AW: opendownload.de
...du meinst zwar den gerichtlichen Mahnbescheid, gegen den Widerspruch eingelegt werden muß, tut mans nicht, ergeht erst dann ein Vollstrekungsbescheid :smile:, aber es wird nicht einmal zum gerichtlichen Mahnbescheid kommen, da bin ich mir zwischenzeitlich sicher.
Blöde von mir war, dass ich auf die Rechnungsmail überhaupt reagiert habe, diese Mail landete direkt im Posteingangordner.
Während auf mein Fax und mein Einschreiben m.Rückschein die standatisierte Mail im Spamverdachtsordner landete. Diesen Ordner lösche ich jeweils ungelesen.
Wie gesagt, die 4,75€ für das Einschreiben ärgern mich, aber vielleicht schicke ich ja an den Nutzlosanbieter eine Rechnung für Kosten und Zeitaufwand nebst anschließenden Mahnungen :-p
mfg
In dem Fall innerhalb von 14 Tagen gegen den Vollstreckungsbescheid
WIEDERSPRUCH einlegen!
...du meinst zwar den gerichtlichen Mahnbescheid, gegen den Widerspruch eingelegt werden muß, tut mans nicht, ergeht erst dann ein Vollstrekungsbescheid :smile:, aber es wird nicht einmal zum gerichtlichen Mahnbescheid kommen, da bin ich mir zwischenzeitlich sicher.
Blöde von mir war, dass ich auf die Rechnungsmail überhaupt reagiert habe, diese Mail landete direkt im Posteingangordner.
Während auf mein Fax und mein Einschreiben m.Rückschein die standatisierte Mail im Spamverdachtsordner landete. Diesen Ordner lösche ich jeweils ungelesen.
Wie gesagt, die 4,75€ für das Einschreiben ärgern mich, aber vielleicht schicke ich ja an den Nutzlosanbieter eine Rechnung für Kosten und Zeitaufwand nebst anschließenden Mahnungen :-p
mfg