Probleme mit "mob*.sho*rtpa*y" -- Hilfe gesucht !!

Re: shortpay

dvill schrieb:
Sinn und Zweck der Rufnummerprüfung ist weiter unerklärt.
Das sehe ich anders. Den "Tunneleffekt" mag ich dazu gar nicht erst beurteilen. In dem von Dir angesprochenen Interview bei Golem konnte GN (angeblich) nicht erklären, warum auf dem Rufnummernüberprüfungsfenster kein Preis steht. Meinen Informationen zur Folge kann der dort nicht stehen, da ja die Rufnummernüberprüfung erst den Preis ergibt. Es gibt z. B. die Möglichkeit über E-Plus, die rechnen täglich nicht mehr als 4,99 € ab. Genau die selbe Einwahl über andere Provider erlaubt 9,98 € täglich. Demnach wird nach der Nummernüberrüfung (eigentlich nur die des Providers und die Plausibilität) der Preis - angeblich immer - angezeigt. Ob jedoch die Preisanzeige nicht hinreichend ist oder doch, möchte ich ausdrücklich hier nicht beurteilen wollen.
 
Re: shortpay

Reducal schrieb:
dvill schrieb:
Sinn und Zweck der Rufnummerprüfung ist weiter unerklärt.
Das sehe ich anders. Den "Tunneleffekt" mag ich dazu gar nicht erst beurteilen. In dem von Dir angesprochenen Interview bei Golem konnte GN (angeblich) nicht erklären, warum auf dem Rufnummernüberprüfungsfenster kein Preis steht. Meinen Informationen zur Folge kann der dort nicht stehen, da ja die Rufnummernüberprüfung erst den Preis ergibt. Es gibt z. B. die Möglichkeit über E-Plus, die rechnen täglich nicht mehr als 4,99 € ab. Genau die selbe Einwahl über andere Provider erlaubt 9,98 € täglich. Demnach wird nach der Nummernüberrüfung (eigentlich nur die des Providers und die Plausibilität) der Preis - angeblich immer - angezeigt. Ob jedoch die Preisanzeige nicht hinreichend ist oder doch, möchte ich ausdrücklich hier nicht beurteilen wollen.

Es ging darum, dass GN nicht erklären konnte, warum nicht zumindest ein Hinweis dasteht, dass es sich hier um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Da braucht es noch keine konkrete Preisangabe.

Noch fragwürdiger ist das für das Fenster in Österreich anzusehen.

Siehe hier:

http://forum.computerbetrug.de/download.php?id=3999

Da wird nämlich die SMS gleich zugeschickt und man muss diese mit einem "JA" beantworten. Preisunterschiede zwischen den einzelnen Providern sind mir derweil keine bekannt. Aber vielleicht tut sich schon was im Hintergrund.

Gruß
Wembley
 
Re: shortpay

Wembley schrieb:
Es ging darum, dass GN nicht erklären konnte, warum nicht zumindest ein Hinweis dasteht, dass es sich hier um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Da braucht es noch keine konkrete Preisangabe.
Eben, deshalb der verwirrende Text auszugsweise nochmal hier: http://www.golem.de/0509/40300-3.html
Golem schrieb:
Nachtrag vom 7. September 2005 um 17:26 Uhr:
Als Reaktion auf den Artikel auf Golem.de hat sich Global Netcom bei der Redaktion gemeldet und die Gründe dafür genannt, warum das erste Popup-Fenster etwa von Vornamen.de keine Preisangaben nennt. Global Netcom betreibt die Technik von Wapme. Nach Aussage von Global Netcom werden die Mobile-Payment-Dienstleistungen je nach Mobilfunknetzbetreiber anders abgerechnet, weil die Netzbetreiber unterschiedliche Zahlungsmethoden zulassen. Damit wird begründet, dass man in dem ersten Popup-Fenster nicht angeben könne, was die Dienstleistung kostet, weil der Preis eben je nach verwendetem Handy-Vertrag variiere. Im Gespräch mit Golem.de konnte Global Netcom jedoch keine Erklärung dafür liefern, warum in dem ersten Popup-Fenster nicht einmal ein Hinweis darauf erscheint, dass man für den angebotenen Inhalt bezahlen muss.
Vielleicht hatte der Gesprächspartner von Golem am anderen Ende der Telefonverbindung nur mit den Schultern gezuckt, ein Auge zugekniffen oder hinterm Rücken ein Kreuz mit den Fingern gemacht - wir werden es wohl nie erfahren.

Was die österreichische Variante der Handypay´s betrifft, so sitzen wir hier in Deutschland auf dem Trockendock. Die Zahlungsfenster kann man von hier aus nicht nachvollziehen, es sei denn man verwendet eine österreichischen Provider oder einen Proxy in Austria.
 
Na dann wird die Frage hier gestellt:

Welche unüberwindlichen Hürden gibt es, im ersten Fenster einen Hinweis anzubringen, dass diese Angebote kostenpflichtig sind?

Gruß
Wembley (der sich ein wenig wundert)
 
Wembley schrieb:
Welche unüberwindlichen Hürden gibt es, im ersten Fenster einen Hinweis anzubringen, dass diese Angebote kostenpflichtig sind?
Der Geschäftsmann wird dagegen fragen: "...wozu, wenn es dies bezüglich keine klaren Vorschriften gibt?"
Die gesetzliche Aufforderung etwas deutlich darstellen zu müssen wird nur als Hinweis zu verstehen sein - derzeit ist das alles nur eine Interprätationssache.

Gruß
Redu (der sich über gar nichts mehr wundert)
 
Wembley schrieb:
Na dann wird die Frage hier gestellt:

Welche unüberwindlichen Hürden gibt es, im ersten Fenster einen Hinweis anzubringen, dass diese Angebote kostenpflichtig sind?

Weil "man" da noch nicht weiß, was der Spass kostet. Das hängt nämlich - nein, nicht vom "Inhalt" des "Angebotes" - vom Netzbetreiber ab:

D1: "Preis: 9.98 EUR 1 Tag(e) gültig"
D2: "Preis: 9.98 EUR pro Tag"
Eplus: "Preis: 1 x 4.99 EUR pro Tag"
O2: "Preis: 9.98 EUR pro Woche"

Lesen lernen: Gedichte kosten bei
- T-Mobile: 9,98 EUR jeden Tag oder so,
- Vodafone: 9,98 EUR/Tag, wenn man täglich ein Gedicht liest. Oder so.
- Eplus: einmal 4.99 EUR, aber das pro Tag Gedichte lesen. Oder so.
- O2: 9.98 EUR pro Woche. Wenn man wöchentlich ein Gedicht liest? Oder auch täglich? Oder so...

Ein Fachmann.
--
$msisdn=~ s/\s+//g;
 
Experte schrieb:
Weil "man" da noch nicht weiß, was der Spass kostet. Das hängt nämlich - nein, nicht vom "Inhalt" des "Angebotes" - vom Netzbetreiber ab:

Das mag schon sein. Aber wieso wird nicht im ersten Fenster zumindest der Hinweis gegeben, dass das Angebot überhaupt kostenpflichtig ist? Das ist nämlich auch unabhängig vom Preis möglich.

Im Übrigen spricht meines Erachtens die Tatsache, dass der Preis nicht vom Angebot sondern von den Modalitäten der Abrechnung abhängt, ganz gewaltig gegen den Qualitätsbegriff und die Seriösität solcher Angebote. In welchem Supermarkt ändert sich denn der Preis wenn ich bar, mit EC-Karte der Sparkasse, mit EC-Karte der Volksbank oder mit Visa-Karte bezahle? (Allenfalls Abbuchungsgebühren oder so etwas sind unterschiedlich, die aber nur marginal ins Gewicht fallen) ... Wenn an dieser Stelle ein Mal ich den ansonsten von der Abzock-Branche gerne verwendeten und hinkenden Supermarktvergleich bringen darf. :roll:

Gruß
Matthias
 
tuxedo schrieb:
Experte schrieb:
Weil "man" da noch nicht weiß, was der Spass kostet. Das hängt nämlich - nein, nicht vom "Inhalt" des "Angebotes" - vom Netzbetreiber ab:
Im Übrigen spricht meines Erachtens die Tatsache, dass der Preis nicht vom Angebot sondern von den Modalitäten der Abrechnung abhängt, ganz gewaltig gegen den Qualitätsbegriff und die Seriösität solcher Angebote.

Ja natürlich. Das ist ein weiterer Mosaikstein, der bei der Frage, ob das "Angebot" "einwandfrei" ist, berücksichtigt werden muß.

Eines Tages (verm. in diesem Jahr) wird ein Richter fragen, was "Forum" denn für ein Produkt ist. Und warum das mal ca. 40 EUR/Monat, mal 300 EUR/Monat, mal 9,98 EUR insgesamt kostet.

Experte
 
Lesen lernen: Gedichte kosten bei
- T-Mobile: 9,98 EUR jeden Tag oder so,
- Vodafone: 9,98 EUR/Tag, wenn man täglich ein Gedicht liest. Oder so.
- Eplus: einmal 4.99 EUR, aber das pro Tag Gedichte lesen. Oder so.
- O2: 9.98 EUR pro Woche. Wenn man wöchentlich ein Gedicht liest? Oder auch täglich? Oder so...

Heisst das, wenn ich von O2 eine Rechnung bekommen hab, in der mir täglich 9,98 EUR berrechnet wurden wird diese korrigiert und die 9,98 EUR werden mir nur wöchentlich berechnet??
 
reingefallenhoch10 schrieb:
Heisst das, wenn ich von O2 eine Rechnung bekommen hab, in der mir täglich 9,98 EUR berrechnet wurden wird diese korrigiert und die 9,98 EUR werden mir nur wöchentlich berechnet??
Bestimmt nicht! Die Tarife unterlagen in der Vergangenheit einem stürmischen Wechsel - es gilt immer der Tarif, der bei Abschluss des Abo eingestellt war.
 
Reducal schrieb:
es gilt immer der Tarif, der bei Abschluss des Abo eingestellt war.
Aha , und wie und wo ist das nachvollziehbar? bei z.T minütlich getauschten Fenstern
kann ich mir das kaum vorstellen, wie das gehen soll. Selbst wenn der User auf die Idee
gekommen wäre einen Screenshot zu ziehen,
würde das nichts beweisen

cp
 
Captain Picard schrieb:
Aha, und wie und wo ist das nachvollziehbar?
Wie Du richtig vermuten wirst, für den Endverbraucher wohl nirgends. Der ist, was das betrifft, dem Zahlungssystemanbieter ausgeliefert. Der abrechnende Handy-Provider wird sich sicher nur auf die Zahlen seines Zulieferers berufen und sich - ohne Möglichkeit der Prüfung des Einzelfalls - darauf verlassen, dass dessen Angaben stimmen.
 
...allerdings gibt es in dem Fall "Shortpay" nun dieses Kundencenter auf www.smsrechnung.de. Dort steht der Tarif drin, abgesehen davon, dass natürlich auch hier Änderungen eintreten könnten. Wie da was bei anderen Anbietern des "mobilen Web Billing" angeboten wird, entzieht sich derzeit meiner Kenntnis. Bei "Payray" z. B. gibt es wohl auch so eine Übersichtsseite, doch die habe ich bislang noch nicht genutzt.
 
Reducal schrieb:
Der Geschäftsmann wird dagegen fragen: "...wozu, wenn es dies bezüglich keine klaren Vorschriften gibt?"
Die gesetzliche Aufforderung etwas deutlich darstellen zu müssen wird nur als Hinweis zu verstehen sein - derzeit ist das alles nur eine Interprätationssache.
Der Interpretationsspielraum ist m. E. enger, als angenommen. So gilt für die Angebote das Fernabsatzgesetz. Und das dürfte den Anbietern gar nicht schmecken.

http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/312c.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/312e.html

Der Ablauf von Bestellungen via Internet muss zwingend so erfolgen, dass der Kunde in jedem Fall über seine Rechte aufgeklärt wird. Ein Link auf die Bedingungen bzw. AGB reicht da unter keinen Umständen aus. Auch nicht, wenn da steht, dass man durch Betätigung eines Buttons die an anderer Stelle hinterlegten und verlinkten AGB/Bedingungen akzeptiert und sämtliche erforderlichen Belehrungen zur Kenntnis genommen hat. Im Gegenteil sind schon Abmahnungen erteilt worden, weil im Ablauf von Bestellungen die Informationen zu Rechten/Widerruf/Rücktritt/AGB nicht zwingend angezeigt wurden.

Ich denke auch, das in Verbindung mit den Angeboten die Preisangabenverordnung sinngemäß greift: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/pangv/gesamt.pdf

Es gibt daher m. E. eine Reihe von Forderungen, denen die Anbieter nicht gerecht werden. Das werden sie auch noch merken. Spätestens dann, wenn es ihnen ein Gericht erklärt hat.

M. Boettcher
 
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