opendownload.de neu: softwaresammler.de

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
opendownload.de, Kontaktaufnahme nicht möglich

Bin wie so viele auch bei opendownload.de gelandet und habe mich angemeldet.Nachdem ich eine Rechnung pereMail erhalten habe,habe ich diesen Betrag (96€) noch am gleichen Tag überwiesen.
Danch habe ich erst über den möglichen Betrug bei Ihnen hir gelesen.
Habe meine Überweisung am nächsten Werktag auf Bank wiederufen.
Habe eine eMail an Rechnungsabsender mit wiederruf auf Vertrag gesendet,kam aber als nicht zustellbar zurück!mit Hinweiss doch das Kontaktformular zu verwenden.Diesen funktionirt aber nicht weder mit meiner Kundennr.oder Rechnungsnr.
Habe mir alle emails aufgehoben und ausgedruckt.
Kann oder muß ich noch mehr tun um meien Vertag zu wiederrufen.
Bei schriftlchem Kontakt habe ich keinen Nachweis was ich geschrieben habe.

MFG. Tommy
 
OpenDownload die zwote

Hey,

ich weiß, dass es schon einen Thread mit sehr vielen (und guten) Infos zu Opendownload gibt.
Meiner Meinung nach (alle 89 Seiten habe ich nicht durchgelesen) finden sich jedoch wenig Infos dazu, was man beachten sollte, wenn nach Wiederruf und Kündidung des Vertrags eine Antwort von der Firma kommt.

Dazu folgende Antwort der Jungs
ehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wir haben den Aktivierungslink und die Zugangsdaten an Ihre E-Mailadresse
geschickt. Diesen Aktivierungslink haben Sie bestätigt. Daher haben Sie
nachweislich den Zugang genutzt. Sie sind einen rechtsbindenden Vertrag
eingegangen.

Des Weiteren haben Sie die AGB, Datenschutzerklärung und den Verzicht auf das
Widerrufsrecht akzeptiert.
Durch den Verzicht auf das Widerrufsrecht haben Sie nicht mehr die Möglichkeit
Ihren Vertrag zu widerrufen, Rechtsgrundlage hierfür ist § 312d Abs.3 Nr.2
BGB. Die Dienstleistung beginnt sofort nach Anmeldung.

Bitte begleichen Sie daher die 96€ innerhalb der Frist. Sollten Sie der
Zahlung dennoch nicht nachkommen, müssen Sie mit einer Mahnung bzw. einem
Schreiben unseres Rechtsanwaltes rechnen, wodurch Ihnen weitere Kosten
entstehen.

Bitte geben Sie als Verwendungszweck auf jeden Fall Ihre Rechnungs- und
Kundennummer an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können.

Verwendungszweck: xxxxxxx

Kontakt:
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass aufgrund von Spam-Attacken eine
Antwort oder Rückfrage nur über unser Kontaktformular auf der Seite
[noparse]http://www.support-online-center.com[/noparse] getätigt werden kann.
Sie brauchen dazu Ihre Emailadresse und Ihre Kunden- oder Rechnungsnummer.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Support-Team

Content Services Ltd.
Mundenheimer Straße 70
68219 Mannheim

Unsere Bankverbindung:

Für Kunden aus Deutschland:
Begünstigter: Content Services Ltd.
Kontonummer: [......]
Bankleitzahl: 50070024
Bank: Deutsche Bank Frankfurt

Für Kunden aus dem Ausland:
Begünstigter: Content Services Ltd.
[.......]
Bank: Deutsche Bank Frankfurt

Handelsregister: Amtsgericht Mannheim HRB 703297

Telefonischer Kontakt:
Telefon : +49-1805-88204486 (0,14 €/min)*
Telefax : +49-1805-88204487 (0,14 €/min)*
(Montag bis Freitag / 09.00 - 18.00 Uhr)
*aus dem deutschen Festnetz, gegebenenfalls abweichende Preise aus dem
Mobilfunknetz

Vorgeschichte:
Unter falscher Adresse angemeldet - Aktivierungslink angeklickt - Rechnungsmail erhalten - im Internet zum Thema eingelesen - Musterbrief des Verbraucherschutzes über eMail versendet (inkl. Kündigung) + Kontaktformular versendet - obige Mail erhalten.

Meine Frage bezieht sich auf das Wiederrufsrecht.
Es wird geschrieben
Des Weiteren haben Sie die AGB, Datenschutzerklärung und den Verzicht auf das
Widerrufsrecht akzeptiert.
Durch den Verzicht auf das Widerrufsrecht haben Sie nicht mehr die Möglichkeit
Ihren Vertrag zu widerrufen
, Rechtsgrundlage hierfür ist § 312d Abs.3 Nr.2
BGB. Die Dienstleistung beginnt sofort nach Anmeldung.

Stimmt das überhaupt?

Meine Strategie wär eigentlich gewesen, nichts mehr zu unternehmen, da laut diverser Aussagen ein einmaliger Wiederruf ausreichen würde.
Aber bin ich damit immernoch auf der sicheren Seite?

Ich würde mich echt freuen, wenn der Thread vorerst nicht geschlossen würde
bzw. falls das Thema schon behandelt wurde mir ein entsprechender Hinweis gesendet werden könnte.

Danke!
Grüße
Sar
 
AW: opendownload.de

Um einem dringenden Bedürfnis abzuhelfen, über ein völlig überflüssiges Thema weiter zu diskutieren/lamentieren.
( es gibt kaum etwas worüber es sich weniger lohnt als über diesen Nutzloskram zu grübeln )

Thread geöffnet

PS: Widerruf schreibt sich ohne e
 
AW: OpenDownload die zwote

Des Weiteren haben Sie die AGB, Datenschutzerklärung und den Verzicht auf das
Widerrufsrecht akzeptiert.
Durch den Verzicht auf das Widerrufsrecht haben Sie nicht mehr die Möglichkeit
Ihren Vertrag zu widerrufen, Rechtsgrundlage hierfür ist § 312d Abs.3 Nr.2
BGB. Die Dienstleistung beginnt sofort nach Anmeldung.
Stimmt das überhaupt?
Ganz allgemein: Die Rechtsausführungen der im Abobereich tätigen Geschäftsleute und ihrer Inkassopartner sind nahezu immer falsch/verzerrt/unvollständig.
Durch den Verzicht auf das Widerrufsrecht haben Sie nicht mehr die Möglichkeit
Ihren Vertrag zu widerrufen,
Zur Möglichkeit des Verzichtes auf Verbraucherrechte §312f BGB lesen
Rechtsgrundlage hierfür ist § 312d Abs.3 Nr.2
BGB.
Die Norm hat 2 Alternativen
...Widerrufsrecht erlischt...(1.Alt)wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder (2 Alt)der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
Ausdrückliche Zustimmung mit Dienstleistung anzufangen? Steht da nicht sondern nur, dass man auf das WR-Recht verzichtet. Ausserdem, es gibt keine Wahlmöglichkeit. M.E. setzt eine ausdrückliche Zustimmung voraus, dass ich zwischen "normaler" und "vorzeitiger" Ausführung wählen kann.
Bleibt noch: "selbst veranlasste" Ausführung der Dienstleistung, also die eigene Nutzung. Die liegt noch nicht vor wenn die Gegenseite brüllt "Wir haben schon angefangen (womit auch immer)". Das "Freigeschaltetwerden" ist noch keine Nutzung sondern allenfalls Vorbereitungshandlung zur Dienstleistung.
Selbst wenn eine selbst veranlasste Nutzung vorliegt ist es unter den Juristen umstritten ob das Widerrufsrecht bei teilbarer Leistung tatsächlich futsch ist
vgl z.B. :
MIR 2008, Dok.284: AG Montabaur, Urteil vom 15.01.2008 - Az. 15 C 195/07 - Ausschluss des Widerrufsrechts nach Freischaltung des DSL-Anschlusses - Der Ausschluss des Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB gilt bei Dauerschuldverhältnissen wie e


Langer Rede kurzer Sinn: Ob das Widerrufsrecht futsch ist, ist zumindest ungewiss.

Meine Strategie wär eigentlich gewesen, nichts mehr zu unternehmen, da laut diverser Aussagen ein einmaliger Wiederruf ausreichen würde.
Ich werde nicht versuchen Dich davon abzubringen.

Aber bin ich damit immernoch auf der sicheren Seite?
Zähle doch mal die Leute die bisher bei einer bestrittenen Forderung verklagt wurden. Bisher sind drei Fälle dokumentiert (alle drei haben gewonnen). Bei ca. 1,5 Millionen Betroffenen der letzten Jahre kannst Du Dein individuelles Risiko ausrechnen
 
AW: opendownload.de

Können die über meine e-mail adresse an meine Daten kommen? D.h. Wohnort,... ? Darf web.de & co die daten überhaupt preis geben?
mfg
 
AW: opendownload.de

hi,
ich bin nun neu hier da ich auch einer der "wenigen-doofen" Menchen bin die auf die Seite "OpenDownload.de" reihngefallen sind.

Ich habe heute in der schule mal meine fake email angeschaut und siehe da eine Rechnung von OpenDownload. Ich hab mir da erst mal gedacht was solln der mist... war doch kostenlos... ist doch alles freeware.

Ja nun mein kleines problem , würde gerne gebrauch vom Wiederrufsrecht machen. Nur weis ich nicht an welche E-Mail ich das senden soll...

Kann mir da vllt einer ne email adresse geben , oder habt ihr das alles uebers kunden-support-center gemacht ?(PM geht auch :) )

danke

blakyyy
 
Problem opendownload

Hallo Leute !
Ich finde es langsam unheimlich. Habe vor zwei Tagen von einem Anwalt Post bekommen, der vertritt "opendownload" und fordert 138,00 euro von mir. Was soll ich machen? Kann mir jemand eine Antwort geben?

LG Loewin68
 
AW: opendownload.de

@Loewin68


Lesen was hier steht und kein Panik bekommen. Mit solchen Schreiben wollen sie dich einschüchtern.

Wenn du zahlst bist du die Dumme, da du das Geld nie wieder siehst.

Also zurücklehnen und nicht mehr dran denken...
 
AW: opendownload.de

Danke das werd ich dann auch tun! Bin jetzt einwenig beruhigter. Man bekommtz trotzdem einen riesen Schrecken.

Lg Loewin68
 
AW: opendownload.de

Hallo zusammen

Ich habe letzten Samstag eine Email von opendownload bekommen.:-? Darin hiess es, ich hätte mich angemeldet und müsse darum die beiligende Rechung bezahlen. Ich habe mich allerdings nie auf dieser Seite registriert!

Die Email Addy ist zum Glück eine zweit Adresse von Hotmail (brauche die fast nie).
Was mich etwas beunruhigt, ist, dass die Anmelde Daten, mit welchen ich mich Angeblich angemeldet haben soll, aus meinen msn Kontakten zusammengesetzt sind!?!?
Wie kommt die zu sochen Informationen???

Ich habe auf keine Email von Opendownload reagiert, habe heute jedoch eine weitere email bekommen, in welcher die Betreiber von Opendownload schrieb, dass er von mir neue Account Daten erhalten habe (neuer Name und Adresse. Ich solle die Identiätskarte Kopieren und per Post schicken zur Prüfung). Ist es nicht Strafbar solche Behauptungen zu machen? Also bei uns in der Schweiz so viel ich weis schon.

Soll ich nun irgendwas Unternehmen?

mfg Schweizer88
 
AW: opendownload.de: Verbraucherschutz mahnt dreimal ab

Moin,Moin aus Ostfriesland,
auch ich bin bei Opendownload "aufgefallen".
Dabei habe ich lediglich nur ein Spielbild angeklickt und sofort wieder verlassen, als ich zum Download aufgefordert wurde. Also, ich habe noch nicht einmal die AGB´s gelesen. Einige Tage später kam eine Mahnung zur begleichung der Rechnung. Diese habe ich ignoriert.Am gestrigen Tag, 27.11.08 habe ich von einem RA [...] aus Osnabrück eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 138,- € erhalten.
Da ich zufällig zur Verbraucherzentrale musste, habe ich diesen Brief gleich mitgenommen und vorgelegt.
Der Tenor war "Alles ignorieren". Gleichzeitig habe ich einen Musterbrief mitbekommen, in dem so einige Hilfe angegeben waren.
Mit dessen Hilfe habe ich dann heute eine Anwort an den Anwalt geschrieben und erwarte nun seine Antwort.

ALSO AUF GAR KEINEN FALL BEZAHLEN:
Sollten dennoch Drohungen ins Haus flattern, Anzeige wegen Nötigung erstatten.

MfG

Mittelwieke
 
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