AW: opendownload.de
Hallo,
Aber natürlich doch! Abhängig vom entsprechenden Gateway zum Aufruf der Anmeldeseite können Scripte bei den Eingabeflächen hinterlegt sein, welche in "Echtzeit" die Tastatureingaben (einschl. der Verbindungsdaten) an den Server des Anbieters übermitteln, der die dann verarbeitet.
Zuvor genanntes Szenarium wäre ein Computerbetrug nach § 263a StGB, also braucht es da gar keine neuen Gesetze sondern nur die entsprechenden Beweise.
Nein, der Ansatz war dort viel trivialer:
1. Anmeldung mit EMail und persönlichen Daten
2. Freischaltmail kommt und wird nicht beantwortet
3. Tags drauf kommt die Rechnung
4. Kunde versucht ohne Freischaltung sich einzuloggen: Obige Fehlermeldung.
Fazit: Keine Leistung möglich trotz Rechnung.
Da braucht man keinerlei zusätzliche technische Tricks.
Sobald eine Anmeldung erfolgt ist, wird mit 24-std. Verzögerung eine Rechnung generiert, egal ob Freischaltung oder nicht. Ich sehe dabei keinerlei Computerbetrug da lt. deren AGB mit der Absendung der persönlichen Daten ein unwiderrufbarer Vertrag (harhar) entstanden ist. Dieser "Möchtegern-Vertrag" unterliegt aber wieder dem Zivilrecht.
Um es nochmal klarzustellen, im Zivilrecht muss der Anbieter notfalls vor Gericht zweifelsfrei beweisen, dass ein rechtsgültiger Vertrag besteht. Dieses ist für ihn fast unmöglich zu beweisen.
- hat Kunde den Preis gesehen?
- ist Kunde überhaupt der Anmeldende?
- usw.
Kommt mir nicht mit EMail oder IP-Adresse...
Anders herum ist bei einem Verdacht auf Computerbetrug die Staatsanwaltschaft in der Pflicht, diesen zu 100% zu beweisen. Auch dieses ist fast unmöglich, ausser "Anbieter" verhält sich seltenst dämlich.
Webseiten sind leichtflüchtig, somit kann weder Anbieter beweisen dass dort alles mit rechten Dingen zugeht noch die Staatsanwaltschaft das Gegenteil.
Und somit sind wir wieder am Anfang. Wenn unfreiwilliger Kunde sich entweder nicht rührt (beste Lösung) oder keck sagt: "Verklag mich doch!" steht der Anbieter dumm da. Um dieses zu verhindern werden halt dumme Drohungen gemacht welche rechtsunkundige Betroffene zur Zahlung nötigen. Aber ist es Nötigung? Vermutlich auch nicht.
Somit gibts nur eine Möglichkeit: Aufklärung. Und die gibts
hier.
Punkt.
Den Punkt dass die Regierung den Verbraucherschutz verbessern kann, lassen wir mal... Weitere Äusserungen meinerseits müssten editiert werden :roll:
Viele Grüße,
Jens