Saferpayment

AW: Saferpayment

Hab heute auch meinen 2 Brief erhalten wo drinn steht worum es überhaupt gehen soll. Einmal soll ich mich am 23.10.2004 auf stassenhurren angemeldet haben ,dann nochmal am 18.07.2008 bei privateonly.com ich kenne beide seiten nicht auch die angeblichen E-Mail add gehören mir nicht beides von Lycos.
Dann sind noch die Anschriftdaten vollkomen falsch einmal soll in der Straße kÄ$... Wohnen und im Ort groÄy... .
Und dann in der Straße Verifizierung 0800 und im Ort 00000 nullachthundert?
Tipp auf keinen fall diese Formulare ausfüllen und da hinschicken, das kann so ausgelegt werden als habe man sich doch dort angemeldet !

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Hatt sich schonmal wer eine Seite von dennen Angeschaut? da ist nirgends eine Angabe über den Preis bzw die Folgekosten zu sehen laut meiner Information ist das nicht zuläßig denn in der Preisangabenverordung steht:
§ 1 Abs. 6 PAngV sieht vor, dass die Preisangaben eindeutig zuzuordnen und leicht erkennbar und deutlich lesbar und auch sonst gut wahrnehmbar zu machen sind.

Das OLG Hamburg hatte darüber hinaus entschieden
Außerdem Allgemeine Links auf dem oberen Teil eines Internetangebotes, die auf Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Service verweisen, reichen jedenfalls nicht aus Gleiches gilt für Informationen während des Bestellvorganges an sich.
 
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....das sind aber keine deutschen Seiten, weshalb deutsche Recht hier kaum gilt. Was aber die Preisangabe betrifft, so kommt der schon irgend wann mal wenn man sich durch das Angebot klickt. Zumindest bei privateonly.com ist die Anmeldung kostenlos, die "erweiterte" Nutzung wird dann aber kostenpflichtig sein und über Saferpayment abgerechnet.

Du willst dich dort nicht angemeldet haben. Demnach ist es Sache des Anbieters (oder der von Saferpament) festzustellen, mit wem nun tatsächlich ein hoffentlich gültiger Vertrag bestehen soll.
 
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Das ist halt die Frage der Anbieter verkauft bzw versucht ja seine seiten in Deutschland zu verkaufen somit ist er in Deutschland tätig er versucht ja auch auf Deutschen Rechtsweg (Mahnungen,Inksao usw.) an sein Recht zu kommen. Hab da noch was gefunden
Sitz im Ausland - wirksamer Schutz vor einer deutsche wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ?
nicht umgangen werden können, stellt sich natürlich die Frage nach den Konsequenzen bei Nichteinhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben.
Konkret gefragt: Können entsprechende Verstöße ausländischer Anbieter überhaupt von deutschen Wettbewerbern bzw. der Wettbewerbszentrale abgemahnt werden ?
Die Frage beinhaltet im Grunde zwei zusammenhängende Probleme: die Anwendbarkeit des deutschen Wettbewerbsrechtes und das Vorliegen eines Wettbewerbsverstoßes. Das deutsche Wettbewerbsrecht ist jedenfalls immer dann anwendbar, wenn sowohl der ausländische als auch der deutsche Wettbewerber auf dem deutschen Markt tätig ist. In diesem Fall treffen die Interessen der Wettbewerber auf dem deutschen Markt aufeinander. Abmahnungen können indes nur ausgesprochen werden, wenn auch ein Wettbewerbsverstoß seitens des ausländischen Anbieters vorliegt. Das Vorliegen eines solchen Wettbewerbsverstoßes hängt insbesondere bei Beanstandungen der Anbieterkennzeichnung oder der Widerrufsbelehrung davon ab, ob auf die betreffenden Verträge zwischen dem ausländischen Anbieter und seinen deutschen Kunden das deutsche Recht anwendbar ist. Ist dies zu bejahen und ein Wettbewerbsverstoß gegeben, kann grundsätzlich abgemahnt werden.
 
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Dass sich der ausländische Anbieter natürlich ggü. den deutschen Kunden an deutsche Recht halten muss, ist eigentlich unbestreitbar. Sonst wäre ja jeder Vertrag mit ihm ungültig und somit die Forderung nichtig. Das wissen die Anbieter natürlich und verpacken ihre Produkte gerade so, dass sie vor einem Gericht womöglich auch durchgewinkt werden würden. Einer näheren Prüfung freilich halten viele Webs und Zahlungsabwicklungen nicht Stand.
Mein Hinweis bezog sich eigentlich nur auf das Impressum, dass zuvor bei einer COM-Seite eingefordert wurde. Nur deutsche Seiten, also die mit einer *.de-Domain oder eine Seite eines nachweislich deutschen Anbieters unterliegen der Impressumpflicht.
ein Wettbewerbsverstoß seitens des ausländischen Anbieters vorliegt
Wettbewerb - das Wort sagt es schon, Wettbewerbsverstöße können zivil nur von Wettbewerbern geltend gemacht werden. Ein Kunde ist da raus, der kann dieses Recht nicht für sich in Anspruch nehmen, da er kein Wettbewerber ist und somit keinen wettbewerbsverzerrenden Schaden nehmen kann.
 
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Ist ja egal hab mich da nicht angemeldet und fertig alles weitere wird sich dann zeigen
 
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Hallo,

habe genauso viel Glück wie ihr.Bei mir ist heute den 30.06.2010 auch ein Schreiben von der Firma Wecollect eingangen.Wo die Firma Saferpaymant AG eine Forderung von 2159,26 Euro hat,dies bis 01.07.2010 zuzahlen ist.Obwohl das schreiben 24.06.2010 ist,brauche Sie doch ziemlich lange um es zuzustellen.
Da wir eine Geschaeftliche beziehung haben,wo und wann steht natürlich nicht geschrieben.Jedenfalls habe ich schon mein Widerspruch-brief fertig gemacht und werde es p.Einschreiben dort hinschicken,mal sehen ob die weiter drohen werden.Danke,an die vielen Infos von Euch:-D
 
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Von dennen Bekommste dann eine Liste mit den Seiten wo du dich angeblich irgendwann von 8 Jahren oder so angemeldet haben sollst.
Darinn stehen dann so tolle addresdaten wie Straße 000000 und Ort 00000 NullNullNUll.... Komischerweiße stimmen aber die Bankverbindungsdaten. Habe über diese Firma folgendes Herausgefunden.
Vorname / Name Wohnort Heimatort [ edit] (Chef von dem Laden ohne den seiner Unterschrift läuft da nix)
Aktuell tätig für: finates GmbH, Saferpayment AG, SOFTINVEST AG, Navisco AG, CONSOURCES [ edit]

Kennt möglicherweise:[ edit]

Volketswil [ edit]
Früher tätig für: Pica Point AG in Konkursliquidation, Cupido Entertainment AG in Liquidation, weitere
[ edit]

Der scheint schon viel Erfahrung beim Abzocken zu haben Das solche Leute noch frei rumlaufen können und ständig weiter so machen ist ein Skandal solche Leute gehören eingesperrt und ihr Vermögen sollte beschlagnamt werden!

Achso die Firma finates GmbH ist im Datenhandel tätig falls sich mal wer wundert wo Saferpayment AG E-Mail Anschrift usw. her hat
 
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Was ist aus deine Geschichte mit denen weiter passiert,üben Sie weiter druck auf Dich aus?
Jetzt weiß ich,wo die meine neue Adresse her haben:eek:
Finde es super,was Du bist jetzt alles heraus bekommen hast,rectus:wink:
 
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Von den ersten Schreiben mit der Forderung von etwas über 600 € habe ich bis jetzt nix mehr gehört. Statt dessen kam jetzt eine Neue Forderung mit neuen Aktenzeichen mit etwas über 2100 € scheint bei denen so ein Masche zu sein erst mal klein anfangen wenn die Drohung nicht zieht es nochmals mit einer größeren Summe zu versuchen.
 
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würde dennoch keine reaktion zeigen auch wenn die forderung nun 1200 euro sein sollte.

es ist momentan sowieso noch eine andere firma unterwegs die gleich geld abbucht die afendis ag. die buchen 29.70 vom konto ab mit dem datail das man eine mitgliederschaft für 3 monate gemacht haben soll.
also schaut auf eure kontoauszüge und holt das geld schnellstmöglich zurück.
 
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Nachdem ich per Einschreiben und widerspruch reagiert habe,habe Sie sich heute wieder gemeldet,und nochmal daran erinnert Die volle Summe zubezahlen.Wie Du schon sagt erst garnicht mehr darauf reagieren
 
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Hallo mal an alle hier.

meint Ihr nicht wirklich auch es gibt Besseres als Wellcollect, dem Kriepen..., Saferpayment, dem Ada... und wie Sie alle heißen, noch teure wertvolle Zeit und Nerven zu opfern?

Es erreichte mich mit Schreiben vom 30.12.2009 ein Mahnbescheid des AG Wedding, in diesem schönen amtlichen vorgeschrieben Umschlag, mit einer Gesamtforderung von insgesamt zu der Zeit genau 1.8xx,xx €. Aufgrund eines Dienstleistungsvertrages vom Dezember 2006. Na ja alles klar.

Hab mir dann auch nicht die Laune verderben lassen und das Fax am 20.01.2009 ans Amtsgericht geschickt, ganz wichtig den Fax-Nachweis nicht vergessen auszudrucken.

Tja das wars.

Muss man, wenn man weis man hat nichts getan, alles andere außer diesen gelben Umschlag überhaupt mehr behandeln als Lochen und Abheften. Bei einer Kontaktaufnahme bekommt man doch sowieso nichts Rechtsverbindliches. Beim gelben muss man reagieren und dann is die andere Seite am Zug den Nachweis übers gericht zu führen.

Die Verfahren mit den IPs haben sich nun schon seit einiger Zeit als unverwertbar herausgestellt da wirklich der genaue Zeitpunkt durch den Netzbetreiber zugeordnet werden muss. Entsprechende Auswertungssoftware beim "Anbieter" wurde ja auch schon als nicht verwertbar begutachtet. Also was bleibt diesen Leuten noch.

Da lob ich mir doch das Post- oder andere Identverfahren über meinen Provider.

Also geht ins Freibad bei der Wärme und wenns wieder kälter wird macht euch einen gemütlichen Abend an der Heizung.

Und wer wirklich Mist baut im Net, der soll auch bestraft werden, da gehts dann aber anders ab. Also keine Angst, wer reines Gewissens ist!

Machen die :handreib: hab ich dafür nur ein:auslach:.

P.S. Warum schreiben die mir nich mehr, beleidigt ? Oh........
 
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Vorsicht! Das Widerspruchsformular beim Mahnbescheid muss im Original und unterschrieben per Post an das Gericht geschickt werden, sonst ist der Widerspruch meines Wissens nicht wirksam! Ich rate hier dringend von solchen Fax-Experimenten ab.
 
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also ich habe seit dato wo die mir zum einen das schreiben gesendet haben um was es eigentlich ginge und das formular für die einzugsermächtigung zu gesendet hatten, keinerlei reaktionen mehr von denen bekommen.

mein anwalt die ich damals zu rate gezogen habe, meinte nur zu mir, ich solle wiederspruch einlegen und auch im selben schreiben auch vorsorglich den vertrag kündigen im falle falls jemd meine daten zum misbrauch verwendet hat.

auf meine frage hin, wenn ich den vertrag kündige schon indirekt zustimme das ich mich auf deren internetseiten bewegt haben könnte,
meinte er nur das zum einen nun die firma in der beweispflicht sei 100% mich als denjenigen zu idendifizieren zu können der sich dort angemeldet hat, und das auf grund dessen diese firma auch weiterhin nichts unternimmt, da sie vor gericht nie und nimmer dies beweisen können geschweigeden weil diese sache ja schon bereits 2004 abgeschlossen wurde und seither keinerlei forderungen bei mir eingingen schon längst verjährt sei und sie keinerlei anspruch auf irgentetwas haben.

zum anderen ist es auch wichtig diese kündigung schriftlich zu machen, somit muss die firma auch den bestehenden account löschen, und wenn man dieses angebot nicht nutzt bzw. nie genutzt hat derjenige der dann die zugansdaten damals bekommen hat diese nichtmehr nutzten kann.

und falls doch je ein gelber brief kommen sollte, was eher unwahrscheinlich ist, solle ich einen widerspruch einlegen und den sachverhalt kurz darstellen und per einschreiben mit rückschein ans amtsgericht zurücksenden.

zu 95 % wird nach diesem schritt die firma das ganze einstellen, da für die firma wie oben schon geschrieben keinerlei gewinnchancen bestehen und die firma mehr kosten für die gerichtskosten usw. hat als die forderung überhaupt währe.

so hat es mein anwalt zu mir gesagt, und bis jetzt wie gesagt, keinerlei reaktionen mehr zu diesem thema.
 
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solle ich einen widerspruch einlegen und den sachverhalt kurz darstellen

Im Mahnbescheid kann man keinen Sachverhalt darstellen. Kreuz machen und zurück zum Gericht schicken. Dein Anwalt scheint nicht wirklich Ahnung zu haben
 
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Hier werden mal wieder Mahnmüllschreiben und gerichtliche Mahnbescheide munter durcheinander geworfen

gerichtliche MB der Nutzlosbranche sind extrem selten und sehen so aus,
wie hier mit Scans erklärt
>> http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/28338-der-mahnbescheid.html
Diese dauernde Gelaber in Medien und Foren/Blogs von den ach so gefährlichen MB
erzeugt eine MB-Hysterie und Panik, die den Nutzlosbetreibern hochwillkommen ist, weil sie Angst erzeugt
und Angst ist der Hauptgrund neben Unwissenheit warum von 10-30% der Betroffenen gezahlt wird.
>> http://www.computerbetrug.de/abzocke-im-internet/mahnbescheid-dichtung-und-wahrheit/


Ansonsten läßt Der Stern mal wieder die tibetanischen Schreibselgebetsmühlen rotieren
Der Sinn solcher Brieffreundschaften ist mir in fünf Jahren Nutzlosabzocke bis heute verschlossen geblieben
>> http://forum.computerbetrug.de/info...t-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html

>> http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/02/03/blos-nicht-diskutieren/
Entgegen den Empfehlungen mancher Verbraucherzentralen kann ich Betroffenen nur raten, sich gar nicht auf eine Korrespondenz mit diesen Läden einzulassen. Auf sämtliche Einwände, und seien sie noch so begründet, kommen als Antwort nur Textbausteine mit immer denselben Drohungen (Vorratsdaten, Schufa, Gerichtsvollzieher).

Thread vorübergehend geschlossen, um nicht noch mehr
Verwirrung stiften zu lassen und Zeit zum Lesen zu geben
 
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Vorsicht! Das Widerspruchsformular beim Mahnbescheid muss im Original und unterschrieben per Post an das Gericht geschickt werden, sonst ist der Widerspruch meines Wissens nicht wirksam! Ich rate hier dringend von solchen Fax-Experimenten ab.

Dachte ich auch erst, aber in dem amtlich mitgesandten Formular und der darin vorgedruckten Adresse steht schon die Faxnummer und es fehlt jeder Hinweis auf das Nachsenden des Originals, dieser wäre in diesem amtlichen Formular sicher vorhanden wenn die Notwendigkeit bestehen würde. Es handelt sich ja wegen dem Auslandsitz der Gegenseite um das zentrale Mahngericht des Bundes, solche fehler wären ja fatal, es Recht da die Empfänger ja juristische Laien sind, ich denke meistens.
 
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Dein Wort in Gottes Ohr.

Offensichtlich ist der Widerspruch per Fax tatsächlich zulässig.
Amtsgericht Wedding - Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens - Berlin.de


Allerdings hast Du evtl. ein Beweisproblem mit der Zustellung, wenn das Fax aus irgendwelchen Gründen nicht ankommt oder verloren geht.

Dafür gibt es ein vorgeschriebenes Verfahren, den Faxnachweis. Auf diesem sind alle Daten vorhanden. Beginn der Übertragung, Dauer, Geschwindigkeit, Seiten, Auflösung sowie die Meldungen der Gegenseite, bei mir hier: Kennung: Mahngericht Berlin 2, Rufnummer, Zustand (hier 0000, heißt kein Fehler bzw. erfolgreich verarbeitet). Unterhalb dieser Daten ist dann der Anfang der Seite 1 mitausgedruckt. Ich habe Fritzfax auf dem System aber bei jedem anderen Faxgerät gibt es dies auch.

Diese Meldung der Gegenseite dient meiner Entlastung, wie auch immer es dort weiter verabeitet wird.

Wer es noch sicherer haben will meldet sich beim elektronischen Gerichtsbriefkasten an. Schöne Einrichtung, hat mir schon einiges erspart.

Bei uns in Bln-Brb ist der unter https://gbk.elrev.net/cgi-bin/elrev-gbk/mandkomm.pl zu erreichen, inwieweit in anderen Bundesländern die Gerichte angeschlossen sind müsste man dann erkunden.
 
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