Rechnung von Probenfieber

AW: Rechnung von Probenfieber

Ich wurde vor ca. 2 Jahren manchmal telefonisch belästigt.Ob ich mal auf einer dieser Seiten war,weiss ich nicht mehr,aber ich habe sicher keine Proben bestellt und auch keine bekommen.

Auch eine Rechnung konnte ich nie in meinem Postkasten finden,allerdings gleich drei Mahnungen der Firma El-Inkasso an einem Tag.In jdem Brief war eine andere Mahngebür festgelegt. Dann kam noch einmal ein Brief von uniscore oder so ähnlich ,in dem mir eine tolle Ratenzahlung angeboten wurde.
Diesen Brief hat allerdings meine Nachmieterin empfangen und ihn mit dem Vermerk `" unbekannt verzogen" in den gelben Postkasten zurück geschmissen.

Deshalb hatte ich auch die Vermutung ,dass diese Leute gehofft haben ,dass ich somit nicht rechtzeitig auf einen Mahnbescheid reagieren kann.
Keine Ahnung,aber ich hoffe doch,dass solch ein meines Erachtens unseriöses treiben von den Richern erkannt wird.
Oh meine Güte,dass wäre dann der dritte Rechtsstreit in 2 Jahren.
Ich habe echt keine Lust mehr.
 
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Deshalb hatte ich auch die Vermutung ,dass diese Leute gehofft haben ,dass ich somit nicht rechtzeitig auf einen Mahnbescheid reagieren kann.

Sollten die darauf spekuliert haben, dann würde es ihnen nichts nutzen.

  1. Der Postbote darf einen gelben Brief mit Postzustellungsurkunde nur dann in den Kasten einwerfen, wenn Dein Name (noch) korrekt am Briefkasten steht. Ich gehe mal davon aus, dass Du ihn beim Auszug aus der alten Wohnung vom Briefkasten entfernt hast.
  2. Selbst wenn der Postbote ihn doch aus irgendwelchen Gründen eingeworfen hätte und Du dann das Schreiben nicht bekommen hättest: Du könntest erfolgreich "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen, weil Du problemlos beweisen kannst, dass Du ab dannunddann dort nicht mehr wohnhaft warst. Damit könntest Du dem Mahnbescheid auch noch nach Jahren widersprechen, auch wenn die 14-Tages-Frist abgelaufen ist.

Nach welchen Kriterien solche Abzocker ihre Opfer für Mahnbescheide auswählen, wissen wir nicht. Vielleicht greifen sie einfach nur irgendwo hinein in den Stapel.
 
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Wie gesagt: Du wärst der erste, den die Probenklabautermänner verklagen würden. Bei aufgekauften Forderungen wäre das nur noch umso komplizierter für die.
 
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Falls es zum verfhren kommt,werde ich wohl versuchen,nachzuweisen,dass diese Firma nicht seriös handelt.Zeugen dürfte es dafür geben .
Ich denke mal zu 50%,dass ich in Ruhe gelassen werde.

---------- Artikel hinzugefügt um 23:13:41 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 23:11:55 ----------

hast du dich denn mit diesem Thema schon mal beschäftigt ?
 
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Neuer Inkassoladen (oder neues Personal) ohne Ahnung?
So nach dem Motto "probier´mers mal" ?
 
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Falls es zum verfhren kommt,werde ich wohl versuchen,nachzuweisen,dass diese Firma nicht seriös handelt.Zeugen dürfte es dafür geben .
Ich denke mal zu 50%,dass ich in Ruhe gelassen werde.

Vergiß es. Wenn Du verklagt wirst, musst Du als Beklagter gar nichts beweisen. Du brauchst nur zu bestreiten. Den Beweis führen muss der Kläger.
Wird er wohl nach Lage der Dinge nicht können. Daher wird es dazu auch gar nicht kommen.

hast du dich denn mit diesem Thema schon mal beschäftigt ?

Seit 5 Jahren. Betrifft mich aber nicht selbst. Ich verfolge nur die Szene.
 
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da ich ein gewerbe habe,hat mir meine rechtschutz gekündigt.Es wäre so super gewesen,mich mit denen zu streiten.doch so kann ich mir den spass nicht leisten,denn es gibt manchmal doch unerwartete entscheidungen von gerichten.
 
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ich werde auf jeden fall weiter berichten,auch wenn ich nicht hoffe,dass es etwas zu berichten gibt !!!!!!!!!
 
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Auch, wenn es nichts zu berichten gibt, könnte man ja z.B. in einem Dreivierteljahr mal davon berichten. :sun: Gerade das kann ja für Betroffene auch interessant sein.
 
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Hallo !!!!
Wieder Alaarrrrm !!!!!
Habe eben gerade wieder eine Antwort auf meinen Wiederspruch gegen den Gerichtlichen Mahnbescheid bekommen.

Vonvalerioundschäfer.

uniscore forderungsmanagement ludwigshaven.

Es wird mir nochmals die Chance gegeben,den Betrag in Raten zu zahlen.
Es wird auch geschrieben,dass ichdie Gründe des Wiederspruches darlegen möchte.
Was haltet ihr davon.
Freue mich wie immer über eure Meinungen hierzu !!!!! :-?
 
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Wieder Alaarrrrm !!!!!
Habe eben gerade wieder eine Antwort auf meinen Wiederspruch gegen den Gerichtlichen Mahnbescheid bekommen.?
Stell den Alarm ab. Wer sich sicher glaubt, klagt und schreibt nicht weitere Bettelbriefe.
Es wird mir nochmals die Chance gegeben,den Betrag in Raten zu zahlen.
und Eier aus dem Konsum...
Es wird auch geschrieben,dass ichdie Gründe des Wiederspruches darlegen möchte.
Was haltet ihr davon.
Kompletter Blödsinn. Niemand muß einen Widerspruch begründen.
 
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Naja ich gehöre nun auch wieder zu den Betroffenen dieser Geschichte und bin gerade schockiert
Ein Inkasso Unternehmen mit dem Sitz in Ludwigshafen hat mir gleich 2 Zahlungsanforderungen der im Titel genannten Firma geschickt, wobei die Forderungen vom 23.01.2006 und 23.01.2005 sind (Summe der beide Forderungen ca. 365 Euro) . Ich kann mich zwar erinnern, dass diese Firma ein telefonisches Gespräch damals mit mir hatte, aber einen Vertrag habe ich nie abgeschlossen und eine Einzugsermächtigung nie erteilt und vor allem nie Leistungen bekommen!

Vor ca. 2 Jahren hatte ich solche Anschreiben auch mal gehabt, allerdings von einer anderen Firma, wobei ich denke dass damals nur eine Forderungen angesprochen wurde. Ich habe damals Widerspruch rausgeschickt und auf weitere Schreiben nicht reagiert und nach dem 3. Schreiben haben sie sich auch nciht mehr gemeldet.

Hat jemand ERfahrungen mit Widerspruch-Schreiben mit diesem Inkasso Unternhemen?
abgesehen davon dass es sich dabei um eine Abzocke handelt, ist die Forderung sowieso nicht verjährt?
 
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Wenn Du keinen Vertrag abgeschlossen hast,was willste denn da widerrufen ?
http://forum.computerbetrug.de/info...t-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html

Für Mahndrohmüll in Papierform gibts Mülltonnen

naja zumindest schriftlich diese beide Anforderungen ablehnen und Beweis für einen Vertragabschluss fordern! Außerdem kann ich mich nicht 100% mehr erinnern, bin mir aber recht sicher dass ich nix schriftliches unterschrieben habe!
 
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... wobei die Forderungen vom 23.01.2006 und 23.01.2005 sind (Summe der beide Forderungen ca. 365 Euro) ...


... abgesehen davon dass es sich dabei um eine Abzocke handelt, ist die Forderung sowieso nicht verjährt?

Bingo - Du hast Dir die Antwort schon selbst gegeben.
D.h. Wohlfühlgetränk holen, genießen und wie es so schön heißt "Den Herrgott einen guten Mann sein lassen"

Nur um den an Unmöglichkeit grenzenden Fall (den Fall von Affenhirn mal ausgenommen, aber das ist noch nicht abschließend geklärt) eines tatsächlich aufschlagenden MBs angesprochen zu haben - in diesem Fall kommentarlos widersprechen und das Teil ans Gericht zurück - feddisch!
 
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