Nexnet & Co.

Anonymous schrieb:
Ich gehe also auch davon aus, daß noch niemand von hier wegen Nichtzahlung dieser dubiosen Kosten bzgl. nexnet vor Gericht mußte?!

Niemand braucht vor Gericht (zu erscheinen), wenn nach Widerspruch gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid

- im schriftlichen Verfahren entschieden wird, und erst recht nicht, wenn
- die Klage vor einer ungünstigen Entscheidung wieder kleinlaut zurückgezogen wird :-)

So wie hier:

Vorbildliche Widerspruchsbegründung gegen gerichtlichen Mahnbescheid

Abgabe des Mahnverfahrens ans Amtsgericht des Beklagten

Hilflose Klagebegründung mit Anregung des schriftlichen Verfahrens

Angriffslustige, überzeugende Klageerwiderung

Jämmerliche Klagerücknahme

Widerspruch gegen Klagerücknahme

gal
 
Naja. Katzehai weiß ja, worauf er sich einlässt, aber grundsätzlich genügt es, einem Mahnbescheid mit einem Kreuzchen auf dem beigefügten Formblatt zu widersprechen. Da die Gegenseite den Mahnbescheid genausowenig ausführlich begründen muss und das Mahngericht auch keine Prüfung des Sachverhalts vornimmt, kann man getrost abwarten, was sich die Gegenseite in der Klagebegründung vor dem zulässigen Gericht aus den Fingern saugt. Wenn nicht vorher um Rücknahme des Widerspruchs gebettelt wird, ist die Klagebegründung ohnehin das erste halbwegs verwertbare Schriftstück der Gegenseite.
 
NEXNET/dtmsAG

hallo leidensgenossen,
heute ist uns ein Brief ins haus geflattert von den rechtsanwälten (...) & kollegen. sie fordern uns auf eine summe von 181 EUR zu überweisen(das waren mal 107) danach werden sie dtms die gerichtliche durchsetzung empfehlen. was sollen wir hiervon halten? hat jemand von diesen anwälten schon mal was gehört?

von für jeden tip dankbar
gruß
ernie
 
NEXNET/dtmsAG

da bin ich noch mal, hatte mich grade noch nicht angemeldet und außerdem meinen namen falsch geschrieben, sorry, will niemanden verwirren. meld mich noch mal, falls mir jemand eine pn schicken möchte.
 
Als ersten Schritt - falls nicht schon erledigt bzw. noch zu erledigen -empfehle ich:


http://www.dialerschutz.de/home/Geschadigte/geschadigte.html

Dort vor allem der Rechnung widersprechen und genau angeben welcher Betrag gezahlt wird und welcher nicht, da sonst anteilig auf alle Rechnungsposten verteilt wird:

Vgl. § 15 Abs. 2 TKV

(2) Begleicht der Kunde die Rechnung nur teilweise, ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Zweifel davon auszugehen, dass die Zahlung auf die Forderungen der einzelnen Anbieter entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtforderung erfolgt.

Musterschreiben für den Widerspruch findest Du unter: http://www.dialerschutz.de/home/Downloads/downloads.html

Den Widerspruch nicht nur dem Rechnungssteller (Telekom, Arcor usw.) sondern auch den Dienstanbieter übermitteln, wenn deren Anschrift aus der Rechnung hervorgeht. Dabei musst Du beachten, dass Du im Streitfall den Zugang des Widerspruchs beweisen musst. Deshalb dieses Schreiben als Einschreiben mit Rückschein senden. Normaler Brief und Fax geht auch, wenn Du von Deinen Faxgeräte auf der ersten verkleinerten Seite des Schreibens den Sendebericht ausgedruckt bekommst. Ein „normales“ Faxjournal ist nicht als Beweis geeignet.


Zum Problem Einzelverbindungsnachweis und Vorlage des Prüfprotokolls gemäß § 16 TKV:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3135


Zur Registrierung und ihrer rechtlichen Bedeutung:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3123


Einen ganz konkreten Fall mit vielen Musterschreiben findet man unter: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1207&postdays=0&postorder=asc&start=0 und http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3560&postdays=0&postorder=asc&start=0 – kostet aber etwas Zeit.

Wichtig ist dann noch die Beweislastumkehr im Forum unter http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=2545

Die Beweislastumkehr ist notwendig, weil die Mehrwertdienstanbieter sich auf den Standpunkt stellen, dass mit der Einwahl ein Vertrag geschlossen sei und ihr Dialer sich niemals automatisch einwählen würde.
 
galdikas schrieb:

Danke für die Blumen. Leider muss ich den Thread drüben noch ergänzen: Widerspruch gegen Klagerücknahme abgelehnt - Kostenentscheidung beantragt - Kostenerstattung beantragt.
Wie gesagt: Unsportliches Ende. leider nicht zu vermeiden.

Und der Fall ist sicherlich nicht ohne weiteres auf jeden anderen zu übertragen - die Beweissituation (ich hatte Zeugin) ist oft ja nicht so günstig wie bei mir. Ohne diese wäre ich an einigen Stellen vielleicht etwas weniger forsch gewesen.

Viel Glück aber in jedem Fall!
 
NEXNET

Hallo und guten Morgen an alle.......

Auch ich habe eine Mahnung der o.g. Firma "NEXNET" über die Summe von 5.07€ erhalten?

Habe daher einen regen Schriftverkehr mit der Fm. ( da ich mich weigere die Forderung anzuerkennen.)

Übrigens, die Kanzlei "Seiler und Kollegen" ist eine 100% Tochter der Telecom AG.

Mal sehen wer den längeren Atem hat, für lausige Kleinstbeträge so einen Aufwand zu betreiben............lächerlich!

Gruß Rainer. :evil:
 
Re: NEXNET

Officer schrieb:
....
Übrigens, die Kanzlei "Seiler und Kollegen" ist eine 100% Tochter der Telecom AG. .....


Das vorgeschaltete Inkasso-Uternehmen SAF ist eine magentafarbene Tochter vom großen T.
Es gibt nur eine symbiotische Zusammenarbeit mit der Seilerei.
 
Dtms Nexnet Telekom SAF

Hallo liebe Forumsbesucher,
auch ich bin von den o.g. betrügerischen Machenschaften betroffen. DTMS AG / Nexnet fordert über die Telekomrechnung 50 Euro, die SAF schreibt Mahnungen. Nun möchte ich ein wenig ausholen um die Sachlage zu erklären und vielleicht helfe ich auch manchen unbekannten Betroffenen.

Auf der Telekomrechnung wurden Mitte 2002 50 Euro von einer DTMS AG belastet. Bei der Telefonnummer wurden die letzten 3 Zahlen mit XXX unkenntlich gemacht. Die 2 minütige Internetverbindung soll laut Rechnung an einem Samstag früh von einem ISDN Telefonapparat (Zuordnung der MSN verrät dies) geführt worden sein. Nachdem man von einem ISDN Telefonappart aus keine 2 minütige Internetverbindung herstellen kann, wurde ich skeptisch und wertete meine Telefonanlagen- und Firewallprotokolle aus. Und siehe da, an diesem Tag wurde am Samstag vormittag kein Telefonat geführt. Das Windows NT-Ereignisprotokoll belegt mir sogar, daß ich meinen Computer erst um 22 Uhr eingeschaltet habe.

Ich habe mir eine Datensicherung auf Band gezogen und die Protokolle zur Beweisführung ausgedruckt.
Ich arbeite in der Internet Security Abteilung eines Firewallherstellers und habe deshalb die "Maschinerie - Router, Telefonanlage, Firewall" im Einsatz, was mir nun zu Gute kommt.
Den Betrag habe ich von der Telekom zurückgefordert und auch anstandslos erhalten.
Dann habe ich die ganze Telefonnummer von der Telekom und der Dtms AG angefortdert. Von keinem kam ein Ergebnis.
Dann habe ich bei der Polizei eine Anzeige aufgegeben, gegen "Unbekannt", da die Telekom die Adresse nicht rausrückt und die Nexnet nur ihre Nummern an weitere vermietet, ist der tatsächliche Geldempfänger nicht zu ermitteln da "diese Geldwäscher" zusammenhalten und sich gegenseitig schützen.
Die Staatsanwaltschaft zog die Anzeige zurück, da der engültige Geldempfänger nicht Preisgegeben wurde. Auch bin ich der Meinung, daß ich mit dem kleinen Betrag für die Staatsanwaltschaft "zu klein" bin.
Allerdings hätten alle mehr "Gewicht", wenn sich hier alle outen und zusammenhalten.
Nun schreibt die SAF wieder Brohungen und mahnten heute ein letztes mal ohne meine Beweise sehen zu wollen. Ich habe heute wieder widersprochen.
Ich suche Gleichgesinnte, die auch Beweise haben, daß die "Dienstleistung" nie in Anspruch genommen wurde. Nun warte ich auf eine gerichtliche Zahlungsaufforderung.

Ciao
iButton :evil:
 
Hallo ibutton,

willkommen im Club, Du wirst hier (fast) nur Gleichgesinnte treffen!

Soweit ich sehe, hast Du bisher alles richtig gemacht. Aber wenn ich es richtig verstehe, belegen Deine Aufzeichnungen, daß die Anwahl der Nummern garnicht von Deinem Anschluß stammen können. Also dürfte es wohl ein Fehler des Telekom-Erfassungssystems sein (dann hätte die Polizei auch recht, das Verfahren einzustellen, weil die Anbieter - ausnahmsweise - mal nichts dafür können).

Mein Fall ist ähnlich, - nur daß bei mir zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt niemand in der Wohnung war. Falls Du Dich wegen weiterer Auskünfte an die Telekom wenden willst, - ich habe gerade mein Schreiben in der Sache dokumentiert:

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3086&start=45
 
Hallo Qoppa,

danke für deine Antwort, dein Schreiben ist gut. Ich werde mein gestriges Schreiben noch ein wenig modifizieren. Das Problem dabei ist, dass keiner für die Rechnung verantwortlich zeichnet. Die Telekom stellt hier nur die Rechnung und verweist an die folgende Firma, die dtms AG rechnet nur für die Nexnet ab, die Nexnet vermietet nur die Rufnummernblöcke und der "Diensteanbieter" ist immer unbekannt.
Meine Katze soll die Anwahl getätigt haben, so die Dame der Nexnet sehr unfreundlich am Telefon - ich habe aber keine Katze oder anderes Haustier. Und wenn der heilige Geist den Apparat betätigt hätte, würde ich das in den Protokollen wiederfinden.

Von der Telekom habe ich den Betrag wieder bekommen, und nun muß ich mich mit den anderen anlegen.

Wie ist dein aktueller Stand? Hast du schon ein Schreiben vom Gericht erhalten?

Ciao

ibutton
 
ibutton schrieb:
Hallo Qoppa,

..... Die Telekom stellt hier nur die Rechnung und verweist an die folgende Firma, die dtms AG rechnet nur für die Nexnet ab, die Nexnet vermietet nur die Rufnummernblöcke und der "Diensteanbieter" ist immer unbekannt. .....

Umgekehrt die nexnet rechnet ab, die dtms vermietet die Leitungen.

Vielleicht hilft dies:
Als ersten Schritt - falls nicht schon erledigt bzw. noch zu erledigen - empfehle ich:


http://www.dialerschutz.de/home/Geschadigte/geschadigte.html

Dort vor allem der Rechnung widersprechen und genau angeben welcher Betrag gezahlt wird und welcher nicht, da sonst anteilig auf alle Rechnungsposten verteilt wird:

Vgl. § 15 Abs. 2 TKV

(2) Begleicht der Kunde die Rechnung nur teilweise, ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Zweifel davon auszugehen, dass die Zahlung auf die Forderungen der einzelnen Anbieter entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtforderung erfolgt.

Musterschreiben für den Widerspruch findest Du unter: http://www.dialerschutz.de/home/Downloads/downloads.html

Den Widerspruch nicht nur dem Rechnungssteller (Telekom, Arcor usw.) sondern auch den Dienstanbieter übermitteln, wenn deren Anschrift aus der Rechnung hervorgeht. Dabei musst Du beachten, dass Du im Streitfall den Zugang des Widerspruchs beweisen musst. Deshalb dieses Schreiben als Einschreiben mit Rückschein senden. Normaler Brief und Fax geht auch, wenn Du von Deinen Faxgeräte auf der ersten verkleinerten Seite des Schreibens den Sendebericht ausgedruckt bekommst. Ein „normales“ Faxjournal ist nicht als Beweis geeignet.


Zum Problem Einzelverbindungsnachweis und Vorlage des Prüfprotokolls gemäß § 16 TKV:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3135


Zur Registrierung und ihrer rechtlichen Bedeutung:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3123


Einen ganz konkreten Fall mit vielen Musterschreiben findet man unter: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1207&postdays=0&postorder=asc&start=0 und http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3560&postdays=0&postorder=asc&start=0 – kostet aber etwas Zeit.

Wichtig ist dann noch die Beweislastumkehr im Forum unter http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=2545

Die Beweislastumkehr ist notwendig, weil die Mehrwertdienstanbieter sich auf den Standpunkt stellen, dass mit der Einwahl ein Vertrag geschlossen sei und ihr Dialer sich niemals automatisch einwählen würde.
 
ibutton schrieb:
Meine Katze soll die Anwahl getätigt haben

Da siehst Du mal das Niveau von denen ... Es hat gar keinen Zweck, zu antworten oder überhaupt zu reagieren. Laß sie schreiben und das arme Papier mit ihren Dummheiten quälen ...
Du brauchst ja nichts weiter zu machen, - wer Geld von Dir haben will, muß es eben vor Gericht fordern. Bis der Mahnbescheid (einfacher Widerspruch ohne Begründung reicht) und dann die Klageschrift kommt, kann man´s gelassen abwarten bzw. schon mal an der Begründung arbeiten. Alles andere ist Zeitverschwendung, - es sei denn, Du willst durch gezielte Rückfragen bzw. Forderungen deren Arbeits- und Kostenaufwand in die Höhe treiben, wie es hier ja einige mit schönem Erfolg praktizieren. Das ist es u.a. auch, was ich bei der Telekom erzielen will.

Worauf ich mit meinem Schreiben dringe, ist, daß sie ihren vertraglichen Auskunftspflichten nachkommen. Vor Gericht müssten sie das spätestens eh, wenn ich darauf bestehe. Aber soweit ich es juristisch verstehe, muss die Telekom auch unabhängig von ihrer Beweispflicht vor Gericht (die ja in ihrem eigenen Interesse liegt) auch aus ihrer Vertragspflicht (bzw. Datenschutzgesetz) heraus diese Auskünfte geben. D.h. ich könnte sogar unabhängig von der Geldforderung (die sie selbst gerichtlich geltend machen muß) selbst im Notfall eine Auskunftsklage anstrengen.

Mein Stand ist, daß ich das erste Schreiben vom RA habe (man hat mir also das Ringelrein der verschiedenen Geldeintreiber erspart, - vielleicht sogar aus der richtigen Einsicht heraus, daß ich eh nicht reagiert hätte?). Der Hauptpunkt meiner Verteidigung wird natürlich der Nachweis sein, daß die Einwahl nicht von meinem Anschluß erfolgt sein kann, - ich vermute, daß Du ähnlich argumentieren solltest. Ziel: es soll festgestellt werden, daß das Erfassungssystem der Telekom fehlerhaft arbeitet. Falls ich noch etwas Material dazu finde, können wir uns gerne darüber austauschen.
Obwohl ich die Erfolgsaussichten hoch einschätze, werde ich noch eine zweite Verteidigungslinie einziehen: die verschiedenen Argumente, die Du hier im Forum überall bei den Dialerfällen finden kannst, - also Vertragsabschluß mit dem 0190er muß nachgewiesen werden (dafür wichtig die Beweislastumkehr, s. die Links des Juristen), es muß "lückenlos" (so hieß es in einem schönen Gerichtsurteil) belegt werden, um welche kostspielige Leistung es sich handelt etc. Dafür ist es natürlich vorteilhaft, zu wissen, um welche 0190er "Leistung" es sich eigentlich handeln soll, - dies herauszufinden ist der andere Zweck, den ich mit meinem Schreiben an die Telekom verbinde.

Ich hoffe, die Strategie ist einigermaßen deutlich geworden. Einen Anwalt werde ich mir übrigens erst nehmen, wenn die Klageschrift da ist, - ich fürchte, daß Seiler (an den Du nach der SAF erfahrungsgemäß auch weitergereicht werden wirst) doch noch zurückschreckt, und da will ich nicht auf Anwaltskosten sitzenbleiben (Du erhältst sie nur bei gewonnenem Prozeß von der Gegenseite zurück).
 
@Qoppa

Dein Eifer in Ehren - aber könnte es sein, das Du es etwas zu optimistisch siehst?

Wie sieht den die Beweislage vor Gericht aus - aus dem Blickwinkel eines unbedarften Richters:

- es gibt nur Dein Wort, das von Deinem Anschluß aus die Verbindung nicht hergestellt worden sein kann. Kannst Du eindeutig nachweisen, das es absolut unmöglich war, das jemand Anderes der Verursacher war - von Deinem Anschluß aus? Und, für wie "Beweiskräftig" wird der Richter das halten?

- auf der anderen Seite das "seriöse" Unternehmen 'Tante T', mit "Spezialisten", einem zertifiziertem "Qualitätsmanagement" für die Abrechnung, massenhaften Ausdrucken und der jahrelangen Erfahrung, das ihr System PERFEKT arbeitet (*sarkasmus).

Ich nehme mal an, das die praktizierenden Juristen hier im Forum am ehesten eine Aussage treffen können, in wie weit das Probleme geben könnte (abgesehen von "Aus hoher See und vor Gericht...").

Hilfreich wäre es an 'Insiderinfos' von 'Tante T' zu kommen, über Betroffene oder deren Verwannte/Bekannte/Freunde. Insbesondere bei Deinem Fall über bekannte Abrechnungsprobleme - und wie man an diese Infos von außerhalb kommen kann (zum Schutz der Tipgeber).
 
@ anna
:-) :-) :-)

dann solltest Du short spekulieren (= auf fallende Kurse setzen), - obwohl ich das im Augenblick keineswegs empfehlen würde, im Gegenteil!

Aber im Ernst: ich denke, es besteht ein tatsächlicher Zusammenhang zwischen den Milliardenschulden der Telekom (aus den Jahren 1999/2000) und einer gewissen Praxis, die zusätzlichen Einkünften aus etwas dubiosen Quellen nicht abgeneigt ist, - um mich mal sehr vornehm auszudrücken.
 
@ Genervter

ich glaube, meine Beweislage ist so gut, wie sie in diesen Umständen nur sein kann. Natürlich könnte ein Marsmännchen hereingeschwebt sein und mal eben probiert haben, wie Telefonsex bei Menschen funktioniert. Oder eben die Katze...

Aber natürlich hast Du recht: es ist reiner Zufall, daß ich das so schön belegen kann, und mich graust es bei dem Gedanken, was wäre, wenn nicht. Darum will ich es ja auch etwas ausreizen ... das Vertrauen in Tante T zu erschüttern. Daß viele Richter - naturgemäß - entweder der Fehlerlosigkeit der Technik vertrauen oder den Aussagen der T-Beamten oder beidem, ist richtig - und eben das Problem. Daher suche ich auch nach weiteren Nachweisen.

Also: alle Hinweise sind willkommen !!!

PS: noch eine Frage an die Dialererfahrenen: wie sieht so eine Einwahl (auf dem EVN) eigentlich typischerweise aus?
Bei mir ist z.B. 10m Nr. x, dann 45sec Nr. y, dann 50m wieder Nr. x, dabei sonderbarerweise auch einmal eine 01803. Das weist doch eigentlich auf Dialer hin?
 
Abzocke

Hallo,

eure Beiträge haben mir nun schon sehr weiter gefolfen, trotzdem bleiben noch ein paar persönliche Dinge ungeklärt für mich!

Ich habe am 14.09.2003 ne email erhalten. Mit nem Link drin, draufgeklickt (da ich dachte es wär ein spass von nem kumpel) das dialerfenster erschien - ich wolltes schliessen und automatisch stellte er dann eine verbindung her. kosten von 23 euro entstanden.

hier meine fragen :

können die anhand des klicks nachvollziehen aus welchem postfach (e-mailadresse) gehandelt wurde ??

habe die erste mahnung von intrum inkasso erhalten, weigere mich also behaglich - ist irgendjemand bekannt das nexnet vor gericht schon mal gewonnen hat oder es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung bei solchen Beträgen kam ??

wäre schön wenn jemand antworten hätte.

danke schon im vorraus, habe überhaupt keine lust denen auch nur einen euro in den hals zu stecken. :evil:

mfg Jörg
 
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