hallo,
ich hab mir den thread hier bis zur Seite fünf schon mal zu Gemüte geführt (aber danach war mir das leider zu viel…) ich weiß also nicht genau, ob das schon geposted wurde…
ich bin auch „Opfer“ von simsen.de geworden…
am 15.01.2006 erhielt ich die Rechnung von simsen.de:
daraufhin hab ich mich per einschreiben dagegen gewehrt, mit der Begründung, dass ich noch minderjährig bin:
XXX
XXX
XXX
Deutschland
Verimount European Service Birkenwerder, 27.01.2006
Mollardgasse 1
1060 Wien
Österreich
Per Einschreiben
Betreff: Simsen.de Mahnung - Ihre Rechnungsnummer SMS-XXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Tochter XXX hatte am 24.Januar 2006 von ihrem Unternehmen eine Mahnung erhalten. Da meine Tochter minderjährig und dementsprechend nicht vertragsmündig ist, fordere ich Sie dazu auf, den Vertrag mit simsen.de zu stornieren.
Des Weiteren erhielt meine Tochter von Ihnen keinerlei Vertragsunterlagen.
Ich betrachte damit die Angelegenheit als beendet und bitten von weiteren Rechnungen Abstand zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
daraufhin erhielt ich die antwort (per Mail):
Betreff: Vertrag
Von: support <[email protected]> ins Adressbuch
An: XXX
Datum: 31.01.06 14:51:41
Betreff: Vertrag
Von: support <[email protected]> ins Adressbuch
31.01.06 14:51
Sehr geehrter Kunde,
bei der Anmeldung muß das korrekte Geburtsdatum angegeben werden. Nach
Ihren Angaben handelt es sich bei dem von Ihrem Sohn / Ihrer Tochter
eingegebenem Geburtsdatum nicht um den Tag, an dem dieser / diese
tatsächlich Geburtstag hat.
Es wurden daher bei der Anmeldung ganz offensichtlich bewußt falsche
Daten eingegeben, um sich unsere Leistungen zu erschleichen, da nur
Erwachsene unseren Dienst in Anspruch nehmen können.
Wir weisen darauf hin, daß ein solches Verhalten nach deutschem Recht
grundsätzlich als strafrechtlicher Betrug nach § 263 StGB zu werten ist,
da hier falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden.
Senden Sie uns bitte eine Ausweiskopie Ihrer Tochter / Ihres Sohnes,
woraus ersichtlich ist, daß zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die
angeblich minderjährige Person noch nicht volljährig war.
In diesem Falle werden wir entsprechende Schadenersatzansprüche (§ 823
Abs.2 BGB iVm. § 263 StGB) gegen Ihre Tochter / Ihren Sohn geltend machen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Simsen.de Team
Genauere Informationen:
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html
daraufhin wiederum habe ich keine Reaktion gezeigt, weil in meine Mutter (und auch andere) dass man diese Mail erstmal ignorieren soll, weil es schon ein bisschen „gefährlich“ werden könnte, wenn man denen den Personalausweis (bzw. die Kopie) dort hin schickt…
als sich dann eine ganze weile nichts tat, hoffte ich langsam, dass sich die Sache jetzt endgültig erledigt hat, heute aber erhielt ich eine weitere Mahnung (die ich euch natürlich nicht vorenthalten möchte):
(der Briefkopf ist wieder der gleiche…)
2. Mahnung – letzte Mahnung!
Rechnungsnummer: XXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben sich am 31.12.2005 bei w*w.simsen.de angemeldet.
Wie vertraglich vereinbart, berechnen wir Ihnen für den Versand von 100 SMS pro Monat eine monatliche Pauschale von 7 Euro.
Diese wird für einen Zeitraum von einem Jahr im Voraus berechnet.
Wir haben bereits am 24.01.2006 angemahnt, leider konnten wir von ihnen bisher keinen Zahlungseingang feststellen. Wir fordern sie letztmalig auf, folgende Posten zu begleichen:
Hauptforderung EUR 84,00
Mahnspesen EUR 7,50
Gesamtbetrag EUR 91,50
Sollten sie bis zum 19.02.2006 die Rechnung nicht ausgleichen, sehen wir uns gezwungen rechtliche Schritte gegen sie einzuleiten. Bitte nehmen sie diese letzte Mahnung ernst, es ist der einzige Weg, der sie vor hohen Inkasso- und Anwaltsgebühren bewahrt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr simsen.de Team
und unten drunter noch ein Überweisungsauftrag…
erstes Problem: den Brief habe ich heute (25.02.) bekommen und ich soll die Rechnung bis zum 19.02 ausgleichen
zweites Problem: wenn ich denen jetzt meine Kopie vom perso schicke, krieg ich trotzdem Schadensersatzansprüche, weil ich ja „gelogen“ habe…
UND NUN???
danke für eure Hilfe…