simsen und andere scheinbare Gratis-SMS-Seiten - Teil II

LOOOOL
Also das möchte ich euch nicht vorenthalten. Gefunden auf af***e.de:
Liebe Affi****s,

wir werden leider erst etwas später starten, nämlich den 20. März. Dies ist dafür ein sehr einhaltbarer Termin. Der Grund liegt darin das wir noch an der Technik feilen und ein neues, höchst performantes Design in der Mache ist und Konversiontests unterzogen werden muss.

Das Partnerprogramm wird auf Einladung basieren, bzw. für Partner die wir noch nicht kennen ist vorher ein kurzes Gespräch notwendig. Nur dadurch können wir für alle Partner bestmögliche Konditionen garantieren.
Antwort:
Wird einem die Reise nach Dubai und die Unterkunft dort im Burj Al Arab von Verimount gezahlt?
 
Stharling,
was machen wir mid der "Proinkasso"? Ich habe nicht vor zu zahlen. Ich gehe morgen zu der Verbraucherzentralle.
 
proinkasso wird rigoros ignoriert!! die können gar nix ..
ich sags auch nochmal...einige sind schon aus den verträgen raus...was heisst, es kann euch nix passieren, weil idese firma nich vor gericht gehen wird..also so lange ihr nen widerruf geschrieben habt..kann euch nix passieren...heisst nur geduld haben und aussitzen
 
Na endlich! Wieder mal eine mail von den Brüdern. Leider hat mir sms-t**nd auf meine letzten mails nicht mehr geantwortet, aber dafür ist nun Pro***asso in die Bresche gesprungen.
Einfach ignorieren oder antworten?

Sehr geehrte/r [Mein Name]

bitte überweisen Sie sofort den unten genannten Betrag.

Liegt es in Ihrem Interesse zukünftig als zahlungsunfähig geführt zu werden, mit allen unangenehmen Folgen, die durch die von uns eingeleiteten Maßnahmen entstünden?

Dies wäre unter anderem:

Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid
Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw.
Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (ehemals Offenbarungseid)
Eintrag in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse



Sie haben sich am 5.1.2006 um *** unter der gespeicherten IP ** bei SMS-Service (bitte folgenden Link anklicken) www.sms-tr*nd.de angemeldet.

Wir fordern Sie auf den Betrag in Höhe von 160,21 Euro bis zum 06.03.2006 zu begleichen. Bitte überweisen Sie auf das folgende Konto:


Proinkasso GmbH, Frankfurter Volksbank, Konto-Nr.:600 150 62 75, BLZ 501 900 00

---- Zahlungen sind nur an die Proinkasso GmbH möglich ----


Bitte geben Sie auf dem Zahlungsbescheid Ihre Kundennummer an.
 
Inkassodrohschreiben schrieb:
...bitte überweisen Sie sofort den unten genannten Betrag.

Liegt es in Ihrem Interesse zukünftig als zahlungsunfähig geführt zu werden, mit allen unangenehmen Folgen, die durch die von uns eingeleiteten Maßnahmen entstünden?

Dies wäre unter anderem:

Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid
Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
Pfändung Ihrer Bezüge, auch Arbeitslosengeld, Rente, Bankguthaben, Versicherungen usw.
Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (ehemals Offenbarungseid)
Eintrag in die entsprechenden Schuldnerverzeichnisse
Nur noch mal zur Klarstellung:
  • Ohne Titel passiert keine der Maßnahmen, die angedroht werden
  • Ohne Nichtzahlung trotz Titels wird man auch nicht als "zahlungsunfähig" geführt
  • Durch Kreuzchen im Widerspruch bzw. Einspruch endet die Kette bereits bei "Mahnbescheid" oder "Vollstreckungsbescheid" - und dann wird erst einmal "streitiges Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht" eingelegt ...
  • Wer hier verliert, muss zahlen - vielleicht die Hauptforderung, in jedem Fall die Kosten des Gegners. Tut er dies nicht, kann der "Sieger" die weiteren Maßnahmen einleiten - also ebenso grundsätzlich auch gegen das Inkassobüro
  • ICH würde meine offenen Forderungen keinem Inkassobüro zur Beitreibung geben, das mit solchen grob verfälschenden Drohbriefen agiert - es sei denn, mir ist der Ruf meines Unternehmens egal.
Erschreckend ist allerdings, wie viele rechtschaffende Bürger sich von diesem unausgegorenen Text nötigen lassen, ohne weitere Sachprüfung des Anspruchs (Gericht z.B.) einfach zu zahlen ...
 
PROINKASSO

Hallo an allen,
auch ich habe den netten Brief von Proinkaso bekommen. Was kommt als nächstes? Wie hoch wird die Rechnung.
Bis jetzt habe ihnen immer gesagt , dass ich mich nicht angemeldet habe. Aber gestern ist mir klar geworden , dass ich michdoch angemeldet habe nach eine Party. Ich war bei Freunde. Und was soll ich weiter tun. Will nicht dass die Freunde Probleme meinentwegen kriegen, da die IP da ist.
Danke :evil:
 
"Titel" im Juristendeutsch: Eine gerichtliche Entscheidung, aus der Handlungspflichten (oder auch mal Unterlassungpflichten) vollstreckbar hervor gehen (meine Grob-Definition).

§ 704 ZPO sagt dazu:
§ 704 ZPO - Vollstreckbare Endurteile

(1) Die Zwangsvollstreckung findet statt aus Endurteilen, die rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sind.

(2) Urteile in Ehe- und Kindschaftssachen dürfen nicht für vorläufig vollstreckbar erklärt werden.

Weiterhin gilt § 794 ZPO :
§ 794 ZPO - Weitere Vollstreckungstitel

(1) Die Zwangsvollstreckung findet ferner statt:

1. aus Vergleichen, die zwischen den Parteien oder zwischen einer Partei und einem Dritten zur Beilegung des Rechtsstreits seinem ganzen Umfang nach oder in Betreff eines Teiles des Streitgegenstandes vor einem deutschen Gericht oder vor einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle abgeschlossen sind, sowie aus Vergleichen, die gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 oder § 492 Abs. 3 zu richterlichem Protokoll genommen sind;
2. aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen;
2a. aus Beschlüssen, die in einem vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger den Unterhalt festsetzen, einen Unterhaltstitel abändern oder den Antrag zurückweisen;
2b. (weggefallen)
3. aus Entscheidungen, gegen die das Rechtsmittel der Beschwerde stattfindet, dies gilt nicht für Entscheidungen nach § 620 Nr. 1, 3 und § 620b in Verbindung mit § 620 Nr. 1, 3;
3a. aus einstweiligen Anordnungen nach den §§ 127a, 620 Nr. 4 bis 10, dem § 621f und dem § 621g Satz 1, soweit Gegenstand des Verfahrens Regelungen nach der Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats sind, sowie nach dem § 644;
4. aus Vollstreckungsbescheiden;
4a. aus Entscheidungen, die Schiedssprüche für vollstreckbar erklären, sofern die Entscheidungen rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sind;
4b. aus Beschlüssen nach § 796b oder § 796c;
5. aus Urkunden, die von einem deutschen Gericht oder von einem deutschen Notar innerhalb der Grenzen seiner Amtsbefugnisse in der vorgeschriebenen Form aufgenommen sind, sofern die Urkunde über einen Anspruch errichtet ist, der einer vergleichsweisen Regelung zugänglich, nicht auf Abgabe einer Willenserklärung gerichtet ist und nicht den Bestand eines Mietverhältnisses über Wohnraum betrifft, und der Schuldner sich in der Urkunde wegen des zu bezeichnenden Anspruchs der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat.
Alles, was nicht hierunter fällt, berechtigt nicht zu den angedrohten Maßnahmen der Zwangsvollstreckung (Rechtsstaat!).
 
KatzenHai schrieb:
Erschreckend ist allerdings, wie viele rechtschaffende Bürger sich von diesem unausgegorenen Text nötigen lassen, ohne weitere Sachprüfung des Anspruchs (Gericht z.B.) einfach zu zahlen ...
Erschreckend, aber nicht verwunderlich.
Der im Formalrecht unbedarfte Normalmensch fürchtet - nicht grundlos – in der unberechenbaren Justizmühle unter die Räder zu kommen und am Ende viel(!) gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen.
Nach dem Motto: Lieber ein Ende mit Schrecken...

Gruß A. John
 
Was meint ihr zu folgender, sinngemäßer Antwort auf den netten Brief von Pro****so:

"Mir ist durchaus bewusst, dass infolge der massenhaft eingegangenen Widerrufe, Beschwerden und Klagen bei sms-tr**nd der Überblick über die noch zu tätigenden Stornierungen verloren gegangen ist, so dass meine mails mit den Widerrufen nicht mehr beantwortet wurden. Insofern werde ich auch Ihre Zahlungsaufforderung als gegenstandslos betrachten.
Ihre Frage, ob die Folgen meiner Nichtbezahlung in meinem Interesse liegen, kann ich nur bejahen, da dann würden endlich die wüsten Drohungen einer gerichtlichen Klärung unterzogen."

Hab's noch nicht abgeschickt und warte mal auf euer feedback.
 
@opfer ..

klingt lustig..
aber ich kann dir sagen,was du maximal als antwort bekommst...nämlich ne automatische mail mit dem inhalt, "Sie haben angegeben, dass sie sich nicht selber angemeldet haben bitte übersenden sie uns doch die unten angegebene eidesstattliche erklärung, damit wir weitere massnahmen gegen den unbekannten täter ergreifen können!" ...die hat bisher jeder bekommen, der dahin gemailt hat, egal was in der mail bzw. im einschreiben gestanden hat ..
Du kannst es natürlich abschicken, aber ne persönliche antwort wirst du nicht bekommen...und die werde n dir auch nich die freude mit der gerichtlichen auseinandersetzung machen ;)

tja, wie gesagt...ob du es abschickst oder nicht, musst du selber wissen, aber bringen wird es gar nix..
 
Ich würd nichts schicken. Dient nur als Grundlage für weitere Spam-Attacken und Bet*********.

Eidesstattliche Versicherungen darf man nur gegenüber Justizbehörden abgeben. Höchstens dazu würde ich mich gegenüber den ............. bereiterklären.
 
Ich werde natürlich keine eidesstattliche Erklärung hinschicken. Da könnt ja jeder kommen und eine von mir verlangen....
 
Mal was andere wie ist eure ip vllt schreiben die jedem ja die gleiche weil sie garnichts zwischenspeichern könnt ja mal reinschreiben mit welcher ip ihr euch angemeldet hättet!!
 
er meint, das in jeder "Rechnung" die 351.266.08.15 als IP steht ;)
Aber ich würde hier auf keinen Fall die IP veröffentlichen, da im Falle dessen, dass die nicht überall gleich ist eben sofort nachvollzogen werden kann, welcher Kunde sich hier Infos holt und dementsprechend reagiert werden kann. Auch zum Nachteil des Kunden ;)
 
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