Reingefallen auf nachbarschaft24.com - nachbarschaft24.net - meinnachbar.net

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So, ich habe heute eine Rechnung von diesem Nachbarschaftsunsinn erhalten, obwohl ich mich da gar nicht angemeldet habe.
Das habe ich denen gerade mitgeteilt, hilfweise widerrufen, angefochten und gekündigt...
Viel interessanter finde ich das hier:
Begleichen Sie bitte beigefügte Rechnung innerhalb der nächsten 7 Tage auf das folgende Konto:

Empfänger: Zentrale Abrechnungsstelle (Nur an diesen Empfängernamen überweisen!)
Bank: Commerzbank
[......]
(Bitte überweisen an den aufgeführten Empfänger! Nicht Projektname aufführen.)​

Da die Commerzbank das möglicherweise gar nicht weiß, was da ihre Kontoinhaber so treiben, habe ich diese gerade mal in einem freundlichen Email darauf hingewiesen:
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Befremden habe ich heute die unten stehende Nachricht von einem Ihrer Kunden erhalten.
Die personalisierten Links darin habe ich vorsorglich unkenntlich gemacht.
Dieser fordert mich darin auf, an ein Konto, welches in Ihrem Hause geführt wird, Geld zu überweisen; obwohl ich weder einen Vertrag mit diesem abgeschlossen habe noch eine Leistung in Anspruch genommen habe.
Er gibt an, dass ich an eine "Zentrale Abrechnungsstelle" überweisen solle.

Sicherlich ist Ihnen bekannt, dass Sie nach Nr. 3 Absatz 2 des "Abkommens zum Überweisungsverkehr" einen Kontonummer-Namensvergleich vorzunehmen haben, wenn in Belegform erteilte Überweisungsaufträge von dem erstbeauftragten Kreditinstitut auf EDV-Medien erfasst und beleglos weitergeleitet werden (EZÜ-Verfahren). Da ich derartige strittige Überweisungen -- wenn überhaupt -- grundsätzlich beleghaft erteilen würde, müsste für Sie die Möglichkeit eines Kontonummer-Namensvergleichs bestehen. Insbesondere müsste das Konto tatsächlich unter dem Namen "Zentrale Abrechnungsstelle" ohne Zusätze geführt werden, also von einer Person mit dem Namen "Zentrale Abrechnungsstelle" eröffnet worden sein.

Nach § 154 Absatz 2 Satz 1 der Abgabenordnung sind in Deutschland sogenannte Nummernkonten nicht zulässig. Insbesondere ist es auch verboten, Buchungen auf einen falschen oder erdichteten Namen vornehmen zu lassen. Ich fordere Sie daher auf, mir unverzüglich mitzuteilen, wer der Kontoinhaber des genannten Kontos ist. Hilfweise teilen Sie diesem mit, dass er derartige Zahlungsaufträge nicht mehr versenden darf und überweisen die auf den Namen "Zentrale Abrechnungsstelle" überwiesenen Beträge an die Auftraggeber zurück.

Sollten Sie mir nicht bis zum 17.11.2007 die Daten Ihres Kontoinhabers mitgeteilt haben, oder mir nachgewiesen haben, dass Sie den Kontoinhaber auf das geltende deutsche Recht hingewiesen haben, werde ich mich an das für Sie zuständige Finanzamt zur Veranlassung einer Steuerprüfung und der Sperrung des betreffenden Kontos (§ 154 Absatz 3 AO) wenden. Desweiteren werde ich einen Hinweis an das Zollamt geben, da es sich möglicherweise um Geschäftsverkehr mit dem Ausland handelt. Schließlich werde ich den ZKA einschalten, da das Überweisungsabkommen mit diesem abgeschlossen wurde.

Weiterhin behalte ich mir vor, mich an die Bankenaufsicht zu wenden oder Strafanzeige (z.B. wegen Steuerbetrugs) gegen Ihr Unternehmen zu stellen.

Hochachtungsvoll,

Mal sehen, was passiert...
In der Angelegenheit scheint wenig passiert zu sein. Die Commerzbank wird weiter als Einzahlungsbank verwendet.

Da sind andere Banken begriffsfähiger.
 
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Irgendwie werd ich den Eindruck nicht los, dass noch so oft auf den der Infothread hingewiesen kann
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=49511
Er wird nicht gelesen. Jeder versucht seine eigenen labbrigen Süppchen zu kochen
und erfindet das Rad von neuem, ( aber dreieckig)

Man kann sich auch ein Loch ins Knie bohren, einen Nagel reinhauen und ein Klavier dran hängen
und eine Klaviersonate drauf spielen. Ist auch eine Möglichkeit, mindesten so sinnvoll wie diese
Debatten
 
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Hallo zusammen,

ich (als Nicht-Anwalt) bin der Ansicht, dass eine (kostenpflichtige) Geschäftsbeziehung zu Nachbarschaft24 (speziell für die Neueinsteiger der letzten Tage) regelmäßig nicht zustande gekommen ist.

Und zwar deshalb, weil der Anbieter ganz offensichtlich gegen § 3 Abs. 4 TDDSG verstößt. Dort heißt es nämlich:

Der Diensteanbieter darf die Erbringung von Telediensten nicht von einer Einwilligung des Nutzers in eine Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für andere Zwecke abhängig machen, wenn dem Nutzer ein anderer Zugang zu diesen Telediensten nicht oder in nicht zumutbarer Weise möglich ist.

Nun befindet sich auf der Startseite des Dienstes neben dem Anmeldeformular jedoch der abzuhakende Punkt "Werbeeinverständnis & AGB bestätigt" - d.h. jeder Benutzer muss zwangsweise beidem zustimmen. Da dies gegen das Kopplungverbot verstößt, sollte kein ordentlicher Vertrag zustande kommen.

Desweiteren ist das Anmeldeformular als "Suchemaske" getarnt und der Button, welcher die rechtsverbindliche "Mitgliedschaft" auslösen soll mit "Die Suche starten" beschriftet. Dies vertößt ganz sicher gegen das Transparenzgebot bei Geschäftsabschlüssen.

Mit einem Screenshot dieser Startseite und den obigen Infos sollte jedes Ansinnen auf Geldzahlungen vor jedem deutschen Gericht abwehrbar sein.
 
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Mit einem Screenshot dieser Startseite und den obigen Infos sollte jedes Ansinnen auf Geldzahlungen vor jedem deutschen Gericht abwehrbar sein.
Die "Rechtsnachfolger" aus der dubaianischen Freibeuterzone werden ebensowenig wie
bisher ihr wahre Identität lüften um sich vor deutschen Gerichten ihre Ohrfeige abholen zu können.
 
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Hallo nochmal,

der Anbieter selbst operiert mit einem Service für "nicht geschäftliche Verbraucher" in Deutschland und bezieht sich in seinen AGB (5.1) ausdrücklich auf das TDDSG.

Insofern ist ein etwaiger Gerichtsstand bei Stritigkeiten in jedem Fall in Deutschland anzusiedeln, egal wo der Anbieter selbst seinen Firmensitz hat.

Viele Grüße
 
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Insofern ist ein etwaiger Gerichtsstand bei Stritigkeiten in jedem Fall in Deutschland anzusiedeln, egal wo der Anbieter selbst seinen Firmensitz hat.
Was auch immer uns das sagen soll -

a) die klagen - dann ist ohnehin Verbraucherwohnort = Gerichtsstand. Für "unsere" Fälle: DE

b) die werden verklagt - dann ist fast egal, bei welchem deutschen Gericht - die Klage muss zugestellt werden.

In Dubai.


In einem Briefkasten.



Lohnt der Aufwand?
 
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Hi Leute, toll wie kriminell diese Welt doch ist. War schon auf "nimimit" reingefallen:( dank Beratungsgutschein dem Anwalt übergeben,
der ist jetzt aktiv. Das ich ein zweites mal so blöd war nicht richtig zu recherchieren ist ärgerlich. Eigentlich wollte ich hier für einen Bekannten kostenlos Partnerkontakte finden um Ihm die Seite zu emfehlen, werde Ihm dringend abraten. Warscheinlich kam es zu einer Anmeldung auf Grund einer E-Mail mit anderen eingeblendeten Angeboten, draufgegangen, gemeint kostenlos angemeldet und dann der Spaß:eek:. Die Rückbestätigungsmail von Nachb... verlinkt allerdings nicht benutzt, (zwei Tage nach der Anmeldung) aufgefallen, sofort widersprochen per Fax, E-Mails, jetzt per Einschreiben in die saubere Schweiz. :scherzkeks: Sehr geehrte Damen und Herren,
am 13.12.2007 erhielt ich von Ihnen eine E-Mail mich zu bestätigen, da ich mich

bei Ihnen angemeldet hätte.

Mein Name:

E-Mailadresse

Sollte dies geschehen sein geschah dies unbeabsichtigt,

jedoch keinesfalls in der Absicht einen Vertrag mit Ihnen einzugehen.

Daher widerspreche ich mit sofortiger Wirkung. Dies geschieht mit dem Hinweis,

dass mir bisher keine schriftliche Widerspruchsbelehrung zuging, also fristgemäß.

Diesen Widerspruch stelle ich Ihnen in vierfacher Form zu.

1.als Fax, 2. in Briefform, 3. als E-Mail, 4. als Einschreiben.

Sollte dieser Widerspruch von Ihnen nicht angenommen werden übergebe ich

Diese Angelegenheit einem Anwalt.
An die E-Mailadressen [email protected], kam zurück, [email protected], kam an, und spätere Korrespondens via [email protected].
:eek:.
Antworten waren: wir bedauern, dass Sie nicht länger Mitglied bei uns sein möchten. Jedoch
respektieren wir Ihre Entscheidung. Ihre 14-tägige Widerrufsfrist ist jedoch
abgelaufen.

Wir benötigen Ihre Kündigung per Post. Sobald wir diese erhalten, können wir
die 24-monatige Vertragslaufzeit beenden.

Sollten Sie sich dennoch wieder um entscheiden, teilen Sie uns dies bitte mit.
Weiter: wir bedauern Ihren Widerruf sehr, falls Sie sich doch noch für unseren Service
entscheiden, nehmen wir Sie gerne wieder in unsere Kundendatenbank auf.
Weiter: wir bedauern Ihren Widerruf sehr, falls Sie sich doch noch für unseren Service
entscheiden, nehmen wir Sie gerne wieder in unsere Kundendatenbank auf.
Weiter: wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 15.12.2007:
> >
> > hiermit bestätigen wir Ihnen Ihren Widerruf. Bedenken Sie aber, dass
> Ihnen
> > interessante Kontakte entgehen.
> >
> > Sollten Sie sich umentscheiden, melden Sie sich bitte wieder bei uns,
> dann
> > werden wir Ihren Account wieder reaktivieren.
Eine Anmeldung sollte am 13.12.erfolgt sein, sogar doppelt.
So sieht dann eine Rückantwort : in klarem deutsch aus: Sehr geehrter Herr ........,

wir sind entsprechend Ihrer Anmeldung vom 13.10.2007 mit Ihrer E-Mail Adresse
[email protected] überhaupt nicht in sich widersprüchlich.

Da Sie mit Ihrer E-Mail Adresse ................... am 13.12.2007 wie
Sie selbst erkennen können eine weitere Anmeldung getätigt haben, welche dann
fristgercht widerrufen wurde.
:wall:. Weiss jemand ob Ermittler für solche Praktiken Interesse haben? Solchen Leuten gehört kräftig auf die Finger gehaun. Jokiax

Wie gewünscht können wir wie Sie es nunmehr erwarten Ihnen Ihrerseits, dies
erklären zu welchem Zeitpunkt nicht nur eine sondern zwei Anmeldung erfolgten.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Supportteam
 
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Hallo Captain, das würde bedeuten daß nach deutschem Recht die Fa in Deutschland nicht existent ist, und wenn überhaupt da kein Abkommen Forderungen nicht einklagbar sind.
 
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Wieso bereut Ihr das alle so, auf diese Seite reingefallen zu sein?

Es passiert ja nix!?!?!?

Und die E-Mails kann man durch eine Regel sofort löschen lassen.
 
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Hallo Captain, das würde bedeuten daß nach deutschem Recht die Fa in Deutschland nicht existent ist, und wenn überhaupt da kein Abkommen Forderungen nicht einklagbar sind.
Da dieses "Unternehmen" sich hinter seinem dubaianischen Briefkasten versteckt,
ist es mehr oder weniger eine Lachnummer.
Die starke Vermutung besteht, dass es lediglich eine spanische Wand für die deutschen
Drahtzieher ist.
Die werden sich aber hüten aus ihren Maulwurfslöchern zu krabbeln und Bekanntschaft
mit deutschen Ermittlern zu machen :cool:
 
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Wieso bereut Ihr das alle so, auf diese Seite reingefallen zu sein?

Es passiert ja nix!?!?!?

Und die E-Mails kann man durch eine Regel sofort löschen lassen.

Na klar doch, arbeitest für diese Luftverpester, bist es gar selbst? Wir sind nomal erzogene Deutsche, daher pflichtorientiert. Sollte dies in Frage gestellt werden so gleichsam unsere Grundordnung, danke.
 
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Da dieses "Unternehmen" sich hinter seinem dubaianischen Briefkasten versteckt,
ist es mehr oder weniger eine Lachnummer.
Die starke Vermutung besteht, dass es lediglich eine spanische Wand für die deutschen
Drahtzieher ist.
Die werden sich aber hüten aus ihren Maulwurfslöchern zu krabbeln und Bekanntschaft
mit deutschen Ermittlern zu machen :cool:

Ne Ahnung ob bei nimimit die Drahtzieher identisch sind?
 
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Wieso bereut Ihr das alle so, auf diese Seite reingefallen zu sein?

Es passiert ja nix!?!?!?

Und die E-Mails kann man durch eine Regel sofort löschen lassen.

Die Menschen sehnen sich nicht nach Einsamkeit. Sind sie allein suchen sie nach Nähe. Dafür ausgenutzt zu werden schmerzt, da diese Menschen ohnehin verletzlich sind.
 
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Die Frage kann hier aber keiner aktuell beantworten, ohne zu spekulieren. :wink:

Wenns so weitergeht kannst Dir nicht mal mehr nen Kochlöffel kaufen ohne daß Du nickst und einen 2 Jahresvertrag solchen Bezuges kaufst ohne zu ahnen das du dies tust.
 
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Hi Rooki, hat es Dir die Sprache verschlagen. irgendwo gibt es Klitschkos überall für jeden.
 
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