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Wie sollen wir das verstehen ?die tatsache,dass mir hier keiner so richtig glauben kann,lässt allerdings nichts gutes erahnen
Klar. Die könnten auf einen Schlag Rechtssicherheit schaffen. Aber zum einen ist genau das nicht gewünscht und ein Mahnbescheid kostet ja auch erst mal den Antragsteller Geld. Und in der Branche will man Geld ja nicht verbrennen sondern horten. Verdienen wäre der falsche Begriff.mir wäre es liber ,wenn es tausende mahnbescheide gäbe.
so war es gemeint.
Was soll das? Niemand hat etwas von Lüge geschrieben.ich habe nur gesagt,dass es unfreundlich ist,jemanden eine Lüge zu unterstellen.
Dieses seltsame Inkassounternehmen hockt in Ludwigshafen (RLP). Vielleicht deshalb Mayen? Könnte schon sein, dass die mal einen "Versuchsballon" losließen.Selbst, wenn der Mahnbescheid echt war: dann ist mir nach wie vor nicht klar, wieso da das AG Mayen zuständig sein soll.
Hast Du den großen grauen Faltzettel und das lachsfarbene Formular zurückgeschickt? Eigentlich muß nur der lachsfarbene Widerspruch ausgefüllt zurüchgeschickt werden. Egal ist unschädlich.ich habe das ding doch ans gericht zurück geschickt.es war ein aufklappbarer zettel,wo vorne drauf stand,was die wollen und auf der zweiten seite konnte ich den wiederspruch eintragen.
Es gab halt schon mehr Nebelkerzen als echte Mahnbescheide. Bisher hört es sich aber von Dir stimmig an.die tatsache,dass mir hier keiner so richtig glauben kann,lässt allerdings nichts gutes erahnen.
Bisher hört es sich aber von Dir stimmig an.
Dafür gibt es keinerlei Richtwerte..falls etwas kommen sollte,wie lange dauert es dann ?
Was ist dem vorangegangen? Hast du geantwortet/reagiert und wenn, was und wie oft?Ich habe auch mal wieder Post von der Firma Probenfieber erhalten.
das erleichtert mich jetzt ein bisschen.falls etwas kommen sollte,wie lange dauert es dann ?
§ 697
Einleitung des Streitverfahrens.
(1) Die Geschäftsstelle des Gerichts, an das die Streitsache abgegeben wird, hat dem Antragsteller unverzüglich aufzugeben, seinen Anspruch binnen zwei Wochen in einer der Klageschrift entsprechenden Form zu begründen. § 270 Satz 2 gilt entsprechend.
Ich habe auch mal wieder Post von der Firma Probenfieber erhalten.
Dieses mal allerdings über ein gerichtliches Mahnverfahren.(gelber Umschlag)