outlets.de - Mahnschreiben der RA RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement

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AW: outlets.de

Vielleicht hilft's ja zum Beweis:

Das von phoenix84 geschilderte Erlebnis kann ich in allen Punkten bestätigen - bis auf die Daten ist mir genau dasselbe passiert!
... auf der "Registrierseite" war nirgends ein Hinweis auf irgendwelche Kosten! Ich bin mir sehr sicher, dass ich vor der Registrierung genau nachgesehen habe, auf was ich mich da einlasse... Aber wenn man dann -nach dem Empfang der E-Mail-Rechnung - wieder auf die Seite geht, sieht man plötzlich den Hinweis auf die Kosten... (und fragt sich, wie man das blos übersehen konnte)
Mit soviel kriminelle Rafinesse habe ich nicht gerechnet... und bin schon glatt beruhigt, dass andere das gleiche Erlebnis hatten (Das heißt für mich, dass ich doch nicht "spinne").

Übrigens, ich habe diese "Dienste" nicht in Anspruch genommen - außer, dass ich das besagte Mal, zu dem ich mich registriert habe, durch die Seiten gegangen bin.

Wie auch immer, nach meinen sonstigen Recherchen im Netz habe ich geschlossen, dass es das sinnvollste ist, sich überhaupt nicht zu rühren.. bzw. höchstens, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Ich wüsste allerdings nicht, wie der mich erreichen sollte, da ich mich nicht unter meinem richtigen Namen angemeldet habe.

Habe ich das "richtig interpretiert"

Danke & viele Grüße
b
 
AW: outlets.de

Wenn Deine Daten anhand einer Google-Suche über Deine e-Mail-Adresse nicht ermittelbar sind, dann müssten die Ausstoßer schon hellseherische Fähigkeiten haben, um einen Mahnbescheid zustellen zu können. :cool:

Mit der IP-Adresse können die jedenfalls nix anfangen, die Logdaten gibts vom Provider nicht an Abzocker.

Das Geplänkel mit dem Kostenhinweis (mal ist er da, mal nicht...) ist ebenfalls bekannt.
http://forum.computerbetrug.de/info...l/54469-hinweis-auf-kosten-ploetzlich-da.html
 
Outlets.de mal wieder

Hi ganz kurz,

bin in die Outlets.de Falle getreten. Das aber schon vor 1-2 Monaten. JEtzt hab ich, als eine dritte Mail kam, den Musterbrief von der Verbraucherzentrale geschickt.

Kommt das zu spät? War das dumm?

Danke
 
AW: outlets.de

Im Grunde hat so ein Einspruchsschreiben nur kosmetischen Wert. Und dafür ist es nie "zu spät".

Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
Hier ist ein Artikel von jemandem, der sich mit der Materie auskennt:
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html

Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.

Wer den Ball flachhält und auf den Schwachsinn nicht reagiert, der kann in aller Regel sein Geld behalten. Das, was in den Mahnungen angedroht wird ("Mahnbescheid...Pfändung...Zwangsvollstreckung...Prozess...Schufa. .." etc.)
wird mit 99,99999999999 % Wahrscheinlichkeit nicht wahrgemacht.

Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte:
Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Die Mahndroh-Kasperle-Pyramide - so funktioniert das Drohtheater:
Antispam e.V. - Einzelnen Beitrag anzeigen - Stories zum Schmunzeln
 
AW: outlets.de

Hallo zusammen,

danke schön für Eure Hinweise! :smiley::-D
Ich werde abwarten und nicht reagieren.

Viele Grüße
B.
 
AW: outlets.de

* Presseberichte Verbraucherrecht
17. November 2009
Organisierte Internetabzocke geht weiter
Verbraucherzentrale Hessen warnt vor neuer Kostenfalle [noparse] - Outlets & Fabrikverkauf[/noparse]

Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor dem Internetangebot der Seite outlets.de Wer auf der Schnäppchensuche im Internet nicht aufpasst, landet bei der Eingabe des Begriffs "Outlet" oder "Fabrikverkauf" in diverse Suchmaschinen rasch auf der Seite der IContent GmbH mit Sitz in Frankfurt, füllt bereitwillig eine Anmeldemaske mit seinen persönlichen Daten aus und erhält wenig später eine Rechnung über 96 Euro. Die Verbraucherzentrale Hessen rät: nicht zahlen, stur bleiben und aussitzen.
http://www.verbraucherzentrale-hessen.de/verbraucherrecht/presse/09_105.pdf
 
AW: outlets.de

...bei mir hat sich zwischenzeitlich einiges getan....meine Liste wird immer länger...

1. anscheinende Anmeldung am 11.009.09
2. Aktivierung der Anmeldung durch einen Link meinerseits (kam ein Link per Mail den ich dummerweise angeklickt hatte....peng...anmeldung abgeschlossen)
3. Bestätigung zur Aktivierung am 16.10.09 mit gleichzeitiger Zahlungsaufforderung
4. natürlich habe ich sofort darauf geantwortet, dass ich mich nie dort angemeldet hätte (dachte ich anfangs ja auch)
5.daraufhin Support Ticket am 18.10.09 mit Standard bla bla von outlets.de erhalten
6. Outlets.de schickte mir am 20.10.09 ein detailliertes Protokoll zur Anmeldung
7. meine Antwort: dass ich die Leistungen von outlets.de nicht in
Anspruch nehmen möchte, d. h. auch kein Kunde sein will und dass sie die Abmeldung sowie meine Daten aus deren System nehmen sollen.
8. am 23.10.09 wieder ne outlets.de Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Support-Anfrage bei outlets.de
Wir haben Ihre Beanstandung erhalten und erwidern hierauf wie folgt:

Der Umstand, dass Sie unsere Dienstleistung bislang noch nicht (voll) in Anspruch genommen haben, bedeutet nicht, dass Sie von der Zahlungspflicht befreit sind.

Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen Vertragsschluss dar.
Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert. Das eingeräumte Widerrufsrecht von zwei Wochen haben Sie gar nicht oder nicht Erfolgreich in Anspruch genommen, daher haben wir für Sie den Zugang eingerichtet und aktiviert. Der Vertragsschluss über das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert.

Für unseren Teil kommt es nur darauf an, dass Ihnen die Dienstleistung abrufbereit zur Verfügung gestellt worden ist, was der Fall ist. Wenn Sie Ihre Rechte aus dem gegenseitigen Vertrag nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, dann hat das sicherlich keine Auswirkungen darauf, dass wir jedenfalls für die ordnungsgemäß bereitgestellte Leistung unser Entgelt berechnen dürfen.

Die Leistung kann selbstverständlich noch nachträglich durchgeführt werden,
den Link entnehmen Sie bitte der Rechnung oder Ihrer Bestätigungs-Email !
Sie können zudem jederzeit über die Passwort-Vergessen Funktion auf unserer Webseite neue Zugangsdaten anfordern.

Wenn Sie beispielsweise SKY/PREMIERE abonniert haben, dann würden Sie nicht auf den Gedanken kommen zu erklären, Sie hätten gar nicht oder nur an wenigen Tagen ferngesehen, mit der Absicht, darin einen schlagenden Grund für die Nichtentrichtung des vereinbarten Entgelts vorzubringen.

Wir fordern Sie daher auf, unsere Rechnungen fristgerecht zu bezahlen,
um weitere Kosten zu vermeiden.

Sollten Sie weitere Fragen zu unserem Dienstleistungsangebot haben, steht Ihnen ebenfalls unsere Kunden-Hotline von Montag-Freitag von 08.00 - 18.00 Uhr unter 01805 - 99317701 (14 Cent / Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können von den Preisangaben abweichen) zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Outlets.de - Kundenbetreuung

--------------------------------------------------------------------------
IContent GmbH - Bockenheimer Landstrasse 17-19 - 60325 Frankfurt am Main
Geschäftsführer: [.........]
HRB 84557 Amtsgericht Frankfurt


9. am 02.11.09 kam dann per Mail eine Zahlungsaufforderung
10. darauf hin hab ich kommentarlos mal das geschickt, in der Hoffnung dass die mich bald in Ruhe lassen:

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen T**** F*****, geboren am tt.mm.jjjj, wegen Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit der Firma Connects 2 Content GmbH und deren Internetseiten "www.fabriken.de" und "www.rezepte-ideen.de" hat das Amtsgericht Düsseldorf, Az.: 152 Gs 950/09, den dinglichen Arrest in Höhe von 1.301.025,90 € gegen den Beschuldigten F***** und die Gesellschaft angeordnet. In Vollstreckung dieses Titels konnten bisher 865.425,80 € auf Konten der Gesellschaft gesichert werden.
Verletzte aus der vorstehend genannten Straftat möchten sich bitte bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Fritz-Roeber-Str. 2, 40213 Düsseldorf, unter Az.: 90 Js 1388/09 melden.

(Quelle: eBundesanzeiger)
Anm.: persönliche Daten wurden anonymisiert


11. daraufhin hab ich nur wieder so ein support-ticket erhalten
12. am 19.11.09 erhielt ich die letzte Mahnung per Mail und
am 20.11.09 per Post die letzte Mahnung in Briefform (datiert auf den 18.11.09)


so, im Grunde genommen hab ich denen bisher nur mitgeteilt dass ich kein Kunde sein möchte...muss ich denen jetzt nochmal eine genaue Mitteilung senden, dass ich deren Vertrag widerspreche (siehe Musterbrief Verbraucherzentrale) ???
Im Netz hatte ich noch diesen Text gefunden (habe ihn aber selbst noch nicht an outlets.de geschickt) :
Sehr geehrte Damen und Herren,
offensichtlich sind Sie der Meinung, dass zwischen uns ein Vertragsverhältnis seit dem xx.xx.2009 besteht. Dieser Vereinbarung widerspreche ich. Sollte ich durch versteckte Kostenhinweise gegen meinen eigenen Willen zum Abschluss einer kostenpflichtigen Leistungsbestellung bewegt worden sein, so widerrufe ich an dieser Stelle jedewede Vereinbarung mit Ihnen und berufe mich dabei auf meine Rechte im Rahmen des Fernabsatzgesetzes.
Bitte unterlassen Sie jede weitere Rechnungsstellung. Auf Mahnungen, Inkasso und anwaltliche Zahlungsaufforderungen werde ich nicht reagieren und sehe der Einleitung rechtlicher Schritte Ihrerseits sehr gelassen entgegen. Ich erkenne Ihre Forderung in Gänze nicht an.
Mit freundlichen Grüßen

Was habt ihr denn bisher denen geschrieben/geantwortet??
Ich weiss, hier wird ständig gesagt man soll nicht auf Mahnungen etc. reagieren, aber leichter gesagt als getan, denn immer wenn ne Mail oder ein Brief von denen kommt, reg ich mich wieder voll über diese miese Firma auf.........sowas stresst.:wall:


 
AW: outlets.de

Den Stress machst Du Dir nur selbst, indem Du überhaupt irgendeine Brieffreundschaft mit dieser Kasperbude angefangen hast. Ebensogut kannst Du mit einer Parkuhr über Küchenrezepte diskutieren.

Und, so nebenbei: das, was diese Kasperbude da von sich gibt, ist aber auch so was von einem Schwachsinn, und zwar von oben bis unten.

Nur mal ein Beispiel:
Kasperbude schrieb:
Für unseren Teil kommt es nur darauf an, dass Ihnen die Dienstleistung abrufbereit zur Verfügung gestellt worden ist, was der Fall ist. Wenn Sie Ihre Rechte aus dem gegenseitigen Vertrag nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, dann hat das sicherlich keine Auswirkungen darauf, dass wir jedenfalls für die ordnungsgemäß bereitgestellte Leistung unser Entgelt berechnen dürfen.

Für die Inanspruchnahme einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist kommt es eben genau nicht nur darauf an, ob das Angebot lediglich "bereitgestellt" wurde. Selbst mit einer Aktivierung eines Zugangs auf die Plattform wurde noch nicht "die Dienstleistung in Anspruch genommen".
S. dazu z.B.: LG Kiel, Urt. v. 25.03.2009, Az. 5 O 206/08
verbraucherrechtliches… LG Kiel, Urt. v. 25.03.2009, Az. 5 O 206/08
Grundsätzlich wird als Beginn der Ausführung der Dienstleistung durch den Unternehmer angesehen, wenn der Unternehmer eine nicht nur vorbereitende Handlung vorgenommen hat, die den Kunden bereits unmittelbar in den Genuss der Vorteile kommen lässt, um derentwillen er den Vertrag abgeschlossen hat (MüKo-Wendehorst, § 312 d Rn. 57; Staudinger/ Thüsing, § 312 d Rn. 37).

Bevor dem Verbraucher keine wirksame Widerrufsbelehrung in Textform zugestellt wurde, kann auch nicht das Widerrufsrecht bei sofortiger Inanspruchnahme gem. § 312d BGB erlöschen.
AG Wuppertal, Urteil vom 01.12.2008 - Az. 32 C 152/08
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1955


Das ist nur einer von vielen, vielen Punkten, die an diesem Gepupse rechtlich völlig schwachsinnig sind. Ich könnte noch endlos weitermachen.

Also: es hat gar keinen Sinn, sich damit auseinanderzusetzen.
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html

Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.

Wenn Du der Seite Computerbetrug.de nicht glaubst, dann glaubst Du ja vielleicht antispam.de:
Nutzlos-Abzocke - schreibseln oder nicht - Antispam Wiki

Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte:
Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de
 
AW: outlets.de

Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin hier richtig und mache alles richtig! Bin das erstemal hier!
Habe mich anscheinend auch bei outlets.de angemeldet, habe zwei Wochen später auch eine Zahlungsaufforderung von denen per mail bekommen und zu meinem bedauern, haben die mich so eingeschüchtert, dass ich bezahlt habe. Habe ich jetzt noch eine Chance aus der Nummer raus zu kommen?
 
AW: outlets.de

Hallo Leidensgenossen,

ich habe mich auch am 27.10. irrtümlicherweise auf dieser Seite angemeldet:wall: Als ich nach der Anmeldung (und ich bin mir zu 99% sicher das es vorher nicht erkennbar war) gesehen habe, dass die Seite etwas kostet, habe ich die Mail, die man dann bekommen hat nicht beachtet und einfach gelöscht. Dummerweise dachte ich, dass damit meine Anmeldung nicht komplett durchgeführt wurde und alles gut ist. Leider habe ich erst gestern gesehen, dass ich eine Zitat: "ZAHLUNGSAUFFORDERUNG"-Mail bekommen habe. Habe mich dann auch gleich an meine Verbraucherzentrale gewendet und einen Musterbrief geben lassen. Die haben mir dann auch Punkte gesagt, welche offentsichlich auf der Seite stehen müssen. Um mir das dann nochmal genau anzusehen, war ich gestern nochmal auf der Seite... und jetzt steht es ganz offen und dick und fett da. Also so blind kann ich nun wirklich nicht gewesen sein. Die Anmeldung sah auch ganz anders aus, viel weiter links vom Bildschirm, kleiner und dunkel-blau hinterlegt.

Naja nun seh ich natürlich nicht ein irgendeinen cent zu zahlen.

Ich habe heute auch diesen Musterbrief gleich abgeschickt. ich hoffe es hat sich damit erledigt wer will schon vom Inkasso genervt werden und vom Amtsgericht einen Brief bekommen.

Ich habe schon darüber nachgedacht eine Anzeige zu erstatten oder jetzt schon einen Anwalt einzuschalten.

Meint Ihr es bringt etwas und wer kann sich noch erinnern, dass die Seite mal anders aussah? Können die das so schalten, dass wenn man über den google link dahin kommt eine andere Seite sieht als wenn man es genau googelt oder eingibt?

MFG
 
AW: outlets.de

Hallo!
Ich kann das Geld doch zurück buchen (kann man doch sechs Wochen!?)
Aber habe ich deren Geschäftsbedingungen mit der Überweisung nicht akzeptiert! Ich meine, wenn ich mein Geld zurück buche, kann ich dann denen gegenüber immer noch so argumentieren wie es allen anderen empfohlen wird? Versteht jemand was, und wie ich das meine?
 
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Wenn Du die Überweisung selbst veranlasst hast, kannst Du sie natürlich nicht mehr zurückbuchen. Das würde nur gehen, wenn der andere bei Dir eine Lastschrift abgebucht hat. (Und z.B. keine Genehmigung hatte.)

Also ist das wohl als Lehrgeld abzuschreiben.
Es gibt noch die Möglichkeit, mit Anwalt oder Klage das wieder einzufordern.
Das ist aber nicht ganz einfach und mit einem Kostenrisiko verbunden. Freiwillig werden die das jedenfalls ziemlich sicher nicht rausrücken.

clauzi schrieb:
Meint Ihr es bringt etwas und wer kann sich noch erinnern, dass die Seite mal anders aussah? Können die das so schalten, dass wenn man über den google link dahin kommt eine andere Seite sieht als wenn man es genau googelt oder eingibt?

Lies mal dazu:
http://forum.computerbetrug.de/info...l/54469-hinweis-auf-kosten-ploetzlich-da.html
 
AW: outlets.de

vielen Dank. Also geht sowas doch.

Ich habe schon probiert über google wieder diese Anzeige zu bekommen, um davon ein Bild zu machen aber nix. Wie kann man die 2. Seite herstellen?

Ist es mit einem Schreiben von einem Anwalt sinnvoller? Also bei der ersten Mahnung?

Habe ich jetzt, da ich das Widerspruchsrecht nicht in anspruch genommen habe überhaupt eine Chance?
 
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Danke! Dann war`s das wohl für mich! Ich dachte ich könnte einfach so eine Überweisung wieder rückgängig machen. Was ist mit den weiteren 96,- Euro für das zweite Jahr? Lassen die mich jetzt in Ruhe? Gibt es da draußen noch jemand der so naiv war wie ich?
 
AW: outlets.de

Ich habe schon probiert über google wieder diese Anzeige zu bekommen, um davon ein Bild zu machen aber nix. Wie kann man die 2. Seite herstellen?

Vielleicht ist die Annonce nicht mehr drin. Ich find es auch nicht.

Ist es mit einem Schreiben von einem Anwalt sinnvoller? Also bei der ersten Mahnung?
Habe ich jetzt, da ich das Widerspruchsrecht nicht in anspruch genommen habe überhaupt eine Chance?

Du hast doch Dein Lehrgeld bezahlt. Für was soll man da widerrufen?

Falls Mahnungen kommen:
Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
Hier ist ein Artikel von jemandem, der sich mit der Materie auskennt:
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html
 
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