ibutton schrieb:
Meine Katze soll die Anwahl getätigt haben
Da siehst Du mal das Niveau von denen ... Es hat gar keinen Zweck, zu antworten oder überhaupt zu reagieren. Laß sie schreiben und das arme Papier mit ihren Dummheiten quälen ...
Du brauchst ja nichts weiter zu machen, - wer Geld von Dir haben will, muß es eben vor Gericht fordern. Bis der Mahnbescheid (einfacher Widerspruch ohne Begründung reicht) und dann die Klageschrift kommt, kann man´s gelassen abwarten bzw. schon mal an der Begründung arbeiten. Alles andere ist Zeitverschwendung, - es sei denn, Du willst durch gezielte Rückfragen bzw. Forderungen deren Arbeits- und Kostenaufwand in die Höhe treiben, wie es hier ja einige mit schönem Erfolg praktizieren. Das ist es u.a. auch, was ich bei der Telekom erzielen will.
Worauf ich mit meinem Schreiben dringe, ist, daß sie ihren vertraglichen Auskunftspflichten nachkommen. Vor Gericht müssten sie das spätestens eh, wenn ich darauf bestehe. Aber soweit ich es juristisch verstehe, muss die Telekom auch unabhängig von ihrer Beweispflicht vor Gericht (die ja in ihrem eigenen Interesse liegt) auch aus ihrer Vertragspflicht (bzw. Datenschutzgesetz) heraus diese Auskünfte geben. D.h. ich könnte sogar unabhängig von der Geldforderung (die sie selbst gerichtlich geltend machen muß) selbst im Notfall eine Auskunftsklage anstrengen.
Mein Stand ist, daß ich das erste Schreiben vom RA habe (man hat mir also das Ringelrein der verschiedenen Geldeintreiber erspart, - vielleicht sogar aus der richtigen Einsicht heraus, daß ich eh nicht reagiert hätte?). Der Hauptpunkt meiner Verteidigung wird natürlich der Nachweis sein, daß die Einwahl nicht von meinem Anschluß erfolgt sein kann, - ich vermute, daß Du ähnlich argumentieren solltest. Ziel: es soll festgestellt werden, daß das Erfassungssystem der Telekom fehlerhaft arbeitet. Falls ich noch etwas Material dazu finde, können wir uns gerne darüber austauschen.
Obwohl ich die Erfolgsaussichten hoch einschätze, werde ich noch eine zweite Verteidigungslinie einziehen: die verschiedenen Argumente, die Du hier im Forum überall bei den Dialerfällen finden kannst, - also Vertragsabschluß mit dem 0190er muß nachgewiesen werden (dafür wichtig die Beweislastumkehr, s. die Links des Juristen), es muß "lückenlos" (so hieß es in einem schönen Gerichtsurteil) belegt werden, um welche kostspielige Leistung es sich handelt etc. Dafür ist es natürlich vorteilhaft, zu wissen, um welche 0190er "Leistung" es sich eigentlich handeln soll, - dies herauszufinden ist der andere Zweck, den ich mit meinem Schreiben an die Telekom verbinde.
Ich hoffe, die Strategie ist einigermaßen deutlich geworden. Einen Anwalt werde ich mir übrigens erst nehmen, wenn die Klageschrift da ist, - ich fürchte, daß Seiler (an den Du nach der SAF erfahrungsgemäß auch weitergereicht werden wirst) doch noch zurückschreckt, und da will ich nicht auf Anwaltskosten sitzenbleiben (Du erhältst sie nur bei gewonnenem Prozeß von der Gegenseite zurück).