Rüdiger Kunz
Forenveteran
Wie widersprüchlich da doch manche Erkenntnisse sein können:Am Rande zitiert:Möglicherweise seien die Nutzer auch mit der Qualität der zugesandten Services nicht zufrieden gewesen, die sich gelegentlich auf Links zur Internet-Enzyklopädie Wikipedia beschränkt hätten.
Nicht, dass ich behaupten wollte, dass aus Büttelborn kein angemessener Inhalt bei den kostenpflichtigen Angeboten kommt! Aber generell kann doch bezweifelt werden, dass die hochpreisigen Angebote ihr Geld tatsächlich wert sind. Nehmen wir doch mal Vornamen-heute, das Angebot zielt doch eigentlich darauf ab, dass an Vornamen interessierte Kunden (zumeist Leute in freudiger Erwartung) sich über Vornamen für ihren Nachwuchs informieren. Ist eine Name gefunden oder das Kind erstmal da, interessiert die Vornamenkunde des Anbieters überhaupt nicht mehr. Geworben wird mit folgender Formulierung:Heise schrieb:Die Generalstaatsanwaltschaft betont, dass auch eine Überprüfung des Inhalts der Webseiten keinen Betrugsverdacht erhärten konnte.
Wozu bittschön braucht ein Kunde dann das hier:1 Anmelden
2 den perfekten Vornamen finden
...Abo zum Preis von 7 Euro incl. MwSt monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus
Ein anderes Beispiel: p2p-heute. Die zumeist unerfahrenen Nutzer des Angebots werden mit deftiger Suchmaschinenwerbung zum Projekt geleitet. Dort geben sie brav ihre Daten an und erhalten Informationen rund um das zumeist illegale Filesharing. Mit Links z. B. zu Bearshare wird den Kunden der Weg ins eigene Verderben bereitet. Die nämlich sind in der irrigen Annahme, legale Informationen und Produkte erworben zu haben und werden dann von diversen Abmahnanwälten der Musikindustrie auf den Boden der Tatsachen geholt.
Betrug oder Mittäterschaft zu schlagmichtot sonstewas kann hier nicht erkannt werden, insbesondere, weil man sich gar nicht die Mühe gemacht hat, das System an sich zu begreifen. Gefordert sind hier nicht die Strafverfolgungsbehörden sondern die s. g. Sicherheitsbehörden - neben dem zivilen Aspekt der zweifelhaften Zahlungsverpflichtung kommt hier auch der zu überprüfende Geschäftszweck zum tragen. Die Gewerbeausübung mit womöglich untauglichen Produkten ist hier das Ziel meiner Überlegung. Doch wer sollte das prüfen, etwa die freundliche Dame vom Gewerbeamt, deren 13jährige Nichte erst vor kurzem eine Mahnung aus OS bekam [ausgedacht]?