Antiscammer
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AW: opendownload ( me too Postings )
"arglistige Täuschung und Verstoß gegen das Fernabsatzgesetz" haben mit dem Strafrecht nichts zu tun. Das sind keine Straftaten, sondern rein zivilrechtliche Angelegenheiten.
Strafrechtlich relevant wäre z.B. der "Betrug". Solche Verfahren gegen Nutzlos-Anbieter werden aber in aller Regel eingestellt, weil mehrere Voraussetzungen für die Strafbarkeit fast immer nicht erfüllt sind (Vorsatz nachweisbar, etc.).
Mit solchen Anzeigen beschäftigt man die Behörden m.E. nutzlos.
"arglistige Täuschung und Verstoß gegen das Fernabsatzgesetz" haben mit dem Strafrecht nichts zu tun. Das sind keine Straftaten, sondern rein zivilrechtliche Angelegenheiten.
Strafrechtlich relevant wäre z.B. der "Betrug". Solche Verfahren gegen Nutzlos-Anbieter werden aber in aller Regel eingestellt, weil mehrere Voraussetzungen für die Strafbarkeit fast immer nicht erfüllt sind (Vorsatz nachweisbar, etc.).
Mit solchen Anzeigen beschäftigt man die Behörden m.E. nutzlos.