Bundesnetzagentur, Mainz 09.02.2006
Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom 24.12.05
Rufnummermissbrauch mit 0190er-Mehrwertdiensterufnummern
hier: 0190 812041
Sehr geehrte Telekomunikacja,
Ihr Schreiben ist bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) eingegangen und wird unter dem Zeichen 08/15 geführt. Bitte geben Sie bei Rückfragen stets dieses Zeichen an.
Die Nutzung der von Ihnen genannten 190er-Mehrwertdienstrufnummer ist, ebenso wie die Nutzung aller übrigen Rufnummern der 0190er-Nummerngasse, mit Ablauf des 31.12.2005 unzulässig. Dies bedeutet, dass alle Informationen oder Dienstleistungsangebote jeglicher Art unter diesen Rufnummern nicht mehr erreichbar sind. Die Bundesnetzagentur erlaubt den bisherigen Zuteilungsnehmern bzw. den Netzbetreibern, zu denen die Nummern portiert wurden, vom 01.01.2006 bis einschließlich zum 30.06.2006 eine Bandansage zu schalten, in der auf die Rufnummer verwiesen wird, unter der der bislang mit der angewählten (0)190er Rufnummer erbrachte Dienst fortgeführt wird und was ein Anruf bei der neuen Rufnummer kostet. Darüber hinausgehende Ansagen sind unzulässig. Die Verbindung ist nach maximal 20 Sekunden zu trennen. Die Ansage hat für den Anrufer kostenfrei zu erfolgen.
Falls Sie in Ihrem oben genannten Schreiben auch auf Rufnummern in anderen Rufnummerngassen Bezug genommen haben, erhalten Sie hierzu gesonderte Nachricht.
Ich hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.