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Habe heute probiert die Firma unter der Nummer 0080006072001 zu erreichen, die auf der Rechnung angegeben ist. Als das nicht funktionierte, habe ich die italienische Rufnummer (+390183290074) gewählt. Ergebnis: „il numero non é in uso“. Auf der Homepage wird die Möglichkeit einer Stornierung nur an einer Stelle erwähnt, mit dem Hinweis man solle sich dazu mit dem Support auseinander setzen. Verwiesen wird auf die am Anfang genannte Nummer.....
Nun dachte ich, ich könnte das Packerl zurückschicken, allerdings kostet der Versand durch die österreichische Post 50€ pro Karton. Insgesamt haben wir 4 Kartons mit einem „Warenwert“ von 604,16€ erhalten.
Somit wird es wohl darauf hinauslaufen, das wir resignieren und den Schmarn behalten.
Nur eines bleibt mir:
vor dieser Firma zu warnen!
UPDATE:
Kürzlich sendete ich folgende Mail an San-Lorenzo:
"
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
an den genauen Tag kann ich mich nicht erinnern, doch im Verlauf des vergangenen Monats erhielt ich einen Anruf, ob ich ein KOSTENLOSES Probierpacket zugeschickt bekommen möchte. Unter der Auflage, dass dieses unverbindlich ist, willigte ich der Zusendung dieses KOSTENLOSEN Probierpacketes ein.
Vorgestern nahm ich eine Bestellung entgegen und wunderte mich über ihren Umfang: Insgesamt vier (4!) Kartons wurden mir übergeben.
Darin befanden sich die in der beigelegten Rechnung (siehe Anhang) aufgelisteten Produkte. Eine Rechnung kommt allerdings einer Zahlungsaufforderung gleich, somit war die Aussage, dass es sich um eine KOSTENLOSE Zusendung handelt, eine Lüge. Dieser Zahlungsaufforderung werde ich selbstverständlich NICHT nachkommen, da ich nur - und zwar ausschließlich - der Zusendung eines KOSTENLOSEN Probierpacketes eingewilligt habe.
Zur Bereinigung dieses Sachverhaltes wollte ich mich mit Ihnen gestern in Verbindung setzen. Die Hotline unter der Nummer 0080006072001 ist „nicht wählbar“, die italienische Nummer „non é in uso“.
Es handelt sich bei den zugestellten Waren teils um verderbliche Produkte (Käse, Schicken, Salami et cetera), die ich allerdings weder bestellt habe, noch ihrer Zusendung im Zuge des (kostenpflichtigen) KOSTENLOSEN Probierpacketes zugestimmt habe!
Hiermit weise ich Sie ausdrücklich darauf hin, dass ich mit Ihnen nie einen Kaufvertrag abgeschlossen habe. Sollten Sie anderer Meinung seien, bitte ich darum mir diesen Vertrag instantan zukommen zu lassen.
Die von mir nicht käuflich erworbene Ware werde ich nicht konsumieren.
Sie steht allzeit zur Abholung durch Ihren Versandpartner bereit.
Ich erkläre mich ausdrücklich nicht dazu bereit für allfällige Rückversandkosten aufzukommen.
Ich lege Ihnen in Ihrem Interesse eine rasche Reaktion nahe, da es sich - wie oben bereits erwähnt - um teils verderbliche Produkte handelt.
Ich ersuche Sie die weitere Kommunikation schriftlich zu gestalten, sprich ausschließlich postalisch oder per E-Mail. Auf Anrufe werde ich aufgrund Ihres aggressiven Auftretens nicht mehr reagieren.
Hochachtungsvoll
Paul Fxxx Modedit: Name unkenntlich gemacht
PS: Sollten Sie in der Annahme verbleiben, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen sei, so ist dieses Schreiben als unmissverständlicher Rücktritt von diesem zu verstehen. Hierzu sei gesagt, dass ich niemals einer Zustellung dieses Umfangs mit den in der Rechnung aufgelisteten Produkten zugestimmt habe."
Man hat sich bei mir entschuldigt und bietet mir nun an die Lebensmittel um 250 und den Wein um 260 Euro zu behalten.
Ich gedenke, das Angebot auszuschlagen. San-Lorenzo hat zugesagt sich um die Rücknahme zu kümmern.
Update:
Hab die verderblichen Produkte, die ansonsten entsorgt worden wären, für 1/3 des Preises genommen. Habe statt ~315€ 120€ bezahlt.
Den Wein habe ich nicht genommen. San Lorenzo meint er würde zwecks Rücktransport einen Kurier schicken, bisher war das nicht der Fall.
Einfach zurück? Ist denn eine Widerrufsbelehrung im Paket? Vielleicht auf dem Lieferschein?Ich würde das jetzt einfach zurücksenden? Was meint Ihr ?
„Das Widerrufsrecht bei am Telefon abgeschlossenen Verträgen beträgt 14 Tage.“ Diese Frist gelte ab dem Moment, wo die Belehrung schriftlich beim Verbrauchen eingeht – und sie müsse eingehen, andernfalls ist die mündlich geschlossene Vereinbarung nicht gültig. „Der Kunde ist also in einer entspannten Situation: ohne ordnungsgemäße Belehrung keine Ingangsetzung der Frist“, sagt Rechtsanwalt Jürgen Widder.