outlets.de - Mahnschreiben der RA RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement

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Na klar haben die eine IP mit der du dich eingeloggt hast und womit daten uebermittelt worden sind, das ist aber auch alles.Sie koennen aber nicht durch den Computer schauen .

RK

Durch nicht, aber in (deinen Computer). Ich habe nämlich von einem Experten schon eine Erklärung bekommen, wie die zu meinen Formulardaten gekommen sein könnten, obwohl ich den Anmeldebutton gar nicht gedrückt habe und den Anmeldevorgang abbrach. Mit Java oder AktiveX oder anderen Programmiertricks ist es jedenfalls möglich jeden Tastenanschlag oder den ganzen Formularinhalt unbemerkt zum Server zu holen, noch bevor der Anmeldebottom betätigt wird. Am einfachsten fur den Webpageprogrammierer wäre es gewesen beim Link auf die AGB's u.A. nicht nur den Link vom Browser ausführen zu lassen sondern dabei auch gleich schon den Formularinhalt an den Server zu übertragen. Eine Webpage kann im Quelltext jederzeit geändert werden, sodass mit Beginn der Inkassowelle sich der Quelltext von outlets.de (der ja vom Browser in deinem PC ausgeführt wird) wahrscheinlich auch geändert hat, - Peter -
 
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Wie das?
Wenn eine gültige Widerrufsbelehrung in Textform dem Verbraucher nicht zugegangen ist, dann hat die Widerrufsfrist niemals zu laufen begonnen, und der Verbraucher hat ein quasi unbegrenztes Widerrufsrecht.

Wenn die Widerrufsbelehrung zwar zugeht, aber erst nach Vertragsschluß, dann beträgt die Widerrufsfrist 4 Wochen.

Vor der Frage, ob man überhaupt widerrufen muss, stellt sich erst einmal die Frage, ob überhaupt ein kostenpflichtiger Vertrag zustandegekommen war. Bei Webseiten mit intransparenter Preisangabe ist das nicht der Fall.

Huuups! Andere Länder, andere Sitten. In Österreich: Mindestens 7 Werktage nach "schriftlicher" Widerrufsbelehrung (auf Datenträger z.B. CD reicht, eMail reicht nicht), längstens aber 3 Monate, die EU wollte das so (Fernabsatzrichtlinie in AT KSchG aufgenommen). - Peter -
 
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Wenn aber über die Kostenpflicht nicht sofort erkennbar aufgeklärt wird, dann kommt auch in Österreich kein entgeltpflichtiger Vertrag zustande. Wenn es aber schon keinen Vertrag gibt, dann gibt es auch nichts zu widerrufen.
 
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Hallo ihr Lieben...

Verfolge eure Beiträge nun schon seit ein paar Wochen... Auch ich bin reingefallen... Oder halt... Eigentlich nicht... Ich habe nämlich fristgerecht einen Widerruf versendet... Der wurde natürlich nicht akzeptiert... Warum weiß wahrscheinlich nur der liebe Gott:eek:...
Hier alao mein Tipp an alle Verzweifelten:

1. Auf Mails nicht reagieren, am besten die Mails von denen blocken!
2. Falls ihr ein Schreiben (Mahnung etc) per Post erhaltet: Auf gar keinen Fall öffnen!! Einfach eure Adresse durchstreichen und auf den Brief notieren: Empfänger unbekannt verzogen; an den Absender zurück. Und dann das Ganze einfach wieder in einen Postkasten stecken...

Das gilt auch, falls es wirklich eure richtige Adresse ist!!!
So kann gar nix passieren und weitere Schreiben werden auch mit Sicherheit nicht folgen:-p

Funktioniert super!!!
 
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Moin Moin,
ich bin auch in die selbe Falle getappt.Dank des Forums hier gehe ich das aber ganz gelassen an und warte mal ab :D.
Desweitern habe ich ja nunmal folgene Mail bekommen wie alle anderen auch.Nur das was ich rot Makiert habe ist evtl ja wichtig .. weil ich habe Datenbank bei Outlets.de nämlich um ..Uhr aktiviert und da da ja die Uhrzeit fehlt kann das also garnicht passiert sein.Evtl konnt ich ja auch helfen zur beruhigung ;)


bis dahin Marc

[ edit]
 
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Was dort steht ist so unwichtig wie die Fallrichtung des Sack Reis vom Bauern Xin Ho in China

Lies die Vorgängerpostings, es ist alles schon zigmal durchgekaut.
 
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Ja hallo,
Kann mir auch jemand helfen? Ich habe mich auch auf dieser lustigen Seite oulets. de angemeldet, und habe laut euren Tipps nichts getan" laut einzahlungen".
Aber heute kam der erste Brief(mit 5euro Mahnung natürlich), und meine Mutter hat ihn unabsichtlich geöffnet. D.h mit rückschicken mit Name ist unbekannt geht nicht mehr?
was soll ich jetzt tun?
Bin verzeifelt, bitte hilfe!!?!
 
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Soll ich jetzt Wiederspruch einlegen oder gar nix tun ?
Das ist im Grunde ziemlich egal. Wenn es dem Seelenfrieden was bringt, kann man widersprechen
( ohne e ). Die Belästigung kann allerdings sogar steigen damit. Rechtlich ist es überflüssig

http://forum.computerbetrug.de/info...t-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html
Betroffener: Ich glaube Dir kein Wort und will unbedingt irgendwas schreiben. Welchen Musterbrief nehme ich?

Seufz, ich habe es befürchtet. Ist schnurz, solange die Anfechtung drin ist. Den Rest könnte man ja - siehe oben - nachreichen, falls es zu einem Prozess käme. Wichtig ist aber den Anbietern nicht auch noch durchs schreibseln die Datensätze zu verfeinern. Also nicht mehr Daten -insbesondere die Adresse rausrücken- als die Gegenseite eh schon hat. Vollständige Adressdatensätze in den falschen Händen führen nicht nur zu Belästigungen per Brief sondern könnten auch für weitere Projekte eingesetzt werden.

Musterbriefe - wer unbedingt einen schicken will - gibt es übrigens zum kostenlosen Download hier.
 
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Auch ich hatte heut die "letzte Mahnung" im Hausbriefkasten.
Letzte Mahnung, wohl damit der Druck grösser wird fett schwarz geschrieben für alle lesbar aussen auf dem Kuvert.

Ich hab "Empfänger unbekannt verzogen" draufgeschrieben und das Ding ungeöffnet wieder zur retoure in den Postbriefkasten geworfen.

Das lustige..in meiner Mail gestern stand auch bereits "letzte Mahnung",zahlbar bis zum 22.12....
Heut ist aber erst der 17.

Also wird da "frei nach Schnauze" Post mit Mahnungen rausgehauen.

Bei mir beissen die sich da die Zähne aus..ich zahl da keinen Pfennig und sitz den Mist aus.
 
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Ob Widerspruch oder nich, die Schreiben bleiben die selben. Wenn du Widerspruch einlegst, dann sagen sie dir das das nict gelten würde. Machst du es nicht, dann berufen sie sich auf den fehlenden Widerspruch.

Hab heute nämlich netten Konatkt zu Online-Downloaden.de gehabt. Selbes Spiel, gleiche Masche. :roll:
 
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:(Hallo Ihr Leidensgenossen.
Heute habe ich von Herrn [ edit] seiner derzeitigen Bank (Spark. Offenbach Rechtsabt.) ein Schreiben bekommen mit dem Wortlaut: "Selbstverständlich distanzieren wir uns von den betrügerischen Handlungen,wie dies bei sog. Abofallen im Internet der Fall ist. Uns ist die Rechtssprechung, die zu Internetfallen ergangen ist bekannt. Hieraus ergibt sich für uns jedoch nach wie vor keine direkte Handhabung, die uns unser vertraglichen Verpflichtung zur Kontoführung entbinden würde. Wir verfolgen insoweit die weitere Entwicklung in der Rechtssprechung."
Mal sehen wie es weiter geht. Jedenfalls ließt man aus ganzenn Schreiben,
die möchten den bei uns auch so "beliebten" Herrn [ edit] loswerden, wissen nur nicht wie.
archi1942:scherzkeks::wall:

Modinfo
http://forum.computerbetrug.de/rules.php
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Seh ich anders. Die erhalten Geld dafür, ergo behalen sie diese Kunden solange denen kein Betrug nachgewiesen wird. Spricht deutlich für die Sparkasse
 
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Gleiche Antwort von gleicher Bank hatte ich gestern hier reinkopiert.
Das die den T.F. so gern loswerden möchten,erkenn ich da nicht wirklich.
Wenn es denn so wäre, gäbe es da nämlich Mittel und Wege.
 
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Spricht deutlich für die Sparkasse
Eher dagegen und auch gegen deine Sichtweise.
Andere Banken handeln ( in ihrem eigenen Interesse) verbraucherorientierter
Es geht nicht um das "Einfrieren" des Kontos, sondern es geht um die Kündigung des Kontos. Und dazu reicht bei Geschäftskonten die mit der Tätigkeit verbundene Rufschädigung für die Bank aus, damit der Bank eine Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nicht mehr zumutbar ist. Dazu gibt es inzwischen Gerichtsurteile.
 
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