eltern für Sie.

Infolgedessen bitten wir sie noch einmal den Betrag im angegebenen Zeitraum zu
begleichen, da wir den Fall ansonsten dem Inkasso übergeben werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr 1sms.de Support Team

------------------------------
Top Tel Telemarketing GmbH
Andhauserstrasse 62-64
8572 Berg
Schweiz

Email: [email protected]

Telefon: 0042 3663 902 340
Fax: 0042 3663 902 343

Die telefonische Kundenbetreuung ist von Montags bis Freitags in der Zeit von
10 - 17 Uhr erreichbar.

Was soll ich denn jetzt machen. Ich habe denen geschrieben, dass, wenn mein Kind noch keine gebührenpflichtige SMS versendet hat, auch nicht der Taschengeldparagraph in Frage käme und dass es eigentlich denen ihre Pflicht wäre, nach einer Kopie des Personalausweises zu fragen und es somit ein Lockangebot für Kinder sei, sich hier anzumelden.
Vielen Dank für Eure Hilfe und Antwort im voraus
Steppi42
 
AW: simsen und andere scheinbare Gratis-SMS-Seiten - Teil II

Steppi42 schrieb:
Was soll ich denn jetzt machen. Ich habe denen geschrieben, dass, wenn mein Kind noch keine gebührenpflichtige SMS versendet hat, auch nicht der Taschengeldparagraph in Frage käme und dass es eigentlich denen ihre Pflicht wäre, nach einer Kopie des Personalausweises zu fragen und es somit ein Lockangebot für Kinder sei, sich hier anzumelden.
Vielen Dank für Eure Hilfe und Antwort im voraus
Steppi42
Nun, vielleicht kennst du folgenden Text von Rolf76 schon:
Rolf76 schrieb:
Wer bei Vertragsschluss noch nicht 18, also minderjährig war, ist an einen Vertrag regelmäßig nur dann gebunden, wenn seine Erziehungsberechtigten im Voraus eingewilligt haben oder den Vertrag im Nachhinein genehmigen.

Wenn der Vertrag ohne Zustimmung der Eltern geschlossen wird, ist der Vertrag bis zur Genehmigung der Eltern oder dem Verweigern der Genehmigung der Eltern schwebend unwirksam. Der Anbieter kann noch nicht auf Erfüllung des Vertrags bestehen, er kann lediglich eine Frist zur Genehmigung oder Nichtgenehmigung setzen, um endlich Klarheit zu erhalten.
Weitere Infos gibt es hier: http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=131430#post131430
Achte auf den Teil: Kann ich mich als Minderjähriger für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?
Interessant auch diese Diskussion, wo es um durchaus höchst umstrittene Vorwürfe wie "Leistungserschleichung" bzw. "Betrug" geht (Bitte auch die Folgepostings auf der darauf folgenden Seite beachten):
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=129329#post129329

Das gerade zum Nachlesen. Da hat sich daran nichts geändert. Dass manche Anbieter etwas anderes hineinschreiben, um die Kunden zum Zahlen zu motivieren, ist eine andere Sache. Drollig ist, dass wieder der in solchen Fällen kaum zutreffende Baustellen-Klassiker "Eltern haften für ihre Kinder" wieder auftaucht.

Gruß
Wembley
 
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Steppi42 schrieb:
Bei der Anmeldung muss das korrekte Geburtsdatum angegeben werden. Nach Ihren
Angaben handelt es sich bei dem Ihrem eingegebenen Geburtsdatum nicht um den
Tag, an dem Sie tatsächlich Geburtstag haben. Sie haben ganz bewusst ein
falsches Geburtsdatum angegebenen, um sich unsere Leistung zu erschleichen, da
nur Erwachsene den Dienst in Anspruch nehmen können.

Wir weisen darauf hin, dass ein solches Verhalten grundsätzlich als
strafrechtlicher Betrug zu werten ist, da falsche Tatsachen vorgespielt
wurden. In diesem Falle werden wir entsprechende Schadensersatzansprüche
geltend machen.
Das ist völliger Unsinn.

Da Sie beschränkt geschäftsfähig sind, sind Sie auch in der Lage die Rechnung
zu begleichen. Dies regelt der so genannte Taschengeldparagraph. Welcher
besagt, sofern Sie Taschengeld bekommen, Sie diese Rechnung auch begleichen
können. Der Taschengeldparagraph bezieht sich dabei um den monatlichen
Beitrag, welche bei 8 Euro / 12,50 CHF liegt.
Das ist schlicht falsch. Der sogn. Taschengeldparagraf regelt zwar, dass Geschäfte, die Jugendliche tätigen gültig sind, solange bei den Ausgaben bestimmte Höhen nicht überschritten werden (sonst könnten die Kinder sich nicht einmal ein Eis kaufen). Diese Regel gilt aber nicht für Dauerschuldverhältnisse (Abos).

Sofern Sie den Rechnungsbetrag nicht auf einmal begleichen können, wie es in
den AGB angegeben ist, so haften Ihre Eltern für Sie.
Auch das ist falsch. Jeder haftet für eigenes Verschulden. Eltern haften dann, wenn sie die Aufsichtspflicht vernachlässigen. Das ist aber ihr eigner Fehler. Hier kann von einer Vernachlässiguing der Aufsichtspflicht keine Rede sein.

Infolgedessen bitten wir sie noch einmal den Betrag im angegebenen Zeitraum zu
begleichen, da wir den Fall ansonsten dem Inkasso übergeben werden.
Die übliche, leere Drohung. Da es keine (nachträgliche) Genehmigung des Vertrages gibt, gibt es keine Anspruchsgrundlage. Also zahlt man nicht, weder an die, noch an das Inkasobüro.

Was soll ich denn jetzt machen. Ich habe denen geschrieben, dass, wenn mein Kind noch keine gebührenpflichtige SMS versendet hat, auch nicht der Taschengeldparagraph in Frage käme und dass es eigentlich denen ihre Pflicht wäre, nach einer Kopie des Personalausweises zu fragen und es somit ein Lockangebot für Kinder sei, sich hier anzumelden.
Hier im Forum steht an vielen Stellen bereits, was man tun bzw. lassen kann. M. E. lohnt es nicht, die "Brieffreundschaft" mit denen länger zu pflegen. Ich würde daher gar nicht antworten. Jede Antwort nährt bei denen nur die Hoffnung, Du wärest ggf. "weich zu kochen". Dann drohen sie wieder. Du kannst davon ausgehen, dass eine Zeitlang Briefe mit ständig steigenden Drohungen bei Dir eingehen. Das hört irgendwann von selbst auf. Eine Klage von denen ist etwa so wahrscheinlich wie ein 6er im Lotto. Also cool bleiben.

M. Boettcher
 
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