Probleme mit "mob*.sho*rtpa*y" -- Hilfe gesucht !!

tuxedo schrieb:
Es ist eigentlich unverständlich, wieso besagte Geschäftsleute der Meinung sind, die Gesetze würden nicht für sie gelten...
Genau das. Nun gelten die Gesetze natürlich für alle. Insofern wundere ich mich, dass gelegentlich so getan wird, als wäre gegen diese Abzocke kein Kraut gewachsen. Da ist m. E. auch nichts zu regulieren; es genügt die bestehenden Gesetze anzuwenden bzw. deren Einhaltung zu erzwingen. Wenn es sein muss eben per Gericht. Die Sprache werden die einschlägigen Anbieter ja gewiß verstehen. So etwas kostet ja schließlich.

Ich verstehe aber auch den Wettbewerb nur bedingt. Dem, der mit viel Aufwand ein Payment-System unter Einschluß der Mobiltelefonie entwickelt, droht doch, dass er fast keinen Cent von seinem Investment wieder sieht, weil zwielichtige Gestalten den Ruf solcher Verfahren völlig ruinieren. Damit kann man die Vorstellung, man würde dem Markt von Kunden- und Kreditkarten ein paar Anteile abjagen können, vermutlich ziemlich bald begraben.

M. Boettcher
 
mal eine gute Nachricht!

Hallo Jungs und Mädls,

heute um 12.00 Uhr kam ganz plötzlich und unerwartet eine SMS auf dem gepsrerrten Telefon meiner Tochter an: >Guten Tag! Wir haben Ihren Anschluss wieder entsperrt und wünschen Ihnen weiterhin viel Freude beim telefonieren! Ihr o2 Team.< Aaaahja, interessant, was so ein Brief der Verbraucherzentrale alles bewirken kann. Kaum kommt der Brief an, wird der Anschluss entsperrt - find ich super! Traurig finde ich nur, dass wir von o2 so mies behandelt wurden und erst mit Hilfe der Verbraucherzentrale zu unserem Recht gekommen sind! Eigendlich sehr schade. Außerdem bin ich auf die nächste Tel.Re. gespannt, ob uns da wohl die Sperrung und Entsperrung in Rechnung gestellt werden??? Das wäre ja wohl mehr als dreist. Auch bin ich gespannt auf eine etwaige Entschuldigung von o2, immerhin war das Handy jetzt 3 Wochen nicht nützbar!!! Auf alle Fälle muss sich nun dieser Mehrwertdienstanbieter direkt an uns bzw. an unsere Tochter wenden und seine ca. 600,- EUR einfordern! Na da bin ich ja erst recht gespannt, ob und was da so kommt!!! Ich warte!

Bis dann, liebe Grüße von Eurer, heute föhlichen,
Elvira :D
 
Re: mal eine gute Nachricht!

Elvira schrieb:
Außerdem bin ich auf die nächste Tel.Re. gespannt, ob uns da wohl die Sperrung und Entsperrung in Rechnung gestellt werden?
Alles Gute auch von mir! Und berichte bitte weiter, wie das O² handhabt. Die Sperre und auch die daraufhin folgende Entsperrung dürfte eigentlich nichts kosten, da Dein Mann (oder Du) die ja nicht beauftragt hatte.
 
Tja, so schnell kann´s gehen. Kaum haben Netzbetreiber reagiert und den Herren S...... aus Büttel... den shortpay-hahn zugedreht, haben die einen neuen Dienstleister :evil:

Allerdings muß man ehrlicherweise zugeben, dass hier klare Angaben zu Preisen AGB´s und Impressunm vorhanden sind.

Klickt mal auf "Landkarte, oder Hausaufgaben.xx" und wundert Euch :roll:

Es geht also doch. Bleibt nur die Frage, wie das Angebot zu werten ist. Ich werde es mir auf jeden Fall verkneifen, auf deren Seite irgendwas einzugeben. :lol:
 
stieglitz schrieb:
Die sind doch nicht etwa bescheiden geworden?
Bestimmt nicht, die Tücke liegt im Detail:
Afendis schrieb:
Um die Mitgliedschaft zu vereinfachen, erneuert sich der Zugang automatisch. Natürlich können Sie die Mitgliedschaft jederzeit per Email kündigen. Dieser Zugang erweitert sich nach Ablauf zum 365-Tages-Zugang zum Preis von 96.00 EUR brutto.
Wer nicht innerhalb der ersten drei Tage per E-Mail kündigt, bekommt große Augen bei seinem nächsten Kontoauszug!
 
bin kein großer fan von diesen abzock.

steht aber einigermaßen deutlich da! und nicht erst wie bei fast allen anderen lastschrift erotik angeboten unterm dem button zustimmen --> ganz weit unten!!! oder oft sogar nur in den agb´s

glaube das werden sie aber nicht lange betreiben ! weil sie nur wenig verdienen werden.
 
Wie die Vergangenheit zeigt werden die Angebote ständig "angepaßt", wer garantiert, dass
ein Angebot zu 99 Cent nicht zu 9,99E in Rechnung gestellt wird?

Solange es im Hinblick auf Verbrauchersicherheit keine Regulierung gibt, kann man das ganze
Handypay in die Tonne treten

cp
 
Hier kann man wenigstens mindestens 3 monate lang einfach ohne angabe von gründen kündigen! wenn man sich im recht fühlt und muß sich mit keinen möchtegern telecom inkassos herumschlagen die mit anschlusssperen etc. drohen!
 
Heise Online berichtet zu den Mehrwertdiensten

Sers,

heute ist in Heise online ein Artikel dazu drin.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/64008
Speziell zu O² steht auch eine Zeile. Das hat mich gefreut, da wir mit dem Verein jetzt auch im Clinch liegen.

Übrigens, um alle Abos zu stoppen, hat bei uns die Eingabe: stop all
als einzigstes geholfen. Nach einer Auskunft am Telefon von WAPME Hotline sollten wir zuerst an die tägliche SMS antworten mit: status
Daraufhin sollten wir die Nummer des Abos nehmen, die als Antwort auf unsere SMS kam und diese mit: stop NUMMER
zurückschicken.

Hat nicht funktioniert, daher: stop all
 
mehr kurioses zu wapme bei heise

Ganz interessant fand ich das vom 21.01.03: Anbieterverband gegen SMS-Abzocke gegründet
http://www.heise.de/newsticker/meldung/33836

Darin steht zum Beispiel:
Weil Premium-SMS-Dienste zunehmend auch betrügerisch genutzt werden, haben einige deutsche SMS-Firmen nun einen Verband gegründet, der ein Gütesiegel herausbringen und gegen "schwarze Schafe" vorgehen soll. Mitglieder der am 14. Januar gegründeten Interessengemeinschaft mobile messaging Enabler (mobileME) sind bisher die Firmen Brodos, Brunet, Materna, Minick, Mobileway Germany, net mobile, Netsize und Wapme. (Auszug heise online 23.01.03)

Find ich cool, erst einen Interessengemeinschaft gegen Abzocke zu gründen und dann ......

@Elvira: Würde gerne erfahren wenn sich O² in irgendeiner Form bei dir meldet. Das gabze Sperren usw. steht uns wahrscheinlich noch bevor. Können wir uns auf irgendetwas von deinen Schreiben beziehen, oder vielleicht auf das Schreiben vom Verbraucherschutz? Wenn ja, wäre nett wenn du mir einen Anhaltspunkt geben könntest (welcher Verbraucherschutz z.B.).

Ciao Berni
 
Das gabs bei Dialern auch. Und das gibt es in ganz Europa so...
Die Politik nahm viel zu oft deren Sprüche dankbar auf. So auch bei sms...

Ich zitiere hier mal aus der Antwort der Bundesregierung auf eine große Anfrage der CDU/CSU... (hier nur ein Auszug, der hauptsächlich Kinder und Jugendliche betrifft)

Um die Transparenz bei der Nutzung von Premium-SMS zu verbessern, sieht der TKV-E folgende Regelungen vor:
l besondere Informationspflichten des Anbieters und Bestätigung des Kunden vor Abschluss von Abonnementverträgen (so genannte Handshake-SMS)
l jederzeitiges Kündigungsrecht von Abonnementverträgen
l Warn-SMS bei Überschreiten eines monatlichen Höchstbetrages.
Weitergehende Regelungen sind im Rahmen der Erörterungen der Entwürfe der TKV und TNV zu diskutieren. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die im Zivilrecht bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Minderjährigen bei Premium-SMS-Diensten wie auch bei der sonstigen Handy-Nutzung Minderjähriger ausreichend sind.
Auf die Nutzung von Mobiltelefonen und damit auch die Inanspruchnahme von SMS-Diensten von Jugendlichen finden dieselben Regeln Anwendung, die seit jeher für jegliche rechtsgeschäftliche Tätigkeit von Minderjährigen gelten. Nach den Regelungen zur Geschäftsfähigkeit im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kann ein Jugendlicher grundsätzlich nicht allein wirksame Verträge schließen, die für ihn rechtliche Verpflichtungen mit sich bringen. Für solche Verträge benötigt er nach §§ 107, 108 BGB die vorherige Einwilligung oder die nachträgliche Genehmigung der Eltern als der gesetzlichen Vertreter. Hierdurch wird der Minderjährige vor dem Eingehen von Geschäften geschützt, deren rechtliche und finanzielle Folgen er nicht überblickt. Die erforderliche Einwilligung der Eltern kann dabei auch konkludent in der Überlassung von Taschengeld liegen; in diesem Fall gilt nach § 110 BGB der von dem Minderjährigen geschlossene Vertrag als von Anfang an wirksam, wenn er mit Mitteln bewirkt wird, die der Jugendliche zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen erhalten hat. Dies kann auch stillschweigend erfolgen, etwa dadurch, dass die Eltern die Verwendung des Handys und die Bestreitung der hierdurch auflaufenden Kosten durch das zur Verfügung stehende Taschengeld dulden.
Die Regelungen zur beschränkten Geschäftsfähigkeit Minderjähriger betreffen zum einen den Mobilfunkvertrag selbst. So schließen die Mobilfunkanbieter – schon zu ihrem eigenen Schutz – regelmäßig in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Vertragsschluss über einen Laufzeitvertrag mit Minderjährigen ohne Einschaltung eines Erziehungsberechtigten aus. Daneben unterliegt auch die Nutzung kostenpflichtiger Zusatzdienste, wie der genannten Premium-
SMS-Dienste, mit dem Mobiltelefon den genannten Grundsätzen. Beim Abruf des SMS-Dienstes durch einen Minderjährigen kommt ein Vertragsschluss zustande, dessen Wirksamkeit von der Zustimmung der Eltern abhängig ist. Ob in der Überlassung von Taschengeld eine solche konkludente Einwilligung liegt, hängt davon ab, ob die Eltern die Verwendung des Taschengeldes zur Bezahlung der teuren SMS-Dienste billigen oder zumindest stillschweigend dulden. Dies richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung zwischen Eltern und Minderjährigen im Einzelfall. Soweit die durch die Handy-Benutzung verursachten Kosten nicht mehr durch denWillen der Eltern abgedeckt sind, entsteht für den Minderjährigen keine Zahlungsverpflichtung.
Die Eltern haben es damit in der Hand, durch ihre Vorgaben und Zweckbestimmung den Minderjährigen vor dem Auflaufen finanzieller Verpflichtungen durch die Inanspruchnahme von Premium-SMS-Diensten zu schützen. Der erforderliche Schutz des Minderjährigen ist somit durch die geltende Rechtslage gewährleistet; weitere spezialgesetzliche oder technische Maßnahmen sind nicht erforderlich. Dies schließt indessen nicht aus, durch Maßnahmen der öffentlichen Bewusstseinsbildung bei Eltern und Minderjährigen stärker die Aufmerksamkeit auf die Kostenlast derartiger Dienste und die rechtlichen Möglichkeiten, die Eltern zur Verfügung stehen, zu lenken.

überhaupt ist die Bundestagsdrucksache 15/4092 recht lesenswert.
link zur CDU/CSU-Anfrage/Antwort (pdf, 24 Seiten)

Naja, es sei in diesem Zusammenhang auch daran erinnert, wer die Verantwortung trägt dafür, dass weitergehende Verbraucherschutzaspekte in Neuregelungen von Gesetzen noch nicht umgesetzt werden konnten...

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=11655
--> http://www.heise.de/newsticker/meldung/63642

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte Ende vergangener Woche die unionsgeführten Bundesländer noch aufgerufen, die vom Bundestag beschlossenen Maßnahmen für einen besseren Verbraucherschutz bei Telefondiensten nicht im Vermittlungsausschuss scheitern zu lassen. "Intransparente und überteuerte Angebote, die zur Verschuldung Jugendlicher beitragen, verdienen keine Schonung", argumentierte Vorstandsmitglied Edda Müller. Vor allem bei versteckten SMS-Abos gebe es Probleme. Die dubiosen Praktiken von SMS-Premium-Diensten und 0190er-Betreibern hätten zu einer "Flut von Beschwerden" bei den Verbraucherzentralen geführt. Müller warf CDU/CSU und FDP vor, beim Verbraucherschutz in der Telekommunikation vorrangig auf die "selbstregulierenden Kräfte des Marktes" zu setzen. Diese hätten aber etwa im Bereich Dialer versagt. Auch das grüne Verbraucherschutzministerium hatte sich in den vergangenen zwei Wochen noch einmal für einen Kompromiss bei dem Gesetzesentwurf stark gemacht.

Sind vielleicht mal wieder Wahlen?
 
Ich habe meine Rechnung abzgl. dem spaßigen Mehrwertdienst (198 EUR) bezahlt und dennoch wurde mein Handy nicht gesperrt!!
Bei einem Anruf hat mir O2 bestätigt, dass dies auch nicht geschehen wird wenn ich der Forderung schriftlich widersprochen habe und das Abo gekündigt ist!!
 
Na wenn du bezahlst ist doch gut. Ich sag mal danke. Denn von den 198 sind bei mir 100 Euro in der dicken Geldbörse gerutscht :P
 
BerniB schrieb:
.... wäre nett wenn du mir einen Anhaltspunkt geben könntest (welcher Verbraucherschutz z.B.)
München, Mozartstr.

Anonymous schrieb:
Na wenn du bezahlst ist doch gut. Ich sag mal danke.
Na, Du Angeber - biste in Schampuslaune? Lies´ nochmal richtig:
reingefallenhoch10 schrieb:
Ich habe meine Rechnung abzgl. dem spaßigen Mehrwertdienst (198 EUR) bezahlt ...
 
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