Probleme mit "mob*.sho*rtpa*y" -- Hilfe gesucht !!

Re: Mobile Shortpay Talkline

Biene schrieb:
...indem Sie erwähnen das Sie alle Daten nochmals der Richtigkeit überprüft haben, jedoch keine Abweichung feststellen konnten
Talkline (TL) kann allenfalls prüfen, ob die Rechnung in ihrem Haus richtig verbucht wurde und ob der Datenfluss für die SMS richtig funktioniert hatte, um diese Rechnung auszulösen. Wie der Vertrag zu Stande kam, kann TL nicht prüfen.
Das Problem, dass sich hier stellt ist jenes, dass TL lediglich ein "Zwischenhändler" ist. Die Chause lief über den Netzbetreiber (D1, D2 oder E-Plus) und die haben von TL bereits das Geld und nun will es TL von Dir haben.
 
Re: Mobile Shortpay Talkline

Hallo Marco,

woher weißt du das Talkline kein Recht dazu hat die Forderungen ohne schriflichen Vertrag einzuziehen? Hast du das über einen Rechtsanwalt prüfen lassen, wenn ja dann mach ich das auch?

Bine
 
Re: Mobile Shortpay Talkline

Stimmt Reducal, das ist das Problem, ich möchte das Wapme bzw. der Internetbetreiber von der Seite auf der ich war, mir eine Mahnung bzw. auf mich dirkekt zukommt und sich beschwert, jedoch da die das Geld ja bereits von TL haben wird mir voraussichtlich TL eine Mahnung schreiben das ich jedoch vermeiden möchte, denn ich möchte natürlich keine weiteren Kosten zahlen.

Gruß
Bine
 
Re: Mobile Shortpay Talkline

Gast B schrieb:
...das ich jedoch vermeiden möchte...
Diesen Ablauf kannst Du in diesem Stadium jedoch nicht beeinflussen, da auch TL und die anderen Beteiligten der Abrechungskette vertraglich an miteinander verbunden sind. TL hat die "Anbietervergütung" schon ausgeschüttet (zumindest wenn der Fall schon länger als zwei Wochen alt ist) und die anderen haben sich den Kuchen anteilmäßig aufgeteilt, so dass sogar der ursprüngliche Inhalteanbieter seine Vergütung bereits hat. Jetzt liegt es an TL, sich am Endkunden schadlos zu halten - das war bei den Dialern genau so und TL ist mit einen Forderungen regelmäßig vor Gericht leer ausgegangen.
 
Re: Mobile Shortpay Talkline

Reducal schrieb:
Jetzt liegt es an TL, sich am Endkunden schadlos zu halten - das war bei den Dialern genau so und TL ist mit einen Forderungen regelmäßig vor Gericht leer ausgegangen.

Das heißt das TL solange mich mahnt bis ich zahle. Und wenn ich dann doch nicht zahle, kann mir dann ein Rechtsanwalt weiterhelfen? TL hat ja keinen Fehler in der Verrechnung gemacht, das waren schließlich nur die von der S. Gbh denen die Internetseite gehört und von denen sehe sicher kein Geld mehr.

Gruß
Sabine
 
..wieso nicht? Wenn sich nun heraus stellt, dass das Zahlungssystem nun doch nicht kundenorientiert und somit irrelevant eingesetzt worden ist, dann kann Dir ein Anwalt sicher weiter helfen. Das ist eh hier die beste Art weiter vorzugehen - Du willst doch bestimmt nicht, dass TL Deinen Handyanschluss sperrt.
Der Inhalteanbieter hat allerdings nur einen Teil der Vergütung erhalten. Den Rest fressen Mwst und die Anbieterkette auf - es wird schwer sein, alles bei dem Letztverantwortlichen zurück holen zu wollen. Wie das gehen könnte, entzieht sich meiner Kenntnis.
 
Reducal schrieb:
Den Rest fressen Mwst und die Anbieterkette auf

Das hat mich auch gewundert auf meiner Rechnung lautet es so:

XXX Euro >> Telefonkosten
+ XXX Euro >> Mehrwertsteuer
= XXX Euro >> Rechnungssumme
+ 59,88 Euor >> Mobile Payment
= XXX Euro >> zu zahlender Betrag

da sieht man das die Kosten für Mobile Payment MWST frei sind, ist das üblich?

Danke für die super Tipps!!!
 
Wichtige Schritte zur Schadensbegrenzung

Hallo

Falls jemand eine Rechnung mit nicht rechtmäßigen Vorderungen bekommt sollte nach Aussagen eines Polizeibeamten folgendes sofort tun:

1. Der Rechnung schriftlich wiedersprechen und den Brief per Einschreiben schicken,

2. Einzugsermächtigung falls gegeben sofort stoppen und nur gerechtfertigte Beträge überweisen,

3. Bei der nächsten Polizeidienststelle den Vorfall melden.

Wer Rechtschutzversichert ist hat da sowieso kaum Probleme, der kann sich wehren.

_________________
 
Zu 3.) ....."melden" heißt anzeigen, unter Vorlage von Beweismaterial. Dazu gehört in diesen Fällen auch der Computer, damit gerichtsverwertbar die abobegründende Internetsession nachvollzogen werden kann. ;)
 
dvill schrieb:
Auch hier ein Artikel dazu, der allerdings mit der notwendigen kritischen Distanz gelesen werden muss:

[Wir wahren die notwendige kritische Distanz zu einer Seite, die durch gefährdende Werbung im Sinne dieses Forums kommerziell ist. Link entfernt. (bh)]

Zwei Auschnitte daraus, die dies untermauern sollen:

Beispielsweise aus Österreich seien überhaupt keine entsprechenden Probleme bekannt, so Global Netcom.

Dies ist ein typisches Nicht-Argument. Denn in Österreich begann diese Form des Handypayments erst um den 11./12. September herum und wurde zur selben Zeit eingestellt wie in Deutschland. In Österreich mussten auch 10 Euro pro Woche bezahlt werden, somit sind naturgemäß die Reaktionszeiten länger. Die Handyrechnungen stehen auch noch aus.

Stornos gäbe es in der breiten Masse der Nutzer kaum, was ein Indiz dafür sei, dass das Abrechnungsmodell als solches durchaus funktioniert.

Wie wäre denn überhaupt so ein Storno möglich gewesen??
"Storno" ist ja nicht gleich "Abo beenden".

Gruß
Wembley
 
dvill schrieb:
In diesem Golem-Artikel wird GN u.a. so zitiert:
Im Zuge der Beratungen wäre auch eine Änderung der Abrechnungsmodelle denkbar, so dass Abo-Gebühren künftig frühestens im Wochentakt abgebucht werden und tägliche Abos nicht mehr möglich wären.
Fraglich nur, ob das denn ein Fortschritt im Sinne des Verbraucherschutzes wäre. Das hinge besonders von den verlangten Summen ab.
Ein Wochen-Abo für (sagen wir z.B.) 70 € dürfte genauso schnell zu schlechter Presse führen wie Tages-Abos für 9,99 €.
 
Hoffnung!!!

Hey Leute,

ich hatte an meinen Mobilfunkanbieter o2 169,65 € wegen shortpay zu zahlen. Ich hatte allerdings auch wiedersprochen und hatte dann aber Angst, dass sie mein Handy sperren und bezahlte somit das Gelt und wollte mich dann lieber selbst mit wapme rumärgern, was allerdings ein Fehler war, da niemand von denen auf mails oder Telefonanrufe reagiert. Typisch! Hatte das Geld schon abgeschrieben, doch heute kam ein Brief von o2:

Sie schreiben (in Kurzform), dass die Abrechnungen von shortpay nicht den Anforderungen von o2 an die Preisinformationen genügen. Hierüber war o2 nicht informiert und hat die Abrechnung derartiger Dienste gesperrt.

Zu guter Letzt will o2 mir den abgebuchten Betrag als Gesprächsguthaben wieder gutbuchen!

ENDLICH MAL EINE GUTE NACHICHT!!! :)

Ich hoffe, dass sich bei euch auch etwas tun wird,
viele Grüße

Franzi
 
Re: Hoffnung!!!

Gast schrieb:
Ich hoffe, dass sich bei euch auch etwas tun wird,

Ja danke das hoffe ich auch, aber in solch einer Angelegenheit ist TL ein sehr schlechter Anbieter und in keinster Weise Kundenfreundlich, ich habe schon sehr viel Ärgen mit denen gehabt. Aber naja vielleicht wirds dieses mal anders.

Gruß
Bine
 
Wapme hat in der Zwischenzeit sein Zahlungssystem vom TüV prüfen lassen.

Dabei kam raus, dass es nicht möglich ist auf einer Mobilfunknummer Buchungen durchführen zu lassen, ohne dass der Nutzer selbst durch die Eingabe einer PIN aktiv wurde. Somit ist für mich da kein grosser Unterschied zu jedem anderen Vertrag / Abo einer Zeitschrift.

Lesen muss man halt immer, oder? Allerdings fehlt mir oft der Hinweis auf die einfache Kündigung per SMS. Ich habe gelesen, dass man mit einem einfachen Stopall an die Kurzwahlnummer alle Abos auf der Nummer beendet. Hat das einer irgendwo auf den Seiten von GN gesehen?

Im übrigen finde ich die aktuellen Zahlungsmethoden u.a. auf www.[...].de viel krasser. Für 3 Tag 1 € und dann vollautomatisch 96 € für 180 Tage. Da ist dann nix mehr mit täglich kündigen, sondern da ist das Geld dann einfach weg. Man kann zwar das Geld zurückbuchen lassen, aber erstmal ist aus meiner Sicht ein Vertrag zustande gekommen. Auch da hilft nur Lesen und Denken.

[Kommerziellen Link entfernt. (bh)]
 
Anonymous schrieb:
Wapme hat in der Zwischenzeit sein Zahlungssystem vom TüV prüfen lassen.

Da hätt ich gerne erst mal eine Quellenangabe, wo man diese Aussage prüfen kann.

Anonymous schrieb:
Dabei kam raus, dass es nicht möglich ist auf einer Mobilfunknummer Buchungen durchführen zu lassen, ohne dass der Nutzer selbst durch die Eingabe einer PIN aktiv wurde. Somit ist für mich da kein grosser Unterschied zu jedem anderen Vertrag / Abo einer Zeitschrift.

Sorry, beim Abo einer Zeitschrift weiß man im Vorfeld immer, dass es sich um ein Abo handelt. Man weiß welche Kosten entstehen, wer der Vertragspartner ist, etc.

Wenn man einen Content im Internet abrufen möchte, ist das keineswegs so normal. Dort ruft man einen Inhalt ab, und muss im Vorfeld sämtliche verstekcte und verwinkelte AGB-Kurven gelesen haben, um ünerhaupt einen Hinweis darauf zu kriegen, dass das Angenbot, so wie es sich auf der Seite darstellt, nicht dem entspricht was man abschließt. Nach wie vor wird bersucht zu verschleiern, dass der dargebotene Inhalt kostenpflichtig ist, bzw. dass der Inhalt ein Abo nach sich zieht, dass sich kostenmäßig gewaschen hat. Obwohl der dargebotene Inhalt in genau der gleichen oder besseren Qualität anderen Orts völlig kostenlos erhältlich ist.

Solange die Contentanbieter nicht eine klare Kostenstruktur zum käuflichen Inhalt präsentieren, gleichgültig welches Zahlungssystem sie einsetzen, sind Vergleiche mit Zeitschriften-Abos, Supermärkten oder sonstigen Offline-Verträgen oder Offline-Einkaufsmöglichkeiten vollkommen hinfällig - weil einfach nicht vergleichbar.

Und um eine Bewertung zu dem zur Zeit eingesetzten Bezahlsystem von Afendis abzugeben: Das Zahlungssystem, das Afendis als Ersatz für das Handypayment einsetzt, ist unter aller Sau und völlig unseriös. Aber das wird die Firma noch genau so mitkriegen in Kürze, wie auch die Firma Wapme, deren Börsenkurs den Begriff "Absturz" beinahe neu definiert hat.

Gruß
Matthias
 
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