Nexnet & Co.

ich habe keine aktenzeichen.beim letzten gespräch mit meiner anwältin sagte mir diese,daß es sehr schlecht aussieht,da es mehrere urteile zugunsten der dailerbetreiber als der kunden gibt.u.a habe die telecom schon öfter gewonnen.
 
Tinka schrieb:
ich habe keine aktenzeichen.beim letzten gespräch mit meiner anwältin sagte mir diese,daß es sehr schlecht aussieht,da es mehrere urteile zugunsten der dailerbetreiber als der kunden gibt.u.a habe die telecom schon öfter gewonnen.

Auch durch mehrfaches Wiederholen dieser durch nichts belegten Aussagen wird es nicht glaubwürdiger.
Also laß diesen Unsinn oder es besteht die Vermutung , daß dies nur gepostet wird, um Geschädigte zu verunsichern.
tf
 
sehr witzig,ich bin vielleicht selbst ne geschädigte :roll:
und ich gebe nur das wieder,was ich von meiner anwältin erfahren habe.wenn du dich hier mal genau umschauen würdest,dann wüsstest du,daß ich geschädigt bin und eine anwältin habe.habe ja schon briefe hier reingesetzt.
tatsache ist,daß meine anwältin kontakt mit verschiedenen anderen anwälte bekommen hat,als ich hier im forum nach zeugen suchte.es haben sich einige gemeldet und die anwälte untereinander sprechen sich ab.und da erfährt meine anwältin halt auch von anderen anwälten einiges.
mehr kann ich halt auch nicht sagen.ich würde mich auch mehr darüber freuen,wenn mehrere leute einem mut machen könnten,weil sie gewonnene urteile vorweisen können.nur wo sind die leute???
 
Tinka schrieb:
nur wo sind die leute???

Ja wo sind sie denn? Putt putt putt!

Wie soll es Urteile geben ohne entsprechende Verfahren? Wievielen Mahnbescheiden wurde denn schon widersprochen und wie viele Verfahren gab es?

Und was alte Telekom-Urteile (Stichwort Netzbetreiber) betrifft, so sind diese wohl kaum maßgeblich.
 
und wie könnt ihr mir bitte erklären,daß die staatsanwaltschaft in braunschweig meine strafanzeige abgewiesen hat?das wurde auch im fernsehen gesendet.und den bescheid hatte ich auch hier ins forum reingesetzt.
 
technofreak nu schau net so grummelig :wink:
ich gehöre nun wirklich nicht zu den leuten,die andere verunsichern wollen.
und wenn es nur diese urteile gibt,dann kann ich hoffentlich hoffen,daß ich gegen interfun gewinne.mir wäre nichts lieber als interfun gehörig in den hintern zu treten und denen ne lange nase zu zeigen :o
 
Tinka schrieb:
ich habe keine aktenzeichen.beim letzten gespräch mit meiner anwältin sagte mir diese,daß es sehr schlecht aussieht,da es mehrere urteile zugunsten der dailerbetreiber als der kunden gibt.u.a habe die telecom schon öfter gewonnen.

Na ja, jede Statistik hinkt. Obige Aussage wird unabhängig von der Entwicklung zugunsten der Geschädigten noch ein paar Jahre zutreffend sein, da in früheren Jahren immer die Urteile so ausfielen, dass man halt eben alles zu zahlen hatte und die Telekom immer recht bekam. Also sagt das gar nix darüber aus, wie künftig entschieden werden wird, selbst wenn es inhaltlich stimmt, dass es wesentlich mehr Urteile zugunsten der Dialerbetreiber gibt. :abgelehnt:
 
Tinka schrieb:
und wie könnt ihr mir bitte erklären,daß die staatsanwaltschaft in braunschweig meine strafanzeige abgewiesen hat?das wurde auch im fernsehen gesendet.und den bescheid hatte ich auch hier ins forum reingesetzt.

Was hat eine Strafanzeige mit einem Zivilverfahren zu tun?? Falls das deine Anwältin zu ihrer Ausage veranlaßt,
sollte sie noch mal sich mit dem Unterschied von Strafrecht und Zivilrecht vertraut machen.
tf
 
Tinka schrieb:
und wie könnt ihr mir bitte erklären,daß die staatsanwaltschaft in braunschweig meine strafanzeige abgewiesen hat?
Das hat sie Dir doch geschrieben, oder?

Sie konnte es schlichtweg nicht nachvollziehen.

... und wie sie weiterhin schreiben, bleiben davon etwaige zivilrechtliche Ansprüche unberührt.
 
Noch etwas zum Thema Interfun http://www.heise.de/newsticker

Bei Heise gibt es unter http://www.heise.de/newsticker/data/hob-17.04.03-000/
einen sehr interessanten Bericht
zur Firma Interfun:
AOL vs. Dialeranbieter Interfun
[17.04.2003 17:31 ]


Zitat des relevanten Absatzes:

Die Einwahl über diese Software erfolgt über
eine 0193-Nummer und kostet 20 Euro je Einwahl sowie zwei Euro pro Minute. AOL hatte
Interfun per Abmahnung aufgefordert, den Versand solcher E-Mails künftig zu unterbinden.
Der Dialer-Anbieter ließ die gesetzte Frist zum 10. April ohne Reaktion verstreichen.

Die daraufhin von AOL beantragte Einstweilige Verfügung verbietet es Interfun nun
generell, unverlangte Werbe-E-Mails zu verschicken, ansonsten droht der Firma ein
Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. AOL hat angekündigt, auch dann gegen Interfun
vorzugehen, wenn der Dialer-Anbieter nicht selbst als Absender der E-Mail fungiert,
sondern nur Mitstörer bei der E-Mail-Aktion ist. "Wir wollen und werden in diesem Fall
entschlossen vorgehen", erklärte Niebuhr.

(...)

Zitat Ende

Auch der restliche Artikel sowie die Userkommentare sind sehr lesenswert.
 
Hallo,

ich habe gerade dieses Forum für mein Problem empfohlen bekommen und hoffe, Ihr könnt mir evtl. einen Rat geben :)

Ich habe, wie so viele, vor einigen Monaten eine Rechnung von nexnet erhalten. Und....ich versuche mich kurz zu fassen ;o)

Viele Telefonate mit nexnet und der Telekom und keiner wollte dafür zuständig sein. Auch meine Schreiben mit der Bitte um Mitteilung, welche Dienste ich wann in Anspruch genommen haben soll, blieben unbeantwortet. Das ganze ging an SAF und mitlerweile an RAe Seiler & Kollegen.

Nun beantworten sie mir meine weiteren Nachfragen immernoch nicht, dafür habe ich aber folgendes Schreiben erhalten:

"...Nach Rücksprache mit unseer Mandantin wurde uns von dort Auftrag zur Einleitung des gerichtlichen Verfahrens erteilt.
Ungeachtet des anstehenden Gerichtsverfahrens dürfen wir Ihnen im Interesse unserer Mandantin letztmalig einen außergerichtlichen Vergleichsvorschlag zur Erledigung des unter obiger SU-Nr. geführten Vorgangs unterbreiten, damit auch für Sie die Forderungsangelegenheit eine schnelle Bereinigung findet.

Gegen Zahlung des hälftigen Forderungsbetrages wird die Angelegenheit abgeschlossen und selbstverständlich auf die Einleitung eines Gerichtsverfahrens verzichtet. ..."



Ich meine....was wollen sie nun von mir? :gruebel:
Wenn ich mir meiner Sache sicher wäre, würde ich mich mit der Hälfte meines Geldes nicht zufrieden geben. Andererseits habe ich auch keine Lust, vor Gericht zu müssen, falls das kein Bluff sein sollte, da ich mir keinen Anwalt leisten kann.

Kann mir jemand was dazu sagen? Oder mir einen Tip geben, wie ich mich am besten verhalten sollte?

Wäre echt dankbar für jede Hilfe :wave:
 
Gast schrieb:
Wenn ich mir meiner Sache sicher wäre, würde ich mich mit der Hälfte meines Geldes nicht zufrieden geben. Andererseits habe ich auch keine Lust, vor Gericht zu müssen, falls das kein Bluff sein sollte, da ich mir keinen Anwalt leisten kann.
Dein Gedankengang ist wohl richtig. Was "einen Anwalt leisten" betrifft, würde es vielleicht Sinn machen, den Gang zu einem solchen nicht zu scheuen und mit ihm in einem Erstberatungsgespräch die möglichen Kosten zu erörtern. Sie sind ja nicht zuletzt vom Streitwert abhängig.
 
Ich weiß, das hört sich immer blöd an, aber ich habe momentan echt kein Geld. Da wir auch noch andere Probleme haben, leben wir z.Z. zu zweit von 150,- EUR im Monat, wovon wir noch Telefon zahlen müssen, Tanken, Essen, Trinken usw.

Möchte mich darüber ja auch nicht beschweren. :wink: Nur würden mir auch schon 50 EUR, was ich für ein Beratungsgespräch auf jeden Fall mindestens aufbringen müsste, ganz schön weh tun, bzw. würde nicht gehen.
 
Eine Erstberatung sollte keine 50€ kosten und wenn Du nur 150€ im Monat zur Verfügung hast, dann sollte Dir die Entscheidung, das "einmalige Sonderangebot" anzunehmen, ohnehin nicht schwer fallen...

Ja, ne is klar. Hört sich wirklich blöd an und liest sich auch so...
 
Anonymous schrieb:
Ich meine....was wollen sie nun von mir? :gruebel:
Wenn ich mir meiner Sache sicher wäre, würde ich mich mit der Hälfte meines Geldes nicht zufrieden geben. Andererseits habe ich auch keine Lust, vor Gericht zu müssen, falls das kein Bluff sein sollte, da ich mir keinen Anwalt leisten kann.

Kann mir jemand was dazu sagen? Oder mir einen Tip geben, wie ich mich am besten verhalten sollte?

Wäre echt dankbar für jede Hilfe :wave:

Ich habe im Oktober 2003 ein ähnliches Schreiben von Ludwich bekommen.

Meine Antwort darauf (vom 02.11.2003):
Code:
Ihr Schreiben vom 24.10.2003, SU-Nr. xxxx


Seiler,

Ihre Forderung weise ich gemäß §174 BGB entschieden zurück. Weder haben Sie die anwaltliche Bevollmächtigung durch die NEXNET GmbH nachgewiesen, noch hat die NEXNET mir Ihre Beauftragung angezeigt.

Ich bitte, dies unverzüglich, spätestens jedoch  10.11.2003, hier eingehend, nachzuholen. Dabei möchten Sie doch bitte berücksichtigen, dass die NEXNET GmbH seit Mai 2003 keinen ordentlich bestellten Geschäftsführer hat. Mit Stand vom 16. Oktober ist im Handelsregister noch immer Dr. R.C. eingetragen. Sie sollten daher Ihre Bevollmächtigung mit einem aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ergänzen.

Es herrscht weiterhin Unklarheit, an wen ich denn im Anerkennungsfall zu leisten hätte. 
Ursprünglich handelt es sich um eine Forderung der MCI Worldcom. Als angeblicher Zessionar sind Sie verpflichtet, eine Abtretung der MCI Worldcom and die NEXNET GmbH formgerecht nachzuweisen. Weiterhin berühmt sich die SAF GmbH der gleichen Forderung. Ich bestehe daher auch auf einer formgerechten Abtretungserklärung der NEXNET GmbH an die SAF GmbH. Da ein Teil Ihrer Forderungen sich auf angebliche Inkassokosten der SAF GmbH beziehen, verlange ich auch Vorlage der formgerechten Abtretungserklärung der SAF GmbH an die Kanzlei Seiler sowie den Nachweis der anwaltlichen Bevollmächtigung.

Weiter teile ich Ihnen mit, dass die NEXNET GmbH keine Erlaubnis zum Inkasso hat. Der Präsident des Amtsgerichtes Berlin hat der NEXNET GmbH  keine Erlaubnis nach Art 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz erteilt. Er hat in seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde über Inkassounternehmen in Berlin ein Ermittlungsverfahren unter dem Aktenzeichen 409 E gen 40/02 der Staatsanwaltschaft Berlin einleiten lassen. Der Grund dafür ist der Verdacht des Verstoßes gegen das  Rechtsberatungsgesetz.  

Der Charakter des Rechtsberatungsgesetzes als Verbotsgesetz hat zur Folge, dass alle Rechtsgeschäfte über die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten mit dazu nicht befugten Personen von der Nichtigkeitsfolge betroffen sind (Bundesgerichtshof in BGHZ 37, 258, Urteil des BGH 7. Zivilsenat vom 25. Juni 1962 VII ZR 120/61; ebenso OLG Düsseldorf, Urteil vom 12. Dezember 1991 Az 18 U 143/91). Aus diesem Grunde besteht nach unserer Auffassung zwischen keinem Verbindungsnetzbetreiber und der NEXNET GmbH  ein gültiger Inkassovertrag.

Abschließend teile ich Ihnen mit, dass ich am 23.09.2003 bei der Staatsanwaltschaft München I Strafanzeige gegen die NEXNET GmbH sowie die T-COM gemäß §206 StGB gestellt habe. Das Ermittlungsverfahren wird unter dem Aktenzeichen 312 Js 47222/ 03 geführt.


Mit freundlichen Grüßen



(peanuts)

(PC-Fax, deshalb keine Unterschrift)

Seither ist Funkstille.

In einer anderen Sache hat S. einen Mahnbescheid gegen mich erwirkt (Ende Juli 2003). Ich habe widersprochen, worauf sich S. nicht entblöden konnte, in einem Schreiben die Rücknahme des Widerspruchs zu erbetteln.

Hab ich natürlich nicht gemacht und an dieser Front ist seither ebenfalls Funkstille.

Fazit: Viel heisse Luft, wenig Action, was Ludwich betrifft. :magic:

Anmerkungen:

Mittlerweile hat Nexnet übrigens wieder einen Geschäftsführer, nicht zuletzt wegen der Aktivitäten gewisser Forumsteilnehmer. :lol: :lol: :lol:

Die Strafanzeige gegen Nexnet und T-Com habe ich deshalb gestellt, weil die Weitergabe der Verbindungsdaten nur zum Zwecke des Inkasso zulässig ist. Da Nexnet keine Erlaubnis zum Inkasso hat, beschäftigt sich der Staatsanwalt jetzt damit. :lupe:
 
Vielen lieben Dank an Euch, Veruschka und peanuts! :D

Ich habe gleich auf dem Formular geschaut und ich habe demnach Anrecht auf Prozesskostenhilfe. Habe auch gleich beim zuständigen Amtsgericht telefonisch den Antrag angefordert.

Und Dein post, peanuts, ist auch sehr hilfreich!
Ich gehe also auch davon aus, daß noch niemand von hier wegen Nichtzahlung dieser dubiosen Kosten bzgl. nexnet vor Gericht mußte?!

Liebe Grüsse :)
 
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