Saferpayment

Andreas60

Frisch registriert
Hallo,
ich habe heute einen Gerichtlichen Mahnbescheid bekommen und soll 1600 € zahlen an Saferpayment AG. Ich kenne diese Firma nicht und kann mich nicht daran erinnern, irgend etwas bei denen abgeschlossen zu haben. Sie berufen sich auf einen Vertrag vom 24.12.2006 (!!!).
Ich habe keine Lust, deswegen zum Anwalt zu rennen und Geld für nix und wieder nix zu bezahlen. Ich kann mich dunkel erinnern, mal mit einer Internet-Firma Schreiben von einem Inkasso-Büro bekommen zu haben, die ich aber abgelehnt und dann nie wieder was davon gehört zu haben. Die Unterlagen dazu habe ich aber nicht mehr.
Ws tue ich jetzt am besten?????
Wie kann ich erfahren, was da überhaupt vor sich geht???
Ziemlich ratlos, aber jedenfalls absolut entschlossen, keinen Cent zu zahlen,
Andreas
 
AW: Saferpayment

Hallo webwatcher,
vielen Dank für die schnelle Antwort und den Link mit den hilfreichen Infos. Dann widerspreche ich also mit dem beiliegenden Formular und warte erst einmal ab, was passiert?
Andreas
 
AW: Saferpayment

Bei einem unberechtigten Mahnbescheid widerspricht man mit dem beigefügten Formular. "Widerspruch" ankreuzen, unterschreiben (wichtig!), und per Einschreiben an das Gericht zurücksenden.

Jetzt hat der Forderungssteller drei Möglichkeiten:

  • Er kann die Sache auf sich beruhen lassen.
  • Er kann weitere Droh- und Mahnbriefe schreiben (na und?).
  • Er kann klagen.

Vollstrecken kann er dann jedenfalls nicht, diese Möglichkeit ist beim widersprochenen Mahnbescheid verbaut.
Wenn er auf der Forderung besteht, und nicht nur versucht, mit albernem Mahngepupse die Leute "weichzuklopfen", müsste er schon vor Gericht ziehen.
Wenn er aber klagt, hat er auch die Beweispflicht, wie jeder Kläger im Zivilprozess. Er müsste beweisen, dass eine Bestellung aufgegeben wurde, und zwar von Dir und von niemandem sonst, und dass dabei alle Informationspflichten von seiner Seite erfüllt wurden und eine Widerrufsbelehrung Dir zugestellt wurde. Geht natürlich nicht, wenn eine Anmeldung nie erfolgt ist.

Wenn die Forderung aus 2006 ist, dann könnte sie ohnehin verjährt sein, wenn nicht nachweisbar im Jahre 2007 erst die Rechnung zugestellt wurde.
 
AW: Saferpayment

Vielen Dank auch für diese Infos. Das beruhigt mich schon wieder etwas. Ich bin mir nahezu sicher, von denen niemals irgend eine Rechnung bekommen zu haben.
Das klingt für mich alles so, als wenn die einfach draufspekulieren, dass man fürchterlich erschreckt gleich zahlt oder die zwei Wochen Frist verpasst und sie dann sofort zur Vollstreckung übergehen können....
Von den 1600 € sind allein schon 400 € nur für Zinsen (vom 24.12.06 bis 30.12.09) Allein diese Berechnung würde ja zusätzlich für eine Verjährung der Rechnung sprechen..... eines Vertrages, der nie existiert hat.....
Aber vielleicht haben noch andere solche Rechnungen bekommen. Vielleicht hatte diese Firma ja zwischen Weihnachten und Silvester zu wenig zu tun..... oder brauchte frisches Geld.....
Vielen Dank für die schnelle und effektive Hilfe!
 
AW: Saferpayment

Wenn der Mahnantrag "kurz vor knapp", d.h. in den allerletzten Dezembertagen beim Mahngericht eingeht, dann wird der Fall so behandelt, als wäre auch die Zustellung des Mahnbescheids noch vor dem 31.12. erfolgt, weil in diesen Fällen die Gerichte oft nicht zeitgerecht zustellen können. In solchen Fällen kann dann noch die Hemmung der Verjährung eintreten, auch wenn der Bescheid erst z.B. am 05.01. zugestellt wurde.

Wenn der Antrag aber erst nach dem 31.12. eingereicht wurde, tritt keine Hemmung mehr ein, und die Forderung (aus 2006 und älter) ist verjährt.
 
AW: Saferpayment

Vielen Dank für die weiteren Hinweise!
Es ist genau, wie ihr vermutet. Die Zustellung erfolgte zwar erst am 12.01.2010. Aber das Datum des Mahnbescheids ist der 30.12.2009. Die wollten grad noch die Verjährung verhindern und das Gericht konnte das eben erst im Neuen Jahr mit entsprechender Verzögerung bearbeiten bzw. zustellen.
Pech gehabt.... um zweiTage.....
Muss ich daraus schließen, dass die ein ernsthaftes Interesse haben vor Gericht zu gehen??? Wollten sie bloss einschüchtern, könnte ihnen die Verjährung eh wurscht sein. Oder sie wollten gerade durch die Hemmung der Verjährung den psychologischen Druck erhöhen.
Und das finde ich das allergemeinste an dem ganzen Vorgehen: Das man sich mit allen diesen Fragen innerlich herumquält und nicht weiß, woran man eigentlich ist. Wie lange muss ich jetzt bange warten, ob eine Klageschrift kommt oder nicht? Gibt es dafür auch Fristen?
Das alles stachelt aber auch meine Wut und meine Bereitschaft an, mich mit allen Mitteln gegen diese Gauner zu wehren!!!
Umso wichtiger, dass es Foren wie diese hier gibt, über die die Geschäftspraktiken solcher Firmen öffentlich gemacht werden können. Öffentlichkeit ist immer noch der beste und wirksamste Schutz - vor allem für potentielle Folge-Opfer.
Außerdem habe ich einen Sohn mit einer Geistigen Behinderung. Er ist inzwischen 18. Ich habe aber zusammen mit meiner geschiedenen Frau beantragt als gerichtlich bestellte Betreuer eingesetzt zu werden, da wir genau so etwas ausschließen möchten: dass er am Telefon oder übers Internet Dinge abschließt, die er nicht überschaut. Ich kann nicht ausschließen, dass er von meinem PC aus auf eine solche Seite geraten ist.....
Vielen Dank nochmals für eure Unterstützung!
Andreas
 
AW: Saferpayment

Wenn man dem Mahnbescheid korrekt widersprochen hat, dann ist erstmal der Weg zur Zwangsvollstreckung verbaut.

Die können jetzt entweder außergerichtlich weitere Drohbriefe schreiben, oder sie können klagen. Hierfür haben die aber nur noch 6 Monate Zeit, weil die hemmende Wirkung des Mahnbescheids nach den 6 Monaten rum ist. Danach tritt die Verjährung ein, und man kann dann bei einer Klage die Verjährungseinrede bringen, dann muss der Anspruch in der Sache nicht mehr geprüft werden, und die Klage würde wegen Verjährung abgewiesen.

Die Wahrscheinlichkeit, ob geklagt wird, hängt von davon ab, ob der Forderungssteller den Anspruch glaubhaft machen kann.

Wesentliche Überlegung ist daher natürlich immer die Frage, ob es einen wirksamen Vertrag gibt, ob Leistungen in Anspruch genommen wurden. Wenn das nicht der Fall ist, wird der Forderungssteller auch nicht das Gegenteil beweisen können (er ist in der Beweispflicht, nicht Du), und dann wird er die Klage halt verlieren.
 
AW: Saferpayment

hallo zusammen

ich habe heute einen breif bekommen von der firma wecollect die im auftrag von der firam saferpayment ag einen betrag von 691,18 € einfordert bis zum 13.04.2010.
das schreiben ist datiert vom 06.04.2010.

das wizige an dem brief ist zum einen das bei meiner adresse die hausnummer auf dem brief fehlt, diese aber mit kugelschreiber auf das fenster des umschlages geschrieben wurde.
das andere ist das in dem schreiben überhaupt nichts steht von was genau die forderung erhoben wird. sei es nun erotik seiten oder sonnst etwas, geschweige denn um welchen zeitraum es sich handle.

mir währe seit den letzten 5-6 jahren nicht bewusst, dass ich je ein schreiben von saferpayment bekommen habe oder ich mich irgentwo angemeldet habe wo man gebühren bezahlen müsse.

ich werde am montag einmal bei der verbraucherzentrale melden und einmal anfragen ob es über diese firma schon hinweise gibt die einen betrug oder abzogge der firma andeuten, und was ich nun genau machen kann und muss.
wenn sich eine abzogge oder betrug bestätigen sollte, werde ich auch zur polizei gehen, ob die aber etwas machen bezweifel ich, aber zumindest haben sie eine öffentliche beschwerde gegenüber dieser firma, und wenn dann mehr fälle auftauchen sollten werden sie dann vieleicht auch etwas machen.

selbst wenn ich vor 5 jahren mich wo angemeldet haben sollte, ist es für mich dennoch unbegreiflich, weshalb man die gebühren dann nicht monatlich oder jährlich einfordert und erst nach 5-6 jahren daher kommt, und dann noch nichtmal den grund der forderung im schreiben mit aufführt.

was könnt ihr mir raten wie ich mich verhalten soll ??

gruss Markus
 
AW: Saferpayment

Es gibt mehrere mögliche Erklärungen, wie das zustande gekommen sein kann. Es muss nicht immer unbedingt "Betrug" sein. Das sind aber für Dich letzten Endes alles akademische Fragen.

Denn Fakt ist und bleibt: Du hast Dich da nicht angemeldet, also hast Du mit dem Forderungssteller nichts zu tun, keinen Vertrag. Der hat Dich genausoviel zu interessieren wie der Bauer Xin Tsang Yu, dem gerade sein Reissack umgefallen ist.


  • Hat man sich nicht angemeldet, besteht kein Vertrag.
  • Wenn es keinen wirksamen Vertrag gibt, dann gibt es auch keine irgendwie geartete Grundlage für eine Zahlungsforderung. Auch keinen sonst irgendwie gearteten Rechtsanspruch, auch keine Erklärungspflicht, auch keine "negative Beweispflicht".
  • In der "Beweispflicht" wäre vielmehr der Forderungssteller. Der müsste aktiv nachweisen, dass eine Anmeldung erfolgt ist. Unmöglich, wenn tatsächlich nie erfolgt.
  • Sollte ein Fremder unter Namensmissbrauch sich auf der betr. Internetseite angemeldet haben (was tatsächlich öfters vorkommt), dann obliegt es allein dem "Unternehmen", den "Schuldigen" auszumachen und zu belangen. Derjenige, der daraufhin mit einer unberechtigten Forderung konfrontiert wird, hat gegenüber dem Klabauterunternehmen keinerlei Rechtspflichten und muss auch nicht Anzeige gegen Unbekannt erstatten oder ähnlichen Mumpitz tun.
  • Es ist dabei völlig unerheblich, ob der Mainzelmann, irgendein Mister X, der "Unternehmer" selbst oder sonstwer einen dort angemeldet hat. Wenn das Klabauterunternehmen nicht durch technisch mögliche Maßnahmen sicherstellt, dass sich nicht ein Fremder unter Namensmissbrauch anmelden kann, dann hat es die daraus angeblich oder tatsächlich entstehenden wirtschaftlichen Verluste selbst zu vertreten.
  • Es gibt auch keine Rechtspflicht, dass man sich in dieser Sache überhaupt an die Gegenpartei äußern müsste - außer beim allerextremst seltenen Mahnbescheid.

Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von solchen Anbietern reagieren? - Das ist ein Stück weit Geschmackssache.
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html

Die Erfahrung zeigt, dass solche Anbieter trotz Widerspruchs oft weitere Mahnschreiben schicken. Wenn man also aus wohlmeinender Rücksicht der Forderung widerspricht ("nichts bestellt...kein Vertrag... Forderung wird bestritten..."), dann kann es sein, dass man trotzdem auch dann weitere Mahnungen kriegt. Davon sollte man sich jedoch nicht irre machen lassen. Vor Gericht ziehen diese Anbieter nie (und selbst dann müssten sie erstmal den Beweis der Bestellung antreten - aussichtslos).

Nach ein paar bösen Mahnbriefen (oft sind es 4-6, das lässt sich aber nie genau voraussagen) schläft das Droh- und Mahnkasperletheater dann regelmäßig von selbst ein.

Wenn die Forderung 5 Jahre alt ist (und man als Kunde auch vor 5 Jahren schon davon hätte Kenntnis haben müssen...), dann ist sie sowieso verjährt.
BGB-Regelverjährung = 3 abgelaufene volle Kalenderjahre nach dem Jahr, in dem die Forderung gestellt wurde bzw. der Schuldner von der Forderung hätte Kenntnis haben müssen.
D.h. alle Forderungen aus 2006 und älter waren zum 01.01.10 mit dem Sylvestergongschlag verjährt.

Wenn eine verjährte Forderung eingetrieben werden soll (was nicht grundsätzlich verboten ist - schizophrenes deutsches Recht...) dann kann man sich u.U. damit dagegen wehren:
http://www.antispam-ev.de/wiki/Negative_Feststellungsklage
 
AW: Saferpayment

moin moin
habe auch so einen brief bekommen von dieser firma genau wie markus auch ohne irgendwelche angaben darüber um was es sich genau handelt und wann das gewesen sein soll das schreiben ist auch vom 6.04.2010 und bezahlen soll ich 690,63 euro bis zum 13.04.2010 dabei kenn ich die gar nicht . ich werd morgen mal zur polizei gehen und fragen wie man da am besten vorgeht ! hab schon versucht da anzurufen ist aber keiner ran gegangen sehr merkwürdig !!
 
AW: Saferpayment

Hallo! Ich habe von der Firma auch am 26.04.2010 ein schreiben bekommen und soll eine summe von 544 EUR Zahlen. Ich soll mich am 25.01.2004 auf eine Seite angemeldet haben und dann nicht gekündigt haben. Also ich bin mir ganz sicher das ich mich damals niergends angemeldet habe, und auch wenn hätte ich ganz sicher gekündigt. Ich habe auch nie Mahnungen usw. bekommen. Vielleicht kann mir ja jemand helfen und mir sagen ob die Forderung auch schon Verjährt ist nach über 6 Jahren?! Also ich werde die Rechnung ganz sicher nicht Zahlen!!
 
AW: Saferpayment

hi

also ich habe mich in der zwischenzeit bei meinem anwalt beraten lassen.
so wie du habe ich auf die anfrage hin was das zum einen für eine firma ist und um was es genau geht wurde mir auch mitgeteilt das ich mich bei Ueber18.de V2 angemeldet haben sollte. ich weis das ich einmal Ueber18 genutzt habe aber nur V1 (Version 1) die kostenlos gewesen ist.
wie auch immer. die anmeldug seit am 18.04.2004 gewesen sein. mein anwalt meinte nur das solche dinge nach 2 jahren verjährt sei. also ist man mit 6 jahren schon lange drüber.
bei dem 2. breif werde ich auch aufgefordert mich auf der saferpayment seite einzuloggen um nachzuschauen in datails um was es geht. der witz dabei ist, das ich meine kontonummer und einen user namen angeben soll.
auf keinen fall sich dort einloggen, zum einen schon wegen der kontonummer und zum anderen, könnte dann es so gewertet werden das man das angebot weiter in anspruch nehmen möchte.
der 2. zettel wo dabei war von saferpayment ist ein formular, wo ich die vertrag kündigen solle und auch die angebliche einzugsermächtigung.
meine kontonummer und bankleitzahl haben die komischerweise, aber damit haben sie sich auch schon selber verraten, denn wenn ich angeblich eine einzugsermächtigung habe und die die konto daten hätten sie ja längst monatlich oder jährlich den betrag der ja angeblich zu leisten währe abgebucht.
also finger weg und nichts ausfüllen oder einloggen. abwarten und falls ein gelber von gericht bestätigter amtsbrief kommen sollte dem anwalt geben.

soweit zu meinen recherchen und erfahrungen.
 
AW: Saferpayment

Hallo! Genau das gleiche habe ich auch bekommen. Bei mir kam nach anfrage auch ein Zettel wo ich alle meine Daten eingeben soll und damit die Einzugsermächtigung kündige. Ich habe den jetzt geschrieben das ich nichts gemacht habe und auch nicht Zahlen werde. Sollten die mir nochmal schreiben werde ich meinen Anwalt einschalten.
 
AW: Saferpayment

Hab heute auch eine Mahnung von der Firme wecollect erhalten soll 691,14 € zahlen weil ich angeblich eine Geschäftsbeziehung zu der Firma SaferPayment AG habe.
Ich habe noch nie von dieser Firma gehört auch steht in der Mahnung nicht drinn für was ich überhaupt zahlen soll.
Habe dann bei wecollect angerufen und gefragt was das soll , da habe ich dann erfahren das ich angeblich 2 Abovertäge mit Saferpayment abgeschlossen haben soll sie schickt mir die Unterlagen zu sollte die Forderung unberechtigt sein sollte ich einen Strafantrag bei der Polizei stellen wegen der unberechtigten Forderung.
Von der Firma Saferpayment kamm dann noch folgende standart Mail

eine Übersicht der bestellten und noch Aktiven Abonnements erhalten Sie auf der Internetseite http://saferpayment.com.

Eine Kündigung können Sie jederzeit aussprechen das dafür notwendige Formular finden Sie im Kundenbereich von SaferPayment - Vertrauen durch Sicherheit.

Zum einloggen in den Persönlichen Kunden bereich benutzen Sie bitte den Benutzernamen und die Kontonummer.

Lassen Sie uns bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular per FAX an 0180-3662202 oder per Post an nachfolgen aufgeführte Adresse zukommen.

Saferpayment AG
Balierestrasse 29
8500 Frauenfeld
CH

Sie können uns das ausgefüllte Kündigungsformular auch als eMail Anhang zukommen lassen an [email protected].

Nach erhalt Ihrer Unterlagen werden wir Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten.

Hatt schon irgendwer von den anderen die eine mahnung erhalten haben wieder was von den gehört?
 
AW: Saferpayment

Es ist in diesem Land nicht verboten, Inkasso für Nichtforderungen an völlig unbeteiligte Leute zu schicken. Ob man auf unverlangten Mahndrohdreck reagieren soll, kann man hier nachlesen:
http://forum.computerbetrug.de/311432-post12.html

Wir dürfen hier leider keine Einzelberatung anbieten, das Rechtsdienstleistungsgesetz verbietet es. Aber der obige Link sollte selbsterklärend sein.

LG
wahlhesse
 
AW: Saferpayment

Hab heute auch eine Mahnung von der Firme wecollect erhalten soll 691,14 € zahlen weil ich angeblich eine Geschäftsbeziehung zu der Firma SaferPayment AG habe.
Ich habe noch nie von dieser Firma gehört auch steht in der Mahnung nicht drinn für was ich überhaupt zahlen soll.
Habe dann bei wecollect angerufen und gefragt was das soll , da habe ich dann erfahren das ich angeblich 2 Abovertäge mit Saferpayment abgeschlossen haben soll sie schickt mir die Unterlagen zu sollte die Forderung unberechtigt sein sollte ich einen Strafantrag bei der Polizei stellen wegen der unberechtigten Forderung.
Von der Firma Saferpayment kamm dann noch folgende standart Mail



Hatt schon irgendwer von den anderen die eine mahnung erhalten haben wieder was von den gehört?

hallo

also nach dem 2. schreiben was ich bekam mit den angaben um was es überhaupt geht und das mitsenden des formulars wie bei dir, habe ich keine reaktion mehr gezeigt und mich nicht bei denen gemeldet geschweigeden mich dort eingeloggt oder das formular versendet. das liegt jetzt schon 1 monat zurück. ob von denen jetzt noch was kommt ist abzuwarten. mein anwalt sagte mir das ich einfach warten solle ob ein gelber brief vom gericht kommt, dann könne man etwas tun. weiterhin sagte auch mein anwalt, dass nach 6jahren diese forderung (was zumindest bei mir zutrift) verjährt sei.

die verbraucherzentrale konnte mir da auch nicht weiterhelfen, sie sagten das selbe wie mein anwalt.

ich würde in deinem fall wenn du sicher weist das du nichts mit denen zu tun hattest erstmal nichts tun aber vieleicht mal deinem anwalt das ganze schildern.

allein wenn man sich im net umschaut nach diesem thema fällt einem sofort auf das die meisten immer änliche beträge haben und auch das vorgehen gleich ist. da sollte man schon skeptisch werden, das diese forderung überhaupt berechtigt ist.

eine anzeige habe ich nicht gemacht, da für mich noch kein bedarf dafür ist und es sich nur um eine forderung handelt die nach 6 jahren sowieso keine handhabe hat. das ist leider eine lücke im gesetz das der versuch einer forderung noch nicht strafbar ist, darum werden solche abzock methoden immernoch fabriziert. denn selbst wenn von 100 menschen nur 10 leute wegen angst überweisen hätte die firma schon 6900 euro einkassiert, und das geld wieder zurückholen ist meist sehr schwierig und kostet wieder sehr viel an anwaltskosten fürs erste, darum werden auch sehr wenige betrogene etwas unternehmen und diesen akt als Lernpahse in ihrem leben abhaken.
 
Zurück
Oben