Hallo,
es wurde ein paar Postings weiter oben schon gemeldet, aber bei der Freundin, für die ich mich bei O2 gemeldet habe, flatterte letzten Donnerstag ein Schreiben ein, wonach sich O2 für den Ärger entschuldigt, der über wapme entstanden ist. Die Freundin, die bereits den O2-Betrag minus wapme gezahlt hatte, solle den Rest auch zahlen und erhielte im nächsten Monat eine Gutschrift in derselben Höhe (hier: 54,00€ ).
Das Schreiben, das wir zuvor an O2 geschickt haben, füge ich hier mal ein.
Also, gar nicht mir wapme oder irgendwelchen Seitenbetreibern rumärgern sondern gleich an den Provider.
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Unsere Mandantin hat im August diesen Jahres zahlreiche sog. Premium-SMS des mo-bilen Bezahlsystems „shortpay“, welches von der wapme Systems AG betrieben wird, erhalten, die für ein angeblich abgeschlossenes Abonnement für „
[edit] “ ent-standen sein sollen. Auf Ihrer Rechnung vom 30.08.2005 (Rechnungsnr. XXXXXX) wurden unserer Mandantin € 54,00 für angebliche Dienste von „shortpay“ in Rech-nung gestellt. Unsere Mandantin hat mit einer Ihrer Mitarbeiterinnen am Telefon verein-bart, daß der Rechnungsbetrag abzgl. der unberechtigten Posten für „shortpay“ gezahlt wird und wir Ihnen den bisherigen Schriftverkehr in dieser Sache zur Kenntnis übersen-den (vgl. Anlage).
Der aktuellen Berichterstattung in den Medien entnehmen wir, daß Ihr Unternehmen hinsichtlich der offensichtlichen Machenschaften von derartigen „Premium-SMS“- und Mobile-Billing-Betreibern bereits sensibilisiert ist und auch das Bundesministerium für Verbraucher-schutz diesbzüglich an Sie und andere Mobilfunkbetreiber herangetreten ist.
Wir möchten klarstellen, daß unsere Mandantin die angeblichen Forderungen für Lei-stungen der wapme Systems AG für „shortpay“ auch künftig nicht entrichten wird. Unse-re Mandantin hat keine Dienste dieses Unternehmens in Anspruch genommen.
Aber selbst wenn man unterstellte, daß unsere Mandantin sich auf der eingangs ge-nannten Seite angemeldet hätte, wäre kein wirksamer Vertrag (und damit ein Vergü-tungsanspruch) zustande gekommen, da die Seiten nach hiesiger Überprüfung wegen versteckter und irreführender Preisangaben ganz offensichtlich gegen die Preisanga-benverordnung (PAngV) verstoßen und die geforderte Vergütung i. Ü. sittenwidrig ist.
Wir gehen davon aus, daß Ihr Unternehmen angesichts der Begleichung der übrigen Rechnungssumme keine Schritte im Sinne einer Telefonsperre o.ä. gegen unsere Man-dantin einleiten wird, um diese auf diesem Wege zu einer Zahlung der „shortpay“-Beträge zu veranlassen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, daß unsere Mandantin andernfalls ohne weiteres zu einer fristlosen Kündigung wegen unzulässiger Leistungs-verweigerung berechtigt wäre. Die daraufhin entstehenden Kosten z.B. für eine Ersatz-Prepaidkarte wären von Ihnen zu ersetzen.
Angesichts des bislang gezeigten Verständnisses Ihres Unternehmens gehen wir davon aus, daß derartige Schritte Ihrerseits nicht beabsichtigt sind.
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Vielleicht hilft´s jemand.
Der Hinweis auf den Verstoß gegen die PAngV ist m.E. das schlagende Argument.
kommerzieller Link gelöscht siehe NUB
http://forum.computerbetrug.de/rules.php#13
modaction
gb