dvill
Aktiv
AW: Reingefallen auf nachbarschaft24.com oder nachbarschaft24.net
Da sind andere Banken begriffsfähiger.
In der Angelegenheit scheint wenig passiert zu sein. Die Commerzbank wird weiter als Einzahlungsbank verwendet.So, ich habe heute eine Rechnung von diesem Nachbarschaftsunsinn erhalten, obwohl ich mich da gar nicht angemeldet habe.
Das habe ich denen gerade mitgeteilt, hilfweise widerrufen, angefochten und gekündigt...
Viel interessanter finde ich das hier:
Begleichen Sie bitte beigefügte Rechnung innerhalb der nächsten 7 Tage auf das folgende Konto:
Empfänger: Zentrale Abrechnungsstelle (Nur an diesen Empfängernamen überweisen!)
Bank: Commerzbank
[......]
(Bitte überweisen an den aufgeführten Empfänger! Nicht Projektname aufführen.)
Da die Commerzbank das möglicherweise gar nicht weiß, was da ihre Kontoinhaber so treiben, habe ich diese gerade mal in einem freundlichen Email darauf hingewiesen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Befremden habe ich heute die unten stehende Nachricht von einem Ihrer Kunden erhalten.
Die personalisierten Links darin habe ich vorsorglich unkenntlich gemacht.
Dieser fordert mich darin auf, an ein Konto, welches in Ihrem Hause geführt wird, Geld zu überweisen; obwohl ich weder einen Vertrag mit diesem abgeschlossen habe noch eine Leistung in Anspruch genommen habe.
Er gibt an, dass ich an eine "Zentrale Abrechnungsstelle" überweisen solle.
Sicherlich ist Ihnen bekannt, dass Sie nach Nr. 3 Absatz 2 des "Abkommens zum Überweisungsverkehr" einen Kontonummer-Namensvergleich vorzunehmen haben, wenn in Belegform erteilte Überweisungsaufträge von dem erstbeauftragten Kreditinstitut auf EDV-Medien erfasst und beleglos weitergeleitet werden (EZÜ-Verfahren). Da ich derartige strittige Überweisungen -- wenn überhaupt -- grundsätzlich beleghaft erteilen würde, müsste für Sie die Möglichkeit eines Kontonummer-Namensvergleichs bestehen. Insbesondere müsste das Konto tatsächlich unter dem Namen "Zentrale Abrechnungsstelle" ohne Zusätze geführt werden, also von einer Person mit dem Namen "Zentrale Abrechnungsstelle" eröffnet worden sein.
Nach § 154 Absatz 2 Satz 1 der Abgabenordnung sind in Deutschland sogenannte Nummernkonten nicht zulässig. Insbesondere ist es auch verboten, Buchungen auf einen falschen oder erdichteten Namen vornehmen zu lassen. Ich fordere Sie daher auf, mir unverzüglich mitzuteilen, wer der Kontoinhaber des genannten Kontos ist. Hilfweise teilen Sie diesem mit, dass er derartige Zahlungsaufträge nicht mehr versenden darf und überweisen die auf den Namen "Zentrale Abrechnungsstelle" überwiesenen Beträge an die Auftraggeber zurück.
Sollten Sie mir nicht bis zum 17.11.2007 die Daten Ihres Kontoinhabers mitgeteilt haben, oder mir nachgewiesen haben, dass Sie den Kontoinhaber auf das geltende deutsche Recht hingewiesen haben, werde ich mich an das für Sie zuständige Finanzamt zur Veranlassung einer Steuerprüfung und der Sperrung des betreffenden Kontos (§ 154 Absatz 3 AO) wenden. Desweiteren werde ich einen Hinweis an das Zollamt geben, da es sich möglicherweise um Geschäftsverkehr mit dem Ausland handelt. Schließlich werde ich den ZKA einschalten, da das Überweisungsabkommen mit diesem abgeschlossen wurde.
Weiterhin behalte ich mir vor, mich an die Bankenaufsicht zu wenden oder Strafanzeige (z.B. wegen Steuerbetrugs) gegen Ihr Unternehmen zu stellen.
Hochachtungsvoll,
Mal sehen, was passiert...
Da sind andere Banken begriffsfähiger.