Schmidtleins und die Kripo Bamberg

AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Auch Journalisten sollten daran denken, was sie mit solchen Texten anrichten.
Die haben mit den Verbraucherschützern gesprochen und sollten es auch besser wissen!
Hier wird m.E die Situation auf den Kopf gestellt. Ein Journalist berichtet
von einer Aussage eines Polizeibeamten.

Von ihm zu fordern, die Aussage des Beamten auf sachlich/juristische Richtigkeit
und negative Wirkung hin zu beurteilen und ggf. sogar zu unterdrücken,
wie es hier implizit anklingt, ist der falsche Ansatz.

Nicht jeder ist ein Gerichtsreporter...
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Vertrackte Situation!
Warum das? Internet ist ganz normal und kein rechtsfreier Raum.

Beispiel aus der normalen Welt: Wenn jemand anzeigt, in sein Haus wäre eingebrochen worden, wird das aufgenommen und entsprechend untersucht.

Wenn jemand anzeigt, er wäre mit einer unbegründeten Forderung konfrontiert, dann vergleicht ein Beamter in Bamberg diesen für ihn unbekannten Vorgang mit einem "Selbstversuch" und überträgt das Ergebnis auf den Vorgang, der ihm weiter unbekannt ist.

Im vorgenannten Beispiel heißt das: Er kontrolliert das Haus neben der Wache und stellt fest, dort ist nicht eingebrochen worden. Also kann anderswo auch nicht eingebrochen worden sein.

So ein Unsinn kommt in der normalen Welt nicht vor, aber bei selbstherrlichen beamteten Internetpionieren.

Die Abläufe im Internet sind vielfältig programmiert, veränderlich und manipulierbar. Das Ergebnis einer Datenverarbeitung am Ort A hat mit Parallelfällen an anderen Orten nichts zu tun. Beweise müssen am Tatort beschafft werden und nicht während Schulungen in der Wache.
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Nein, ich meinte die Journalisten: Korrekte, aber späte und langweilige Darstellung von der Pressestelle oder authentische mit Fehlern...
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Die Zuarbeit von Behörden der Rechtspflege für Nepper, Schlepper und Bauernfänger zum ungerechten Nachteil für Betroffene ist aus den Zeiten der Dialerei hinlänglich bekannt. Hier ist ein besonders krasser Fall.
Die Feststellung, welcher Dialer genau heruntergeladen wurde und ob dieser unerkannt die Einwahldaten des Nutzers verändere, sei nur bei Überprüfung des Programms auf dem entsprechenden Computer möglich, Jedenfalls könne es kein sich selbst installierender, unerkannt bleibender Dialer gewesen sein, da nach Auskunft der FST im maßgeblichen Zeitraum solche Dialer nicht bekannt waren.
Hier wird die Auskunft eines Selbsthilfevereins, dessen Funktion es offenbar war, nichts zu wissen, vor Gericht, er wisse es nicht anders, zum Beweis einer reinen Vermutung gemacht, die nicht bewiesen werden kann.

Der Nachweis von mehreren Autodialern in der Praxis erfolgte hier im Forum, während der Selbsthilfeverein weiter ahnungslos war. Es ist unglaublich, wenn derart absurder Unsinn als Beweis bei einer Urteilsfindung herangezogen wird. Das heißt ungefähr soviel wie: Ein Bankraub gilt so lange als nicht stattgefunden, bis dass der Bankräuber seine Visitenkarte bei der Bankenaufsicht einreicht.

Im Bezug zu den Kostenfallen heißt das: Man muss für den konkreten Tathergang etwas beweisen oder wissen. Was in anderen Fällen passiert oder vermutet wird, ist ohne Beweiskraft.

Wer eine Forderung behauptet, ist beweispflichtig.

Wer mit einer für ihn unberechtigten Forderung konfrontiert wird, kann widersprechen. Bis zum Nachweis der Berechtigung der Forderung kann er mit Schutz des Gesetzes getrost die Zahlung verweigern.
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Hier wird m.E die Situation auf den Kopf gestellt. Ein Journalist berichtet von einer Aussage eines Polizeibeamten.

Von ihm zu fordern, die Aussage des Beamten auf sachlich/juristische Richtigkeit und negative Wirkung hin zu beurteilen und ggf. sogar zu unterdrücken, wie es hier implizit anklingt, ist der falsche Ansatz.

Nicht jeder ist ein Gerichtsreporter...
Na, so einfach würde ich ihn nicht davon kommen lassen. Betrachten wir einmal die Überschrift des Artikels. Die lautet: Internet-Abzocke: Songtext anschauen soll 123 Euro kosten. In der Verwendung des Begriffs "Internet-Abzocke" liegt doch eindeutig eine Wertung vor. Ein Bericht ist das daher schon nicht mehr. Der würde sich auf die Tatsachen beschränken. Wer so anfängt hat daher m. E. verloren, wenn er nicht zutreffende Behauptungen kolportiert. Und zu denen gehören u. a. der Betrugsvorwurf gegen 14-Jährige, die ihr Alter falsch angeben. Das hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen schon längst in den Bereich der Fabel verwiesen. Als zweites: die Eltern müssen sich überhaupt nicht einigen. Eltern haften nicht für ihre Kinder, selbst wenn das an nahezu jeder Baustelle steht und Polizisten so ein Blech verbreiten. Tank, Schmidtlein & Co. können zwar versuchen den Anschlußinhaber in die Pflicht zu nehmen und diese Beträge einzuklagen, werden sich aber wegen des ungewissen Ausgangs vermutlich hüten.

Kurz: als Informationstext/Bericht fällt das Geschreibsel m. E. klar durch. Und dafür trägt der Verfasser, der doch gewiß recherchiert hat, die Schuld.

M. Boettcher
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Das mag ja alles richtig sein. Ändert aber nichts an der Tatsache, warum dieser Thread
gestartet wurde und was das Thema des Threads ist.

Es wurde vom eigentlichen Thema abgelenkt, indem versucht wurde dem sicherlich
nicht vollendeten Artikelschreiber die Schuld in die Schuhe zu schieben, weil er diese
inakzeptable Aussage veröffentlich hat und nicht unterdrückt hat.
Typische Methode den Überbringer der schlechten Nachricht für das
Geschehen selbst verantwortlich zu machen.
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Deutlicher geht es nicht! Klasse :) Sollte man mal an die Kripo Bamberg schicken.
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

und was bitteschön soll die Kripo mit dem Zivilverfahren? :lupe:
Was ist genau die Frage?

Das Problem entstand dadurch, dass die Kripo Bamberg sich zu Fragen äußerte, für die sie nicht zuständig ist. Wenn sie das also schon tut, würde sie es durch die empfohlenen Informationen der Verbraucherzentrale Hamburg wenigstens kompetenter tun können. Was spricht gegen Kompetenz in der Sache?
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Wenn sie das also schon tut, würde sie es durch die empfohlenen Informationen der Verbraucherzentrale Hamburg wenigstens kompetenter tun können. Was spricht gegen Kompetenz in der Sache?

Warum soll die Polizei sich mit Sachverhalten auseinandersetzen in der ihre zuständigkeit nicht gegeben ist. Einen an den Haaren herbeigezogenen Anfangsverdacht herausarbeiten? Abgeben an die StA zur Würdigung?
In den Ämtern liegen Vorgänge ca. 1 Jahr bis sie von einem StA gesichtet werden, wenn sie nicht von vornherein ausermittelte Straftaten sind.
Was ist Falsch daran wenn einem anzeigewilligen Bürgern erklärt wird, dass der vorgetragene Sachverhalt keine Straftat begründet und er sich zivilrechlich kümmern muss. Die bestehenden finanziellen Vorderungen werden eh nicht durch die Strafverfolgung geklärt.
Wenn er dann trotzdem auf eine Anzeige besteht, wird die aufgenommen und an die StA abgegeben dann die entsprechende Wartezeit bis die Einstellung erklärt wird.
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Warum soll die Polizei sich mit Sachverhalten auseinandersetzen in der ihre zuständigkeit nicht gegeben ist.
Genau das hat sie getan, aber nicht indem sie schlicht als unzuständig erklärt hätte, sondern Wertungen abgegeben hat, die ihr absolut nicht zusteht.

Würde dringend empfehlen das erste Posting in diesem Thread zu lesen.
Erspart weitere wenig sinnvolle Diskussionen
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

http://augsblog.de/
augsblog.de schrieb:
Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft hat alle ihr vorliegenden Verfahren gegen die Gebrüder Schmidtlein (lehrstellen-heute.de, hausaufgaben.heute.de und andere) eingestellt. Wie die Fahnder laut Onlinekosten.de mitteilten, sei der Betrugsvorwurf gegen die Brüder entkräftet.
http://www.teltarif.de/arch/2007/kw35/s27056.html
teltarif.de schrieb:
Wie uns die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erklärte, betreffe diese strafrechtliche Entscheidung nicht die Frage, ob durch den Besuch der Internetseiten wirksame Abonnement-Verträge zustande kommen können und damit die Rechnungen der Schmidtleins an die Internetnutzer berechtigt sind oder nicht. Der vzbv selbst hat wie berichtet ein Gewinnabschöpfungsverfahren gegen die Internetfirma angestrengt. Hierfür ist aber der Verkündungstermin auf unbestimmte Zeit verschoben worden.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/95194
Strafverfahren gegen Abo-Fallensteller eingestellt
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Bitte auch den Rest aus dem augsblog.de-Beitrag zitieren:

Man muss kein Prophet sein um schon heute zu wissen, was passieren wird: Aus den zig-tausend Fällen zahlungsunwilliger “Kunden” kann man sich bestimmt problemlos zwei oder drei Fälle herausziehen, bei denen die Nutzer sogar gewusst haben, worauf sie sich einlassen und trotzdem nicht bezahlen wollen. Mit diesen wenigen schwarzen Schafen (die es immer gibt) lassen sich dann problemlos Exempel vor Gericht statuieren, mit denen gegenüber der Masse neue Droh- und Bedrohungsszenarien konstruiert werden können.

Leider kennen viele Bundesbürger den Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht nicht und könnten jetzt glauben, nur wegen der strafrechtlichen Verfahrenseinstellung bestünde auch eine generelle Zahlungspflicht bei dubiosen Seiten. Dem ist aber nicht so. Und es ist wichtig, das immer wieder zu betonen.

Ich drücks mal plastisch aus:

Nicht jede Abzocke ist strafrechtlich ein Betrug. Das heißt aber nicht, dass Abzocke zivilrechtlich sauber wäre...
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Zitat: "Man muss im Internet genauso Vorsicht walten lassen wie bei schriftlichen Verträgen oder bei Geschäften an der Haustür."

Vor allem braucht man im Internet die gleichen gesetzlichen Grundlagen wie bei Geschäften an der Haustür. Das Gesetz zum Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften stammt aus der Vor-Internetzeit und ist nur unpassend formuliert. Da drängt die Zeit für eine zeitgemäße Überarbeitung.

Am Rande zitiert:
Möglicherweise seien die Nutzer auch mit der Qualität der zugesandten Services nicht zufrieden gewesen, die sich gelegentlich auf Links zur Internet-Enzyklopädie Wikipedia beschränkt hätten.
 
Zurück
Oben