Rechnung von Probenfieber

AW: Rechnung von Probenfieber

Bingo - Du hast Dir die Antwort schon selbst gegeben.
D.h. Wohlfühlgetränk holen, genießen und wie es so schön heißt "Den Herrgott einen guten Mann sein lassen"

Nur um den an Unmöglichkeit grenzenden Fall (den Fall von Affenhirn mal ausgenommen, aber das ist noch nicht abschließend geklärt) eines tatsächlich aufschlagenden MBs angesprochen zu haben - in diesem Fall kommentarlos widersprechen und das Teil ans Gericht zurück - feddisch!

ich darf zusammenfassen:
das was ich bekommen habe, ist eine Zahlungsforderung als "normerl" Brief UND KEIN MAHNBESCHEID, korrekt?
ich kann mich erstmal zurücklegen und abwarten bis evtl. ein MBs kommt. Erst dann sollte ich widersprechen?
Mahnbescheid kommt vom Gericht und nicht von solchen Unternehmen?
 
AW: Rechnung von Probenfieber

Naja ich gehöre nun auch wieder zu den Betroffenen dieser Geschichte und bin gerade schockiert
Ein Inkasso Unternehmen mit dem Sitz in Ludwigshafen hat mir gleich 2 Zahlungsanforderungen der im Titel genannten Firma geschickt, wobei die Forderungen vom 23.01.2006 und 23.01.2005 sind (Summe der beide Forderungen ca. 365 Euro) . Ich kann mich zwar erinnern, dass diese Firma ein telefonisches Gespräch damals mit mir hatte, aber einen Vertrag habe ich nie abgeschlossen und eine Einzugsermächtigung nie erteilt und vor allem nie Leistungen bekommen!

Vor ca. 2 Jahren hatte ich solche Anschreiben auch mal gehabt, allerdings von einer anderen Firma, wobei ich denke dass damals nur eine Forderungen angesprochen wurde. Ich habe damals Widerspruch rausgeschickt und auf weitere Schreiben nicht reagiert und nach dem 3. Schreiben haben sie sich auch nciht mehr gemeldet.

Hat jemand ERfahrungen mit Widerspruch-Schreiben mit diesem Inkasso Unternhemen?
abgesehen davon dass es sich dabei um eine Abzocke handelt, ist die Forderung sowieso nicht verjährt?
schönen guten abend zusammen...
genau diese beiden schreiben waren auch heute bei mir, in meinem heißgeliebten briefkasten...nur mit dem unterschied, dass meine forderungen angeblich vom 23.10.2005 und vom 23.10.2006 stammen sollen, selbst die summe ist in etwa gleich.

ich habe versucht hier ein bisschen "quer zu lesen" und bin zumindest schon mal beruhigt, dass ich mit diesem fall nicht alleine dastehe...zumal ich in den letzten jahren, weder von probenfieber.de direkt noch von einem anderen inkasso angeschrieben wurde...

mein erster gedanke war natürlich "was hast du schon wieder für mist gebaut?"
mein zweiter dann aber: von wann stammen diese forderungen denn überhaupt? 2005/2006???

mein dritter gedanke: kann das überhaupt noch eingefordert werden, wenn bereits 5 bzw 6 jahre vergangen sind?

mein handeln: google an - und erst mal suchen...*ja ein bisschen mediengeschädigt is und weiß, dass nicht immer alles mit rechten dingen zu geht* :-D

nun noch mal für mich *nicht immer die schnellste is im begreifen*
fasse ich das richtig auf, dass diese forderungen hinfällig/verjährt sind?
und wenn nicht, dann erst mal den MB abwarten? gesetzt dem fall es kommt so weit?
oder doch mal zwischendurch kostbare freizeit verschwenden und mit diesen inkassofutzies telefonieren, um anschließend feststellen zu müssen, dass ich wahrscheinlich genau so schlau, wie vorher bin?

in diesem sinne
lg
dg
 
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oder doch mal zwischendurch kostbare freizeit verschwenden und mit diesen inkassofutzies telefonieren, um anschließend feststellen zu müssen, dass ich wahrscheinlich genau so schlau, wie vorher bin?
Man ruft niemals irgendwelche Inkassounternehmen an. Zeitverschwendung. Kannst genau so gut versuchen einer Kuh auf der Weide die Relativitätstheorie zu erklären

Halte Dich an die Hinweise von hier !
 
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nun noch mal für mich *nicht immer die schnellste is im begreifen*
Selbsterkenntnis *flöööööööööööt*

...fasse ich das richtig auf, dass diese forderungen hinfällig/verjährt sind?
Bingo

...und wenn nicht, dann erst mal den MB abwarten? gesetzt dem fall es kommt so weit?
Beachte den Wetterbericht und die botanischen Nachrichten.
Wenn die Arktis abgeschmolzen ist und dort die ersten Bananen geerntet wurden ...
... dann könnte es möglicherweise, vielleicht und eventuell aber nur wenn der Papst bis dahin verheiratet und evangelisch ist passieren daß einer käme

...oder doch mal zwischendurch kostbare freizeit verschwenden und mit diesen inkassofutzies telefonieren,
Ja wenn Du nix anderes zu tun hast ...
... aber wenn Du soviel Zeit hast könntest Du Dir auch einen Hund anschaffen - ist sinnvoller


um anschließend feststellen zu müssen, dass ich wahrscheinlich genau so schlau, wie vorher bin?
Hotline=teuer (meistens)
ergo - nicht schlauer sondern ärmer und wenn Du Pech hast seifen die Dich noch so ein daß Du glaubst Deine Oma zu sein und zahlst
 
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Bitte nicht mit schwachsinnigen Hotlines von Abzockern und ihren Inkassokötern telefonieren. Das bringt nichts, genauso gut kann man mit einer Parkuhr über Einsteins Relativitätstheorie diskutieren.

Mal ein kleiner Exkurs zu grundsätzlichen Rechtsfragen.

  • Bei einer unberechtigten Forderung hat man als Betroffener keine Rechtspflicht, sich in der Sache an die Gegenpartei äußern zu müssen.
  • Solange kein Mahnbescheid kommt (und bevor der kommt, wird der Papst evangelisch, weil der Mahnbescheid den Abzocker Geld kostet, was er nicht wiederkriegt...), muss man schlicht und ergreifend überhaupt gar nichts.
  • Zur Verjährung: alle Forderungen, die im Jahr 2007 oder früher entstanden sind, sind jetzt verjährt. (Verjährung = 3 volle Kalenderjahre nach Ablauf des Jahrs, in dem die Forderung entstanden ist.)
  • Es ist in Deutschland nicht verboten, trotzdem zu versuchen, eine längst verjährte Forderung einzutreiben. Wenn der Betroffene dumm genug ist, die zu bezahlen, dann hat er Pech gehabt. Der Betroffene muss aber natürlich nicht zahlen, und er muss auch nicht reagieren.
  • Der Abzocker kann rein theoretisch auch bei einer verjährten Forderung sogar vor Gericht klagen. Macht aber nichts, denn der Betroffene erhebt dann die Verjährungseinrede, dann verliert der Abzocker sofort den Prozess und muss alle Rechtskosten zahlen. Daher passiert das auch nicht.
 
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also gut. ich danke euch, dass ihr mir meine vermutungen noch einmal bestätigt habt :sun:
ich habe jetzt nun auch hier ein forum gefunden, wo ich mich jederzeit hinweden kann, was ich auch tun werde, sollte sich in dieser sache irgendwann noch mal was tun...
 
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Jetzt muss ich mich hier einklinken. Auch ich habe seit Jahren mit Probenfieber Probleme!! Auch ich habe am 25.3.2011 einen MAHNBESCHEID vom Amtsgericht Mayen bekommen - Prozessbevollm. RA Schäfer und Valerio. Dieser MAHNBESCHEID!!! kam ohne dass zuvor eine Rechnung oder Mahnungen ins Postfach flatterten.Anscheinend kauft UNISCORE angeblich bei bestimmten Firmen " offene Rechnungen" auf um sie anschließend eintreiben zu können.Man braucht ja nur mal UNISCORE zu googeln..........
 
Auch ich habe von diesen (...) Post erhalten Rechnungen von 2005 und 2006 einmal159,69 Euro und einmal176,45 Euro komisch nur der der betrag für 2006 höher ist wie der von 2005 kann das einer nachvollziehen?

[Contenance, please! - hr]
 
Das muß Dich alles nicht mehr interessieren. Die Forderungen ab 31.12.2007 rückwärts sind verjährt.
Sollte sich der Mahnfuzzi noch Ärger abholen wollen und doch einen Mahnbescheid schicken wollen - für diesen Fall empfehle ich die Lektüre der Links zum Mahnbescheid in meiner Signatur
 
ja aber ich habe jetzt die verbraucher zentralle angerrufen die hat mir eght angst eingejagt .Die meintedie könnten mir das Konto Pfänden und ich müsste ja dort einen Vertrag haben und und und was mache ich Jetzt ich bin in der Insolvenz und durch solchen müll geht die vielleicht den Bach runter wer kennt sich etwas damit aus
 
Ich sehe keinen Grund, warum eine unberechtigte, allem Anschein nach zudem verjährte Forderung Deine Insolvenz gefährden könnte...

Aber: IANAL.
 
Das Konto kann nur dann gepfändet werden, wenn man einem gerichtlichen Mahnbescheid nicht widersprochen hat, und wenn man danach auch noch dem Vollstreckungsbescheid nicht widersprochen hat.

Daher: falls so etwas käme (gelber Brief vom Amtsgericht): rechtzeitig binnen 14 Tagen "Widerspruch" auf dem beigefügten Formular ankreuzen, unterschreiben (braucht nicht begründet zu werden) und mit Einschreiben an das Mahngericht zurückschicken.

Danach kann auf keinen Fall der Gerichtsvollzieher kommen oder das Konto gepfändet werden oder sonstiger Blödsinn. Das hätte die Verbraucherzentrale aber erwähnen sollen. Und die Verjährung hätten sie ebenfalls erwähnen sollen. Ab und zu gibt es leider mal Berater bei den Verbraucherzentralen, die schlecht arbeiten.
 
Da auch ich immer wieder Mahnungen von Uniscore bekomme und weder mit Trave noch probenfieber was anfangen kann, habe ich mir von Uniscore Unterlagen zusenden lassen und soll mich am 15.11.2005 sogar 2 mal angemeldet haben. Nachdem man in dem Schreiben auch die Internetadresse angegeben hat, wollte ich mich mal informieren um was es da überhaupt geht und dann erscheint nur: Zugriff verweigert - diese angegebene Anmeldeinformationen berechtigen sie nicht, dieses Verzeichnis oder diese Seite anzuzeigen.
Ich werde also Uniscore mit einer Betrugsanzeige drohen.
 
Da auch ich immer wieder Mahnungen von Uniscore bekomme und weder mit Trave noch probenfieber was anfangen kann, habe ich mir von Uniscore Unterlagen zusenden lassen und soll mich am 15.11.2005 sogar 2 mal angemeldet haben.

Dafür, dass Du (und niemand anders evtl. unter Falschnamen) die Anmeldung getätigt hat, wäre Uniscore in der Beweispflicht. Diesen Beweis könnte Uniscore niemals beibringen. Das wissen die im übrigen auch selbst ganz genau. Ohnehin sind Forderungen aus 2005 längst verjährt. Daher wird Uniscore natürlich auch nie vor Gericht ziehen.

Vereinzelt kommen allerdings Mahnbescheide vom Gericht wegen dieser Forderungen. Gelber Brief vom Amtsgericht. Da müsstest Du dann innerhalb 14 Tagen Widerspruch auf dem beigefügten Formular ankreuzen und es ans Gericht zurückschicken. Danach kann dann kein Gerichtsvollzieher kommen, das weitere Verfahren ist dann blockiert, und Uniscore könnte dann nur noch Klage einreichen - aber genau das wollen sie ja nicht. Bei einer längst verjährten Forderung bräuchtest Du nur die Verjährungseinrede zu bringen, und schon hätten sie verloren und müssten alle Kosten zahlen, auch Deine Anwaltskosten.

Passieren kann Dir also gar nichts. Abgesehen vom Widerspruch beim Mahnbescheid sind auch keine Stellungnahmen an dieses unseriöse Inkassobüro notwendig. Die wissen selbst ganz genau, was für faule Forderungen sie da vertreten, und dass sie das niemals gerichtlich durchsetzen könnten. Nach ein paar bösen Drohbriefen schläft die Sache dann auch von selbst ein.

Nachdem man in dem Schreiben auch die Internetadresse angegeben hat, wollte ich mich mal informieren um was es da überhaupt geht und dann erscheint nur: Zugriff verweigert - diese angegebene Anmeldeinformationen berechtigen sie nicht, dieses Verzeichnis oder diese Seite anzuzeigen.
Ich werde also Uniscore mit einer Betrugsanzeige drohen.

Selbst wenn die Adresse aufrufbar gewesen wäre, würde das nicht beweisen, dass Du Dich damals dort angemeldet hast. Das ist sowieso alles Schnickschnack.

Strafanzeige kannst Du probieren, versprich Dir aber lieber nicht zuviel davon. Deutsche Staatsanwälte sind der Meinung, dass es zum normalen Lebensrisiko des Bürgers gehört, unseriöse Inkassoforderungen zu bekommen.
http://www.antispam-ev.de/wiki/Inkassokriminalität

Wenn Du Uniscore mal wirklich ärgern willst, lies Dir das hier mal durch:
http://www.antispam-ev.de/wiki/Negative_Feststellungsklage
So etwas geht übrigens ähnlich auch beim Widerspruch gegen den Mahnbescheid, wenn man dabei gleichzeitig die Überleitung ins streitige Verfahren beantragt. Was man bei verjährter Forderung gar nicht verlieren kann.
 
http://www.ln-online.de/lokales/luebeck/3285274/prozess-waren-abo-gebuehren-gerechtfertigt
Immer wieder ist von sogenannten Abofallen im Internet die Rede. Ein solcher Fall wird jetzt auch vor dem Lübecker Landgericht verhandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft Thorsten K., ehemaliger Geschäftsführer der mittlerweile insolventen Pressevertrieb Trave GmbH, vor, ein Inkassobüro beauftragt zu haben, Forderungen gegenüber Kunden geltend zu machen, die nie bestanden haben.
Die Staatsanwaltschaft führte in ihrer Anklage mehr als 100 Fälle aus den Monaten Juni bis September 2008 auf, in denen die Forderungen unberechtigt gewesen sein sollen.
 
Es geht wieder los, Probenfieber.de hat einfach 59,28 € abgebucht und ich habe die Buchung rückgängig gemacht Ich glaube 2008 war der letzte Abbuchungsversuch. Von Uniscore bekam ich auch schon mal Post. Mein Schreiben, das ich dort keinen Vertrag habe, per Einschreiben - kam als unzustellbar zurück. Neues Jahr - neue Abbuchungsversuche? Als nächstes wird wohl wieder eine Drohmail kommen lol^^ Langsam kenne ich es ja mit dem Abwarten und keine Panik zu kriegen

Also alle gut die Kontoauszüge kontrollieren!
 
Heute ist ein dicker Brief von Uniscore in meinem Postkasten gewesen. Die kenne ich ja noch von 2008 - da haben sie mich auch mit Post beglückt. Ich überlege jetzt, ob ich einfach eine ausländische Adresse angebe --> bei Umzug mit neuer Anschrift zurück. Die sind ja echt schnell --> abbuchen --> Abbuchung zurück --> schon kommt der Brief.

Oder mache ich den Brief auf und schaue mir mal an, was sie diesmal berechnen?

lol^^ Habe mich fürs Öffnen entschlossen. Am 26.11.2004 um 13.56 Uhr soll ich mich eingeloggt haben und hätte angeblich eine Begrüßungsmail mit angehängter Rechnung erhalten Angeblich hätte ich bereit 1 Jahresbeitrag gezahlt - habe aber alle Abbuchungen zurückgezogen. Die Mail von 2004 habe ich sicher nicht mehr - aber ich bin mir 100 %tig sicher, das ich nie diese Begrüßungsmail mit Rg erhalten habe. Ich wurde angerufen und da sagte ich, das es zu keinem Vertrag käme, weil ich nichts zahlen will für die Proben Es war damals auf der HP nicht ersichtlich, das Kosten entstehen würden. Die Person bedauerte es damals, das ich von diesem tollen ANgebot keinen Gebrauch machen wollte.

Bis zum 17.1.2012 soll ich nun 194,91 € überweisen - Rechnung vom 26.11.2005

Laut 2. Schreiben loggte ich mich am 26.11.2004 um 13.56 Uhr ein
dafür soll ich bis 17.1.2012 190,96 € überweisen - Rechnung von 26.11.2006

Kundennr. ist laufend xxxx05 und xxx06

Wenn ich hier alles richtig erlesen habe, sind diese Forderungen sowieso verjährt. Ich warte jetzt auf den angedrohten Mahnbescheid, gegen den ich fristgerecht Widerspruch einlegen werde - per Einschreiben
Haben die Mahnungen von 2008 die Verjährung verlängert?



Außerdem beziehen die sich auf meine Mitteilung - die ich aber gar nicht abgeschickt habe.
 
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