Schmidtleins und die Kripo Bamberg

AW: Schmidtleins und die Kripo Bamberg

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen: Niemand sicher vor Abo-Fallen im Internet
Der Rechtsstreit ist jetzt beim Oberlandesgericht Frankfurt ( AZ 6 U 2/08 ) anhängig. „Da dort erst Anfang 2009 verhandelt wird und somit bis zu einem rechtskräftigen Urteil noch viel Zeit ins Land gehen wird, können wir die Verbraucher nur aufrufen, beim Surfen im Internet immer dann, wenn mit Gratisangeboten, kostenlosen Testzeiten und ähnlichem geworben wird, große Vorsicht walten zu lassen“, empfiehlt D.​

Kennt jemand diesen Fall und kann sagen, wie der vors Oberlandesgericht gekommen ist? Bin da im Zivilrecht nicht so sattelfest, aber sowas müsste doch dann schonmal vorm Amtsgericht gewesen sein? Und vor allem: wenn die Reingelegte 12 Jahre alt war, haben vielleicht die Eltern es versäumt ihre Zustimmung zu verweigern? Sonst wäre es ja gar kein "Fall", an dem irgendwas streitig sein kann.
 
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Schwer zu sagen. Dazu findet man nichts.
Eigentlich müsste es ein klarer Fall gewesen sein, wenn nichts falsch gemacht wurde. Aber vielleicht wollen es die Brüder hier ganz genau wissen. Geld in der Portokasse dürften sie dafür zur Genüge haben. Vielleicht haben sie irgendeinen Dreh gefunden, der überhaupt die Revision vor dem OLG noch ermöglicht hat.
Die sind stinkig, dass sie von den vielen Minderjährigen bzw. von deren Eltern die lange Nase gezeigt kriegen, und wollen jetzt wohl offensichtlich auf Biegen und Brechen ein Exempel statuieren.
 
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Mithin geht es also gar nicht um den Zahlungsanspruch gegen die 12-jährige, sondern um den wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch der Verbraucherzentrale. Das ist ein ganz anderer Stiefel.
 
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Bamberg ist überall.

»Wer ein falsches Alter eingibt, macht sich strafbar«

Im Normalfall entscheiden Richter darüber, was strafbar ist. Dass die Polizei dies nebenbei miterledigt, erscheint mir nicht sinnvoll. Ich kenne kein Gesetz über die Strafbarkeit einer falschen Altersangabe. Wenn es das gäbe, wären wohl viele Menschen straffällig.
 
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"Erst im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt (6 U 2/08 ) im Rechtsstreit der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Gebrüder S. gaben letztere am 12. Februar 2009 klein bei, indem sie eine bereits im März 2007 von uns verlangte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hatten", so B. D. von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Verbraucherzentrale Sachsen : Anmelden - Klicken - Abo für 2 Jahre
 
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c't - 15.10.09 - Notorische Abzocker in Wien verurteilt
Notorische Abzocker in Wien verurteilt

Die für Abofallen-Abzocke bekannten Brüder Andreas und Jan Manuel Schmidtlein sowie deren Redcio OHG sind vom Handelsgericht Wien wegen zahlreicher Rechtsverstöße im Zusammenhang mit irreführenden Websites rechtskräftig verurteilt worden (Az. 11 Cg 6/08g). Die Beklagten müssen es künftig unterlassen, den Eindruck zu erwecken, ihre Internet-Angebote seien kostenlos, wenn später Geld eingetrieben wird. Außerdem dürfen sie im Fernabsatz keine Verträge abschließen, ohne ihren gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Kunden nachzukommen. Schließlich müssen sie die Veröffentlichung des Urteils in einer Samstagausgabe der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs und zusätzlich die mit rund 9.400 Euro bemessenen Kosten der Klägerin bezahlen.
 
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