Rechnung von DaoPay / In-telegence

Hatte vorhin ein Telefonat mit einem Fachanwalt, dessen Vertretung ich mir leider nicht leisten kann und der hatte mich auf die so genannte Morpheus-Entscheidung hingewiesen. Trifft zwar nicht ganz die Materie, da es sich nicht um Abmahnung bzw. filesharing handelt, jedoch geht es im Urteil um die Haftung von Eltern bezüglich ihrer minderjährigen Kindern.

Ich verlinke es hier mal juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&client=12&nr=63758&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf
 
Morpheus-Entscheidung ... Trifft zwar nicht ganz die Materie
...um genauer zu werden, es trifft deinen Fall gar nicht! Bei dir geht es um Mehrwertdienste, die über dein Telefon angewählt worden sind - über 0900er Nummern. Wer die Nummern gewählt hat, ist erst einmal egal, da der Anschlussinhaber sich pauschal, vertraglich zur Zahlung verpflichtet hat, wenn er zuvor nicht erfolgreich eine Sperrverfügung getroffen hat.

Aber schau mal hier: http://www.computerbetrug.de/hohe-rechnungen-durch-kostenlose-spiele
 
Die Rechnungen sind aus 2010.
Die Klage aus 2014
Drei volle Jahre wären 11/12/13
Wieso nur ploppt hier bei mir das Wort "Verjährung" auf?
Wann kam denn der erwähnte Mahnbescheid?
Da war doch auch mal was von Klage nach spätestens 6 Monaten
 
Hast Du rechtzeitig Einwendungen nach 45iTKG erhoben? sonst gibt es eine Beweislastumkehr und dann sieht es (zumindest bei 0900 Nummern) schlecht aus.
Es sei denn die Forderung ist verjährt. 2010 + Hemmung durch das Mahnverfahren + 1/2 Jahr seit letzter Prozesshandlung, könnte knapp werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast Du rechtzeitig Einwendungen nach 45iTKG erhoben? sonst gibt es eine Beweislastumkehr und dann sieht es (zumindest bei 0900 Nummern) schlecht aus.

Ich habe überhaupt nichts gemacht, als mir daopay nicht sagen konnte, welche angeblichen Mehrwertdienste ich überhaupt bezogen hätte.

Ich habe kommenden Freitag einen Termin beim Anwalt. Mal sehen was der sagt.
 
Verjährung beginnt 1.1.2011und läuft 3 Jahre. Die Uhr wird angehalten durch das Mahnverfahren, dieses zieht sich eine Zeit hin, wenn dann nix mehr passiert beginnt die Uhr nach 1/2 Jahr Stillstand weiterzulaufen. Letzte Prozesshandlung ist dann in der Regel die Mitteilung, dass Widerspruch eingelegt wurde.Ohne Akteneinsicht läßt sich die genaue Dauer der Hemmung daher nicht feststellen.
 
Ok, jetzt nochmal für Dummies zum Mitschreiben ...
Beginn VJ-Frist >>> 01.01.2011
Hemmung beginnt >>> 01.04.2011
Schuldner hat 14 Tage zum Widerspruch
und tut das auch, d.h. mit Geplänkel 4 Wochen.
Gläubiger reagiert nicht weiter
Letzte Handlung >>> 01.05.2011
Plus weitere 6 Monate Hemmung >>> 01.11.2011
Ab da läuft die Verjährung weiter
Normales Ende der Verjährung wäre >>> 01.01.2014
Ende jetzt >>> 01.07.2014


Wenn also die Klage erst im August eingereicht würde müßte mMn jetzt die Verjährung wieder greifen
 
Geplänkel 4 Wochen ist etwas knapp. Das AG Schleswig hatte z.B.vor gar nicht allzu langer Zeit einen Zustellungsrückstau für Mahnbescheide von fast 2 Jahren.
 
Geplänkel 4 Wochen ist etwas knapp. Das AG Schleswig hatte z.B.vor gar nicht allzu langer Zeit einen Zustellungsrückstau für Mahnbescheide von fast 2 Jahren.
Ach Du heilige Scheiße ...
Die kleinste bekannte juristische Zeiteinheit ist doch der Monat...

D.h. für den Beginn der Hemmung zählt der Antrag auf den MB - nur nochmal sicherheitshalber gefragt...
 
Hallo Zusammen,

eine Freundin hat ein kleines Problem mit oben besagtem "Unternehmen" und dessem eigenem Inkassobüro.

Am 17.8.15 erhielt sie von der IN-telegence Gmbh eine Mahnung - davor hat sie nie eine Rechnung oder dergleichen erhalten - mit der Forderung über 1,44€ plus nochmal ca. 5-6€ Mahngebühren.

Da sie damit nichts anzufangen wusste, hat sie (in ihrer Naivität) einfach nicht darauf reagiert. Ein Monat später, 07.09.15, dann Post vom Inkassobüro mit einer Forderung über 43,84€ - also inkl. Inkassogebühren etc. Dabei waren einige Anlagen, wie die Telekommunikationsleistung und der dazugehörigen Nummer. Im Anhang habe ich die wichtigsten Anlagen mal eingestellt - die Bilder sind von der Freundin mit dem Handy gemacht worden, bitte verzeiht die Qualität...

Wichtige Informationen:

Auf einer der Anlagen "Darlegungs- und Informationspflichten" ist der Forderungsgrund dargestellt. "Rechnung der Telefonica Germany GmbH" zu dem Buchungskonto Nr. 1946***.
Leistungszeitraum: 19.06.2015
Produkt und Dienstanbieter: Servicehotline 0900-1 DPD, Dienstanbieter: TeleForte Telekommunikations AG etc.

Nun ist sie aber nicht bei Telefonica Germany, sondern bei 1&1. Da hat sie dann auch angerufen und alle EVN angefordert, dabei wurde in keinem der genannten Zeiträume eine "Servicehotline" oder dergleichen angerufen und auch sonst ist nichts vermerkt. Die von 1&1 meinten, sie solle gar nichts unternehmen und müsste nicht darauf reagieren :eek:...

Ich habe der Freundin auch ein Schreiben an das Inkassebüro aufgesetzt, dass sie dann auch via Einschreiben und Fax versandt hat (Findet ihr auch im Anhang). Dabei habe ich um eine Überprüfung nach §45 TKG geforder etc...

Und heute kam dann die Reaktion vom Inkassobüro und ich weiß ehrlich gesagt nicht mehr weiter...
Die Bilder auch wieder im Anhang... Bin da jetzt ehrlich gesagt etwas überfordert und weiß nicht, wie ich bzw. die Freundin weiter handeln sollen bzw. ob letzten Endes die horrenden Inkassogebühren bezahlt werden müssen...

Achja, die Freundin sagt, sie hätte vor einiger Zeit mal bei DPD angerufen um einen neuen Liefertermin für ein Paket zu vereinbaren. Allerdings glaubt sie zumindest, dass es keine 0900 Nummer war. Gänzlich sicher ist sie sich jedoch nicht.

Wenn ihr noch weitere Angaben/Unterlagen/Infos benötigt um mir ausreichend zu helfen, wäre das natürlich kein Problem. Beim Widerspruch fehlt noch ein kleiner Teil, aber der ist nicht so wichtig (konnte nicht mehr Anhänge hochladen). Die Einzelverbindungsnachweise der letzten 3 Monate habe ich auch dem Widerspruch beigelegt. Darauf waren keine Serviceleistungen oder sonstige Zuzahlungen vermerkt.

Über ein paar Ratschläge/ Aufklärung, v.a. zu den neuen Unterlagen des Inkasso Büro's wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße,

TheCornInGrove
 

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Darauf waren keine Serviceleistungen oder sonstige Zuzahlungen vermerkt.

Relevant scheint ja nur der 19.06. zu sein. Hast Du für den Tag auch einen Einzelverbindungsnachweis von 1&1?
Ansonsten ist es das typische Vorgehen: Die bauen bei 1,44€ Hauptforderung mit aberwitzigen Mahngebühren eine Drohkulisse auf und verzetteln sich dann. Wenn die Forderung nie auf der 1&1-Rechnung aufgetaucht ist und die gleich anfangen zu mahnen, ist das deren Problem. Ob die es wirklich fertig bringen, für 1,44€ einen Mahnbescheid zu beantragen? Bei dem Betrag würde ich kurz und knapp der Forderung widersprechen und würde mir gar nicht mehr die Mühe machen, denen ihre Arbeit mit ellenlangen Schreiben und Belegen zu erklären.

Vorlegen kann man die Belege immer noch, wenn die meinen Klagen zu müssen und die Klage tatsächlich begründen.
Ach ja: Der Prüfbericht ist ziemlich sicher keiner -viele Telekommunikationsanbieter sind da richtig kreativ. Gewissheit erhältst Du von der Bundesnetzagentur.

Die Vorgehensweise hast Du in Deinem Widerspruch schon richtig skizziert, denke ich.
 
Hi haudraufundschluss ;)

Danke für Deine Antwort! Ja selbstverständlich hat sie da einen EVN von dem Tag. Und da taucht eben keine 0900er Nummer auf. Den EVN von besagtem Monat habe ich denen auch zugeschickt. Jetzt habe ich nur gelesen, dass 1&1 Sonderleistungen zT in einer anderen Rechnung behandelt? Stimmt das? Als die Freunding bei 1&1 anrief und den Fall auch geschildert hat, haben die jedenfalls so getan als wüssten die von nix...

Vielleicht eine Masche von 1&1?

In dem Widerspruch habe ich der Forderung ja schon widersprochen.

Vor Gericht möchte meine Freundin allerdings ungern, da sie keine Rechtsschutzversicherung hat und man weiß ja letzten Endes nie, wie das Gericht entscheidet bzw. der Richter tickt...

Zahlen möchte ich den Spaß allerdings auch nicht. Wobei die 1,44 jetzt nicht das Problem wären, sondern die verhältnismäßig total überdimensionierten Inkassokosten...

Morgen soll sie nochmal bei 1&1 anrufen und fragen, ob es da einen gesonderten EVN für "Sonderleistungen" gibt.

Wenn ja, dann müssen wir evtl echt zahlen, ist ja zum Glück nicht sooo viel. Aber trotzdem... Ärgerlich alle mal.

Wenn es keinen gesonderten EVN gibt, wird auch keine Zahlung erfolgen. Denn dann hat der Anruf schlichtweg nicht statt gefunden.

Wegen dem Prüfbericht: Kann ich da auch einen der BNA fordern? Also darauf bestehen? Oder muss ich mich dann selbst an die BNA wenden?

Vielen Dank nochmal!

Grüße
 
Es ist bei 1&1 durchaus möglich, eine gesonderte Rechnung über Drittanbieter-Entgelte zu erhalten. Das hatte ich auch mal. Die werden dann aber auch automatisch per Lastschrift eingezogen und der Teilnehmer muss sich nicht selbst drum kümmern.

Bereits in den Schreiben von IN-telegence gibt es ohnehin so einige Ungereimtheiten:
Die mahnen am 17.08. und stellen auf eine Rechnung der Telefonica ab.
Am 7.09. schreiben die dann, dass eine Mahnung ihrer Mandantin vom 17.08. existiert, obwohl sie da in eigenem Namen gemahnt haben.

Google sagt, dass Du bzw. Deine Freundin mit dem Problem nicht alleine ist. Augenscheinlich schafft es IN-telegence des Öfteren, da Chaos zu verursachen.

Es bliebe noch eine Variante: Begleichen der Hauptforderung von 1,44€ unter Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Sollte IN-telegence dann auf die Idee kommen, sich um die Mahngebühren zu streiten, müssten die auch den Nachweis erbringen, dass die Hauptforderung ordentlich in Rechnung gestellt wurde. Bisher behaupten die ja nur, Deine Freundin hätte eine Rechnung der Telefonica erhalten. Wäre sicher lustig zu sehen, wie sie dann den Datenschutz behandeln.

Prüfbericht: Der kommt nicht von der Bundesnetzagentur, aber die sollte dem Gesetzestext nach geeignete Verfahren veröffentlichen. Dazu scheint es bis heute wohl nicht gekommen zu sein, aber es scheint dort eine Arbeitsgruppe Entgelte zu geben, die dafür zuständig wäre:
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/...men_Institutionen/Technik/ATRT/atrt-node.html

Mein Gedanke in diesem Zusammenhang war, bei der BNetzA mal mit dem Wisch der IN-telegence anzufragen, ob der zumindest formal genügt.

Damit hast Du dann drei Varianten:
Entweder aussitzen und schauen, wie IN-telegence weiter reagiert.
Oder die Hauptforderung zahlen und schauen, wie IN-telegence sich im Bezug auf die Mahngebühren verhält.
Oder um des lieben Friedens Willen alles bezahlen.

Wenn der Einzelverbindungsnachweis für den 19.06 keine entsprechende Rufnummer auflistet, wäre ich wahrscheinlich noch für die 1,44€ zu geizig.
 
Hier ist noch einmal der threadersteller: Ich hatte ganz vergessen, das Urteil des AG Biberach zu posten, werde dies aber die Tage nachholen.

Vorweg: Die Klage von In-Telegence GmbH wird abgewiesen. Die Klägerin (In-Telegence GmbH) hat die Kosten des Rechtstreits zu zahlen.
 
Hier das versprochene Urteil gegen In-Telegence
 

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