Saferpayment

AW: Saferpayment

Hallo wer kann mir ein Widerspruch -Formblatt per Mail an *** senden ?
Habe heute eine Zahlungsaufforderung ( Wecollect /Safer Payment ) über 690,36 Euro erhalten und weiß überhaupt nicht worum es hier geht, habe mich nie anmeldet. Ich führe ein Reisebüro und die
Anschift ist meine Büroadresse und alle Bankdaten stehen auch auf allen Briefpapieren. Was kann ich gegen Mahnung konkret tun ? Wer hat konkrete Erfahrungen ?
Danke für Eure Hilfe
LG
Marco Merz
 
AW: Saferpayment

Hallo wer kann mir ein Widerspruch -Formblatt per Mail an *** senden ?
Habe heute eine Zahlungsaufforderung ( Wecollect /Safer Payment ) über 690,36 Euro erhalten und weiß überhaupt nicht worum es hier geht, habe mich nie anmeldet. Ich führe ein Reisebüro und die
Anschift ist meine Büroadresse und alle Bankdaten stehen auch auf allen Briefpapieren. Was kann ich gegen Mahnung konkret tun ? Wer hat konkrete Erfahrungen ?
Danke für Eure Hilfe
LG
Marco Merz

Mein Tipp bleibt eindeutig, keine Reaktion wenn Sie sicher sind dort nichts abgeschlossen sind. Ein Mahnbescheid kann nur vom Gericht kommen, der ist heutzutage gelb (ganz früher mal blau). Auf diesen müssen Sie dann aber innerhalb der vorgegebenen Frist den Widerspruch auf beiliegendem Formular an das Mahngericht (Amtsgericht oder bei Auslandsforderungen wie bei mir das zentrale Mahngericht, s.meine vorherigen Beiträge) abgeben. Ansonsten erwirbt der Fordernde einen Titel über die Summe, welcher sofort vollstreckt werden kann. Ausschlaggebend für die Frist ist das durch den Zusteller (muss nicht unbedingt die DP sein) auf dem amtlich vorgeschriebenem Umschlag notierte Zustelldatum. Deshalb archivieren Sie diesen, sowie das Schreiben im Original. Bei mir war gleich eine Faxnummer vorgedruckt, da gibt es noch einige Zweifel. Antiscammer hat dazu mir folgenden Link geschickt Amtsgericht Wedding - Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens - Berlin.de. Wichtig ist, das Sie den Faxnachweis ausdrucken. http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/60692-saferpayment-4.html#post317497

Also keine Angst, diese Bagage muss Ihnen dann per Gericht kommen und nachweisen was Sie angeblich getan haben. Bei mir ist jetzt der 6. Monat vorbei. Die haben meinen Wiederspruch bekommen und hätten spätestens jetzt (vor zehn tagen) bei meinem Amtsgericht die Klage einreichen müssen, ich warte immer noch (nicht wirklich). Sollen die doch sich den :wall: , ich reagiere nur auf wirkliche Gerichtsschreiben. Habe übrigens nie vorher Müllschreiben bekommen. Ich empfehle auch http://de.sevenload.com/mitglieder/katzenjens da kann man auch mal lachen bei. Gruß Kommiman
 
AW: Saferpayment

Hallo

Ich habe vor 2 Wochen einen Zahlungsaufforderung bekommen und jetzt die 2 weite soll ich darauf reagieren ich kenne die Firma ja gar nicht und habe noch nie eine Rechnung bekommen wenn ich bis zum 20.08 nicht die 690 bezahle werden sie vor gericht gehen was soll ich machen?:wall:
 
AW: Saferpayment

Hallo

Ich habe vor 2 Wochen einen Zahlungsaufforderung bekommen und jetzt die 2 weite soll ich darauf reagieren ich kenne die Firma ja gar nicht und habe noch nie eine Rechnung bekommen wenn ich bis zum 20.08 nicht die 690 bezahle werden sie vor gericht gehen was soll ich machen?:wall:

Hallo Wittman99, also hast Du Dir was zu schulden kommen lassen, nein also. Lese mal meinen Beitrag (genau über Deinem). Den Schädel können die sich einrennen, weil Du nicht reagierst. Wie bunt und amtlich diese Schreiben auch aussehen und ich hab schon viele gesehen, bei mir und bei meinem Sohn und bei meiner Freundin usw.usw. Die wollen Geld haben. Dreh doch den Spieß um, geh zum Psychater, lass Dir Angsterkrankung oder PTS (Posttraumatisches Syndrom) bescheinigen und verklage Du die. Nee mal ehrlich, weißt was ich mache, ich habe einen Umzugskarton, da kommt das alles rein zwischen die Zeitungen und sonstigem Papier. So nach einer Woche ist der voll und bringt dann noch so €1,50 beim Aufkäufer (hier so ca. 4ct pro kg).

Also wenn ein gelber Umschlag, eine sogenannte amtlivh vorgeschriebene Zustellung durch ein Mahngericht erfolgt, mußt Du reagieren (sie meine Beiträge). Da streitest Du dann die gesamte Forderung ab. Dann und nur dann, können die erst eine Klage einreichen, zuerst müssen Sir aussergerichtlich den Weg zum EInzug Ihrer "Forderung" beschreiten. Danach, wenn sie Deine Ablehnung durchs Mahngericht bekommen haben Sie ein halbes Jahr zeit beim zuständigen Amtsgericht zu klagen. Um den Prozeß zu gewinnen müssen se dann aber Beweise haben und die haben se nun mal nicht. Schau Dir mal auf Sevenload die Videos von Katzenjens (link in meinem letzten Artikel) an. Dann schläfste wieder ruhig. Gruß der KommiMan
 
AW: Saferpayment

Im übrigen: Mahnbescheide der Nutzlosbranche sind ungefähr so häufig wie
Schneestürme in der Sahara

Na dann müsste ich ja mal bei denen anfragen, wie ich zu dieser Ehre kam, die 6 Monate sind jetzt schon einige Zeit rum und vom Amtsgericht kam noch kein Anschreiben.

:scherzkeks: Sollte ich die mal verklagen wegen Vortäuschung einer Straftat (das ich sie betrogen hätte) ? Eigentlich müsste die Staatsanwaltschaft dann von Amts wegen ermitteln. Da ich ja so "große" Angst hatte springt dann vielleicht noch ein Schmerzensgeld heraus. :scherzkeks:
 
AW: Saferpayment

Sollte ich die mal verklagen wegen Vortäuschung einer Straftat (das ich sie betrogen hätte) ?
...du meinst anzeigen? Mangels Tatbestand wäre das Ansinnen bereits von vorn herein zur Einstellung des Verfahrens verdammt.

Eigentlich müsste die Staatsanwaltschaft dann von Amts wegen ermitteln.
...von Amts wegen bedeutet, dass ermittelt wird auch ohne Anzeige eines Anzeigenerstatters, also ohne Zutun eines vermeintlich Geschädigten. Eine StA würde von sich aus tätig werden, wenn sie Kenntnis von einer Straftat erlangt. Doch welche StA sollte das tun? Wer ist hier örtlich und sachlich zuständig?

Da ich ja so "große" Angst hatte springt dann vielleicht noch ein Schmerzensgeld heraus.
"Große Angst" als Schaden im Strafverfahren muss bewiesen werden (ärztliches Gutachten usw.) Schmerzensgeld muss zivil eingeklagt werden, evtl. in einem Kohäsionsverfahren.
[/QUOTE]

...will damit sagen, auch wenn MommiMan das sicher nicht ernst meinte: ich kann diesen Schmarrn oft gar nimmer lesen, wie die Strafverfolger mit gemeinem Unsinn belästigt werden.
:dagegen:

Übrigens stehe ich für die modifizierte Wiedereinführung des mit der Strafrechtsreform 1975 abgeschafften § 360 StGB, wegen "Grober Unfug". :dafuer:
 
AW: Saferpayment

Hallo,
bis heute hatte sich nichts mehr bei mir getan.
Nun bekomme ich wieder ein Mahnschreiben von Wellcollect. Ich solle 2600 € bis zum 17.08.2010 zahlen, sonst werde das gerichtliche Verfahren eingeleitet. Kann ich wirklich sicher davon ausgehen, dass inzwischen -deutlich über einem halben Jahr nach dem Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid- die Verjährungsfrist eingetreten ist?
Herzliche Grüße
Andreas
 
AW: Saferpayment

Nach einem halben Jahr fallen die Rechtsfolgen des Mahnbescheids weg. Das ist aber hier ohne Belang, weil dem MB sowieso widersprochen wurde. Nur, wenn dem MB nicht widersprochen wurde, kann der anschließende Vollstreckungsbescheid ein halbes Jahr später nicht mehr beantragt werden.

Geklagt werden kann natürlich nach wie vor noch, aber das tun die Abzocker sowieso nicht, da wärst Du der erste. Und wenn schon: dann nimmt man sich einen Anwalt und wehrt sich. Und mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit verliert der Abzocker.

Die Verjährung tritt nach 3 vollen Kalenderjahren nach Ablauf des Jahrs, in dem die Forderung entstanden ist, ein. Das heißt: alle Forderungen aus dem Jahre 2006 oder älter waren zum 01.01.10 mit dem Silvestergongschlag verjährt.
 
AW: Saferpayment

Habe heute wieder eine neu Mahnung von Wecollect erhalten wieder mit neuen Aktenzeichen ist dan jetzt die 3. Mahnung mit Verschiedenen Aktenzeichen und Forderungsbetrag die haben doch einen Knall bei Wecollect
 
AW: Saferpayment

Hallo computerbetrug-Leser, auch ich bin Opfer der Abzocker geworden. Allerdings habe ich folgenden Hintergrund aus dem Gedächtnis dazu anzuführen: Im Jahr 2004 habe ich mich auf einer Flirtkontaktseite angemeldet. Allerdings gab es keinen Kostenhinweis und so schenkte ich meinem frisch angelegten Profil auf der Seite keine weitere Beachtung und ließ es liegen. 1-2 Monate später im Sommer 2004 kamm dann per E-Mail die Forderung: 50-60 EUR sind zu zahlen. Ich habe mit der Hotline des Unternehmens telefoniert und sinngemäß die Aussage bekommen: "Tja, haben Sie wohl das Kleingedruckte nicht gelesen. Ist ein Abo, das sie da abschlossen haben. Sie müssen das zahlen". Kurzum: ich war 2004 auf eine Abofalle reingefallen. Ich ärgerte mich darüber schwarz, habe dann auch damals 2004 entnervt den Betrag von rund 50 EUR überwiesen und gleichzeitig das Abo mit sofortiger Wirkung gekündigt. Diese Kündigung wurde mir auch in einer E-Mail bestätigt: ----------------------------------------------------------------- "Hiermit bestätigen wir Ihnen den Zahlungseingang über die Summe von xx,xx EUR Verwendungszweck: xxxxxxxxxx Das dazugehörige Abonnement wurde bereits gekündigt. Ihr Saferpayment-Team" ----------------------------------------------------------------- (Ja, ich habe diese Emails allesamt 6 Jahre auf Ablage "privates" digital aufbewahrt....vielleicht manchmal gar nicht so schlecht) Dies war das einzige mal, dass ich mit Saferpayment zu tun hatte. Nun zum aktuellen Geschehen: Eine auf Februar datierte Mahnung von wecollect/saferpayment kam im Mai diesen Jahres bei meiner alten Wohnadresse bei Muttern an, ein zweites ca. Ende August. Aktuell wurde eine E-Mail zugestellt. Zusammen Forderungen im 4-stelligen Bereich. Ich solle zahlen, sonst drohen Sie mir mit dem Gang vor Gericht. Ein Schreiben, worauf sich nun die Forderung bezieht, eine Rechnung, irgendeinen weiteren Hinweis gibt es nicht. Ich vermute mal, dass sie o.g. Sache aus 2004 einfach mal wieder in ihren Abmahnroboter geworfen haben und es einfach mal versuchen. Vielleicht werden sie behaupten, ich hätte das Abo zwar gekündigt, aber die exakte Kündigungsfrist würde lt. irgendwelcher AGB erst weitaus später einsetzen und dann müsste ich das ganze wohl bezahlen? Einen faden Beigeschmack hat das ganze, da ich ja in die Abofalle getappt bin, ich bezahlt habe (Abo anerkannt habe?) und zwar auch gleichzeitig gekündigt (und diese Kündigung bestätigt bekommen) habe. Aber was ist, wenn sie behaupten, dass trotz der Kündigung (und Bestätigung) noch Folgekosten bis zum Einsetzen der Kündigung angefallen seien?

---------- Artikel hinzugefügt um 13:53:10 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 13:46:34 ----------

Hallo computerbetrug-Leser, auch ich bin Opfer der Abzocker geworden. Allerdings habe ich folgenden Hintergrund aus dem Gedächtnis dazu anzuführen: Im Jahr 2004 habe ich mich auf einer Flirtkontaktseite angemeldet. Allerdings gab es keinen Kostenhinweis und so schenkte ich meinem frisch angelegten Profil auf der Seite keine weitere Beachtung und ließ es liegen. 1-2 Monate später im Sommer 2004 kam dann per E-Mail die Forderung: 50-60 EUR sind zu zahlen. Ich habe sofort mit der Hotline des Unternehmens telefoniert und sinngemäß die Aussage bekommen: "Tja, da haben Sie wohl das Kleingedruckte nicht gelesen. Das ist ein Abo, das sie da abschlossen haben. Sie müssen nun zahlen." Kurzum: ich war 2004 auf eine Abofalle reingefallen. Ich ärgerte mich darüber schwarz, habe dann auch damals 2004 entnervt den Betrag von rund 50 EUR überwiesen und gleichzeitig dieses angebliche Abo mit sofortiger Wirkung gekündigt. Diese Kündigung wurde mir auch in einer E-Mail bestätigt: "Hiermit bestätigen wir Ihnen den Zahlungseingang über die Summe von xx,xx EUR Verwendungszweck: xxxxxxxxxx Das dazugehörige Abonnement wurde bereits gekündigt. Ihr Saferpayment-Team" (Ja, ich habe diese Emails allesamt 6 Jahre auf Ablage digital aufbewahrt....vielleicht manchmal gar nicht so schlecht) Dies war das einzige mal, dass ich mit Saferpayment zu tun hatte.

Nun zum aktuellen Geschehen: Eine auf Februar datierte Mahnung von wecollect/saferpayment kam im Mai diesen Jahres bei meiner alten Wohnadresse bei Muttern an, ein zweites ca. Ende August. Aktuell wurde eine E-Mail zugestellt. Zusammen Forderungen im 4-stelligen Bereich. Ich solle zahlen, sonst drohen Sie mir mit dem Gang vor Gericht. Ein Schreiben, worauf sich nun die Forderung bezieht, eine Rechnung, irgendeinen weiteren Hinweis gibt es nicht. Ich vermute mal, dass sie o.g. Sache aus 2004 einfach mal wieder in ihren Abmahnroboter geworfen haben und es einfach mal versuchen. Vielleicht werden sie behaupten, ich hätte das Abo zwar gekündigt, aber die exakte Kündigungsfrist würde lt. irgendwelcher AGB erst weitaus später einsetzen und dann müsste ich das ganze wohl bezahlen? Einen faden Beigeschmack hat das ganze, da ich ja in die Abofalle getappt bin, ich bezahlt habe (Abo anerkannt habe?) und zwar auch gleichzeitig gekündigt (und diese Kündigung bestätigt bekommen) habe. Aber was ist, wenn sie behaupten, dass trotz der Kündigung (und Bestätigung) noch Folgekosten bis zum Einsetzen der Kündigung angefallen seien?

---------- Artikel hinzugefügt um 13:55:51 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 13:53:10 ----------

Wieso werden hier Beiträge beim Abschicken komplett umformatiert (Leerzeilen+Absätze entfernt, was nicht gerade Übersicht schafft) und dann noch wenn man sie editiert nicht wirklich editiert, sondern in Kopie daruntergestellt?
 
AW: Saferpayment

so bei mir hat sich mittlerweile auch wieder was getan.
habe wiedermal ein nettes briefchen von wecollect bekommen wie damals, nur das nun anscheinend die forderung nichtmehr 691,18 betragt sondern nur noch 524,72 euro. auch ein anderes aktenzeichen ist bei diesem schreiben angegeben. auch hier wiedermal eine sehr kurzfristige sache. am 6.9.2010 von denen geschrieben am 10.9.2010 bei mir eingetroffen und bis zum 13.9.2010 soll das geld bei denen sein und wiedermal kurz vor einem wochenende.

habe den standard wiederspruch schrieb von der verbraucherzentrale denen gesendet.

heute kam nun plötzlich eine e-mail von wecollect mit der nochmaligen forderung von 691,18 euro und dem aktenzeichen von dem schreiben was ich im april diesem jahres bekam. wiedermal keine genaueren angaben um was es geht usw.
denen werde ich dann auch mit dem anderen aktenzeichen den standard brief schreiben und dann heist es abwarten.

die wissen ja selbst nimmer was sie einfordern sollen. damlas habe ich auf schriftlicher anfrage hin genauere infos bekommen um was es geht. eine regestrierung von über18.de die damals kostenlos war. die regestrierung liegt aber schon über 6 jahre zurück. nach aussagen meines anwalts ist diese forderung aber haltlos da sie zum einen verjährt ist und zum anderen in den 6 jahren keinerlei forderungen von der firma gestellt wurden.
 
AW: Saferpayment

Einfach mal bei der zuständigen Behörde für das Rechtsdienstleistungesetz ,eine Beschwerde über Wecollect einreichen .! Desto mehr das tun desto genauer scheuen die dennen auf die Finger und genau das ist ja nicht im Intresse von den Inhaber von Wecollect der ja auch gleichzeitig Geschäftsführer bei Auxmoney.com ist wo er mit seinem angeblich "guten Ruf" für werben tut!
 
Zurück
Oben