Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Am Rande zitiert:
Möglicherweise seien die Nutzer auch mit der Qualität der zugesandten Services nicht zufrieden gewesen, die sich gelegentlich auf Links zur Internet-Enzyklopädie Wikipedia beschränkt hätten.
Wie widersprüchlich da doch manche Erkenntnisse sein können:
Heise schrieb:
Die Generalstaatsanwaltschaft betont, dass auch eine Überprüfung des Inhalts der Webseiten keinen Betrugsverdacht erhärten konnte.
Nicht, dass ich behaupten wollte, dass aus Büttelborn kein angemessener Inhalt bei den kostenpflichtigen Angeboten kommt! Aber generell kann doch bezweifelt werden, dass die hochpreisigen Angebote ihr Geld tatsächlich wert sind. Nehmen wir doch mal Vornamen-heute, das Angebot zielt doch eigentlich darauf ab, dass an Vornamen interessierte Kunden (zumeist Leute in freudiger Erwartung) sich über Vornamen für ihren Nachwuchs informieren. Ist eine Name gefunden oder das Kind erstmal da, interessiert die Vornamenkunde des Anbieters überhaupt nicht mehr. Geworben wird mit folgender Formulierung:
1 Anmelden
2 den perfekten Vornamen finden
Wozu bittschön braucht ein Kunde dann das hier:
...Abo zum Preis von 7 Euro incl. MwSt monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus

Ein anderes Beispiel: p2p-heute. Die zumeist unerfahrenen Nutzer des Angebots werden mit deftiger Suchmaschinenwerbung zum Projekt geleitet. Dort geben sie brav ihre Daten an und erhalten Informationen rund um das zumeist illegale Filesharing. Mit Links z. B. zu Bearshare wird den Kunden der Weg ins eigene Verderben bereitet. Die nämlich sind in der irrigen Annahme, legale Informationen und Produkte erworben zu haben und werden dann von diversen Abmahnanwälten der Musikindustrie auf den Boden der Tatsachen geholt.

Betrug oder Mittäterschaft zu schlagmichtot sonstewas kann hier nicht erkannt werden, insbesondere, weil man sich gar nicht die Mühe gemacht hat, das System an sich zu begreifen. Gefordert sind hier nicht die Strafverfolgungsbehörden sondern die s. g. Sicherheitsbehörden - neben dem zivilen Aspekt der zweifelhaften Zahlungsverpflichtung kommt hier auch der zu überprüfende Geschäftszweck zum tragen. Die Gewerbeausübung mit womöglich untauglichen Produkten ist hier das Ziel meiner Überlegung. Doch wer sollte das prüfen, etwa die freundliche Dame vom Gewerbeamt, deren 13jährige Nichte erst vor kurzem eine Mahnung aus OS bekam [ausgedacht]?
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Aber generell kann doch bezweifelt werden, dass die hochpreisigen Angebote ihr Geld tatsächlich wert sind.
Für einen Betrugsvorwurf ist das zuwenig. Wenn jeder Anbieter, der minderwertigen Schund
überteuert verhökert, wegen Betruges einsäße, müßten dutzende neue Gefängnisse gebaut werden.
Leider kennen viele Bundesbürger den Unterschied zwischen Zivil- und Strafrecht nicht und könnten jetzt glauben, nur wegen der strafrechtlichen Verfahrenseinstellung bestünde auch eine generelle Zahlungspflicht bei dubiosen Seiten. Dem ist aber nicht so. Und es ist wichtig, das immer wieder zu betonen.

Ich drücks mal plastisch aus:

Nicht jede Abzocke ist strafrechtlich ein Betrug. Das heißt aber nicht, dass Abzocke zivilrechtlich sauber wäre...
In diesem Forum wurde immer und immer wieder darauf hingewiesen, dass Strafanzeigen wenig erfolgversprechend und daher wenig sinnvoll sind.
Leider wurde diese Einschätzung voll bestätigt. Es war, wie sich jetzt mit ziemlicher Sicherheit
zeigen wird, sogar kontraproduktiv, da die Entscheidung der Sta, wie Sascha zu Recht annimmt,
zu Unrecht voll ausgeschlachtet werden wird.
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Nicht jede Abzocke ist strafrechtlich ein Betrug. Das heißt aber nicht, dass Abzocke zivilrechtlich sauber wäre...
http://www.verbraucherrechtliches.de/2007/08/31/schmidtleins-rehabilitiert/
Bloß weil etwas kein Betrug ist, heißt dies nicht, dass alle Ansprüche auch begründet sind. Es ist zwar zu erwarten, dass die Schmidtleins und Herr T. die Einstellung der Strafverfahren stolz verkünden und die Meldung vor sich hertragen werden, um so die Betroffenen zur Zahlung zu bewegen. Dies wäre jedoch reine Augenwischerei. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Für die klaren Worte an beide: :thumb:
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Verhandelt wird das Gewinnabschöpfungsverfahren vor dem Landgericht Darmstadt. C. P., Pressesprecherin des Landgerichtes, bestätigte gestern auf ECHO-Anfrage, dass es im April einen mündlichen Verhandlungstermin gegeben habe. Dabei hätten die Gebrüder S. in einem Vergleich die Zahlung von 25 000 Euro an das Bundesamt für Justiz angeboten. Die Bundeszentrale der Verbraucherberatung habe den Vergleich aber widerrufen. Ein Termin für die Verkündung des Urteils in der ersten Stufe der Klage – die Offenlegung der Zahlen – sei bereits anberaumt, aber wegen Erkrankung der zuständigen Juristin wieder aufgehoben worden.
Von Echo online.
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Augsblog schrieb:
Die Ermittlungen hätten jedoch immer auf “von den Anzeigenerstattern oder von Freunden und/oder Familie genutze Computer” geführt, so die Fahnder.

Was schließen wir daraus: Die Frankfurter Ermittler stellen fest, dass 1500 Internetnutzer offensichtlich gelogen haben.
Woher kommt die Formulierung "Die Ermittlungen hätten jedoch immer..."? Gibt es das schriftlich? Es wurden doch niemals 1500 IP-Anschlussinhaber festgestellt! Also kann "immer" nur heißen, "in den nachprüfbar gewesenen Fällen", und bei den derzeitigen Speicherzeiten von Verbindungsdaten können das nur weinige sein.

Kennt jemand die genauen Zahlen oder mag nachfragen? Soviel Präzision sollte schon sein.
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Es ist schon von öffentlichem Interesse, wenn die Justiz allen 1500 Anzeigeerstattern anscheinend pauschal vorwirft (oder den Eindruck aufkommen lässt, das sei so), gelogen zu haben. Da besteht schon ein gewisser Anspruch auf Auskunft der Presse gegenüber.
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

...pauschal vorwirft... gelogen zu haben... Da besteht schon ein gewisser Anspruch auf Auskunft der Presse gegenüber.
:dafuer:
Stimme da völlig zu. Das ist ein unverschämter Fehltritt oder ein Missverständnis - ergo Klärungsbedarf.
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/56518/990572/polizeiinspektion_goslar

Der Polizeiinspektion in Goslar sollte man einen Tip geben, ihre Stellungnahme wie folgt zu ergänzen:
Sollten Sie dennoch auf ein unseriöses Angebot hereingefallen sein, können Sie gegen eine unberechtigete Forderung Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich nicht durch Mahnungen[,] [oder] Drohungen durch ein Inkassobüro [oder Äußerungen fachfremder Justizmitarbeiter(innen)] aus der Ruhe bringen, sondern informieren Sie sich über das Geschäftsgebahren der rechnungsstellenden Firmen im Internet.
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/56518/990572/polizeiinspektion_goslar
(enthält Ironie)
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Die Frage, die man sich stellt: Wie kommt die STA Frankfurt zu der unangemessenen und desaströsen Aussage,
die User wären explizit über die Zahlungspflicht aufgeklärt worden? Wer sich die Mühe macht, die Tricks
kennenzulernen, mit denen Preisangaben verschleiert werden und User-IP Unterschiebung manipuliert wird,
kann nur den Kopf über soviel Dilettantismus schütteln. Welche "Sachverständige"
mögen da zu Rate gezogen worden sein? Ob sie es selbst beurteilt hat? Der Sachverstand
dürfte kaum größer sein als der ihres obersten Dienstherrn bzw Dienstherrin sein nämlich
genau so groß wie die der betroffenen User. Sollten es aber tatsächlich EDV-Sachverständige gewesen sein,
dann wage ich nicht daran zu denken, welche Unfugsaussagen/entscheidungen uns noch blühen
(aber die ist man ja eh schon gewohnt)
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Es ist mir ein Rätsel, wie die Schmidtleins überhaupt noch bestehen können. Die Verbraucherzentrale hat sie schon etliche male abgemahnt, aber warum hat sich dadurch nichts geändert?
Da fragt man sich doch, ob wir in einem Rechtsstaat leben!?
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Die Abmahnungen sind nicht mehr als Nadelstiche. Das Geschäft wird dadurch nur marginal
beeinflusst. Gefordert wäre die Politik, die zwar mit vielen schönen Versprechungen aufwartet,
im Endeffekt aber nichts tut.
Verwunderlich ist, dass sich die gesamte Presse und Öffentlichkeit nahezu aussschließlich auf
die Gebrüder konzentriert, als ob es nicht unzählige Nachahmer gäbe, die mit noch weit agressiveren
Methoden arbeiten, wie hier und in anderen Foren leicht nachzulesen ist. Es ist weiter verwunderlich,
dass sie ihren offiziellen Geschäftssitz nicht längst nach Dubai, London, der Schweiz oder sonstwohin
verlegt haben. Sind wohl sehr in Hessen verwurzelt...
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Es sei nun einmal nicht strafbar, „schlechte oder anderswo kostenlos erhältliche Ware zu verkaufen“. Möglicherweise sei „es nicht nicht ins Bewusstsein zahlreicher Bürger gedrungen, dass bei der Inanspruchnahme von Internetnutzung die gleiche Vorsicht geboten ist wie beim Abschluss von schriftlichen Verträgen im Hinblick auf das Kleingedruckte“.
Aus: Die Fallensteller
 
AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Dialer und Handypayment-Maschen sind passé: Dubiose Anbieter setzen jetzt darauf,
deutschsprachige Webnutzer mit langfristigen Abonnementverträgen in die Bezahlfalle zu locken.
Es sind nicht nur Aboverträge, auch Einmalabzocke ist in:
Der Artikel faßt all das zusammen, was hier seit ca zwei Jahren verarztet wird.
Alle Tricks der Kostenlosbranche scheint der Autor aber noch nicht zu kennen.
Die Masche des Adresssammelns auf Gewinnspielseiten und über Spammails mit diesen
Adressdatenbanken beim Aufruf der Seiten ohne Wissen der User Verträge unterzujubeln
oder in Google direkt auf die Anmeldeseite mit Kostenhinweis in Miniaturschrift im
äußersten unteren Scrollbereich zu verlinken, hat er wohl noch nicht gesehen.
Außerdem konzentriert er sich wie alle anderen Berichterstatter fast ausschließlich
auf die Gebr.S. Wieviel diese sich wirklich am Gesamtumsatzvolumen der Kostenlosbranche
beteiligen, wird wohl nicht festzustellen sein.
 
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