AW: opendownload.de ( me too Postings )
Ich habe mich am 3.2 bei OpenDownload angemeldet, natürlich sofort auch die rechnung bekommen und war geschockt. Glücklicherweise habe ich dann schnell eure Seite gefunden (vielen Dank an diejenigen, die das hier alles ins Leben gerufen haben!) und war erstmal beruhigt. Ich habe mir dieses Widerspruchschreiben von der Verbraucherzentrale kopiert und an OpenDownload geschickt, direkt am nächsten Tag. Man kann sich bei denen Sachen die man an ihre Internetadresse (den Kunden"service") schickt von denen selbst als Kopie an die eigene Internetadresse schicken lassen, was ich dann auch gemacht habe. Ich dachte es kann ja nichts schaden, dann habe ich einen Beweis dafür, dass ich Widerspruch eingelegt habe.
Darauf gab es keine richtige Antwort, aber am 20.2. erhielt ich dann eine Mahnung und schließlich auch eine Email die vermutlich eine Antwort auf meinen Widerspruch darstellen sollte mit folgendem Inhalt:
"Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir haben den Aktivierungslink und die Zugangsdaten an Ihre E-Mailadresse
geschickt. Diesen Aktivierungslink haben Sie bestätigt. Daher haben Sie
nachweislich den Zugang genutzt. Sie sind einen rechtsbindenden Vertrag
eingegangen.
Des Weiteren haben Sie die AGB, Datenschutzerklärung und den Verzicht auf das
Widerrufsrecht akzeptiert.
Durch den Verzicht auf das Widerrufsrecht haben Sie nicht mehr die Möglichkeit
Ihren Vertrag zu widerrufen, Rechtsgrundlage hierfür ist § 312d Abs.3 Nr.2
BGB. Die Dienstleistung beginnt sofort nach Anmeldung."
So erst einmal wollte ich fragen, wenn man dem Verzicht auf das Widerspruchsrecht zustimmt, kann man dann nicht trotzdem noch widersprechen? Ich habe das glaube ich leider nicht richtig verstanden oder zumindest bin ich mir da sehr unsicher.
Das Zweite ist, heute habe ich einen Brief von dem Rechtsanwalt O. T. bekommen. Ich habe auf die Mahnung nicht reagiert weil ich dachte, und von dem was ich so gelesen habe, es wäre das beste.
Aber ich weiß nicht, ich habe gelesen verschiedene Leute haben auf den Brief des Anwalts reagiert. Sollte ich dies auch tun? Oder weiterhin alles ignorieren bis ich einen Mahnbescheid erhalte?
Es tut mir leid wenn diese Fragen bereits beantwortet wurden, ich bin nur so verunsichert, ich hatte noch nie etwas mit einem Anwalt zu tun und mache mir Sorgen. Vielen Dank für eure Hilfe!