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http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Das-Porno-Imperium-schlaegt-zurueck-id28193017.htmlOb das allerdings reicht, um Redtube friedlich zu stimmen, bezweifle ich in aller Deutlichkeit.
Schöner Artikel von einem gewissen SaschaDas Porno-Imperium schlägt zurück
(Quelle:gfy)Hopefully these people sue the fuck out of Redtube
In Germany legal threats against file-sharers have been put on the radar of the U.S. Military. In a letter of advice prepared by the Army Judge Advocate General’s Corps, soldiers and civilians stationed in Germany are warned about the consequences of unauthorized file-sharing.
(Quelle:torrentfreak)Ironically, it appears that “the war on piracy” is one of the most serious threats U.S. soldiers face in Germany today.
Damit dürfte allerdings die rote Linie des strafrechtlich Relevanten überschritten sein: Die Vorwürfe scheinen rechtlich so weit hergeholt, die Ermittlung des "Tatverdachts" so fehleranfällig, dass sich diese Masche für die Urheber der Abmahnwelle sehr wahrscheinlich als schmerzhafter Bumerang erweisen wird.
Hierzu kann wiederum jedes Abmahnopfer einen Beitrag leisten: Wer sich sicher ist, einen abgemahnten Film nicht gesehen zu haben, und dies auch für andere Nutzer seines Zugangs ausschließen kann, der sollte Strafanzeige stellen und darum bitten, über den Fortgang des Verfahrens informiert zu werden. Nur durch eine Vielzahl von Strafanzeigen können die Ermittler verdächtige Muster erkennen. Und so lässt sich später zur Überzeugung eines Gerichts dokumentieren, dass nicht nur ein Fehler im Einzelfall vorlag, sondern unberechtigte Abmahnungen billigend in Kauf genommen wurden. Die Strafen könnten dann empfindlich sein: Der Strafrahmen des gewerbsmäßigen Betruges reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Er dürfte nicht verstanden haben, dass er mittlerweile völlig ins juristische Abseits geraten ist.Möglicherweise geht es jetzt ans Eingemachte: Klick
Juristische Analyse: Streaming-Abmahnungen jenseits der roten Linie
.......
Seit drei Wochen machen nun Abmahnungen wegen des Vorwurfs Schlagzeilen, die Abgemahnten hätten Videos auf einem Porno-Video-Portal lediglich angesehen. Damit dürfte allerdings die rote Linie des strafrechtlich Relevanten überschritten sein: Die Vorwürfe scheinen rechtlich so weit hergeholt, die Ermittlung des "Tatverdachts" so fehleranfällig, dass sich diese Masche für die Urheber der Abmahnwelle sehr wahrscheinlich als schmerzhafter Bumerang erweisen wird.
Vom Urheberrecht sei nur eine sogenannte Verwertungshandlung, nicht aber das bloße Ansehen erfasst.
...wenn dies von den Schweizern ausgeschlossen wird, bliebe eigentlich nur eine wie auch immer geartete Kooperation mit redtube bzw. deren Inhaber Mindgeek (Manwin). Für mich wird eine solche Beteiligung hier implizit angedeutet, solange nicht ganz klar erklärt wird, wie es (sonst) gegangen sein soll.Wenn die Schweizer Firma also keinen technischen Zugriff auf die Server-Infrastruktur von redtube sowie der Internet-Provider hat, dann kann die Übermittlung der IP-Adressen nur unfreiwillig erfolgt sein, indem die PCs der Betroffenen sich auf irgendeine Weise mit dem Server von ITGuards bzw. The Archive verbunden und Informationen "nach Hause" gesendet haben.
(Das ist offenbar der Google-Analytics-Account von Redtube)Not hard to get those IP addresses... Does this code ring a bell?:
var _gaq = _gaq || [];
_gaq.push(['_setAccount', 'UA-2376569-1']);
_gaq.push(['_trackPageview']);
(function() { var ga = document.createElement('script'); ga.type = 'text/javascript'; ga.async = true; ga.src = ('https:' == document.location.protocol ? 'https://ssl' : 'http://www') + '.google-analytics.com/ga.js'; var s = document.getElementsByTagName('script')[0]; s.parentNode.insertBefore(ga, s); })();
Google knows pretty much anything these days...
Das Unternehmen versteuerte am Sitz in Bassersdorf bisher null Franken Einkommen.
Sehe ich anders. Natürlich ist ein Mitlauschen beim Provider nicht möglich. Aber wozu gab es die Domain "Retdube"? Möglicherweise, um hier zwangs-weitergeleitete Redtube-Streams durchzuleiten, womit man die problemlos protokollieren könnte?Eine man-in-the-middle-Attacke (Mitlauschen des Traffics beim Provider) wäre technisch durch so eine Hinterhof-Firma nicht zu leisten und überdies schwer illegal