outlets.de - Mahnschreiben der RA RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement

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Auch ich wünsche allen hier Beteiligten ein friedvolles und besinnliches Weihnachtsfest.
Lasst euch das Fest nicht durch Angst oder ähnliches verderben..wir stehn hier alle auf der sicheren Seite.

Jeder der sich nicht verunsichern lässt und nicht zahlt rückt den Herrn T...näher mit dem Rücken zur Wand.

Also standhaft bleiben und sich zur Not hier nochmal Hilfe oder Rat holen.

Liebe Grüße
B.
 
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Hallo zusammen,
ich habe gerade die ausführlichen Beiträge zum Thema outlets.de gelesen und bin entsetzt.
Da ich viel mit dem Internet zu tun habe, bin ich immer vorsichtig wenn man irgendwo persönliche Daten eingeben muss.
Leider ist meine Mutter auf outlets.de reingefallen, da sich leider nicht so vorsichtig ist.
Nachdem die zweite Mahnung kam, hat sie leider die erste Rate überwiesen. Absoluter Fehler wie ich jetzt feststellen muss. Aber gut, nun nicht mehr zu ändern.
Sie hat die gleichen Mails wie hier beschrieben erhalten. Auch eine Anmeldebestätigung konnte ich in ihren Mails nicht mehr nachvollziehen, da die Anmeldung bereits im September erfolgt sein soll...
Lange Rede kurzer Sinn.
Was kann man im Nachhinein tun um nicht im nächsten Jahr die zweite Rate bezahlen zu müssen? Lieber still halten oder doch Kündigung vorzeitig schicken?
Gibt es noch jemanden in dieser Situation? Hat man eine Chance auch die ersten 96 EUR wiederzubekommen? (wahrscheinlich schwierig...9
Vielen lieben Dank!
 
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Man kann auch selber Anzeige wegen "arglistiger Täuschung" machen. Der werte Herr Outlets steht bei der Justiz schon mächtig in der Kreide, und je mehr Leute nicht zahlen und dagegen vorgehen desto schlechter wird es letztlich um seine Praktiken bestellt sein. Am liebsten würde ich langsam mal hören dass der nette Onkel ein paar Jahre durch die berühmten Gitterstäbe schaut! Und das von innen .... :-D
 
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Hallo Fritzill. Mir drohte man auch mit negativen Schufa Eintrag und Inkassobüros. Aber dank dieser vielen Leute hier bei computerbetrug.de habe ich keineswegs die Hose voll.Alles was die Firma mir schreibt und bewahre ich auf,aber nur darum,weil,falls mir mal das Toilettenpapier ausgehen sollte habe etwas womit ich mir den A..... säubern kann.Also mache dir keine Gedanken. Wünsche dir ein Frohes Weihnachtsfest.

Wäre ganz gut wenn jede/r der/die eine Drohung von outlets.de bekommt negativ in die SCHUFA eingetragen zu werden dies mit dem Hinweis auf "Amtsgericht Halle, Beschluss v. 09.12.2009 - Az. 105 C 4636/09" an das Amtsgericht weiterleitet.
 
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Hallo Herr Bastian. Werde gleich mal nachschauen ob ich die " Letzte Mahnung " in der der negative Schufaeintrag angedroht wird noch im PC habe. Kann ich dann ja weiterleiten.
 
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Wäre ganz gut wenn jede/r der/die eine Drohung von outlets.de bekommt negativ in die SCHUFA eingetragen zu werden dies mit dem Hinweis auf "Amtsgericht Halle, Beschluss v. 09.12.2009 - Az. 105 C 4636/09" an das Amtsgericht weiterleitet.
Wozu? Die Entscheidung gilt nur zwischen den beiden Prozessparteien. Was soll das arme (Zivil)gericht mit den ganzen Unterlagen?
Spannend wäre nur selber gerichtlich Ansprüche geltend zu machen.
 
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Wozu? Die Entscheidung gilt nur zwischen den beiden Prozessparteien. Was soll das arme (Zivil)gericht mit den ganzen Unterlagen?
Spannend wäre nur selber gerichtlich Ansprüche geltend zu machen.

Sicherlich, doch die Konsequenz daraus ist eindeutig. Letztlich ist es somit der IContent GmbH indirekt verboten worden generell mit Einträgen in der SCHUFA etc. zu drohen. Macht nun jede/r welche/r mit einem SCHUFA-Eintrag gedroht wurde Anzeige gegen IContent oder zumindest auf die Drohung aufmerksam dient dies ganz sicher der Sache. Irgendwann ist dann das Maß voll und es kommt zu einem grundsätzlichen Urteil bezüglich solcher Seiten im INet.
 
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Wozu? Die Entscheidung gilt nur zwischen den beiden Prozessparteien. Was soll das arme (Zivil)gericht mit den ganzen Unterlagen?
Spannend wäre nur selber gerichtlich Ansprüche geltend zu machen.

Das Amtsgericht nimmt alle Eingänge zu Protokoll. Ab einer bestimmten Menge von Eingängen zu dem gleichen Thema nimmt das Amtsgericht ein Verfahren auf, dazu sind die verpflichtet. Oder man macht Anzeige gegen IContent bei der Polizei, z.b. wegen Belästigung, arglistiger Täuschung, Betrug usw. Ne Anzeige kostet 0 Cent, kann sogar online gemacht werden und wird umso grössere Folgen für IContent haben je öfter dies passiert!

Diese Leute können nur durch einen eindeutigen Gerichtsentscheid gestoppt werden. Zudem müsste ein Gerichtsentscheid erwirkt werden dass alle kostenpflichtigen Websiten einen papierschriftlichen Vertrag mit dem angeblichen Kunden abschließen MÜSSEN. Dann wäre Schluss mit dem Betrugskram!
 
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Der Wunsch ist hier Vater Deines Gedankens. Das Problem ist aber: angesichts des verhaltenen Engagements deutscher Staatsanwälte gegen Wirtschaftskriminalität sind die Erfolgschancen von Strafverfahren in solchen Sachen sehr gering. Die werden auf den zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch verweisen. Den muss aber jeder für sich selbst geltend machen.

HerrBastian schrieb:
Zudem müsste ein Gerichtsentscheid erwirkt werden dass alle kostenpflichtigen Websiten einen papierschriftlichen Vertrag mit dem angeblichen Kunden abschließen MÜSSEN.

Das ginge nicht "per Gerichtsentscheid", sondern dazu müsste man das BGB umkrempeln und die Vertragsfreiheit (Formfreiheit!) über den Haufen werfen.

Ist weder durchsetzbar noch notwendig. Viel wichtiger wäre ein Verhaltenskodex für Inkassobüros, wie er überall im Ausland gilt, nur in Deutschland nicht.
 
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Da gibt es doch diese Geschichte mit der Kanzlei Richter und Content Services Limited. Ich denke für Betroffene welche den Rechtsweg beschreiten wollen oder sogar müssen wäre die Kanzlei Richter geignet!
 
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Der Wunsch ist hier Vater Deines Gedankens. Das Problem ist aber: angesichts des verhaltenen Engagements deutscher Staatsanwälte gegen Wirtschaftskriminalität sind die Erfolgschancen von Strafverfahren in solchen Sachen sehr gering. Die werden auf den zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch verweisen. Den muss aber jeder für sich selbst geltend machen.



Das ginge nicht "per Gerichtsentscheid", sondern dazu müsste man das BGB umkrempeln und die Vertragsfreiheit (Formfreiheit!) über den Haufen werfen.

Ist weder durchsetzbar noch notwendig. Viel wichtiger wäre ein Verhaltenskodex für Inkassobüros, wie er überall im Ausland gilt, nur in Deutschland nicht.

Genau!
Verträge müssen grade nun im Internetzeitalter einer bestimmten Form bedürfen. Und zwar ganz genau der eindeutig unterzeichneten papierschriftlichen Form. Damit wäre das Thema Internetbetrug völlig vom Tisch!

Zudem müssten gesetzliche Vorschriften erlassen werden wie der Zugang zu einer kostenpflichtigen Seite auszusehen hat. Etwa müssten bevor man aus der Anmeldeschiene landet zig Hinweise gegeben werden dass es sich um eine kostenpflichtige Angelegenheit handelt. Man könnte Betreiber verpflichten bestimmte Modi einzuhalten und den Kunden klarmachen dass wenn diese Modi nicht vorgefunden werden etwas nicht stimmt.

Diese Modi dürften vom Betreiber selber nicht beeinflussbar sein, da sie zuvor beantragt und z.b auf einem Server der Handelskammer oder watt weiss ich wo abgelegt sind. Würde man dies alles tun, insbesondere die papierschriftliche Form dann wäre das Spielchen komplett zuende .... :-D
 
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hallo ich bin froh das ich euch gefunden habe! mir geht es genau wie euch. bin auch in die falle reingetappt. habe mich lange mit denen rumgestritten. habe angerufen, denen gemailt- alles umsonst!
habe viele mahnungen bekommen. dann habe ich die erste rate bezahlt. habe zeitgleich meine kündigung hin gemailt und um eine kündigungsbestätigung gebeten. aber leider keine reaktion!!!
das sind nur [........]. wie würdet ihr euch weiter verhalten??
bitte helft mir!!!
danke felicitas
 
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Bei Webseiten mit verstecktem Preishinweis kommt kein kostenpflichtiger Dienstleistungsvertrag zustande. Wenn man unnötigerweise trotzdem zahlt, dann ist das halt im Rechtsirrtum passiert. Man muss zwar i.d.R. das Geld als Lehrgeld abschreiben, denn freiwillig wird der "Unternehmer" das nicht wieder rausrücken. Aber er kann aus der Tatsache der Zahlung jedenfalls keine weiteren Ansprüche herleiten.
http://forum.computerbetrug.de/info...64-bei-abo-einmal-bezahlt-immer-bezahlen.html

Weitere Brief- oder Mailfreundschaften werden zu nichts führen. Eher kann man einem Ochsen die Relativitätstheorie erklären.
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html
 
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...dann habe ich die erste rate bezahlt.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung ohne Eigenbeteiligung hast, würde ich dort mal nachfragen, ob die dir eine Deckungszusage erteilen. Dann könntest du einen (fachkundigen) Anwalt beauftragen, der dann evtl. eine Rückforderung des bereits gezahlten Betrages in die Wege leiten kann.

Ohne Rechtsschutzversicherung ist das Risiko zu groß.

Hier die Meinung der Verbraucherzentrale:
outlets.de: Verbraucherzentrale warnt vor Bezahlung: computerbetrug.de und dialerschutz.de
 
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Wenn man aber als Betroffener ständig Mahnungen von Outlets.de bekommt und zu den 96€ nicht noch weitere Kosten entstehen lassen möchte, kann man glaub ich nicht so cool bleiben und solche Sprüche klopfen, oder hast du auch schlechte Erfahrungen mit outlets.de gemacht? Als Außenstehender sieht die Welt immer etwas anders aus!

---------- Artikel hinzugefügt um 11:15:56 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 11:10:22 ----------

Wann bist du denn in denen ihre Falle getappt? Kannst du dich an ein Fenster mit klarem Hinweis auf Kostenpflichtigkeit neben der Anmeldemaske erinnern. Ich bin der Meinung, nachdem sich vielleicht in letzter Zeit die erfolglosen Widersprüche von Seiten der Abgezockten mehren, haben die jetzt so einen Hinweis auf ihre Seite eingefügt.
 
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