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Ein Ausblick auf den möglichen weiteren Mahnungsablauf genannt Kalletaler DreieckWarum also mal wieder eine Mahnung????
Musste der Dame Recht geben bis zum Punkt 1. Ich habe 2003 wirklich online (naiv) bei Probenfieber einen Vertrag abgeschlossen. Als dann jedoch 2004 wieder Geld abgebucht wurde, habe ich sofort eine Kündgungsmail an Probenfieber gesendet und mich beschwert, da ich bis dahin nicht eine einzige Probe erhalten habe und trotzdem bezahlen muss. Danach war ein Jahr Ruhe und man hat versucht 2005 Geld abzubuchen:-?, trotz meiner Kündigung 2004 per Mail. Da habe ich das Geld zurück gebucht."hier eine Aufstellung Ihrer Daten:
Anmeldung des Probenfieberabo´s durch einen Callcenter-agent,mit Ihrem Einverständnis den Jahresbeitrag von 47,88€ per Lastschrift einzuziehen;
Begrüßung,Rechnung und Einloggdaten am 16.06.2003 14:20:37;
Einzug des Jahresbeitages per Lastschrift am 30.06.2003;
1.Verlängerung und Einzug per Lastschrift am 01.06.2004;
2.Verlängerung und Einzug per Lastschrift am 30.05.2005;
Ihre Rücklastschrift und unsere Mahnung am 01.06.2005;
Eine Kündigung Ihrerseits lag nicht vor;
2.Mahnung 30.06.2005;
3.Mahnung 01.06.2006;
4.Mahnung 02.01.2008;
Somit sind Sie uns den Jahresbeitrag 2005 noch schuldig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Probenfieberteam"
Was für eine Kündigung von was und wie? Lies da > HIER < mal nach!Das Problem ... liegt da, daß Kündigungen ignoriert werden, auch wenn sie formgerecht sind (innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen).
...die Klärung ist auch nicht deren Aufgabe sondern die eines zivilen Gerichtes.Ich werden definitiv nicht zahlen. Aber viele tun es und solange wie das noch geschieht und die Staatsanwaltschaft sich nicht einschaltet...
Ein prima Beispiel haste da eben geliefert: Was für eine Kündigung von was und wie? Lies da > HIER < mal nach!
...die Klärung ist auch nicht deren Aufgabe sondern die eines zivilen Gerichtes.
*GRÖÖÖÖÖÖÖÖHL* Dass die sich nicht bald selbst zu blöde vorkommen!!!!
:wall:
So blöd ist das gar nicht. Das hat nämlich Methode.
Viele lassen sich auf sowas ein, "um die Sache aus der Welt zu schaffen".
Hmmmm. Nicht ganz. Aber auch nicht ganz nicht.Das schlimmste daran ist, dass man damit quasi anerkennt, dass ein gültiger Vertrag zustandegekommen war.
danke, deswegen posten wir den Link auch tausendfach auf die Frage "was soll ich tun"Sehr hilfreich waren die Tipps auf dieser Seite im Thema (Internetfallen: Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid, Inkassobrief !!!)