AW: outlets.de
Wenn man unnötigerweise selbst der Gegenpartei eine Ratenzahlung angeboten hat, dann kann das unter Umständen ein Fehler gewesen sein. Aber das hängt davon ab, was man da geschrieben hat. Daher sollte das am besten mal die Verbraucherberatung prüfen. Rechtsberatung im Einzelfall dürfen wir hier nicht erteilen.
Nächstens bitte erst im Internet recherchieren oder die Verbraucherberatung fragen, bevor man unüberlegte Äußerungen an die Gegenpartei macht.
Normalerweise gibt es keinen Grund, eine Forderung, die gänzlich unbegründet ist, zu zahlen. Auch nicht auf Raten.
Und bei diesen Abzockwebseiten mit versteckter Preisangabe ist es so, dass kein Zahlungsanspruch besteht, weil der Nutzer nicht damit rechnen musste, ein kostenpflichtiges Angebot in Anspruch zu nehmen. Daher wäre die Forderung eigentlich unbegründet - es sei denn, man hat sich durch sein eigenes, völlig unnötiges Gegacker da reingeritten und womöglich den Anspruch zugegeben.
Bei einer unbegründeten Forderung hätte man eigentlich auch keine Rechtspfilicht, überhaupt dazu gegenüber der Gegenpartei Stellung zu nehmen (außer beim Mahnbescheid oder bei der Klage, das kommt aber beides so gut wie nie vor bei dieser Abzocke).
Alles, was man grundsätzlich wissen muss:
Das lesen.
Die Videos von Katzenjens gucken.
Normalerweise könnte man sich ganz gemütlich zurücklehnen. Nur, wenn man mit seinem Geschreibsel etwas falsch gemacht haben könnte, sollte man das prüfen lassen. Wir können und dürfen das aber hier nicht.