Neue Masche: Einladung zum Lebensprognose-test mit Gewinnspiel

AW: Neue Masche: Einladung zum Lebensprognose-test mit Gewinnspiel

Hallo,

ich habe auch Post von der Lebensprognose bekommen.

Leider kann ich mich nicht mehr genau an den Test erinnern, da ich häufig mal Gewinnspiele ausfülle. Eine Rechnung und Mahnungen wurden mir gar nicht erst zugestellt, ich bekam gleich eine Zahlungserinnerung mit Drohung auf Klage!
Obwohl ich diese Firma mit bitte um Klärung angeschrieben habe und bis heute keine Antwort bekommen habe, hat mir die Deutsche Inkassostelle einen Brief geschickt.

Ich bin ziemlich eingeschüchtert. Ich überlege mir schon diese zu zahlen.
Oder lohnt es sich noch schnell eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen und das dann über die laufen zu lassen?

Hallo CVY,

[...]

Was hier auffällt ist, dass sich seit Juli 2006 folgendes geändert hat:

- Layout des Briefes ohne Doppeladler ([...]) - [...]
- Adresse geändert
- Bankverbindung geändert
- Geschäftsführung geändert

Handelsregistereintrag ist derselbe, d.h. es handelt es sich noch um dieselbe GmbH.

In einem anderen Forum habe ich einen weiteren interessanten Hinweis gefunden:
<ZITAT ANFANG>
[...]
<ZITAT ENDE>
Weitere Schritte werde ich verständlicherweise an dieser Stelle nicht bekanntgeben (Feind liest mit...)
Also: ein bisschen googeln, bei den Verbraucherverbänden reinschauen, z.B. hier: http://www.vis.bayern.de/recht/handel/vertragsarten/abo-fallen.htm
...und immer cool bleiben.

Wer zahlt, [...].

[Unzulässige Beratung, Spekulationen und Behauptungen ohne Quelle entfernt. (bh)]
 
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Hey ich bin auch reingefallen. aber ich werde nicht zahlen. habe heute eine email bekomen das ich den betrag bezahlen soll oder sie leiten es zur inkassostelle weiter. habe ihnen dann geschrieben das sie mir erstmal mahnungen schicken müssen bevor sie mir mit sowas drohen. denn ich habe noch keine einzige mahnung bekommen. da ich schonmal mit der inkassostelle zutun hatte weil ich etwas gekauft hatte und nicht bezahlt habe weiß ich das erstmal die mahnungen kommen müssen und zwischen den mahnungen auch zeit liegen muss und dann kommt die inkasso dazu und nicht wie die das machen gleich inkasso da merkt man doch das da irgentwas nicht stimmen kann. von mir sehen die kein geld da können die sich auf den kopf stellen lieber schmeise ich das geld aus den fenster als dieser firma noch zu fanzieren.
warum legt man solchen leute nicht das handwerk ich verstehe es nicht.

Liebe grüße
 
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Hey ich nochmal und zwar wegen der Ip adresse. bei lebenspronose steht ja unten:
Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse ........... bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider: W9576.w.pppool.de identifizierbar.
ich habe eine ganz andere IP adresse.
und was hat das mit dem Provider: W9576.w.pppool.de zu tun das verstehe ich nicht .
 
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das mit der IP-Adresse ist nur wieder eine Einschüchterungsmasche von denen. Die können mit der IP-Adresse gar nchts machen.

Siehe verbraucherrechtliches.de/(...)/faq-internet-vertragsfallen/
Auszug:
Viele Leute sind furchtbar verunsichert, wenn man ihnen in den Mahnschreiben erklärt, dass die IP-Adresse gespeichert wurde. Mit dieser IP können die Seitenbetreiber selbst überhaupt nichts anfangen. Eine Zuordnung des Anschlussinhabers zu einer bestimmten IP kann nur der jeweilige Provider vornehmen. Und dieser rückt die Daten nicht ohne weiteres heraus. Einzig die Staatsanwaltschaft könnte vom Provider Auskunft verlangen.

Sowieso ist diese Seite interessant zu lesen. Danach fühlst du dich besser.

Hey ich bin auch reingefallen. aber ich werde nicht zahlen
das ist schon mal die richtige Einstellung, aber
habe ihnen dann geschrieben das sie mir erstmal mahnungen schicken müssen bevor sie mir mit sowas drohen. denn ich habe noch keine einzige mahnung bekommen
Hättest du gezahlt, wenn du eine Mahnung bekommen hättest?
 
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hallo,
bei mir ist es genau dasselbe!!
ich habe den test vor fast 3 monaten gemacht, sogar 2mal (also mit 2 emailadressen) und ich bin sicherlich nicht bereit dafür 120 euro zu zahlen!!! seitdem drohen die mir immer wieder, dass ich ne anklage bekomm- nur komischerweise is bis jetzt nichts gekommen;) [.........]
hier meine letzte email von denen:

Sehr geehrte Frau Lisa Lala,
> > > > > >
> > > > > > Sie haben unseren Service lebensprognose.com bestellt. Trotz der Rechnung vom 19.11.2006, der 1. Mahnung vom 28.11.2006 und der 2. Mahnung vom 14.12.2006 wurde der noch offene Betrag von Ihnen nicht beglichen.
> > > > > >
> > > > > > Da Sie mit Ihrer Bestellung / Registrierung vom 03.11.2006 19:37:51 mit der IP xxxxxxx einen rechtsgültigen Vertrag mit uns eingegangen sind, sind wir berechtigt, die Forderung unter Umständen gerichtlich geltend zu machen.
> > > > > >
> > > > > >
> > > > > > Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung werden wir folgende gespeicherte Daten vorlegen:
> > > > > >
> > > > > > - Anmeldung am 03.11.2006 19:37:51 mit der IP xxxxxx
> > > > > >
> > > > > > -------------------------------------------------------------------------------------------
> > > > > >
> > > > > > Da wir Sie als Kunden sehr schätzen, haben wir kein Interesse gegen Sie weitere Schritte einzuleiten. Aus diesem Grund geben wir Ihnen nun letztmalig die Möglichkeit, den offenen Rechnungsbetrag innerhalb der nächsten 5 Tage einzuzahlen:
> > > > > >
> > > > > > Betrag: 59,00 Euro - Rechnung vom 19.11.2006
> > > > > > Mahngebühr: 3,50 Euro - 2. Mahnung vom 14.12.2006
> > > > > > Bereits bezahlt: 0,00 Euro
> > > > > >
> > > > > > Zahlungsempfänger: Internet Service AG
> > > > > > [.......]
> > > > > >
> > > > > > Restbetrag: 62,50 Euro
> > > > > >[...........]
> > > > > >
> > > > > > Sollte die Zahlung nicht fristgemäß bei uns eingehen, werden wir Ihren Fall für weitere Schritte an ein Inkassobüro weitergeben.
> > > > > >
> > > > > >
> > > > > > Wichtiger Hinweis:
> > > > > > Können Sie mit absoluter Sicherheit sagen, dass Sie Ihre Daten niemals auf oben genannter Internetseite eingetragen haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Die gegen Sie geltend gemachte Forderung wird in diesem Fall als hinfällig betrachtet, jedoch bitten wir Sie eine Strafanzeige gegen Unbekannt, mit Hilfe der bei der Anmeldung übermittelten IP-Adresse, zu erstatten.
> > > > > >
> > > > > > Sollte sich im Laufe der strafrechtlichen Ermittlungen herausstellen, dass doch Sie der Nutzer oben genannter IP-Adresse waren, so haben Sie mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Zudem werden wir in einem solchen Fall selbstverständlich weiterhin auf den Ausgleich des Gesamtbetrages bestehen.
> > > > > >
> > > > > > Haben Sie den Betrag bereits angewiesen, betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos.
> > > > > >
> > > > > >
> > > > > > Wenden Sie sich bitte bei weiteren Fragen an unseren Kundenservice.


lool so lächerlich :D
ich überweise das geld gaaanz sicher lich nicht!!!

Satz aus rechtlichen Gründen gelöscht. Diverse Daten wegen rechtlicher Bedenken entfernt. MOD/BR
 
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...und außerdem kann sich der Anbieter die IP-Daten ohnehin ab morgen in seinen RAM kleistern, da die nämlich spätestens am 02.02. absolut verloren sind. Niemand kann dann mehr nachweisen, von welchem physikalischen Ursprung aus der Test durchgeführt wurde.

Interessant wird es erst ab demnächst (für kommende Kunden), wenn der Anbieter eine Art Telefonverifizierung vornimmt. Nur ist mir zumindest momentan noch nicht klar, wie die funktioniert aber das wird sich noch zeigen. Wenn man als Rechnungsempfänger jedoch ganz klar eine sture Strategie verfolgt, beweist die Nutzung der Telefonnummer allerdings auch noch nichts, da eingehende Gespräche oder SMS nirgend mitgeloggt werden aßer am Gerät. Und dort lässt sich der Cache umgehend löschen.
 
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ja die können mit der ip-adresse nichts anfangen das is nur zur einschüchterung...
ich hab mal gegoogelt und alle sagen dass man nicht zahlen soll!!
bis jetzt is auchnoch kein fall bekannt bei dem tatsächlich ein gerichtlicher mahnbescheid geschickt wurde oder anzeige erstattet. also nicht einschüchtern lassen- das is die strategie von denen!!!;)
 
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:sun: Immer cool bleiben Leute........die Provider dürfen nichts rausrücken,es fällt unter Datenschutz Gesetz.....Nur bei einen Kind können sie nichts einklagen,über die lache ich mich nur kaputt..Ihr wisst doch....Hunde die bellen beissen nicht....:wall:
 
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Also Jungs und Mädels..............wollen wir doch mal ehrlich sein.....Was ist heute denn noch umsonst ?........Schaut euch Oma und Opa an wenn die auf Kaffeefahrt gehen,,,,,,,,selbst die armen Rentner werden auf hinterlistige Weise über Ohr gehauen.Man sollte wirklich immer das kleingedruckte lesen oder am besten die Seiten nicht anklicken.....Öffnet niemals eine Email dessen Absender ihr nicht kennt...Habe ich noch nie gemacht,bin immer gut gefahren damit...Aber um die [........] da in der Schweiz würde ich mir keine grauen Haare wachsen lassen.....Immer cool bleiben:sun:

Wort wegen rechtlicher Bedenken entfernt. MOD/BR
 
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ja genau und hier der beweis- für alle die, die bizz nicht gesehen haben hier der link:
[.....]

Link wegen urheberrechtlicher Unklarheiten entfernt. MOD/BR
 
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----- original Nachricht --------

Betreff: Re: [Ticket#..............] ****SPAM**** Deutsches Recht bei 12 jährigen
Gesendet: Fr 02 Feb 2007 10:54:17 CET
Von: "lebensprognose Support"<[email protected]>

> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> bei der Anmeldung muss das korrekte Geburtsdatum eingetragen werden. Bei
> Ihren
> Angaben handelt es sich nicht um den Tag, an dem Sie tatsächlich geboren
> wurden. Da nur Erwachsene den Dienst in Anspruch nehmen können, haben Sie
> ganz
> bewusst ein falsches Geburtsdatum angegeben, um unsere Leistung zu nutzen.
> Dies gilt rechtlich als Betrug.
>
> Bei entstandenem Schaden, müssen Sie in jedem Falle dafür aufkommen!
>
> Infolgedessen bitten wir Sie noch einmal den Betrag im angegebenen Zeitraum
> zu
> begleichen, da wir den Fall ansonsten dem Inkasso übergeben werden.
>
> ------------------------------------
> Mit freundlichen Grüßen
> Ihr lebensprognose.com Support-Team
>
>
> Internet Service AG
> Blegistrasse 1
> 6343 Rotkreuz
> Schweiz
>
> Email: service @ lebensprognose.com
> Telefon: 00 42 36 63 90 39 24
> Telefax: 00 42 36 63 90 39 23
> Die telefonische Kundenbetreuung ist von Montag bis Freitag in der Zeit von
> 10
> - 17 Uhr (ausser feiertags) erreichbar.

Meine Antwort darauf:

Ich muss ihnen leider mitteilen das ihnen da ein Irrtum unterlaufen isi..[........] ...Weder meine Lebensgefährten noch ich werden die 59 Euro zahlen.....Wenn sie es wollen oder auch müssen dann können sie ja einen 12 jährigen verklagen.....ob sie aber Recht bekommen werden in dieser Sache bezweifel ich doch ganz stark.....Vieleicht sollten sie sich mal sie deutschen gesetzte zur Gemüte führen....Ich kann ihnen die § auch gerne schicken...macht mir keine Mühe....Einen rechtherzlich Gruss sende ich noch in die Schweiz.....[...........]

Nicht bewiesene Tatsachenbehautung und andere rechtlich bedenkliche Passagen gelöscht. Ticketnummer zum Schutz des Users entfernt. MOD/BR
 
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Ich bin wohl auch auf diese[...] reigefallen. Bei mir sieht die Situation aber deutlich anders aus. Ich bin zwar Deutscher, wohne aber zur Zeit in den Staaten. Ich habe die ganze Aktion hier in Amerika gemacht. Habe ich nun von hier aus mehr Moeglichkeiten? Kann ich von hier z.B. so ne Sammelklage starten? Ich habe erst nach meiner Antwort hier gelesen, und habe die mal nach Infos gefragt, nach welchem Recht die Firma handelt, und wie es aussieht mit Klagen. Ich bin mal gespannt, wie die reagieren.

Ach, und ausserdem beschweren die sich, dass ich eine falsche Adresse angegeben hab. Leider konnte ich keine richtige angeben. So wird es aber dann wohl noch einige Male schwerer, mich zu finden. Und ich bezweifle, dass Interpol was gegen mich machen wuerde. Ich glaube, die agieren nur bei schweren Kriminalfaellen. [ edit]

Wie ist es eigentlich damit, die anzurufen? Ist das ein NO GOOD, oder koennte ich denen damit etwas Druck machen? Oder soll ich denen nur schreiben [ edit] ? (Natuerlich nicht wortwoertlich)

aus rechtlichen Gründen ein Satz editiert modaction
 
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hallo coluche,

hab grad was ähnliches gefunden, hier die links:

Die Verbraucherzentrale Berlin stellt einen Musterbrief zur Verfügung und gibt auch erste rechtliche Hinweise, denen man aufgrund der Quelle wohl ziemlich vertrauen kann. So wie ich es verstanden habe, sollte man auf jeden Fall mit dem Musterbrief (bzw. in diesem Sinne) antworten, um den anderen damit die "Chance" zu geben, den Irrtum einzusehen. Rein formal versteht sich, weil das werden die natürlich nicht tun. Aber rechtlich ist es so sauberer, als sich gar nicht zu melden.

http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/html/modules/xfsection/article.php?page=1&articleid=538

Hier noch ähnliche Infos und ein ähnlicher Brief - vor allem bei Vertragsabschluss von Minderjährigen:

http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/UNIQ117069558119961/link291042A.html

Auch auf anderen Verbraucherzentrale-Seiten gibt es Infos dazu, da die Masche ja variiert. Konsens ist allerdings nicht zu zahlen. Als Beispiel dazu noch aus Bayern: http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ117069500318163/link241952A.html

Dazu auch noch folgender Text von der VZ Hamburg zu einem ähnlichen Fall, wo es sich allerdings um ein Abo handelt. Interessant hierbei ist die Definition des Widerspruchrechts von 14 Tagen:
Link zu Verbraucherzentrale Hamburg
Verbraucherzentrale Hamburg schrieb:
"Aber selbst wenn man einen Vertragsschluss annimmt, steht den Verbrauchern beim Abschluss von Verträgen über das Internet grundsätzlich das Recht zu, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Ganz wichtig: Die 14-Tages-Frist beginnt nicht zu laufen, bevor der Anbieter eine Belehrung in "Textform" erteilt hat. Daran fehlt es meist. Textform bedeutet nämlich, dass der entsprechende Text (z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) so in Ihre Sphäre gelangen muss, dass er vom Anbieter nicht mehr verändert werden kann. Insbesondere der bei vielen Anbietern verbreitete Verweis auf eine Webseite reicht also nicht aus, um die Widerrufsfrist in Gang zu setzen. Selbst wenn eine Belehrung per E-Mail verschickt worden sein sollte, entspricht diese selten den Anforderungen des Gesetzes, so dass das Widerrufsrecht auch weiterhin besteht....Demnach steht die Fa. XXX auf dem Standpunkt, durch die Nutzung des Services sei das Widerrufsrecht erloschen. Dies ist aber in allen bisher bekannten Fällen nicht zutreffend. Denn eine Nutzung innerhalb der „Testzeit“ führt nicht zu einem Erlöschen des Widerrufsrechts. Und bisher hat noch kein uns bekannter Verbraucher die Angebote der Fa. S. nach dieser Zeit genutzt. Widerrufen Sie die Anmeldung daher in jedem Fall!

Es empfiehlt sich also regelmäßig, den Vertragsschluss zu bestreiten und "hilfsweise" zu widerrufen. Verweigern Sie in jedem Fall die Zahlung.

So könnte Ihr Brief lauten: (per Einschreiben/Rückschein)

„Es ist kein Vertrag zustande gekommen. Hilfsweise erkläre ich den Widerruf, der – mangels ausreichender Belehrung – auch noch rechtzeitig ist. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo. Ich werde keinerlei Zahlung leisten.“


Soweit von mir, viele Grüße

Link zur Verbraucherzentrale Hamburg geändert. MOD/BR
 
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Captain! Du hast bei mir dann aber nicht richtig gelesen. Ich habe noch keinen Beitrag mit amerikanischem Recht gesehen. In Amerika haette ich die Moeglichkeit eine Sammelklage anzuleiern. Allgemein hast du die Info ueberehen, dass ich in den USA lebe. Ich habe inzwischen kapiert, dass ihr keine oeffentlichen rectlichen Ratschlaege geben duerft, aber an wen koennte ich micht wenden, wenn ich mich ueber amerikanisches Recht gegen diese [ edit] vorgehen moechte? Da muss es doch auch ne Moeglichkeit geben, denen Milliardenklagen, wie sie in den USA nicht unueblich sind an den Hals zu hetzen. Nunja, ich habe meine Situation, die deutlich anders ist nun geschildert. Auf die meisten Fragen habe ich aber ne Antwort bekommen. Ich habe denen gesagt, die koennen meine richtige Adresse sich sonst wohin schmieren, ich bin NICHT verpflichtet, meine Angaben zu korrigieren, wenn sie u.A. Amerika noch nicht mal als Moeglichkeit anboten. Also lieber Typ von Lebensprognose, ich bin sicher Du liest mit. Freu dich auf eine amerikanische Klage. Ich gehe jeden Schritt, um solche [ edit] ihr Leben lange an diese Aktion zu erinnern.

nach deutschem Recht und deutschen NUB editiert modaction
 
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Es ist mir nicht entgangen, dass du von Amerika (USA? ) aus postest. Was du eventuell
übersehen hast, ist dass dieses Unternehmen in der Schweiz residiert.
lebensprognose.com ist ein Projekt von:
Internet Service AG
Blegistrasse 1
6343 Rotkreuz
Schweiz
Wenn nicht zufälligerweise ein Schweizer mit Kenntnissen der Rechtsprechung in
Amerika oder ein Amerikaner mit Kenntnissen der Rechtsprechung in der Schweiz
hier mitliest und dazu Stellung nimmt, wüßte ich nicht, wer dir auf deine Fragen
antworten soll.
 
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Wie koennen die dan jemanden auf deutschem Recht verklagen? Oder habe ich nun komplett alles durcheinandergebracht? Bevor das hier aber in Spam ausartet, koennte man das auch gerne per persoenlicher Nachricht klaeren. Ich gehe jeden Schritt um dieser Person das Handwerk zu legen. Ich brauche nur Infos, wie ich das machen kann. Dafuer wuerde ich sogar Geld ausgeben, nur um ihm den Schaden zurueckzugeben, den er so vielen angetan hat. (Ich hoffe hier muss nichts editiert werden. Ich versuche mich ja in einem legalen Rahmen zu halten. Ich kenne das Deusche Recht ja. Mir war nur nich klar, dass das B-Wort juristisch nicht OK ist.)
 
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Wie koennen die dan jemanden auf deutschem Recht verklagen? Oder habe ich nun komplett alles durcheinandergebracht? Bevor das hier aber in Spam ausartet, koennte man das auch gerne per persoenlicher Nachricht klaeren. Ich gehe jeden Schritt um dieser Person das Handwerk zu legen. Ich brauche nur Infos, wie ich das machen kann. Dafuer wuerde ich sogar Geld ausgeben, nur um ihm den Schaden zurueckzugeben, den er so vielen angetan hat. (Ich hoffe hier muss nichts editiert werden. Ich versuche mich ja in einem legalen Rahmen zu halten. Ich kenne das Deusche Recht ja. Mir war nur nich klar, dass das B-Wort juristisch nicht OK ist.)
Hier ist das so, dass Du nach dem Recht des "Lieferantenlandes" Verträge eingehst.
Wenn ich in den USA was bestelle, tue ich das nach amerikanischem Recht. Wenn ich in Polen was bestelle, dann nach polnischem Recht.
Wie das in den USA aussieht weiß ich nicht, vermutlich ist das aber ähnlich -> in dem Fall deutsches Recht.
 
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