Der Jurist
Teammitglied
@ Jörg (Gast)
Als ersten Schritt – soweit nicht bereits erledigt - empfehle ich:
http://www.dialerschutz.de/home/Geschadigte/geschadigte.html
Dort vor allem der Rechnung widersprechen und genau angeben welcher Betrag gezahlt wird und welcher nicht, da sonst anteilig auf alle Rechnungsposten verteilt wird:
Vgl. § 15 Abs. 2 TKV
(2) Begleicht der Kunde die Rechnung nur teilweise, ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Zweifel davon auszugehen, dass die Zahlung auf die Forderungen der einzelnen Anbieter entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtforderung erfolgt.
Musterschreiben für den Widerspruch findest Du unter: http://www.dialerschutz.de/home/Downloads/downloads.html
Den Widerspruch nicht nur dem Rechnungssteller (Telekom, Arcor usw.) sondern auch den Dienstanbieter übermitteln, wenn deren Anschrift aus der Rechnung hervorgeht. Dabei musst Du beachten, dass Du im Streitfall den Zugang des Widerspruchs beweisen musst. Deshalb dieses Schreiben als Einschreiben mit Rückschein senden. Normaler Brief und Fax geht auch, wenn Du von Deinen Faxgeräte auf der ersten verkleinerten Seite des Schreibens den Sendebericht ausgedruckt bekommst. Ein „normales“ Faxjournal ist nicht als Beweis geeignet.
Zum Problem Einzelverbindungsnachweis und Vorlage des Prüfprotokoll gemäß § 16 TKV:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3135
Zur Registrierung und ihrer rechtlichen Bedeutung:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3123
Einen ganz konkreten Fall mit vielen Musterschreiben findet man unter: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1207&postdays=0&postorder=asc&start=0 und http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3560&postdays=0&postorder=asc&start=0 – kostet aber etwas Zeit.
Wichtig ist dann noch die Beweislastumkehr im Forum unter http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=2545
Die Beweislastumkehr ist notwendig, weil die Mehrwertdienstanbieter sich auf den Standpunkt stellen, dass mit der Einwahl ein Vertrag geschlossen sei und ihr Dialer sich niemals automatisch einwählen würde.
Als ersten Schritt – soweit nicht bereits erledigt - empfehle ich:
http://www.dialerschutz.de/home/Geschadigte/geschadigte.html
Dort vor allem der Rechnung widersprechen und genau angeben welcher Betrag gezahlt wird und welcher nicht, da sonst anteilig auf alle Rechnungsposten verteilt wird:
Vgl. § 15 Abs. 2 TKV
(2) Begleicht der Kunde die Rechnung nur teilweise, ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, im Zweifel davon auszugehen, dass die Zahlung auf die Forderungen der einzelnen Anbieter entsprechend ihrem Anteil an der Gesamtforderung erfolgt.
Musterschreiben für den Widerspruch findest Du unter: http://www.dialerschutz.de/home/Downloads/downloads.html
Den Widerspruch nicht nur dem Rechnungssteller (Telekom, Arcor usw.) sondern auch den Dienstanbieter übermitteln, wenn deren Anschrift aus der Rechnung hervorgeht. Dabei musst Du beachten, dass Du im Streitfall den Zugang des Widerspruchs beweisen musst. Deshalb dieses Schreiben als Einschreiben mit Rückschein senden. Normaler Brief und Fax geht auch, wenn Du von Deinen Faxgeräte auf der ersten verkleinerten Seite des Schreibens den Sendebericht ausgedruckt bekommst. Ein „normales“ Faxjournal ist nicht als Beweis geeignet.
Zum Problem Einzelverbindungsnachweis und Vorlage des Prüfprotokoll gemäß § 16 TKV:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3135
Zur Registrierung und ihrer rechtlichen Bedeutung:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3123
Einen ganz konkreten Fall mit vielen Musterschreiben findet man unter: http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1207&postdays=0&postorder=asc&start=0 und http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=3560&postdays=0&postorder=asc&start=0 – kostet aber etwas Zeit.
Wichtig ist dann noch die Beweislastumkehr im Forum unter http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=2545
Die Beweislastumkehr ist notwendig, weil die Mehrwertdienstanbieter sich auf den Standpunkt stellen, dass mit der Einwahl ein Vertrag geschlossen sei und ihr Dialer sich niemals automatisch einwählen würde.