AW: Saferpayment
Es gibt mehrere mögliche Erklärungen, wie das zustande gekommen sein kann. Es muss nicht immer unbedingt "Betrug" sein. Das sind aber für Dich letzten Endes alles akademische Fragen.
Denn Fakt ist und bleibt:
Du hast Dich da nicht angemeldet, also hast Du mit dem Forderungssteller nichts zu tun, keinen Vertrag. Der hat Dich genausoviel zu interessieren wie der Bauer Xin Tsang Yu, dem gerade sein Reissack umgefallen ist.
- Hat man sich nicht angemeldet, besteht kein Vertrag.
- Wenn es keinen wirksamen Vertrag gibt, dann gibt es auch keine irgendwie geartete Grundlage für eine Zahlungsforderung. Auch keinen sonst irgendwie gearteten Rechtsanspruch, auch keine Erklärungspflicht, auch keine "negative Beweispflicht".
- In der "Beweispflicht" wäre vielmehr der Forderungssteller. Der müsste aktiv nachweisen, dass eine Anmeldung erfolgt ist. Unmöglich, wenn tatsächlich nie erfolgt.
- Sollte ein Fremder unter Namensmissbrauch sich auf der betr. Internetseite angemeldet haben (was tatsächlich öfters vorkommt), dann obliegt es allein dem "Unternehmen", den "Schuldigen" auszumachen und zu belangen. Derjenige, der daraufhin mit einer unberechtigten Forderung konfrontiert wird, hat gegenüber dem Klabauterunternehmen keinerlei Rechtspflichten und muss auch nicht Anzeige gegen Unbekannt erstatten oder ähnlichen Mumpitz tun.
- Es ist dabei völlig unerheblich, ob der Mainzelmann, irgendein Mister X, der "Unternehmer" selbst oder sonstwer einen dort angemeldet hat. Wenn das Klabauterunternehmen nicht durch technisch mögliche Maßnahmen sicherstellt, dass sich nicht ein Fremder unter Namensmissbrauch anmelden kann, dann hat es die daraus angeblich oder tatsächlich entstehenden wirtschaftlichen Verluste selbst zu vertreten.
- Es gibt auch keine Rechtspflicht, dass man sich in dieser Sache überhaupt an die Gegenpartei äußern müsste - außer beim allerextremst seltenen Mahnbescheid.
Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von solchen Anbietern reagieren? - Das ist ein Stück weit Geschmackssache.
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html
Die Erfahrung zeigt, dass solche Anbieter trotz Widerspruchs oft weitere Mahnschreiben schicken. Wenn man also aus wohlmeinender Rücksicht der Forderung widerspricht ("nichts bestellt...kein Vertrag... Forderung wird bestritten..."), dann kann es sein, dass man trotzdem auch dann weitere Mahnungen kriegt. Davon sollte man sich jedoch nicht irre machen lassen. Vor Gericht ziehen diese Anbieter nie (und selbst dann müssten sie erstmal den Beweis der Bestellung antreten - aussichtslos).
Nach ein paar bösen Mahnbriefen (oft sind es 4-6, das lässt sich aber nie genau voraussagen) schläft das Droh- und Mahnkasperletheater dann regelmäßig von selbst ein.
Wenn die Forderung 5 Jahre alt ist (und man als Kunde auch vor 5 Jahren schon davon hätte Kenntnis haben müssen...), dann ist sie sowieso verjährt.
BGB-Regelverjährung = 3 abgelaufene volle Kalenderjahre nach dem Jahr, in dem die Forderung gestellt wurde bzw. der Schuldner von der Forderung hätte Kenntnis haben müssen.
D.h. alle Forderungen aus 2006 und älter waren zum 01.01.10 mit dem Sylvestergongschlag verjährt.
Wenn eine verjährte Forderung eingetrieben werden soll (was nicht grundsätzlich verboten ist - schizophrenes deutsches Recht...) dann kann man sich u.U. damit dagegen wehren:
http://www.antispam-ev.de/wiki/Negative_Feststellungsklage