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... jedoch war meine mutter gestern bei unseren "Familienanwalt" und der meinte, ich soll lieber bezahlen, da die chance, gegen die zu gewinnen, recht klein ist, weil ich mit dem download den vertrag rechtgültig abgeschlossen hab und selbst wenn, könnte ich nicht das gegenteil beweisen...


kann mir mal jemand sagen wie diverse anwälte immer wieder auf diese idee kommen?
so wurde es mir ja auch gesagt. mit dem hinweis dass ja ein kostenhinweis besteht. doof ist, dass so etwas immer wieder verunsichert. da wird dieser thread noch 1000 Seiten lang...:unzufrieden:
 
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kann mir mal jemand sagen wie diverse anwälte immer wieder auf diese idee kommen?
Weil sie Nullahnung vom Internet und der Nutzlosbranche haben

jah, hab grad bei meiner bank angerufen und die haben deutlich gemacht,
dass das geld wohl weg ist und nicht mehr zurückgebucht werden kann :wall:
Falls sie in einem Jahr noch existieren sollten ( was wir alle nicht hoffen) und mit der "Nachforderung"
ankommen sollten
http://forum.computerbetrug.de/info...64-bei-abo-einmal-bezahlt-immer-bezahlen.html
 
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jedoch war meine mutter gestern bei unseren "Familienanwalt" und der meinte, ich soll lieber bezahlen, da die chance, gegen die zu gewinnen, recht klein ist, weil ich mit dem download den vertrag rechtgültig abgeschlossen hab und selbst wenn, könnte ich nicht das gegenteil beweisen.
Sorry, aber dein "Familienanwalt" redet kolossalen Müll. Den Kerl solltest du einmal hierhier zur Fortbildung schicken und die Links zeigen. Die scheint er echt nötig zu haben.

Was hier in den Links steht, haben wir uns ja nicht ausgedacht, sondern wurde auf Basis dessen, was Juristen wissen, die wirklich von diesen Dingen eine Ahnung haben, geschrieben. Aber nicht nur hier, sondern auch anderswo blasen Juristen ins selbe Horn. Und natürlich auch die Verbraucherzentralen. Seit drei Jahren übrigens.
Problem bei mir ist nämlich, dass ih mich nicht nur angemeldet hab, sondern auch den bestätigungslink angeklickt hab und wahrscheinlich auch was runtergeladen (openoffice) hab.
Da unterscheidest du dich überhaupt nicht von anderen Fällen. Was glaubst du, wieviele da was runtergeladen haben? Sehr viele, kann ich dir nur sagen. Deren Ausgangslage ist aber genauso gut wie die der anderen.
Preise nicht deutlich darstellen ist ja nicht erlaubt. Und das wird nicht im Nachhinein dadurch legitimiert, dass man einen kleinen Teil der "Dienstleistung" in Anspruch genommen hat. So geht das nicht.
 
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"Familienanwalt" und der meinte,
........... und selbst wenn, könnte ich nicht das gegenteil beweisen.

...ob ein Familienanwalt sich mit diesem Thema so gut auskennt?
Nun, bisher habe ich noch keinen "Brieffreund" gewonnen :-D, die Rechnung ging per Mail ein, auf die ich per Einschreiben m.R. reagierte.
Als Zahlungsziel ist der 24.11. genannt. Ich denke dann wird die "Brieffreunschaft" aktiviert, die ich aber ignorieren werde, da mein Schreiben eindeutig war.
Werde nur auf gerichtlichen Mahnbescheid ablehnend reagieren.
Werde dann bei der StA Mannheim wegen Verd. d. Betruges Strafanzeige erstatten, dort dürften bereits mehrfach Anzeigen eingegangen sein.

Muss nur schon mal ermitteln, ob Mannheim oder mein Wohnsitz Gerichtstand für ein Zivilverfahren ist. In der AGB ist kein Gerichtsstand angegeben. Aber zugegeben ich rechne nicht mit einem Zivilprozeß, würden alle Geschädigten hartnäckig bleiben und Gerichtsstand Mannheim sein, müßte die Abteilung um ein vielfaches Personal aufgestockt werden.

Auch der die Firma vertretende Anwalt, hätte keine Zeit mehr für ein Kaffee denke ich.

mfg
 
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Aber zugegeben ich rechne nicht mit einem Zivilprozeß, würden alle Geschädigten hartnäckig bleiben und Gerichtsstand Mannheim sein,
Es wäre der vierte in drei Jahren. Drei haben Nutzlosanbieter bisher geführt und prompt verloren.

Die Wahrscheinlichkeit vom Blitz getroffen zu werden ist also bedeutend grösser
 
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So langsam bekomme ich Lust, diese Firma zu verklagen. Wieso eigentlich warten, bis der gerichtliche Mahnbescheid kommt? Die machen mir das Leben ungemütlich, ich hätte Lust, den Spieß umzudrehen!
Regina
 
für ein jahr bezahlt

hallo liebe leute im forum,
ich bin auch ein opfer von opendownload.de.
allerdings bin ich so blöd, und habe die 96€ bezahlt.
gibt es eine möglichkeit, das geld wiederzubekommen?

und wenn nicht, was passiert nächstes jahr? bekomme ich
eine erneute rechnung über die 96€ für das 2. jahr?

muß ich die 2.rechnung bezahlen?

mfg
marc
 
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ich habs gelesen.
wenn ich das richtig verstanden habe, brauche ich die 2.rechnung nicht zu bezahlen.
wenn die 2.rechnung kommt kann ich sie per e-mail widersprechen,oder?
 
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Ich habe letztens auch eine Mail bekommen. Dank euch weiß ich, wie ich mich verhalten muss. NÄMLICH GARNIX TUN. KEINE ANTWORT. KEINE KOMMENTARE. I-WAN kapieren sie dass ihre Masche nicht mehr zieht. Oder was meint ihr?:sun:
 
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WAN kapieren sie dass ihre Masche nicht mehr zieht.
schön wär´s, aber leider reichen denen die ca 10% mehr als reichlich, die nach
Schätzungen der Verbraucherzentralen bezahlen.

Wenn nur 1000 bezahlen ( und es dürften sehr viel mehr sein ) lohnt sich das
Dieser Thread ist jetzt schon knapp 100000 Mal aufgerufen worden.

Der Nachbarthread megadownloads mit derselben Masche ist schon weit über eine
halbe Million aufgerufen worden und läuft seit anderthalb Jahren.
 
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nabend!
erstmal großes Lob für diese Seite hier und die ganzen youtube videos! Mir ist dasselbe passiert, wie wohl dem großteil hier. Ich bin jetzt am überlegen denen keine Antwortmail zu schreiben, weshalb ich mich wohl noch auf die ein oder andere Mahn-E-mail gefasst machn kann. Meine Frage ist jetzt, wie lange belästigen die einen denn ? Nach welchem Zeitraum ohne E-mails kann man wieder ruhig schlafen? ;-)
 
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Meine Frage ist jetzt, wie lange belästigen die einen denn ? Nach welchem Zeitraum ohne E-mails kann man wieder ruhig schlafen?

Ruhig schlafen kannst du sofort. Warum auch nicht?

Unabhängig davon dauert das Inkasso-Stalking in der Regel mehrere Monate lang - in Einzelfällen auch mal ein Jahr. Dann haben die Täter entweder genug Geld verdient - oder es kommt etwas anderes dazwischen. Zum Beispiel die Staatsanwaltschaft...
 
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