AW: Saferpayment
Hab heute auch meinen 2 Brief erhalten wo drinn steht worum es überhaupt gehen soll. Einmal soll ich mich am 23.10.2004 auf stassenhurren angemeldet haben ,dann nochmal am 18.07.2008 bei privateonly.com ich kenne beide seiten nicht auch die angeblichen E-Mail add gehören mir nicht beides von Lycos.
Dann sind noch die Anschriftdaten vollkomen falsch einmal soll in der Straße kÄ$... Wohnen und im Ort groÄy... .
Und dann in der Straße Verifizierung 0800 und im Ort 00000 nullachthundert?
Tipp auf keinen fall diese Formulare ausfüllen und da hinschicken, das kann so ausgelegt werden als habe man sich doch dort angemeldet !
---------- Artikel hinzugefügt um 13:05:16 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 12:57:10 ----------
Hatt sich schonmal wer eine Seite von dennen Angeschaut? da ist nirgends eine Angabe über den Preis bzw die Folgekosten zu sehen laut meiner Information ist das nicht zuläßig denn in der Preisangabenverordung steht:
§ 1 Abs. 6 PAngV sieht vor, dass die Preisangaben eindeutig zuzuordnen und leicht erkennbar und deutlich lesbar und auch sonst gut wahrnehmbar zu machen sind.
Das OLG Hamburg hatte darüber hinaus entschieden
Außerdem Allgemeine Links auf dem oberen Teil eines Internetangebotes, die auf Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Service verweisen, reichen jedenfalls nicht aus Gleiches gilt für Informationen während des Bestellvorganges an sich.
Hab heute auch meinen 2 Brief erhalten wo drinn steht worum es überhaupt gehen soll. Einmal soll ich mich am 23.10.2004 auf stassenhurren angemeldet haben ,dann nochmal am 18.07.2008 bei privateonly.com ich kenne beide seiten nicht auch die angeblichen E-Mail add gehören mir nicht beides von Lycos.
Dann sind noch die Anschriftdaten vollkomen falsch einmal soll in der Straße kÄ$... Wohnen und im Ort groÄy... .
Und dann in der Straße Verifizierung 0800 und im Ort 00000 nullachthundert?
Tipp auf keinen fall diese Formulare ausfüllen und da hinschicken, das kann so ausgelegt werden als habe man sich doch dort angemeldet !
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Hatt sich schonmal wer eine Seite von dennen Angeschaut? da ist nirgends eine Angabe über den Preis bzw die Folgekosten zu sehen laut meiner Information ist das nicht zuläßig denn in der Preisangabenverordung steht:
§ 1 Abs. 6 PAngV sieht vor, dass die Preisangaben eindeutig zuzuordnen und leicht erkennbar und deutlich lesbar und auch sonst gut wahrnehmbar zu machen sind.
Das OLG Hamburg hatte darüber hinaus entschieden
Außerdem Allgemeine Links auf dem oberen Teil eines Internetangebotes, die auf Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Service verweisen, reichen jedenfalls nicht aus Gleiches gilt für Informationen während des Bestellvorganges an sich.