Antiscammer
Sehr aktiv
AW: outlets.de
Gemäß einschlägiger Rechtsprechung kommt bei Webseiten-Angeboten mit verschleierter Preisauszeichnung kein wirksamer Vertrag zustande.
Wer sich auf so einer Seite unter falschen Daten anmeldet, macht sich nicht strafbar, weil er nicht davon ausgehen musste, sich auf einer kostenpflichtigen Seite anzumelden. Daher liegt kein Vorsatz vor, mithin auch kein Betrug.
Daher gibt es auch solche immer wieder angedrohten "Anzeigen wegen Betrugs" nie. Uns ist nicht ein einziger solcher Fall bekanntgeworden.
"Abo-Verträge" mit Minderjährigen sind schwebend unwirksam und können von den Erziehungsberechtigten im Nachhinein jederzeit für nichtig erklärt werden.
Auch Schadenersatzansprüche gegen den Erziehungsberechtigten sind durch das "Unternehmen" regelmäßig in solchen Fällen nicht durchsetzbar.
Siehe dazu:
Urteil des AG München vom 18.2.09, AZ 262 C 18519/08, gegen den Betreiber einer Flirtseite
IP-Adressen allein nützen den Abzocker nichts. Die kriegen keine Logdaten von den Providern. Und ein Vertragsschluß ist damit auch nicht bewiesen.
http://forum.computerbetrug.de/info...vorlage-einer-ip-und-persoenlicher-daten.html
Allenfalls könnte eine Google-Suche Deine Adresse offenbaren, weil Du unvorsichtigerweise den Namen rausgegeben hast. Wäre aber auch kein Beinbruch. Denn, wie gesagt: irgendwelche Ansprüche sind nicht durchsetzbar. Das wissen die Betreiber auch, und sie begnügen sich daher mit dem üblichen Weichklopf-Kasperletheater.
Antispam e.V. - Einzelnen Beitrag anzeigen - Stories zum Schmunzeln
Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
Hier ist ein Artikel von jemandem, der sich mit der Materie auskennt:
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html
Gemäß einschlägiger Rechtsprechung kommt bei Webseiten-Angeboten mit verschleierter Preisauszeichnung kein wirksamer Vertrag zustande.
Wer sich auf so einer Seite unter falschen Daten anmeldet, macht sich nicht strafbar, weil er nicht davon ausgehen musste, sich auf einer kostenpflichtigen Seite anzumelden. Daher liegt kein Vorsatz vor, mithin auch kein Betrug.
Daher gibt es auch solche immer wieder angedrohten "Anzeigen wegen Betrugs" nie. Uns ist nicht ein einziger solcher Fall bekanntgeworden.
"Abo-Verträge" mit Minderjährigen sind schwebend unwirksam und können von den Erziehungsberechtigten im Nachhinein jederzeit für nichtig erklärt werden.
Auch Schadenersatzansprüche gegen den Erziehungsberechtigten sind durch das "Unternehmen" regelmäßig in solchen Fällen nicht durchsetzbar.
Siehe dazu:
Urteil des AG München vom 18.2.09, AZ 262 C 18519/08, gegen den Betreiber einer Flirtseite
IP-Adressen allein nützen den Abzocker nichts. Die kriegen keine Logdaten von den Providern. Und ein Vertragsschluß ist damit auch nicht bewiesen.
http://forum.computerbetrug.de/info...vorlage-einer-ip-und-persoenlicher-daten.html
Allenfalls könnte eine Google-Suche Deine Adresse offenbaren, weil Du unvorsichtigerweise den Namen rausgegeben hast. Wäre aber auch kein Beinbruch. Denn, wie gesagt: irgendwelche Ansprüche sind nicht durchsetzbar. Das wissen die Betreiber auch, und sie begnügen sich daher mit dem üblichen Weichklopf-Kasperletheater.
Antispam e.V. - Einzelnen Beitrag anzeigen - Stories zum Schmunzeln
Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
Hier ist ein Artikel von jemandem, der sich mit der Materie auskennt:
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html