opendownload.de neu: softwaresammler.de

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
AW: opendownload.de

Wunderbares Forum wirklich xDD
danke für die schnelle hilfe!!!!!
und bei den storys zum schmunzeln bin ich weg gebrochn vor lachn xD
danke nochmal!
mfg
Dark-Messiah =)
 
AW: opendownload.de

Hallo,

ich danke ersteinmal für alle hilfreichen Info's, die ich -der ich ebenfalls seit gestern ein Opfer von opendownload bin- hier erhalten habe!

Ich habe mich, wie viele, aus Schutz vor Spam mit falschen Adress-/und Geburtsdaten angemeldet und habe nun folgende Befürchtung. Wenn ich Widerruf einlege mit den angegebenen Adressdaten, dann ist dieser doch nicht rechtskräftig, oder?


mfg


holland1-2
 
AW: opendownload.de

:sun: Na, die erste Mahnung ist in meine mailbox getrudelt...
Schon dreist, gleich nach der 1. Mahnung mit Rechtsanwalt und "gerichtliche Schritte" zu drohen.
 
AW: opendownload.de

Bei mir war schon die erste e-Mail Rechnung eine einzige Drohung. So einen Ton hab ich in einer Rechnung eigentlich noch nie erlebt.
Regina1961
 
AW: opendownload.de

Hallo,

einige Patienten haben sich bei mir gemeldet, dass sie sich zwar dort angemeldet hatten, aber nicht auf die Freischaltemail gedrückt haben, weil es ihnen komisch vorkam. Interessanterweise haben sie trotzdem einen Tag später per Mail eine Rechnung bekommen.

Als sie versucht hatten, sich mit den Zugangsdaten aus der Freischaltmail im Portal anzumelden, wurden sie abgewiesen mit der Meldung "Bitte aktivieren Sie Ihren Zugang mit dem Link in der Willkommens-E-Mail !" .

Dieses bedeutet, es werden Rechnungen generiert, ohne das der Kunde überhaupt Leistungen in Anspruch nehmen kann.

Zum zweiten kann dort ohne jegliche Verifizierung angemeldet werden. Dadurch ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Dieser Umstand ist für die unfreiwilligen Kunden von Vorteil, da er jederzeit eine Anmeldung abstreiten kann. Mail und IP-Adresse sind für einen Vertragsabschluss eh nicht ausreichend.

Somit ist jegliche weitere Kommunikation mit dem "Anbieter" nicht nur sinnlos, sondern eher kontraproduktiv. Es ist und bleibt Kasperltheater, geduldet von unseren Politikern. Solange die nicht Änderungen vornehmen, können auch Staatsanwälte nicht viel ausrichten.

Kurz: Es ist nicht verboten, sinnfreie Rechnungen zu verschicken. Allerdings ist es auch NICHT notwendig, auf sinnfreie Rechnungen zu reagieren. :wink:

Viele Grüße,
Jens
 
AW: opendownload.de

Ich habe mich auch täuschen lassen, von wegen kosetnlos, erst als ich ein Mail bekam habe ich gesehen das es 96,- kostet, aktiviert habe ich es aber nicht.:sun: Ich weiss nicht ob ich trotzdem Post bekomme, wenn schon werde ich es widersprechen und dann ist es für mich erledigt. Ich habe mich, ehrlich verjagt, aber es war vor nicht so lange Zeit in Fernsehen gewesen, deswegen kam es mir gleich hinterher bekannt vor. Paßt bloß auf, und nicht einschüchtern lassen:-p
 
AW: opendownload.de

....dass sie sich zwar dort angemeldet hatten, aber nicht auf die Freischaltemail gedrückt haben, weil es ihnen komisch vorkam. Interessanterweise haben sie trotzdem einen Tag später per Mail eine Rechnung bekommen...
Aber natürlich doch! Abhängig vom entsprechenden Gateway zum Aufruf der Anmeldeseite können Scripte bei den Eingabeflächen hinterlegt sein, welche in "Echtzeit" die Tastatureingaben (einschl. der Verbindungsdaten) an den Server des Anbieters übermitteln, der die dann verarbeitet.
Somit ist jegliche weitere Kommunikation mit dem "Anbieter" nicht nur sinnlos, sondern eher kontraproduktiv. Es ist und bleibt Kasperltheater, geduldet von unseren Politikern. Solange die nicht Änderungen vornehmen, können auch Staatsanwälte nicht viel ausrichten.
Zuvor genanntes Szenarium wäre ein Computerbetrug nach § 263a StGB, also braucht es da gar keine neuen Gesetze sondern nur die entsprechenden Beweise.
 
AW: opendownload.de

Hallo,

Aber natürlich doch! Abhängig vom entsprechenden Gateway zum Aufruf der Anmeldeseite können Scripte bei den Eingabeflächen hinterlegt sein, welche in "Echtzeit" die Tastatureingaben (einschl. der Verbindungsdaten) an den Server des Anbieters übermitteln, der die dann verarbeitet.
Zuvor genanntes Szenarium wäre ein Computerbetrug nach § 263a StGB, also braucht es da gar keine neuen Gesetze sondern nur die entsprechenden Beweise.

Nein, der Ansatz war dort viel trivialer:
1. Anmeldung mit EMail und persönlichen Daten
2. Freischaltmail kommt und wird nicht beantwortet
3. Tags drauf kommt die Rechnung
4. Kunde versucht ohne Freischaltung sich einzuloggen: Obige Fehlermeldung.
Fazit: Keine Leistung möglich trotz Rechnung.

Da braucht man keinerlei zusätzliche technische Tricks.
Sobald eine Anmeldung erfolgt ist, wird mit 24-std. Verzögerung eine Rechnung generiert, egal ob Freischaltung oder nicht. Ich sehe dabei keinerlei Computerbetrug da lt. deren AGB mit der Absendung der persönlichen Daten ein unwiderrufbarer Vertrag (harhar) entstanden ist. Dieser "Möchtegern-Vertrag" unterliegt aber wieder dem Zivilrecht.

Um es nochmal klarzustellen, im Zivilrecht muss der Anbieter notfalls vor Gericht zweifelsfrei beweisen, dass ein rechtsgültiger Vertrag besteht. Dieses ist für ihn fast unmöglich zu beweisen.
- hat Kunde den Preis gesehen?
- ist Kunde überhaupt der Anmeldende?
- usw.
Kommt mir nicht mit EMail oder IP-Adresse...

Anders herum ist bei einem Verdacht auf Computerbetrug die Staatsanwaltschaft in der Pflicht, diesen zu 100% zu beweisen. Auch dieses ist fast unmöglich, ausser "Anbieter" verhält sich seltenst dämlich.

Webseiten sind leichtflüchtig, somit kann weder Anbieter beweisen dass dort alles mit rechten Dingen zugeht noch die Staatsanwaltschaft das Gegenteil.

Und somit sind wir wieder am Anfang. Wenn unfreiwilliger Kunde sich entweder nicht rührt (beste Lösung) oder keck sagt: "Verklag mich doch!" steht der Anbieter dumm da. Um dieses zu verhindern werden halt dumme Drohungen gemacht welche rechtsunkundige Betroffene zur Zahlung nötigen. Aber ist es Nötigung? Vermutlich auch nicht.

Somit gibts nur eine Möglichkeit: Aufklärung. Und die gibts hier.
Punkt.
Den Punkt dass die Regierung den Verbraucherschutz verbessern kann, lassen wir mal... Weitere Äusserungen meinerseits müssten editiert werden :roll:

Viele Grüße,
Jens
 
AW: opendownload.de

Was würde passieren, wenn ich gar nichts machen würde?
Gar nichts = Mich nicht melden, keinen Brief an die schreiben,nix bezahlen?
 
AW: opendownload.de

Hallo,
ich bin neu hier.
Ich habe mich auch bei opendownloads angemeldet um mir ein program runter zu laden.Es stand aber kostenlose registrierung dort und habe auch nichts gelesen von jahresbeitrag und für 2 jahres Vertrag.Nun bekam ich eine Rechnung und gleichzeitig eine Androhung von rechtlichen Schritten also Inkasso.
Was ich jedoch gemacht habe ,eine email dorthin geschickt um von mein Widerrufsrecht gebrauch zu machen.In der email von open stand das es kein widerrufsrecht gibt!
Wie kann ich mich verhalten?
MFG Ines danke für jeden Tip!:-?
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben