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der alte Roßtäuschertrick > http://forum.computerbetrug.de/info...l/54469-hinweis-auf-kosten-ploetzlich-da.html... auf der "Registrierseite" war nirgends ein Hinweis auf irgendwelche Kosten! Ich bin mir sehr sicher, dass ich vor der Registrierung genau nachgesehen habe, auf was ich mich da einlasse...
JepHabe ich das "richtig interpretiert"
http://www.verbraucherzentrale-hessen.de/verbraucherrecht/presse/09_105.pdf17. November 2009
Organisierte Internetabzocke geht weiter
Verbraucherzentrale Hessen warnt vor neuer Kostenfalle [noparse] - Outlets & Fabrikverkauf[/noparse]
Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor dem Internetangebot der Seite outlets.de Wer auf der Schnäppchensuche im Internet nicht aufpasst, landet bei der Eingabe des Begriffs "Outlet" oder "Fabrikverkauf" in diverse Suchmaschinen rasch auf der Seite der IContent GmbH mit Sitz in Frankfurt, füllt bereitwillig eine Anmeldemaske mit seinen persönlichen Daten aus und erhält wenig später eine Rechnung über 96 Euro. Die Verbraucherzentrale Hessen rät: nicht zahlen, stur bleiben und aussitzen.
Kasperbude schrieb:Für unseren Teil kommt es nur darauf an, dass Ihnen die Dienstleistung abrufbereit zur Verfügung gestellt worden ist, was der Fall ist. Wenn Sie Ihre Rechte aus dem gegenseitigen Vertrag nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, dann hat das sicherlich keine Auswirkungen darauf, dass wir jedenfalls für die ordnungsgemäß bereitgestellte Leistung unser Entgelt berechnen dürfen.
Grundsätzlich wird als Beginn der Ausführung der Dienstleistung durch den Unternehmer angesehen, wenn der Unternehmer eine nicht nur vorbereitende Handlung vorgenommen hat, die den Kunden bereits unmittelbar in den Genuss der Vorteile kommen lässt, um derentwillen er den Vertrag abgeschlossen hat (MüKo-Wendehorst, § 312 d Rn. 57; Staudinger/ Thüsing, § 312 d Rn. 37).
Du hast bezahlt, das wars - mehr will der Anbieter nicht von dir! Ob ihm der Betrag auch zusteht, ist eine ganz andere Frage, nur zurück holen wirst du ihn wohl nicht können.Habe ich jetzt noch eine Chance aus der Nummer raus zu kommen?
Zumindest nicht mit realistischen Mittelnnur zurück holen wirst du ihn wohl nicht können.
clauzi schrieb:Meint Ihr es bringt etwas und wer kann sich noch erinnern, dass die Seite mal anders aussah? Können die das so schalten, dass wenn man über den google link dahin kommt eine andere Seite sieht als wenn man es genau googelt oder eingibt?
>> http://forum.computerbetrug.de/info...64-bei-abo-einmal-bezahlt-immer-bezahlen.htmlWas ist mit den weiteren 96,- Euro für das zweite Jahr?
Ich habe schon probiert über google wieder diese Anzeige zu bekommen, um davon ein Bild zu machen aber nix. Wie kann man die 2. Seite herstellen?
Ist es mit einem Schreiben von einem Anwalt sinnvoller? Also bei der ersten Mahnung?
Habe ich jetzt, da ich das Widerspruchsrecht nicht in anspruch genommen habe überhaupt eine Chance?