Rechnung von Probenfieber

AW: Rechnung von Probenfieber

Wo ist für Dich jetzt das Problem den Mahnbescheid (Kopie) an die Forenleitung zu schicken?
Entweder per Mail oder Fax?
 
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ich habe das ding doch ans gericht zurück geschickt.es war ein aufklappbarer zettel,wo vorne drauf stand,was die wollen und auf der zweiten seite konnte ich den wiederspruch eintragen.

---------- Artikel hinzugefügt um 23:40:14 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 23:35:23 ----------

die tatsache,dass mir hier keiner so richtig glauben kann,lässt allerdings nichts gutes erahnen.
 
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Cool down, und wenns wieder was "amtliches" gibt helfen wir Dir schon ...
 
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das ganze bringt gerade auch nichts .ich kann nicht sbeweisen und wenn ja,dann sagt es mir wie !
Andernfalls schenkt ihr mir wohl erst glauben,wenn sich das gericht melden sollte .ich denke,dass ich nen gerichtlichen mahnbescheid von einem inkasso-brief unterscheiden kann.
falls noch etwas kommt,melde ich mich mit sofort geliefertem beweis.

Vielen Dank nochmals !!!
Gruß Christian

---------- Artikel hinzugefügt um 23:52:13 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 23:49:12 ----------

na das es warscheinlich nicht jeden tag vorkommt oder das zumindest nicht jeden tag jemand mit solch einem anliegen hier in forum schneit. mir wäre es liber ,wenn es tausende mahnbescheide gäbe.
so war es gemeint.
 
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Beweisen musst Du erst mal nichts. Wer einen Anspruch behauptet, muss zunächst für die Beweise sorgen.

mir wäre es liber ,wenn es tausende mahnbescheide gäbe.
so war es gemeint.
Klar. Die könnten auf einen Schlag Rechtssicherheit schaffen. Aber zum einen ist genau das nicht gewünscht und ein Mahnbescheid kostet ja auch erst mal den Antragsteller Geld. Und in der Branche will man Geld ja nicht verbrennen sondern horten. Verdienen wäre der falsche Begriff.
 
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Selbst, wenn der Mahnbescheid echt war: dann ist mir nach wie vor nicht klar, wieso da das AG Mayen zuständig sein soll.
 
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Selbst, wenn der Mahnbescheid echt war: dann ist mir nach wie vor nicht klar, wieso da das AG Mayen zuständig sein soll.
Dieses seltsame Inkassounternehmen hockt in Ludwigshafen (RLP). Vielleicht deshalb Mayen? Könnte schon sein, dass die mal einen "Versuchsballon" losließen.

NB: Die Verbraucherzentrale RLP ist direkt gegenüber; die müssten sich gegenseitig in die Fenster sehen können! :wink:

In der Ludwigstraße herrscht z.Zt. ein Leerstand von ca. 70 %. Da gibts günstig etwas zu mieten!
 
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Trotzdem ist das Inkassobüro nur Prozessbevollmächtigter. Zuständiges Mahngericht ist m.W. aber nicht das im Gerichtsbezirk des Prozessbevollmächtigten, sondern im Bezirk des Forderungsinhabers. Der muss ja beim MB genau bezeichnet werden.

Möglich ist natürlich, dass das AG Mayen die Zuständigkeit nicht richtig geprüft hat, oder dass die Forderung angeblich oder tatsächlich abgetreten wurde.
 
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ich habe das ding doch ans gericht zurück geschickt.es war ein aufklappbarer zettel,wo vorne drauf stand,was die wollen und auf der zweiten seite konnte ich den wiederspruch eintragen.
Hast Du den großen grauen Faltzettel und das lachsfarbene Formular zurückgeschickt? Eigentlich muß nur der lachsfarbene Widerspruch ausgefüllt zurüchgeschickt werden. Egal ist unschädlich.

Stand Probenfieber als Antragsteller (links unteres Viertel) oder gab es eine Mitteilung über eine Abtretung (rechts unteres Viertel)?

die tatsache,dass mir hier keiner so richtig glauben kann,lässt allerdings nichts gutes erahnen.
Es gab halt schon mehr Nebelkerzen als echte Mahnbescheide. Bisher hört es sich aber von Dir stimmig an.
 
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Wenn sich das Inkassobüro die Forderung hat abtreten lassen, dann haut es hin. Daher auch meine Fragen zu Antragsteller und "früherer Gläubiger".
 
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hallo ! Ich glaube es wurde abgetreten an valerio und schäfer.Ich kann es aber nicht mehr genau sagen.Ja,ich habe wohl den ganzen zettel zurückgeschickt.
Gruß Christian
 
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Nun gut. Wenn der Mahnbescheid echt ist, wurde ja hier trotzdem das Richtige getan: Widerspruch, und basta.

Dass da wirklich geklagt wird, ist nach Lage der Dinge nicht zu erwarten.

Und wenn, dann wären wir natürlich an der Klageschrift interessiert. Aber Du wärst da der allererste.

Möglich sind danach noch ein oder zwei Drohschreiben mit Aufforderung, den Widerspruch zurückzunehmen. Sollte man natürlich auf keinen Fall tun. Wenn sie was wollen, sollen sie klagen. Wenn sie nach widersprochenem Mahnbescheid immer noch außergerichtlich mit Drohschreiben rummeckern, würde das umso mehr zeigen, dass sie an einer gerichtlichen Klärung gar nicht interessiert sind.
 
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das erleichtert mich jetzt ein bisschen.falls etwas kommen sollte,wie lange dauert es dann ?

Das richtet sich nach der Zivilprozessordnung:
§ 697
Einleitung des Streitverfahrens.


(1) Die Geschäftsstelle des Gerichts, an das die Streitsache abgegeben wird, hat dem Antragsteller unverzüglich aufzugeben, seinen Anspruch binnen zwei Wochen in einer der Klageschrift entsprechenden Form zu begründen. § 270 Satz 2 gilt entsprechend.

Bleibt die Frage, wie lange die Abgabe an das zuständige Gericht dauert, allerdings erhältst Du darüber noch separat Nachricht und weißt damit, wann die 2-Wochen-Frist anläuft.
 
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Ich habe auch mal wieder Post von der Firma Probenfieber erhalten.
Dieses mal allerdings über ein gerichtliches Mahnverfahren.(gelber Umschlag)

Was ist dem MB vorangegangen? Hast du geantwortet/reagiert und wenn, was und wie oft?
Du hast bisher nichts zur Vorgeschichte geschrieben.

Der weitere Ablauf und Formalitäten sind verständlicherweise für dich von großem Interesse aber
ebenso interessiert uns alle warum es zu diesem uns bisher einzigen bekannten Fall gekommen ist.
 
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