Plaudereien zu Abmahnung U+C Regensburg / Redtube Porno-Streaming

In dem Zusammenhang habe ich jetzt mal eine ganz blöde Frage:

nachdem am 29.06. diesen Jahres das LG München festgestellt hatte, dass Pornos eben keinen Urheberschutz geniessen, warum tritt dann U+C eine solche Welle mit Porno-Abmahnungen eben wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen los, bzw. warum klatscht ihm nicht jeder Abgemahnte oder/und sein Anwalt das Münchener Urteil um die Ohren?

Quelle: Klick

Nachtrag: ich finde das nicht witzig, wenn meine ernst gemeinte Frage einfach in die Plauderecke verschoben wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachtrag: ich finde das nicht witzig, wenn meine ernst gemeinte Frage einfach in die Plauderecke verschoben wird.

Was hast du den geraucht, das dein Blick so vernebelt ist?
Ich konnte das nicht in der Plauderecke finden ;)

Und deine Frage behandelt diese Antwort:

Bei den Pornofilmen, die Gegenstand der Verhandlung waren,

Das waren aber nicht die jetzt abgemahnten Filmchen.
Und nur weil irgendwann mal ein Mann des Diebstahls verurteilt wurde, sind jetzt nicht automatisch alle Männer Diebe...:D
 
Er meinte den Thread hier... "Plaudereien". Hier werden auch Fragen gestellt, in den andren kommen nur neue Informationen. Und um Deine Frage zu beantworten: "Auf den Einzelfall kommt es an" ;)
Es besteht aber ein gewaltiger Unterschied zwischen Thema Plaudereien hier in Allgemeines und der Plauderecke.

Plauderecke ist das hier: http://forum.computerbetrug.de/forums/plauderecke.30/
Hier können Sie alles diskutieren, das sonst nirgends reinpaßt

Und wie du schon sagst, sein Posting ist keine neue Information zu den Abmahnungen.
Wir haben das ab hier
http://forum.computerbetrug.de/thre...ube-porno-streaming.32554/page-19#post-374707
abgetrennt, damit das auch für andere einfacher zu finden ist.
Daher entscheiden auch wir, wo es hingehört. NUB lesen hilft da auch ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Lesen scheint nicht auszureichen... verstehen ist bei Dir eine ganz andere Sache.

Das Urteil behandelt zwar bestimmte "Werke" der Tenor dieses Urteils trifft aber auf alle Porno-Erzeugnisse zu.

Ach so, arbeite gelegentlich an Deiner Rechtschreibung, weil einige Deiner Beiträge schlicht nicht zu verstehen sind, so voll mit Rechtschreibfehlern. Höflichkeit oder Netiquette scheinen ebenfalls ein Fremdwort für Dich zu sein.
 
Doch setze sich das Landgericht München damit von der Rechtssprechung "fast aller Gerichte" ab, die ohne viel Aufhebens die erforderliche Schöpfungshöhe, auch bei Pornofilmen ohne sonstige Handlung, bejahen würden.
Also eine Exotenmeinung auch wenn sie erfreulich ist.
 
der Tenor dieses Urteils trifft aber auf alle Porno-Erzeugnisse zu.
Aaaaaha, da kennt sich jemand aus ... oder ist halt nur auf den falschen Seiten unterwegs ;) Google z.B. mal nach "Andrew Blake", ich glaube, der Herr würde recht sauer werden, wenn er seine Werke nicht schützen dürfte.

Aber um was gehts hier eigentlich ...
arbeite gelegentlich an Deiner Rechtschreibung
Ach DARUM gehts? oO
 
Exakt. Das Münchner Urteil ist für andere Gerichte nicht bindend. Andere Richter können (und werden höchstwahrscheinlich) davon abweichen. In der UrhG-Rechtsprechung ist die Hürde für die Schöpfungshöhe nicht hoch gesteckt. Zum Vergleich: selbst ein 80X80-pix-Avatar mit einem albernen Logo kann eine hinreichende schützenswerte Schöpfungshöhe haben.
 
http://www.t-online.de/computer/int...gen-abmahnungen-vor-fuer-recht-auf-porno.html
Gerüchte, die IP-Adressen seien geleaked oder man würde Geschäfte mit "Firmen von schlechtem Ruf" machen, seien "vollkommen unbegründet". Vielmehr versuche die andere Seite den Ruf von Redtube zu schädigen, um daraus Profit zu schlagen. Das sei "schlicht und einfach unethisch."
Von der Möglichkeit, die Videos wegen derer die Abmahnungen verschickt worden sind, von Redtube entfernen zu lassen, hätten die Anwälte keinen Gebrauch gemacht. Dabei biete man doch in Übereinstimmung mit dem DMCA (Digital Millenium Copyright Act von 1998) extra ein entsprechendes Online-Formular an, über das Rechteinhaber illegal auf Redtube hochgeladene Videos melden und deren Löschung einfordern können.
So ist das, wenn man Fallgruben aufstellt. Man kann auch selbst reinfallen.
 
Das Gutachten:

http://www.abmahnhelfer.de/wp-content/uploads/2013/12/EV.pdf

Ich fasse die Aussagen zusammen:

Punkt 1.)
Sie haben eine dubiose Software, mit der man genau die Portale überwacht, die illegal geschütztes Material anbieten. Und das auch noch legal.

Punkt 2.)
Sie protokollieren IP-Adressen und Timestamps.

Punkt 3.) da wirds schwierig:
Der Gutachter durchsucht per Augenschein Portale nach geschützten Werken.
"Es erfolgt eine kontinuierliche Verifizierung der Filmdatei": Durch was? Automatisch? Durch ihn per augenscheinname? oO
"Über eine Prüfsumme wird der Link eindeutig verifiziert": Nur der Link und nicht das Werk?
Ansonsten plappert man viel über die verwendete Systemzeit.

Punkt 4.)
Er hat sich persönlich den Porno angeschaut.

Punkt 5.)
Sie machen ein Whois auf die IP-Adressen.

Alles in allem - Aussagekraft NULLKOMMANIX, oder wie seht Ihr das?
 
Der Schriebs liest sich so, als sei er von einem Juristen vorformuliert worden, der allenfalls teilweise die Vorgänge technisch versteht, und der z.B. offensichtlich "Download" von "Streaming" nicht unterscheiden kann (wie sagte doch auch schon Herr Urmann.: "Fragen Sie mich nicht so genau nach den technischen Einzelheiten..").

Unterschrieben hat den Schriebs dann jemand, der sich offensichtlich weder technisch noch rechtlich über die Bedeutung der Sache im klaren war. Es wird nur von "üblichen und gebräuchlichen Internet-Technologien" gefaselt, hierzu aber nichts konkretes vorgetragen.

Wohl kaum ein seriöser, qualifizierter IT-ler würde so einen Mumpitz unterschreiben. Aber was macht man nicht alles für ein leckeres Regensburger Zuckerl. Es könnte allerdings sein, dass aus dem Zuckerl eine giftige Kröte geworden ist. Für diesen Fall greift der erste Satz in dem Schriebs, dessen Bedeutung ihm als geschäftsfähigem Bürger klar gewesen sein muss.
 
Datiert ist das Schreiben auf den 11.8.13 - der Unterzeichner erklärt, vom 9.-11.8. habe die Software Downloads registriert und er habe sich "vom einwandfreien Funktionieren der Software in dem Zeitrauf, auf den diese Erfassungen entfallen" persönlich überzeugt. Heißt für mich: Er hat zwei Nächte durchgearbeitet und in diesem Zustand die EV abgegeben. Damit ist er sicher nicht zurechnungsfähig, zumindest nicht zum Zeitpunkt der Unterzeichnung ;)

Ob das allerdings reicht, um Redtube friedlich zu stimmen, bezweifle ich in aller Deutlichkeit. Dabei mag auch eine Rolle spielen, dass es ausgerechnet deutsche Rechtsanwälte sind. Der Manwinchef war auch Deutscher und das passte nicht jedem im X-Biz. Der Imageschaden, der redtube entsteht (Der Vorfall heißt ja "Redtube-Affäre" und nicht etwa "Sebastian-und-Urmann-Affäre" oder "Landgericht-Köln-Affäre") dürfte erst einmal groß sein. Wenn redtube den Schaden tatsächlich ersetzt haben will, werden sich einige warm anziehen müssen. Was man so hört, sind nicht wenige im Biz nicht wenig sauer. Ich wünsche allen Beteiligten ein friedvolles Weihnachten. Dafür reicht's vielleicht gerade noch. Das neue Jahr könnte dann ungemütlich werden... Zigtausende deutsche Betroffene und deutsche Gerichte sind ein großer Gegner. Aber große internationale Pornokonzerne, die mitbetroffenen Partner und nicht zuletzt die US-Gerichte sind als Gegner noch eine Ecke unangenehmer. Ob allen Beteiligten das klar war?
 
Naja, wie geht's nach der großen Aufregung jetzt wohl weiter:

1.) Ruhe kehrt ein
2.) Winkeladvokaten übernehmen
3.) Ein weichgespültes Urteil und einige Freisprüche kommen raus (also irgendwann in einigen Jahren nach etlichen Instanzen)
4.) "the-archive" darf das bisher abgezockte Geld behalten

Wir sind schließlich in Deutschland und nicht in den USA...
 
@raunsi

Das wage ich zu bezweifeln. Zum einen dürften die Einnahmen deutlich unter den Erwartungen gelegen haben, bei gleichzeitig nicht unerheblichen Kosten. Eine riesige Horde Geschädigter ist hinter Urmann und seinen Complizen her. Auf Urmann und die Mittäter kömmt eine Kostenlawine zu, die sie auch durch Insolvenzen nicht abschütteln können, damit ist seine Anwaltszulassung auch weg.

Nebelwolf
 
Naja, wie geht's nach der großen Aufregung jetzt wohl weiter:

1.) Ruhe kehrt ein
2.) Winkeladvokaten übernehmen
3.) Ein weichgespültes Urteil und einige Freisprüche kommen raus (also irgendwann in einigen Jahren nach etlichen Instanzen)
4.) "the-archive" darf das bisher abgezockte Geld behalten

Wir sind schließlich in Deutschland und nicht in den USA...

Das könnte möglich sein, wenn U+C nicht die Kölner Justiz in dieser Form gegen sich aufgebracht hätten. Deutsche Juristen sind sehr lange sehr gleichmütig und agieren stur nach Papier. Aber wenn man sie gegen sich aufbringt und sie z.B. zu solchen klarstellenden Pressemeldungen zwingt, nachdem man es geschafft hat, durch einen arglistig täuschenden Antrag einen grob datenschutzwidrigen Beschluss zu erwirken, der den Ruf des LG Köln jetzt massiv schädigt - dann liegt der Fall schon ganz anders.
Und ich glaube auch, dass da die Dienstwege sehr kurz werden können.

Inzwischen soll der Fall beim LKA in Düsseldorf ermittelt werden. Allein das zeigt schon die Tragweite. Das ist jetzt kein Lieschen-Müller-Fall mehr, sondern da ist richtig Heißdampf im Kessel. Und da nutzt jetzt auch die verschlafene Regensburger Strafjustiz nichts mehr. Die Kölner regeln das.
 
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